Frage von tatsuotoko:Liebe Leute aus dem Forum,
Ich möchte japanische Filme von Performances verkaufen, die nicht gemafreie Musik wurde während der Shows benutzt und ist natürlich auch zu hören.
Darf ich das?
Und kann ich mich darauf verlassen, dass der Hersteller die Musik-Rechte gekauft hat?
Und was passiert wenn nicht?
Mache ich mich strafbar, wenn ich die auf Rechnung gekauften Filme vertreibe in Absprache mit dem Verkäufer?
Oder muß ich den Anbieter dazu überreden, die Filme gemafrei nachzuvertonen?
Über eine sachkundige Antwort würde ich mich freuen.
Matthias aka Tatsu Otoko
Antwort von Eugen von ...:
Darfst Du nicht. Selbst wenn der Künstler die Erlaubnis hatte, bei seiner Performance den Kram abzunudeln, ist DV-Erstellung und -vertrieb (oder Internet, CD ..) jeweils eine andere Nutzung und erneut löhnbar.
Und sich darauf verlassen, der andere habe schon irgendwie irgendwelche Rechte eingeholt ... das geht ins Auge.
Antwort von tatsuotoko:
Ja, das habe ich befürchtet! Vielen Dank für die Antwort.
Heißt das, dass ein Videohändler, der Filme verkauft mit nicht gema-gemeldeter Musik sich strafbar macht?
Oh, Mann, ich muß dem Künstler irgendwie klarmachen, dass ich seine Sachen haben will.
Ach, die Japaner!