Frage von Sirob:Ahoi miteinander,
ich habe ein Problem: Und zwar habe ich für einen Kunden einen ca. 3 Min. langen Imagefilm gemacht. Ich habe ein Angebot erstellt, darin aber nicht die Kosten für Musik (Rechte / Gema) aufgelistet, weil noch nicht feststand, was für ein Musikstück verwendet werden soll und ich auch nicht wusste (bzw. immer noch nicht weiß) wie der Film verwendet wird. Die Kosten für den Erwerb von Nutzungsrechten sind ja auch von Verlag zu Verlag unterschiedlich, oder? Und genaue GEMA Tantiemen konnte und kann ich auch nicht nennen, da ich keine Informationen darüber habe, wie der Film letztendlich genutzt wird.
Allerdings habe ich bei der Besprechung des Konzepts ein Lied als Beispiel gezeigt, damit der Kunde in etwa weiß wie er sich das ganze vorzustellen hat und habe darauf auch den Rohschnitt als Skizze angelegt. Ich habe aber darauf hingewiesen, das hier die Rechte unbedingt geklärt werden müssen.
Nun kam aber schon der Vorwurf seitens des Kunden, ich hätte mich vorher um Rechte bemühen müssen, obwohl noch keine Entscheidung über das Musikstück stattgefunden hat.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich mich nicht um die Rechte zu kümmern habe, ich sehe mich als Realisator, nicht aber als Produzent des Films. Zudem habe ich gedacht, dass der Kunde (Marketingabteilung eines großen Unternehmens) darüber bescheid weiß, dass die Nutzung einer Musik auch etwas kostet und diese dann auch nicht exklusiv ist.
Ich habe verschiedene, günstige Angebote von Komponisten für eine exklusive Musik eingeholt, welche bisher ignoriert wurden.
Nun hat sich der Kunde für ein bestimmtes Musikstück entschieden und möchte wissen, wie es genau mit den Kosten aussieht. Ich sehe es aber nicht als meine Aufgabe da die Rechte und die GEMA zu klären, da ich diese Posten erstens nicht im Angebot aufgelistet habe und nicht für so etwas bezahlt werde und zweitens nicht der Nutzer des Films bin.
Liege ich da falsch? Hätte ich das alles vorher im Angebot erwähnen sollen (zumindest die Kosten für exklusive Kompositionen)? Das Thema Musik wurde in den Meetings meist unter den Teppich gekehrt, als ich es angesprochen haben. Ich habe die Befürchtung, dass mir nun weitere Vorwürfe gemacht werden und ich am Ende für die Nutzung der Musik selber aufkommen muss.
Ich bin in solchen Belangen noch sehr grün hinter den Ohren, denn leider gibt es auch keinen Vertrag :( Das war alles sehr blöd.
Über Infos bin ich sehr dankbar!!
Beste Grüße
Sirob
Antwort von Jott:
Ich bin in solchen Belangen noch sehr grün hinter den Ohren
Das hat die "Marketingabteilung des großen Unternehmens" sicher schon gemerkt! Du kannst dich nur mit GEMA-freier Musik retten, alles andere wird dir um die Ohren fliegen - rechtlich oder finanziell oder beides.
Antwort von Sirob:
Danke für die schnelle Antwort!
Du kannst dich nur mit GEMA-freier Musik retten.
Das wäre eine Lösung, aber auch bei GEMA freier Musik wäre ja immer noch das Problem mit den Nutzungsrechten :( Von dieser Sorte Musik hatte ich dem Kunden auch Titel angeboten, welche rechtlich abgesichert und günstig waren, er hat sich aber für eben das eine Stück entschieden.
Die Sache mit dem nicht bestehenden Vertrag könnte aber auch zu meinem Vorteil dienen. Denn wo kein Vertrag und noch nicht einmal mündliche Abmachungen zum Thema Musik da sind auch keine Verpflichtungen. Oder??
Antwort von einsiedler:
Schwieriger Fall! Das Kind ist ja beinah schon in den Brunnen gefallen. Wenn das mit der gemafreien Musik nix wird wäre ein Anwalt nicht schlecht. Das "gewünschte" Stück wird (so nehme ich mal an) ein vielfaches dessen an Lizenzgebühren kosten, als Du für deinen Auftrag bekommen würdest. Im Zweifelsfall würde ich probieren, ganz aus dem Auftrag rauszukommen.
Antwort von Jott:
"Das wäre eine Lösung, aber auch bei GEMA freier Musik wäre ja immer noch das Problem mit den Nutzungsrechten."
Sooo billig war der Film, dass es nicht mal dafür reicht?
Antwort von Sirob:
Sooo billig war der Film, dass es nicht mal dafür reicht?
Das ist wieder eine ganz andere Geschichte.
Das "gewünschte" Stück wird (so nehme ich mal an) ein vielfaches dessen an Lizenzgebühren kosten, als Du für deinen Auftrag bekommen würdest.
Das ist ja meine Befürchtung. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Nutzer des Films, der ja auch damit gut Werbung für sich macht, die Nutzungsrechte und gegebenenfalls auch die GEMA Tantiemen klärt und für die Kosten aufkommt? Wie sieht es denn da aus?
Meine Vorschläge bezüglich der GEMA freien Musik wurden ignoriert (Nutzungsrechte etc. alles abgeklärt). Dann wünschte der Kunde, bevor er Filmmusik in Auftrag gibt, dass ich etwas Beispielhaftes raussuchen sollte. Dann wurde aus dem Beispiel der Wusch, genau dieses Stück (was ja eigentlich nur ein Beispiel war) zu nehmen. Ein hin und her. Wie soll ich da vorher die Kosten für dieses Stück einkalkulieren?
Danke für die Antworten!!
Antwort von Korbi:
Ich würde das Lied verwenden und dem Kunden sämtliche Rechte für Nutzung etc. übertragen. Dann solltest du aus der Nummer raus sein.
Antwort von PowerMac:
(…) ich sehe mich als Realisator, nicht aber als Produzent des Films. (…)
Das ist das Problem.
(…) Nun hat sich der Kunde für ein bestimmtes Musikstück entschieden und möchte wissen, wie es genau mit den Kosten aussieht (…)
Das entscheidet der Produzent, nicht der Kunde.
Antwort von einsiedler:
Powermac hats auf den Punkt gebracht!
Antwort von stefangs:
einen anwalt wirst du hier nicht brauchen. DU hast dem kunden vorher gesagt, dass musik was kosten wird. wenn ER die musik verwendet, ohne sich um die rechtelage zu kuemmern, wird ER einen anwalt brauchen.
lass dich uebrigens nicht auf die produktion eines sound-alikes ein, dann hast am ende doch DU den aerger und wirst doch noch den anwalt brauchen, der dann aber auch nur noch zur schadensbegrenzung faehig ist.
stefan
Antwort von soan:
Musik verwenden, Rechte in Rechnung stellen, fertig.
Das kann doch nur völliger Mumpitz sein: du verwendest beispielhaft eine Musik, der Kunde findet diese gut und besteht nun darauf das diese Musik ohne weitere Kosten Verwendung findet? Was ist denn das für ein Quark.
Wenn er die Mucke haben will soll er zahlen, wenn er nicht zahlen will gibts Mucke für 150 Euro. Fertig. Bei den "kostengünstigen" gemafreien Musiken sind oft auch sehr gute moderne Sachen dabei, das sollte nicht das Problem sein.
Anwalt? Häh? Man hat eine Unstimmigkeit mit einem Kunden und soll sofort zum Anwalt rennen? Was ist denn das für eine Art und Weise...*kopfschüttel*
Antwort von einsiedler:
Anwalt? Häh? Man hat eine Unstimmigkeit mit einem Kunden und soll sofort zum Anwalt rennen? Was ist denn das für eine Art und Weise...*kopfschüttel*
Ähm, vielleicht weil man selbst keine Ahnung von der rechtlichen Situation hat und sich beraten lassen sollte? So wie es aussieht hat der TO ja selbst Befürchtungen vor den Konsequenzen. Es geht hier schließlich nicht um ein paar hundert Euro sondern eher um eine 5-stellige Summe. Ich wüsste nicht, was an einer rechtlichen Beratung für ca. 150,-- € falsch sein sollte, wenn man selbst keine Ahnung hat.
Zumindest bringt das mehr, als die vollmundigen Tipps die aus gefährlichem Halbwissen heraus gegeben werden, Stichwort "einfach Rechte übertragen", da muss ich nämlich mit dem Kopf schütteln.
Antwort von Numquam:
Sollte es zu keiner Einigung kommen, dann solltest Du dich von dem Auftrag lösen. Das bedeutet zwar dass Du Zeit und Geld investiert hast, aber du sparst dir langzeitig gesehen den Ärger.
Du hast den Fehler gemacht, keinen Vertrag abzuschliessen, der den Leistungskatalog enthält, das ist einerseits gut....da du dich von dem mündlichen Auftrag lösen kannst....andererseits verlierst Du dadurch deinen Kunden und vor allem Geld.
Schriftliche Verträge sind nunmal dafür da im Streitfall als gegenseitige Beweismittel und Absicherungen zu dienen. Dein Kunde hat gemerkt dass Du " noch grün hinter den Ohren bist " und versucht nun das auszunutzen.
Du bist nicht nur Realisator sondern auch Produzent. Als solcher machst Du ein Angebot und klärst
vor der Produktion alle Eventualitäten und Modalitäten.
Dein Kunde ist scheinbar auch engstirnig was die Musikauswahl betrifft. Du kannst leider nicht beweisen dass Du deinen Kunden darauf aufmerksam gemacht hast dass es sich um Beispielmusik handelt; es sei denn Du hast Email-Verkehr der das eindeutig belegt.
Rechtsbeistand wäre angeraten!
Greetz
Antwort von Korbi:
Rechtsbeistand? Hört sich nicht so an als ob es bei dieser Produktion um Summen geht, wo da noch viel übrig bleiben würde.
Auch wenn es bei einem meiner Vorredner Kopfschütteln verursacht: Verwende den Track, gib das Video samt den Rechten daran ab und belehre deinen Kunden schriftlich, dass das Video auf seinen Wunsch hin gebührenpflichte Musik enthält und er, will er das Video öffentlich vorführen, Gebühren zahlen muss (müsste). Würd mich da gar nicht auf Diskussionen einlassen.
Übrigens: Wird das Video nicht öffentlich vorgeführt kannst du dahinterlegen was du willst. Selbst bei bezahlten Hochzeitsvideos kannst du GEMA-Tracks verwenden - so lange das Video nur privat gezeigt wird. Bevor jemand darüber diskutieren will: Ruft doch selbst mal in Nürnberg an und erkundigt euch über eure Rechte... und Pflichten.
Antwort von einsiedler:
Genau, die Gema gibt gerne Auskunft über diese Dinge - solange sie die Gema überhaupt betreffen!
Antwort von motor-tv:
Als Gewerbetreibender (und das ist der TO offensichtlich?) sollte man schon über die Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Oder kann heute jeder "Filmproduzent" werden, ohne Wissen?
Ich arbeite seit fast 20 Jahren mit einem renommierten Musikproduzenten (GEMA-frei) zusammen, da sind die Rechte an deren Produkten eindeutig. Das kann in jedem Angebot klar festgestellt werden, egal ob öffentlich, privat oder sonst was.
Gemapflichtige Musik (leidiges Thema!) wird man nie exakt kalkulieren können, da der Einsatzzweck meist nicht klar definiert ist. Hängt auch vom Verlag bzw Interpreten ab. Daher Finger weg. Meine Meinung.
Als Produzent eines Imagefilmes (Angebot) verstehe ich nicht nur die Kalkulation des Bildes, sondern auch des Tons. Und so wie dieser Sachverhalt dargestellt wurde, ist dieser Kunde für die Zukunft verloren. Bin seit 20 Jahren im Geschäft, hatte noch NIE einen Anwalt benötigt. Sorry, der Kunde will keine Probleme, der will einen guten bezahlbaren Film.
Antwort von einsiedler:
Als Gewerbetreibender (und das ist der TO offensichtlich?) sollte man schon über die Rechte und Pflichten Bescheid wissen... Sorry, der Kunde will keine Probleme, der will einen guten bezahlbaren Film.
Genau! Wer Musik anderer nutzt, sollte sich nicht nur mit der Gema beschäftigen, sondern sich wenigstens in Grundzügen mit den Themen Synchronisationsrecht, Leistungsschutzrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte auseinandersetzen - oder sich entsprechend beraten lassen. Die Klärung mit der Gema kann natürlich auf den Auftraggeber übertragen werden - der wird sich sicher darüber freuen :)
Doch die anderen Rechte gelten eben auch für die sog. Nullkopie. Und für die ist und bleibt der verantwortlich, der diese herstellt. Und das ist hier mit Sicherheit nicht der Auftraggeber.
Antwort von Sirob:
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!
Du hast den Fehler gemacht, keinen Vertrag abzuschliessen, der den Leistungskatalog enthält...Du bist nicht nur Realisator sondern auch Produzent. Als solcher machst Du ein Angebot und klärst
vor der Produktion alle Eventualitäten und Modalitäten.
Den Fehler habe ich leider tatsächlich begangen!! Und das ist auch der springende Punkt: Hätte ich den Kunden vorher schriftlich informiert über die Eventualitäten (obwohl ich mir immer noch recht sicher bin, dass er weiß was er tut und eure Vermutung, dass er sich meine Unerfahrenheit zu nutze macht, teile) wäre das jetzt alles kein Ding.
Und so wie dieser Sachverhalt dargestellt wurde, ist dieser Kunde für die Zukunft verloren.
Das glaube ich, so bitter es ist, auch. Aus Fehlern lernt man.
Einen Anwalt einzuschalten halte ich auch für übertrieben, denn es lässt sich mit Sicherheit eine Lösung finden, aber...
Wer Musik anderer nutzt, sollte sich nicht nur mit der Gema beschäftigen, sondern sich wenigstens in Grundzügen mit den Themen Synchronisationsrecht, Leistungsschutzrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte auseinandersetzen - oder sich entsprechend beraten lassen.
...das wäre wohl wirklich angebracht. Denn da hat "motor-tv" wahrlich recht:
...der Kunde will keine Probleme, der will einen guten bezahlbaren Film.
Und ja, GEMApflichtige Musik ist tatsächlich ein leidiges Thema!!
Vielen Dank für die Antworten
Sirob