Frage von steveb:was wäre eigentlich, wenn man aus dem TV-Programm etwas aufnimmt und in ein eigenes Kommerzielles Produkt verwendet...z.b. Historische Aufnahmen. Wer kennt sich damit aus?
Antwort von Phyro-Mane:
Kannste machen.
Wenns jemand raubbekommt, haste Ärger. Vor allem wenns ein kommerzielles Produkt ist.
Das Zeug liegt unter Copyright und darf nur mit einer entsprechenden Lizenz verwendet werden.
Ausnahmen sind Dokumente und so, die schon älter als 70 Jahre sind. Bei denen ist das Copyright verfallen.
Und Medien, die unter einer allgemeinfreien Lizenz stehen, die das kostenlose Verwenden in kommerziellen "Produkten erlauben. Sind aber ziemlich selten sowas.
Antwort von steveb:
spinnen wir das dochmal weiter....würde es z.b. auch mit einer Aufnahme von der Tagesschau die gleiche Problematik geben?
Antwort von Phyro-Mane:
Ist die folge 70 jahre alt?
Dann haste kein Problem.
Ist sie jünger?"
Nö. Ohne Einverständniserklärung etc. darfste sie nicht verwenden.
Antwort von mdb:
Nö. Ohne Einverständniserklärung etc. darfste sie nicht verwenden.
Wie ist es mit Kunst oder Satire? Hatte Warhol die Rechte am Bild der Suppendose?
Antwort von Axel:
Nö. Ohne Einverständniserklärung etc. darfste sie nicht verwenden.
Wie ist es mit Kunst oder Satire? Hatte Warhol die Rechte am Bild der Suppendose?
Hier ist die einzige Ausnahme: Popart. Per definitionem stellt der Popart-Künstler populäre, d.h.
bekannte Werke besonders heraus und (je nach Lesart) a) entlarvt ihre Banalität oder b) beschwört ihre verkannte Magie.
Als Cutter fühle ich mich im Recht, wenn ich Fernsehbilder collagiere. Das tue ich zur Entspannung und für mich selbst. Ich hätte keine Hemmungen, diese quasi Musikclips als eigenen Verdienst darzustellen und auch zu veröffentlichen, zumal jeder sieht, daß die einzigen Zusammenhänge in dem ganzen Schmus durch meine witzigen oder erschreckenden Assoziationen entstehen. An eine kommerzielle Verwertung habe ich nie gedacht, ich hätte aber keine Bedenken. Wer mich da als Zuckerwatteproduzent wegen geistigen Diebstahls verklagte, würde sich schon selbst bloßstellen.
Über die rechtlichen Aspekte weiß ich aber nichts.
Antwort von tfp:
Phyro-Mane teilte mit:
Ausnahmen sind Dokumente und so, die schon älter als 70 Jahre sind. Bei denen ist das Copyright verfallen.
Meines Wissens Falsch, dies würde gelten, wenn der Rechteinhaber bereits seit 70 Jahren tot ist, und auch wenn ich immer öftere höre, das öffentlich rechtliche Fernsehen ist tot (nicht zu Verwechseln: Das Program von RTL ist legentlich Hirntot), es existiert noch.
Aber wenn Du die Szene brauchst, warum fragst Du nicht einfach?
Schau mal hier für alte Filmaufnahmen, erschreck aber nicht über die Preise: http://www.deutsche-wochenschau.de
Antwort von mentao:
eine ausnahme gibt es da noch, nämlich: aktuelles tagesgeschehen!
das was raab macht; wenn man nachrichten macht, darf das bild & tonmaterial von den anderen sendern verwendet werden! § 50 UrhG