Frage von Mapache:Hallo,
ich arbeite gerade an einem Bildband für das iPad über den Caranval de Barranquilla in Kolumbien. Ich würde gerne zusätzlich zu den Bildern noch einige kurze (zwischen 10 und 20 Sekunden maximal) Videosequenzen einbauen, da man die Tänze des Karnevals im Film besser versteht als nur mit Bildern. Natürlich ist auf den Filmen auch Musik zu hören. Ich habe vermutlich nur mit sehr großem Aufwand die Möglichkeit heraus zu bekommen, von wem die Lieder sind, so dass es sehr schwer sein wird zu klären ob irgend jemand Rechte an dieser, meist traditionellen, Musik hat.
Weiss hier jemand ob es eine Möglichkeit gibt, diese Videosequenzen in das "Buch" zu integrieren, ohne gegen Recht zu verstossen? Gibt es z.B. eine bestimmt Länge von Musikschnipseln, die man einhalten könnte?
Ich bin für alle Hinweise dankbar.
Chao
Mapache
Antwort von KSProduction:
Hallo,
ich arbeite gerade an einem Bildband für das iPad über den Caranval de Barranquilla in Kolumbien. Ich würde gerne zusätzlich zu den Bildern noch einige kurze (zwischen 10 und 20 Sekunden maximal) Videosequenzen einbauen, da man die Tänze des Karnevals im Film besser versteht als nur mit Bildern. Natürlich ist auf den Filmen auch Musik zu hören. Ich habe vermutlich nur mit sehr großem Aufwand die Möglichkeit heraus zu bekommen, von wem die Lieder sind, so dass es sehr schwer sein wird zu klären ob irgend jemand Rechte an dieser, meist traditionellen, Musik hat.
Weiss hier jemand ob es eine Möglichkeit gibt, diese Videosequenzen in das "Buch" zu integrieren, ohne gegen Recht zu verstossen? Gibt es z.B. eine bestimmt Länge von Musikschnipseln, die man einhalten könnte?
Ich bin für alle Hinweise dankbar.
Chao
Mapache
Hallo! In der Zeit wo man sich über Urheberrechte informiert um sowieso zu der Erkenntnis kommt daß es sich finanziell und auch sonst nicht lohnt sowas in Anspruch zu nehmen könnte man auch einfach hergehen und sich eine gute Amateurmusikgruppe suchen die solch spezielle Musik spielt und das mit Eigenkompositionen. Die wären meist auch glücklich im Abspann genannt zu werden. Eventuell mit deren Kontaktadresse. Und schon kannst Du ganz Easy und ohne Kosten deren Eigenkompositionen getrost verwenden, aber lass es Dir schriftlich geben dass es Eigenproduktionen sind. Und die dürfen kein Mitglied bei der GEMA sein, ansonsten können sie Dir die Rechte gar nicht geben selbst wenn die das wollen. Gruß!
Antwort von Mapache:
Das geht leider nicht. Die Videosequenzen zeigen Szenen des Karnevals, u.a. traditionelle und moderne Tänze, welche natürlich auch von Musik, live gespielt oder von riesigen Lautsprechertürmen, begleitet werden. Diese Musik kann ich natürlich nicht ersetzen.
Chao
Mapache
Antwort von carstenkurz:
Manchmal geht es nur mit Restrisiko.
Im Übrigen: Glaubst Du im Ernst, dass auch nur eine der Musikgruppen, die da mitlaufen, sowas wie GEMA bezahlen?
- Carsten
Antwort von Mapache:
Ja, ich werde wohl versuchen, einfach Filme mit wenig Melodie und viel Rhythmus zu nehmen. Die GEMA ist vermutlich nur ein Problem, da ich das gerne weltweit verkaufen möchte. Ausserdem wird da eben auch moderne Musik gespielt,da findet man einiges, wie z.B. Shakira und Juanes, auch hier in den Läden.
Antwort von Ulist:
Eine GEMA Regelung besagt, dass 4 oder 5 Takte Gema-frei sind. Das dürfte aber in deinem Fall nicht ausreichen. Eine weitere Regelung besagt, dass traditionelle Weisen und Volksmusik ebenfalls Gema-frei sind, insbesondere deswegen weil es keinen Komponisten gibt, der seine Rechte geltend machen könnte. Das würde ich in deinem Fall einfach mal annehmen.
Es gibt ein eBook das von Liz Castro erstellt wurde, in dem Filmsequenzen aus Barcelona verwendet werden, da ist auch nichts mit Rechte-Verwertung von Musik. Das liegt vermutlich auch daran, dass die Spanier und die Katalanen bis vor kurzem nichts vergleichbares zur GEMA hatten. Es gab einen Gesetzesentwurf dazu, ich weiß allerdings nicht ob der schon ratifiziert wurde.
Gruß
Ulist
Antwort von Bernd E.:
...Eine GEMA Regelung besagt, dass 4 oder 5 Takte Gema-frei sind...
Hast vielleicht du eine verlässliche Quelle für diese Aussage parat? Jedesmal wenn jemand so etwas in den Raum stellt (mal sollen es drei Sekunden sein, mal sieben Sekunden und mal fünf Takte), dann frage ich danach, weil man eigentlich immer nur liest, dass es so eine Klausel nicht gibt, und noch nie konnte jemand die Aussage von der angeblichen GEMA-Freiheit belegen. Wäre super, wenn du jetzt wüsstest, wo das steht.
...Das liegt vermutlich auch daran, dass die Spanier und die Katalanen bis vor kurzem nichts vergleichbares zur GEMA hatten...
Das spanische Gegenstück zur GEMA existiert seit 1941.
Antwort von mann:
Ulist hat folgendes geschrieben:
...Eine GEMA Regelung besagt, dass 4 oder 5 Takte Gema-frei sind...
"Müßte" eigentlich so sein; schließlich kann man, im Sinne oder im Rahmen einer Dokumentierung, beispielsweise auch die Titelseite einer Zeitung mit den enthaltenen Fotos abbilden (z.B. auf einer Bog- oder ähnlichen Webseite, in einem entsprechenden Filmbeitrag o.ä.), ohne daß damit Urheber- oder Lizenzrechte tangiert werden.
Antwort von philbird:
Ulist hat folgendes geschrieben:
...Eine GEMA Regelung besagt, dass 4 oder 5 Takte Gema-frei sind...
Es ist definitiv nicht so.
Es gibt keine Gemafreien "takte" oder "Sekunden" oder was auch immer.
Ob es eine spanische/bailianische Gema gibt musst du nachhschuen.
In der Regel müssten sie eigentliche auf ALLMUSIC gelistet sein.
Antwort von Mapache:
Schon mal Danke für die Antworten. Scheint ja alles nicht so einfach zu sein und ich dachte erst, ich wäre einfach nur zu blöd das raus zu finden.
Also auf der sicheren Seite bin ich, wenn ich keine Musik verwende. Oder ich finde heraus welche Lieder da gespielt werden, ob die Geschützt sind, wer dafür zuständig ist, ob dies in verschiedenen Ländern unterschiedlich ist und melde dann die Nutzung an.
Und ich dachte, das mit dem Veröffentlichen wäre schon bei Bildern verdammt kompliziert. Ich bleibe dann vielleicht doch eher bei einem reinen Bildband.
Chao
Mapache
Antwort von philbird:
Nicht vergessen zur Gema kommt immer die Lizensierung beim Label.
Antwort von Ulist:
Es ist kein Wunder, dass es so viele unterschiedliche Infos zur Gema gibt und so wenig Konkretes. Seit ca. 5 Jahren bearbeiten wir ständig irgendwelche Gema-Anmeldungen und -Abrechnungen und müssen daher auch mit den dortigen Mitarbeitern kommunizieren.
Wenn man zwei verschiedene Personen fragt, bekommt man auch zwei unterschiedliche Antworten und auch zwei unterschiedliche "offizielle" Schriftstücke, in denen oft widersprüchliche Dinge stehen. Die Website der Gema ist auch nicht hilfreich.
@Bernd E.
Selbst wenn es ein spanisches Gegenstück zur Gema gibt, ist diese ziemlich zahnlos, denn alle privaten Rundfunk- und Fernsehsender, mit denen ich bisher zu tun hatte, brüsten sich damit, keine Urheberrechts-Abgaben zu zahlen.
Gruß
Ulist
Antwort von philbird:
@Ulist
Und Lizensierungskosten?
Antwort von Ulist:
Es gibt auf der Gema-Seite z.Zt. 132 unterschiedliche Tarif-Formulare. Ich würde bei einem eBook zum Tarif VR-TH-F2 tendieren. Das entsprechende Formular ist dieses hier:
https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... _th_f2.pdf
Dort steht aber noch der interessante Satz "Werk aus dem Gema Repertoire", was bei dem eBook, vielleicht gar nicht greift.
Gruß
Ulist
Antwort von Bernd E.:
..."Müßte" eigentlich so sein; schließlich kann man, im Sinne oder im Rahmen einer Dokumentierung, beispielsweise auch die Titelseite einer Zeitung mit den enthaltenen Fotos abbilden (z.B. auf einer Bog- oder ähnlichen Webseite, in einem entsprechenden Filmbeitrag o.ä.), ohne daß damit Urheber- oder Lizenzrechte tangiert werden...
Damit sind wir im Bereich des Zitatrechts, und das ist eine andere Baustelle. Ausschlaggebend für die Frage "erlaubt oder nicht?" ist dort die Art der Verwendung und weniger der Umfang. Wenn zufälligerweise fünf Takte dafür gebraucht werden, dann okay, aber abhängig vom Einzelfall dürfen es auch mehr sein, sofern die eigentlichen Kriterien erfüllt werden. Die Länge ist ausdrücklich nicht festgelegt.
...Wenn man zwei verschiedene Personen fragt, bekommt man auch zwei unterschiedliche Antworten und auch zwei unterschiedliche "offizielle" Schriftstücke, in denen oft widersprüchliche Dinge stehen. Die Website der Gema ist auch nicht hilfreich...
Das ist richtig, doch wenn offenbar noch nicht einmal die GEMA selbst die Existenz einer solchen angeblich von ihr selbst geschaffenen Ausnahmeregelung zweifelsfrei bestätigen kann, dann beruft man sich besser nicht darauf. Solange niemand den ultimativen Beleg für eine "Fünf-Takte-sind-immer-GEMA-frei"-Regelung findet, sollte man gerade in öffentlichen Foren besser nicht so tun, als ob es sie gäbe: Irgendwann glaubt das ein Leser, nutzt im Vertrauen darauf entsprechendes Material und kann hinterher in Teufels Küche kommen.
Ich lerne gern dazu, aber die Geschichte von der angeblich freien Nutzbarkeit einiger Takte halte ich weiterhin für ebenso unglaubwürdig wie die, dass ab drei (oder fünf oder sieben) Personen im Bild diese kein Recht am eigenen Bild mehr haben sollen: Es wird entgegen aller Logik immer wieder behauptet, aber keiner kann's belegen und es ist schlichtweg ein Märchen.
Antwort von Ulist:
Es tut mir leid, wenn ich mit meinem Beitrag teilweise unbrauchbare Informationen verbreitet habe. Deshalb habe ich versucht herauszufinden woher die Mär mit den 4-5 Takten stammt und den aktuellen Stand darzulegen.
Offensichtlich war es deutlich im letzten Jahrtausend zulässig, bis zu 5 Takte eines Werkes neu einspielen zu lassen und das war unter bestimmten Umständen Gema-frei. Das betraf aber nicht die Verwendung von bestehenden Musikstücken. Wenn also das Balalaika-Orchester Wolgograd, den Titel "Smoke on the Water" gegen einige Kästen Wodka tantjemenfrei eingespielt hätte, wäre dies gebührenfrei gewesen. Das Original von Deep Purple wäre nie gebührenfrei gewesen.
Stand heute ist (alles nachzulesen auf der Website der Gema, aber nicht gut zu verlinken, ggf. das Wort "Takte" in die Suche eingeben), sobald ein musikalisches Werk zu erkennen ist, egal wieviel Takte dafür notwendig sind, und dieses Werk im Geltungsbereich der Gema liegt, sind Gebühren fällig. Bei "Smoke on the Water" würde schon 1/2 Takt reichen, bei anderen Werken kann es deutlich mehr sein.
Die Details für die Gebühren richten sich nach der Verwendung, hier hat die Gema über 130 verschiedene Tarife auf Lager.
Generell gilt die "Gema-Vermutung". Das ist wie die Unschuldsvermutung bei Strafgerichts-Prozessen, nur umgekehrt. Solange man nicht nachweisen kann, dass ein Werk nicht im Geltungsbereich der Gema liegt, geht die davon aus, dass es gebührenpflichtig ist.
Gruß
Ulist
Antwort von Jott:
"Eine GEMA Regelung besagt, dass 4 oder 5 Takte Gema-frei sind. Das dürfte aber in deinem Fall nicht ausreichen. Eine weitere Regelung besagt, dass traditionelle Weisen und Volksmusik ebenfalls Gema-frei sind, insbesondere deswegen weil es keinen Komponisten gibt, der seine Rechte geltend machen könnte."
Beides ist leider Unfug. Drei Sekunden Gitarrenriff von Deep Purple reichen, und du bist platt. Wenn Shakira ein altes Volkslied interpretiert, auch.
Bleibt die Frage des Zitatrechts. Wie sollte man sonst eine Karnevalsdoku machen? Lösung eins: offensichtlich bekannte Hits weglassen, gegen irgend ein nicht zuzuordnendes Getrommel ersetzen. Lösung 2: Beratung beim kompetenten Medienanwalt.
Und noch mal: die GEMA ist nicht das Problem, die haben Tarife, und die zahlt man halt. Die Gefahr, so richtig den A... aufgerissen zu bekommen, dreht sich um die Nutzungsrechte überhaupt, das ist was völlig anderes!
Antwort von Mapache:
Na ihr macht einem ja Mut!
Bevor ich an die GEMA zahl lass ich eher alle Videos weg. Wenn die Tarife, die hier gepostet wurden stimmen, dann wären für jedes Video, egal wie kurz, 330 Euro fällig. Da ich so 20-30 Videoschnipsel unterbringen will ist dies finanziell komplett ausserhalb des Rahmens. Soviel Geld kann ich vermutlich mit einem so speziellem Buch nie einnehmen. Und das nur für einen kleinen Teil, das Hauptgewicht wird auf Bildern liegen.
Ich nehme jetzt nur Videos die nur Rhythmus oder traditionelle Instrumente beinhalten und hoffe darauf, dass das in Ordnung ist. Zumindest gibt es auf YouTube auch noch genug Videos von diesem Karneval.
Wie sieht das denn normalerweise mit Dokus aus? Muss man da immer recherchieren, welche Lieder denn da zu hören sind? Bei solchen Veranstaltungen wie dem Karneval kann man ja nicht einmal sicher sein, dass auf dem Film nur ein Lied zu hören ist. Ich würde mir ja wünschen, dass irgendwann mal dokumentarische und kulturelle, der Karneval ist UNESCO Weltkulturerbe, vor kapitalistischen Werten stehen.
Chao
Mapache
Antwort von mann:
Die Sache ist ganz einfach: die GEMA ist eine kriminelle Organisation.
http://www.musiker-online.de/Newsdetail ... 226c5da554
Antwort von Bischofsheimer:
Wir leben doch hier in einem verrückten ( um nicht gröbere Worte zu verwenden ) Land.Hier können Verbrecher vor Gericht ihr Gesicht verbergen , aber wenn ein einfacher Bürger Angst haben muss , in seinem Film, den er in der Gemeinde vorführen will,als Straftäter von der GEMA belangt zu werden, frage ich mich wo leben wir eigendlich ??
Als Beispiel heute entdeckt: Ein deutscher Dieb hat in der Türkei in Alanya Schnaps ,
Bücher usw. gestohlen. Dieser Dieb wird mit Bild ( voll kenntlich )und mit Fussfessel gezeigt
http://www.tuerkei-zeitung.de/