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Infoseite // Haftung für Urheberrechtsverstöße



Frage von Haper:


Hallo Zusammen,

ich arbeite seit knapp 20 Jahren als freiberuflicher Cutter. Hauptsächlich immer in Studios oder Agenturen vor Ort.
In den letzten Jahren kommt es immer häufiger vor dass ich auch direkt für den Endkunden arbeite und z.B.: Imagefilme erstelle.
Oft schicken mir die Kunden externes Material dass in die Filme eingebaut werden soll.
Habe kürzlich einen Artikel gelesen dass z.B.: Web-Programmierer für Urheberrechtsverstöße mit haften mussten. Das war so ein Fall: Kunde schickt Material an dem er keine Rechte hat an den Programmierer und sagt bau das mal ein. Programmierer bzw. die mit der Programmierung beauftragte Firma musste für den Urheberrechtsverstoß teilweise mit haften. Der Kunde wurde verklagt und ging selbst in Regress und verklagte die Web-Programmierer.

Und im Filmbereich ist es ja oft ähnlich. Kunde sagt "Wir haben Weihnachtsfeier, lass uns einen lustigen Film aus Chart-Musik und Hollywood Material schneiden. Ist nur intern, alles kein Problem". Dieser Film soll dann auf der Weihnachtsfeier gezeigt werden. Großkonzern mit hunderten Angestellten. Da landet sowas dann doch schnell im Netz.
Wie soll man sich da als Freiberufler verhalten? Ich lizenziere immer jede Musik und jedes Stock Footage dass ich verwende, aber es kommen immer wieder solche Situationen. Das Beispiel mit der Weihnachtsfeier ist extrem. Oft schickt mir der Kunde auch einfach Stock Material oder Fotos und Grafiken von dem er sagt es sei alles lizenziert. Überprüfen kann ich das natürlich nicht.
Kann man sich durch einen simplen Satz auf der Rechnung wie z.B.: "Die Film verfügt über keinerlei Rechte für eine öffentliche Nutzung" aus der Haftung nehmen?
Würde das ausreichen oder dürfte man sowas von vorneherein gar nicht machen?

Über Tipps und Erfahrungen würde ich mich freuen!

Nachtrag: Oder generell gefragt. Muss ich als Einzelunternehmer ggfs. dafür haften wenn ich als Auftrag einen Imagefilm produziere in dem nicht lizenziertes Material verwendet wird? Oder liegt die Haftung ausschließlich bei dem Unternehmen / der Person die den Film veröffentlicht?

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Antwort von robbie:

Warum lässt du nicht einfach bei Anlieferung bestätigen, dass der Kunde alle notwendigen Lizenzen erworben hat und dich autorisiert, das Material für ihn zu verarbeiten?

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Antwort von Jott:

Kopierwerke zum Beispiel haben einen Standardwisch zum Thema Freistellung von Rechtsansprüchen. Sollte sich im Netz finden lassen.

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Antwort von Bluboy:

Sowas ?

https://shop.karus-media.de/Downloads-Spezifikationen/

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Antwort von Haper:

Cool danke! Seh ich mir mal an.

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