mann hat geschrieben:..."Müßte" eigentlich so sein; schließlich kann man, im Sinne oder im Rahmen einer Dokumentierung, beispielsweise auch die Titelseite einer Zeitung mit den enthaltenen Fotos abbilden (z.B. auf einer Bog- oder ähnlichen Webseite, in einem entsprechenden Filmbeitrag o.ä.), ohne daß damit Urheber- oder Lizenzrechte tangiert werden...
Damit sind wir im Bereich des Zitatrechts, und das ist eine andere Baustelle. Ausschlaggebend für die Frage "erlaubt oder nicht?" ist dort die Art der Verwendung und weniger der Umfang. Wenn zufälligerweise fünf Takte dafür gebraucht werden, dann okay, aber abhängig vom Einzelfall dürfen es auch mehr sein, sofern die eigentlichen Kriterien erfüllt werden. Die Länge ist ausdrücklich nicht festgelegt.
Ulist hat geschrieben:...Wenn man zwei verschiedene Personen fragt, bekommt man auch zwei unterschiedliche Antworten und auch zwei unterschiedliche "offizielle" Schriftstücke, in denen oft widersprüchliche Dinge stehen. Die Website der Gema ist auch nicht hilfreich...
Das ist richtig, doch wenn offenbar noch nicht einmal die GEMA selbst die Existenz einer solchen angeblich von ihr selbst geschaffenen Ausnahmeregelung zweifelsfrei bestätigen kann, dann beruft man sich besser nicht darauf. Solange niemand den ultimativen Beleg für eine "Fünf-Takte-sind-immer-GEMA-frei"-Regelung findet, sollte man gerade in öffentlichen Foren besser nicht so tun, als ob es sie gäbe: Irgendwann glaubt das ein Leser, nutzt im Vertrauen darauf entsprechendes Material und kann hinterher in Teufels Küche kommen.
Ich lerne gern dazu, aber die Geschichte von der angeblich freien Nutzbarkeit einiger Takte halte ich weiterhin für ebenso unglaubwürdig wie die, dass ab drei (oder fünf oder sieben) Personen im Bild diese kein Recht am eigenen Bild mehr haben sollen: Es wird entgegen aller Logik immer wieder behauptet, aber keiner kann's belegen und es ist schlichtweg ein Märchen.