Frage von lucas_115:Die typische Frage, diesmal aber abgewandelt und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe einen Kurzfilm gedreht, der für die Auswertung auf
Filmfestivals vorgesehen ist. Die Musik wurde extra für den Film komponiert, mit Ausnahme eines Rapsongs.
Die Erlaubnis, diesen Song zu verwenden, habe ich bereits vom Künstler.
Unter welchen Voraussetzungen und Kosten der
GEMA ist es möglich, das Musikstück für den Film zu verwenden und ihn so auf mehreren Festivals zu zeigen?
Gibt es eine Möglichkeit, z.B. eine 2-Jahreslizenz für die Festivalauswertung zu bekommen?
Freu mich auf eure Antworten. Beste Grüße
Antwort von klusterdegenerierung:
Bin mir nicht 100% sicher, aber wenn Du die erlaubnis vom Künstler hast, ist alles im grünen, aber besser schriftlich. ;-)
Antwort von nic:
Gema ist Sache des Aufführenden. Darum müssen sich also die Festivals kümmern. Was sie in der Regel auch tun.
Antwort von lucas_115:
Super, danke für eure Antworten! Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Besten Gruß
Antwort von TomStg:
... aber wenn Du die erlaubnis vom Künstler hast, ist alles im grünen, aber besser schriftlich. ;-)
Vorausgesetzt, dass der "Künstler" nicht nur der Komponist, sondern auch der Texter ist und es keinen Musikverlag gibt, bei dem der "Künstler" unter Vertrag steht.