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Infoseite // HV20 in den USA kaufen?



Frage von Knabba:


Hallo,

ich fliege im April nach Amerika und spiele mit dem Gedanken mir die Kamera aufgrund des günstigene Dollar-Kurses dort zu kaufen.

Kann mir jemand sagen welche bzw. ob dies Probleme mit sich bringt? Beispielsweise PAL/NTSC oder 50i/60i.

Dann wäre ich noch auf der Suche nach einem kleinen Micro, dass nicht zu globig ist und die Laufwerksgeräusche etwas unterdrückt.

Danke für Eure Antworten

Grüßle

Marc

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Antwort von B.DeKid:

Geräte in NSTC lassen sich meines Wissen im Fall einer XL H1 Canon hier kostenpflichtig umstellen zu PAL .
Nun ist dies aber nicht mit einer Garantie Ausstellung für EU verbunden.
Das bedeutet das wenn Du eventuell mal Probs mit der Kamera bekommst, Du draufzahlen musst nach der Reperatur / oder das Gerät hier nicht angenohmen wird. Dies sei zu bedenken.

Ansonsten kann ich nur sagen, daß man das Gehäuse lieber hier kauft und Linsen zB im Urlaub wenn man drüben ist.
:-) HongKong is da sehr gut für:-)))) (klar im Bezug mal auf meinen Fotokram:-)
Solltest du aber das Gerät beruflich nutzen ( /absetzen wollen), bleibt nur ein weg über den Zoll(in den meisten Fällen - eine Kamera wäre schon in diesem Zollpflichtigen Rahmen)
Man kann durch den günstigen Dollar sparen oder auch draufzahlen. Man muss nur wissen was man wann / wo kaufen sollte;-) Ich kalkuliere immer mit einem Faktor von ca 25-30% + , zum Eikaufs Preis für Einfuhr- / Steuer und den Transport . Je nach Artikel und auch dem resultierenden Warenwert.

Sowas musst Du eben bedenken.... neben so Sachen wie das Ami Land halt NSTC hat und wir eben PAL ...das aber ne andre Story;-)

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Antwort von Andreas_Kiel:

Es beschäftigen sich hier inzwischen 144 Threads mit den Stichworten "USA" und "kaufen".
Die Antwort lautet fast einstimmig: Nein. Die Begründung wiederholt sich auch immer und immer wieder, angefangen vom Preis, der unterm Strich derselbe ist, über die Händler, die einen mit der Ausstattung begaunern, bis zur fehlenden Garantie.

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Antwort von GGU:

Richtig.
Du musst immer 30% oder mehr dazu rechnen, und dann er Garantieverlust. Also eher nein!

GGU

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Antwort von Markus:

Solltest du aber das Gerät beruflich nutzen , bleibt nur ein weg über den Zoll... Das ist irreführend, denn auch bei einem Privatkauf (der Preis ist entscheidend) führt legal kein Weg am Zoll vorbei. Und wer es illegal versucht, bezahlt am Ende häufig noch einen "Extrabonus".

Mehr dazu:
Wie umgehe ich den Zoll? - Und wie nicht?

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Antwort von B.DeKid:

Ich geb Dir recht Markus,
Ich wollte nur nicht auf dieses Thema näher eingehn. Nur eben Verlauten lassen das man wenn man Geräte beruflich nutzen / absetzen möchte, eben so handeln muss.
Persönlich bin ich aber auch der Meihnung das ein Privat User durchaus nicht alles aus dem Urlaub dem Zoll vorlegen muss.
Sollte aber der Zoll mal so kollant sein, das ich Steuern für meinen Kaffee bezahlen darf, den ich nach einem Besuch in einem Holländischen Kaffee Haus mit nach Hause bringe , dann werde ich dies natürlich machen;-)) Aber mit einer gekauften Linse am Zoll aufzutauchen nachdem ich Sie 2 Wochen schon in gebrauch hatte erhalte ich für sinnlos.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Aber mit einer gekauften Linse am Zoll aufzutauchen nachdem ich Sie 2 Wochen schon in gebrauch hatte erhalte ich für sinnlos. Mit dem Teil am Zoll vorbeizumarschieren halte ich für Steuerhinterziehung. Der Zoll ist da auch ganz meiner Meinung. Der Zoll ist auch bei weitem nicht so blöd /blind, wie Du denkst (oder hoffst, je nachdem). Deine Kamera werden die schneller als US-Import identifizieren, als Du sie einschalten kannst.
Der Abgabenbetrug beginnt in dem Moment, wo Du entweder die grüne "nichts-zu-verzollen"-Spur betrittst oder auf eine Frage des Zollbeamten den Kopf schüttelst.
Das hier: Persönlich bin ich aber auch der Meihnung das ein Privat User durchaus nicht alles aus dem Urlaub dem Zoll vorlegen muss. hilft Dir dann nicht mehr weiter. Sogar bei "Leichtfertigkeit", d.h. selbst wenn Du da aus Versehen die falsche Spur nimmst, gibts einen drauf: Ein Reisender, der aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie anzumelden und dass für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind, muss sich über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er diese Kenntnis nicht bereits besitzt. Tut er dies nicht und benutzt den grünen Ausgang in der Annahme, die von ihm erwarteten zollrechtlichen Erklärungen bei oder sogar noch nach Durchschreiten dieses Ausgangs abgeben zu können, begeht er im Allgemeinen eine zumindest leichtfertige Steuerverkürzung, so dass ein Zollzuschlag erhoben werden kann. und zwar in diesem Maße: § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung
(...)
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Da kann man sich vorstellen, was dann erst bei Vorsatz passiert, nicht wahr?
Zur Höhe des Zollzuschlags: Für den Zollzuschlag wird im Regelfall in etwa der (hinterzogene) Abgabenbetrag Richtschnur für die Festsetzung des Zuschlages sein. BG, Andreas

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Antwort von B.DeKid:

Kuckuck Andreas ....ich rede von gekauften Sachen wie zB Objektiv oder Klamotten oder nem Teddybären etc. Dies werde ich auf garkeinen Fall dem Zoll vorlegen. Da ich sowieso nie grosse Sachen im Ausland kaufe seh ich hier keine Pflicht. Und sollte der Zoll mal soweit sein das er (siehe USA) meinen Laptop oder Handy, Tascheninhalt etc vor der Anreise in eine Liste schreibt um eine Bestandsliste zu führen, hoffe ich das weitere und natürlich ich auf die Barikaden gehen um sich solcher Unterdrückung zu stellen.

Jemand der sich in der USA oder sonst wo eine Kamera kauft (reden wir mal von einer kleinen DIGI Knipse) und diese dann mit bringt sollte nicht als Steuerhinterzieher verurteilt werden. Wer also zB auf den Malediven sich ne Suunto Tauchuhr kauft, wird wohl kaum diese dem Zoll vorlegen.

Da ich aber ja längere Zeit in den Staaten bzw Canada arbeitete, kann ich Dir nur sagen , das wenn Du bei Ausreise deine Ausgaben (in Form von Quittungen ) vorlegst um dir den gezahlten TAX Anteil zu erstatten lassen , Du diesen Beleg natürlich dann in Deutschland bei Einreise vorlegen musst / solltest.
Was Du also hier ansprichst mag durchaus rechtens sein , doch versuch mal nach dem nächsten Urlaub deine *Badehose , Luftmatratze und Schmuckstücke deiner Frau beim Zoll auf den Tisch zu legen und diese rechtens versteuern zu lassen, weil du es deinem Gewissen schuldig bist. Dann werden dort wahrscheinlich gar keine Zöllner sitzen und wenn werden Sie Dich wohl eher auslachen.

Wenn auf der Autobahn 120 steht und ich einen von hinten Anrassenden sehe der mit weit über 180 daher geflogen kommt, zieh ich ja auch nicht nach links um Ihm den Weg zu verbauen....oder?
Soll er doch der Meihnung sein 180 zu fahren an der nächsten Blitze wird er es merken. Geh nur mal davon aus das ich mich immer an strenge alle Steuern und sonstigen Dinge zu zahlen.

Desweiteren denke ich das wenn man meine erste Antwort auf den Thread liesst feststellen wird das ich nichts davon halte Güter in den USA zu kaufen um dann zu sparen, und momentan halt ich sowieso NIX von der USA . Die sollen erst mal wieder klar kommen und Ihre Politik überdenken und bis es soweit ist halte ich mich von denen fern.

MfG
B.DeKid

PS: *Auch kleinere Betraege können Zollpflichtig werden wenn man Sachen im Urlaub kauft.

Siehe Dazu auch den Punkt Einfuhr aus diesem Bericht....
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
Und dann zeig mir mal ne Frau die sich mit Schmuck aus dem Urlaubsland für unter 500 Euro befriedigen lässt ....lllloooooollllll.Bzw flieg mal nach NY und geh dort shoppen ;-) Da hste noch nicht eine Handtasche gekauft und bist dann potenzieler Steuersünder wenn Du den falschen Ausgang nimmst;-)))) Von Schuhen KLeidern mal garnicht geredet.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Kuckuck Andreas ....ich rede von gekauften Sachen wie zB Objektiv oder Klamotten oder nem Teddybären etc. Dies werde ich auf garkeinen Fall dem Zoll vorlegen. Da ich sowieso nie grosse Sachen im Ausland kaufe seh ich hier keine Pflicht. Dann behalte bitte Deine Meinung für Dich. Du rufst hier nämlich ziemlich unverhohlen zu einer Straftat auf, um so etwas handelt sich hier; solche Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit auch nicht mehr gedeckt. Und das - mal nebenbei - bringt u.U. auch den Forenbetreiber in die Bredouille.
Wenn Du nicht gewillt bist, Dich an die hier geltenden Gesetze zu halten, kostenloser Tip aus der juristischen Ecke: Stillschweigen bewahren. um sich solcher Unterdrückung zu stellen. Das Einhalten der Spielregeln hat nichts mit Unterdrückung zu tun. Ganz im Gegenteil: wenn Du offen heraus sagst, daß Zoll, Steuern & Co. Dich einen Scheißdreck interessieren (weil es ja Unterdrückung ist), so ist das eine Ohrfeige gegenüber denjenigen, die ihre Steuern korrekt zahlen. So wie Du Dich hier äußerst, funktioniert eine Gemeinschaft nun mal nicht.
BG, Andreas

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Antwort von B.DeKid:

Na wenn Du dieser Meihnung bist ...ich will hier niemandem etwas nahelegen oder sonstiges ...ich möchte mich also bei den Foren Betreibern entschuldigen wenn dies so aufgefasst wird.
Fakt meiener ersten Aussage war nur das es nicht zu empfehlen ist im Ausland zu kaufen.
Wie das nun der einzelne hält ist mir relativ , da ich nicht Zöllner bin und es dementsprechend nicht meine Aufgabe sein kann über andere zu richten.
Und mit Unterdrückung wie du es formulierst meine ich auch nicht den Zoll ;-) Sollte Dir aber auch klar sein, und Meihnungsfreiheit gibt es seit 2008 Jahren nicht mehr das weisst du wohl auch. Und es wird Sie auch wohl nie geben.

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Antwort von WoWu:

@ B.DeKid

Hallo DeKid ... stör Dich nicht dran, manche Sachen werden höher gehängt als sie gehören ... meine Sympathie hast Du und ich freue mich über jeden Querdenker. (nur mal so, auch wenn"s o.T. ist.)

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