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Infoseite // Kunstfilm / No Budget drehen mit Kindern in Schule - Rechtliches?



Frage von rippendale:


Hallo zusammen,

ich möchte für einen No Budget Kurzfilm eine Sequenz mit einer Schulklasse drehen. Ich würde das gerne an einer Schule machen, wo es eh eine Theater- oder Filmgruppe gibt und das ganze quasi in einer Zusammenarbeit machen. Habe auch einige interessierte Schulen. In meiner Favoritenschule hat es sich jetzt aber ergeben, dass einer der Eltern eine Filmagentur besitzt und große Bedenken anmeldet. Man bräuchte eine Ausnahmegenehmigung von Jugendamt, etc. Das habe ich jetzt ganz erschrocken mal gegoogelt und ja, das stimmt alles, aber irgendwie ist da immer von "Beschäftigung" die Rede. Sprich, Leistung gegen Bezahlung. Ich sehe mich aber nicht als jemand, der in diese Schule rennt, sie eine Leistung einfordert, und wieder geht. Ich will ja mit den Kindern zusammen etwas machen und das ganze wäre quasi mehr ein Projekt von der Schule aus. Ändert sich dadurch die rechtliche Lage, bzw. ließe sich das irgendwie so einfädeln?

Ohne Produzenten werde ich mich um so einen Papierkrieg nicht kümmern können. Da schreib ich dann lieber das Drehbuch um, was aber sehr schade wäre.

Danke Euch und Liebe Grüße,
Simon

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Antwort von Roli4711:

Man bräuchte eine Ausnahmegenehmigung von Jugendamt, etc. Das habe ich jetzt ganz erschrocken mal gegoogelt und ja, das stimmt alles, Hallo Simon,

Wenn ich an Deiner Stelle wäre: Telefon oder Mail an Jugendamt und mal eine Vorabklärung machen mit genau dem, was Du hier geschrieben hast. Dass es keine Bezahlung gibt und dass es im Rahmen eines Gemeinschaftprojektes wäre.

Wenn die dann sagen, es sei OK, sich das schriftlich bestätigen lassen.

Wieso immer alles so kompliziert machen? Du hattest ja nun sowieso schon einen Aufwand wegen dem, dass Du das hier reinschreibst. Mit dem gleichen Aufwand hättest Du vielleicht schon das OK.

Roli

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Antwort von rippendale:

Hi Roli,

Danke für die Antwort. Nach der Internetrecherche und angesichts dessen, dass ich in der liberalsten Stadt Deutschlands, München, AUGENZWINKER, wohne, glaube ich kaum, dass es bei einem informellen Schreiben ans Jugendamt bleibt... Aber probieren kann mans ja wirklich mal. Danke Dir :)

Simon

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Antwort von DWUA:

...Wieso immer alles so kompliziert machen?...
Roli
Der/Die Schulleiter/in hat das Hausrecht.
Kann bestimmen, ob du überhaupt rein darfst oder nicht.
Kann bestimmen, ob du überhaupt filmen darfst und was nicht.
Kann bestimmen, ob du das veröffentlichen darfst und was nicht.

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Antwort von dienstag_01:

Ich würde nicht mit dem Jugendamt kommunizieren, wenn ich nicht unbedingt müsste. Mit gar keinem Amt. Direkter Kontakt mit Entscheidungsträgern - Eltern, Leiter - ist immer besser.
Sonst dreht man am Sankt-Nimmerleins-Tag ;)

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Antwort von le.sas:

So weit kommt es noch.. frag die Eltern der Kinder und den Schulleiter, das war es.
Was geht das Jugendamt das an wenn die Eltern es erlauben?
Einzig auf die Dauer solltest du achten, Kinder dürfen nur eine bestimmte Zeit am Set sein, denke mal das ist unabhängig von Bezahlung,sonst kann es Ärger geben. Ansonsten wie immer in Deutschland: Viel Lärm um nix.

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Antwort von Roli4711:

...Wieso immer alles so kompliziert machen?...
Roli
Der/Die Schulleiter/in hat das Hausrecht.
Kann bestimmen, ob du überhaupt rein darfst oder nicht.
Kann bestimmen, ob du überhaupt filmen darfst und was nicht.
Kann bestimmen, ob du das veröffentlichen darfst und was nicht. Ja, das ist so. Ich frage immer und lass es mir meistens auch noch schriftlich geben.

In diesem Fall
1. Schulleiter
2. Lehrer
3. Eltern

und wenn die Kinder wirklich bezahlt würden - was ja hier nicht der Fall wäre - dann müsste man evtl. mal beim Jugendamt nachfragen. Das man mit Kindern nicht länger als 2-3 Stunden filmen soll (je nach Alter vielleicht etwas mehr) oder gar Nachtdrehs macht, sollte ja klar sein.

Das mit "immer so kompliziert" war eigentlich nur gedacht, wieso immer alles Anfragen anstatt kurz mal mit den Stellen Kontakt aufnehmen und direkt abklären.

Roli

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