Frage von Christian:Hallo zusammen,
ein gemeinnütziger eingetragener Verein hat mich gebeten von einer Veranstaltung einen Videozusammenschnitt zu machen. Diesen soll man sich dann auf der Homepage des Vereins anschauen können.
Ich würde das Video gerne mit aktueller Musik aus den Charts hinterlegen. Wie sieht es da mit der GEMA bzw. den Rechteinhabern aus? Gibt es für gemeinnützige Vereine eine gesonderte Regelung? Auf der Homepage der GEMA habe ich nur einen Tarif mit dem kurzen und einprägsamen Namen:
"Vergütungssätze VR-TH-F 2 für die Benutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Herstellung eines bestimmten Filmwerkes oder bestimmter sonstiger Aufnahmen auf Bildtonträger für die öffentliche Wiedergabe/Vorführung (außerhalb von Lichtspieltheatern) und/oder den privaten Gebrauch"
gefunden. Ist das der richtige für Internet-Videos?
Müssen zusätzlich noch bei den Rechteinhabern der Musiktitel Rechte erworben werden?
Schon mal vorab besten Dank für eure Infos...
Christian
Antwort von Ephraim:
: Hallo zusammen,
:
: ein gemeinnütziger eingetragener Verein hat mich gebeten von einer Veranstaltung einen
: Videozusammenschnitt zu machen. Diesen soll man sich dann auf der Homepage des
: Vereins anschauen können.
: Ich würde das Video gerne mit aktueller Musik aus den Charts hinterlegen. Wie sieht es
: da mit der GEMA bzw. den Rechteinhabern aus? Gibt es für gemeinnützige Vereine eine
: gesonderte Regelung? Auf der Homepage der GEMA habe ich nur einen Tarif mit dem
: kurzen und einprägsamen Namen: "Vergütungssätze VR-TH-F 2 für die Benutzung von
: Werken des GEMA-Repertoires zur Herstellung eines bestimmten Filmwerkes oder
: bestimmter sonstiger Aufnahmen auf Bildtonträger für die öffentliche
: Wiedergabe/Vorführung (außerhalb von Lichtspieltheatern) und/oder den privaten
: Gebrauch"
:
: gefunden. Ist das der richtige für Internet-Videos?
:
: Müssen zusätzlich noch bei den Rechteinhabern der Musiktitel Rechte erworben werden?
:
: Schon mal vorab besten Dank für eure Infos...
:
: Christian
Hallo,
das wäre schön, wenn "e.V.s" von GEMA unbehelligt blieben. Dem ist aber leider nicht so. Dem Rechteinhaber kann es schließlich gleich sein, in welcher Organisationsform sein Publikum auftritt; er muß für seine Arbeit in jedem Fall bezahlt werden um Brötchen zu kaufen und Notenpapier und Pferde. Wenn man ins Kino geht, gibt es ja auch keinen Preisnachlass für Mitglieder des Anglerverbandes, selbst wenn ein Unterwasserfilm gezeigt wird.
Die einzige Ausnahme tritt ein, wenn man für einen Sender produziert. Dann übernimmt der die GEMA-Gebühren, allerdings nur für die Ausstrahlung und die damit zwingend verbundenen Rechten. Bei Wettbewerben kann es ähnliche Regelungen geben.
Ephraim
Antwort von Markus:
Hallo Christian,
es gibt mittlerweile eine große Auswahl an gemafreier Musik. Nur billig ist sie nicht - oder sie klingt auch so. ;-)
Liebe Grüße
Markus
www.behrendt.tv
Antwort von Holger Hagedorn:
: Ich sehe schon, dass wird viel zu teuer.
Starte mal hier mit Deiner Suche
http://www.gemafrei-portal.de/http://ww ... portal.de/
Paddy hat sich viel Mühe gemacht, die Gema-freien Sachen zusammen zu tragen.
Gruß
Holger
Antwort von Christian:
Ich sehe schon, dass wird viel zu teuer.
Dann höre ich mich hier in der Gegend mal nach Nachwuchs-Bands um, die für einen guten Zweck einen Titel hergeben wollen und nicht GEMA Mitglied sind.
Da das Filmmaterial nicht professionell ist, wird das nicht so tragisch sein.
Dürfte um einiges einfacher und vor allem günstiger sein...
Trotzdem danke für eure Antworten!
Antwort von Ephraim:
: ist der künstler jedoch 70 jahre tot und es gibt keine neuauflage
: ist es kostenlos
Das dürfte nur dann zur Geltung kommen, wenn man die Originalnoten des Komponisten hat und die Aufnahme selber macht und zwar mit einem leibeigenen Orchester oder der Mundharmonika. Sofern man aber auf Noten zurückgreift, hat die ein Verlag geliefert und das will der natürlich nicht, ohne Mäuse zu sehen, tun.
GEMA vertritt ja nicht nur Urheber- sondern auch Verwertungsrechte.
Ephraim
Antwort von xeox:
: Hallo,
: das wäre schön, wenn "e.V.s" von GEMA unbehelligt blieben. Dem ist aber
: leider nicht so. Dem Rechteinhaber kann es schließlich gleich sein, in welcher
: Organisationsform sein Publikum auftritt; er muß für seine Arbeit in jedem Fall
: bezahlt werden um Brötchen zu kaufen und Notenpapier und Pferde. Wenn man ins Kino
: geht, gibt es ja auch keinen Preisnachlass für Mitglieder des Anglerverbandes,
: selbst wenn ein Unterwasserfilm gezeigt wird.
: Die einzige Ausnahme tritt ein, wenn man für einen Sender produziert. Dann übernimmt
: der die GEMA-Gebühren, allerdings nur für die Ausstrahlung und die damit zwingend
: verbundenen Rechten. Bei Wettbewerben kann es ähnliche Regelungen geben.
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: Ephraim
ist der künstler jedoch 70 jahre tot und es gibt keine neuauflage
ist es kostenlos