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Frage von -ssSonyY-:


Hallo

ich bin noch Privat-Filmer, mach aber mehr und mehr größere Projekte
jetzt weiß ich aber ncith, wie das mit der Rechtslage ist.

Also hab schon mal sowas gehört, als könnte man alle Leute auf der Straße filmen, solange kein Ton dabei ist? Stimmt das? Natürlich würd ich es nicht machen, weil der Verstand schon davon abrät^^
naja egal wie ist das wenn ein Fernsehsender auf einer Straße filmt und ich bin im Hintergrund zu sehen, KÖNNTE ich den Sender anklagen (auch wenns nichts bringt)

naja also kennt jemand vielleicht eine Seite wo ich das alles nachlesen kann? oder ein Buch (aber bitte kommt mir nicht mit dem Gesetz Buch^^)

lg

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Antwort von robbie:

wenn ein Fernsehsender auf einer Straße filmt und ich bin im Hintergrund zu sehen, KÖNNTE ich den Sender anklagen (auch wenns nichts bringt) nein, kannst du nicht.

1. weil du dich auf öffentlich raum bewegst, und du daher sozusagen öffentlich sichtbar bist. es ist deine entscheidung im öffentlichen raum sichtbar zu sein.

2. der sender filmt sicherlich nicht dich, daher bist du nur "beiwerk" und hast als solches deshabl kein recht, weil du -> siehe 1.

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Antwort von -ssSonyY-:

aja eigentlich logisch

aber ich hab im Fernsehn gesehn, dass es im Schwimmbad nicht gestattet sei zu fotografieren, weil da auch andere Leute drauf sein könnten, aber das ist ja dann auch nur "Beiwerk" wenn jamand anderes mit auf dem Bild ist...

oder gibts bei Bildern wieder andere Rechte...

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Antwort von domain:

Solltest du mit starkem Tele als Spanner allerdings das Beiwerk zur Hauptsache machen wollen, dann sieht die Sache schon wieder anders aus, sofern es die betreffende Person bemerkt und annehmen könnte, dass du sie als Hauptsache behandelst.
Es gibt viele Dinge, die Ermessensangelegenheiten von Richtern sind.
Sag mal ist dir eigentlich langweilig?

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Antwort von -ssSonyY-:

ja^^

nein aber wär doch ganz nett für mich zu wissen was ich darf? oder?

deswegen würd ich ja gern die wichtigsten Sachen wissen, wie das mit den Rechten aussieht...

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Antwort von klaas:

post mortem erlöschen persönlichkeitsrechte m.W. nach 10 Jahren.

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Antwort von Bernd E.:

...bis zu 10 personen auf dem bild hat man ein persönlichkeitsrecht... So simpel dürfte die Rechtslage kaum sein, da spielen auf jeden Fall noch andere Faktoren mit. Weißt du Näheres zu dem diesem speziellen Urteil zugrunde liegenden Fall oder hast gar einen Link zu mehr Informationen?

Gruß Bernd E.

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