Newsmeldung von slashCAM:Filmstro ist eine 10 GB Bibliothek vorgefertigter Soundtracks für die Untermalung von Filmen, deren Besonderheit darin besteht, daß diese Sounds mittels mehrerer Paramete...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Filmstro: Soundtracks direkt in Premiere Pro CC interaktiv produzieren
Antwort von terra:
Servus,
NEIN, NICHT SCHON WIEDER MIETLIZENZEN!
Alternative:
SmartSound Sonicfire Pro 6.
DIE VORTEILE:
Einmal kaufen, beliebig oft verwenden, die Software so lange nutzen, bis es Win/OSX nicht mehr gibt.
Das ganze im Vergleich mit dem obigen Produkt extrem billig
a) für 200-300 USD, 10 Multispurtracks (Instrumente-Spuren und sofern vorhanden Gesangsspur) lassen sich individuell ein/ausblenden, faden, Musikintensitäten wählen usw. usf.
Der Kern ist das Zusammensetzen der Musik im Baukastensytem. Für jeden Track gibt es damit nicht nur etliche Kombinationen, sondern auch akustische Varianten eines Tracks mit verschiedenen Starts, verschiedenen Mittelstücken und verschiedenen Enden.
b) mit eingeschränktem Nutzungsumfang dauerhaft mit einigen Tracks nutzbar. Wem das reicht, für den gibt es die 30Tage Trial-Vollversion, die danach zu der o.g. eingeschränkten Version wird. DAUERHAFT und KOSTENLOS ist.
Nutzung in Premiere? Über Plugins (je ca. 50 USD) wird die Schnittstelle zu Premiere/AfterEffects, Fiinal Cut u.a. hergestellt. Änderungen in SmartSound werden mit einem Klick in die jeweiligen Programme gerendert/aktualisiert - ODER der Film wird erstellt und in SmartSound geöffnet zur Vertonung.
DIE NACHTEILE:
Durch die Plugin-Verbindung keine direkte Erstellung in den Zielprogrammen Final Cut, Sony/Magix Vegas, Avid Pinnacle usw. möglich.
RESÜMEE:
Ich kann für die Vertonung von
ganzen Filmen (mit Musik im Baukastensystem) SmartSound (übrigens: von einem kleinen US-Anbieter) für das gebotene Preis-/Leistungsverhältnis und KEINEM Mietmodell nur wärmstens empfehlen. Hingegen für die Vertonung eines
effektvollen Vorspanns mit Einschränkungen, dann muss man im Workflow in Kauf nehmen, öfter zwischen Videobearbeitung und SmartSound Audiobearbeitung zu wechseln, damit das Video auf den Takt genau kommt.
Aber etwas besseres habe und kenne ich derzeit nicht!
Gruß
T.
Antwort von Jott:
Man muss nur wissen, dass Sonicfire-Titel überwiegend GEMA-pflichtig sind.
Antwort von lofi:
Fast alles kommt nun mehr aus der Konserve.
Mit diesen Tools tötet man insgeheim Filmkomponisten.
Denn wenn sie dank dieser Tools keine Aufträge mehr bekommen ...
stirbt irgendwann die Filmmusik.
Antwort von Steelfox:
Den freien Komponisten steht es zu, mit ihrer Preisgestaltung solchen Programmen entgegenzuwirken, könnte man salopp sagen.
Wie man allerdings aus einem Sample einen GEMA-Anspruch herleiten kann, ist mir schleierhaft. Klar wenn die 3 Noten D. Bohlen eingespielt hat, dann schon. Ab wann ist denn da eine Schöpfungshöhe erreicht? Ab 4 oder 5 Noten? Einmal auf die Basedrum getreten, reicht das?
Ich verneige mich vor Komponisten, die es drauf haben, bestimmte Stimmungen in 3 Min Liedern zu packen und damit auch Emotionen zu wecken. Zusammengecklicktes Zeug soll da genausoviel Wert haben?
Antwort von stefanweichelt:
Ist schon eine Weile her das Posting. Meine Frage ist, was schreibe ich hier in die GEMA Meldung rein? Mache Filme Für Schulen und Bildung. Die wollen keine Meldungen ausfüllen, daher muss es GEMA Frei sein. Ich habe von dem Entwicker der Software erfahren, das einige Mitwirkende, schon in Tochterfirmen der GEMA sind. Aber ich weis ja vermutlich nicht einmal, wer alles dabei war.
Hat da jemand Erfahrung? Danke euch
Antwort von Steelfox:
Also grundsätzlich ist das Prozedere mit der GEMA immer gleich. Dazu ist hier - auch von mir - schon viel geschrieben worden. Mußt dich halt mal durchklicken ;-)
Das die Abnehmer keine Meldung machen ist klar, warum auch. Du machst den Film = du mußt dich auch um das GEMA-Zeug kümmern. Ist immer so, auch wenn gern mal was anderes behauptet wird.
Die GEMA macht nix ohne das eine Erlaubnis des Komponisten/Verlages vorliegt, dessen Material/Musik du verwendest. Bezogen auf die obige Software ist das natürlich schwierig. Aber es gibt in den FAQs dazu bestimmt einen Passus, der dir erlaubt die erstellten oder fertigen Lieder bzw. Samples in deinem Film zu verwenden. Den Passus mit der Nennung der Software sollte als Meldung ausreichen. Am Besten gleich den ganzen FAQ-Bereich kopieren und mit hinschicken, dann haben die was zum lesen und können sich die entsprechenden Stellen selber raussuchen...lol
Ernstgemeinter Vorschlag: sofern entsprechendes Talent latent vorhanden ist, die Musik selber machen. Dann erübrigt sich der ganze Meldekram. Mach ich seit Jahren so. Die "Musik" die ich selber mache - auch wenns manchmal nur einfache Hintergrundmelodien sind - sind GEMA-frei und gehen dem Verein gar nichts an. Man muß auch keine Meldung machen, obwohl die das natürlich gerne hätten. Passieren kann einem da auch nichts, weil es besteht ja kein Grund.
Antwort von stefanweichelt:
Mercy Steelfox,
Ich hatte erst ein mal schlechte Erfahrungen mit der GEMA. Und das war sehr fragwürdig.
Jedoch beantwortet das nicht meine frage. Ist "Filmstro" GEMA frei, und wen schreibt man in die Meldung.
Liebe Grüße
Antwort von Steelfox:
ok, also nochmal in grün:
Ob ein Titel Gema-frei ist oder nicht und somit der Gebührensatzung unterliegt, entscheidet ganz allein die Gema selbst. Ist der "Hersteller" der Samples bzw. der Lieder dieser Software, bei der Gema gelistet, dann bekommst du nach dem Ausfüllen des Meldebogens einen Gebührenbescheid. Suche nach Namen zu den Samples oder den verwendeten Liedern - das allein ist Vorraussetzung - gib die Namen online auf der Webseite der Gema ein:
https://online.gema.de/werke/search.faces
wenn dort was aufgelistet wird, dann will Gema Geld sehen. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Gebührensatzung die du auch bei denen online einsehen kannst.
Wenn die Suchmaske nichts findet, füllst du den Meldebogen trotzdem aus und hängst die zuvor erwähnten FAQs (die dir erlauben die erstellten Lieder für deine Projekte zu nutzen) an und dann abwarten. Ich habe mit dieser Software nichts am Hut, kann speziell dazu auch nichts sagen. Wenn du keine Namen findest, dann ist eben der allgemeine Hinweis innerhalb der Software, wie und wo du die Lieder verwenden darfst irgendwo hinterlegt. Das gilt für jede Software dieser Art. Die ist dann dem Meldebogen anzufügen.
Blöd wirds nur wenn ein Titel jetzt noch Gema-frei ist, der vermeintliche Komponist aber nächstes Jahr einen riesen Hit landet und dann der GEMA Beitritt, dann sind auch Rückwirkend alle seine Titel Gebührenpflichtig. Dann müsstest du halt nachzahlen. Aber das Risiko besteht ja bei fast allen Gema-freien Titeln.
Antwort von stefanweichelt:
Vielen dank. Dann werde ich die Finger davon lassen.
Ich hatte bereits eine Situation, wobei ein Komponist, der immer noch als RF gelistet wird, auch hier in Deutschland, sich während meiner Produktion bei einer englischen Tochter der GEMA angemeldet hat. Ich prüfte während meiner Produktion den Komponisten bei der GEMA. Er war frei. Als der Film für die Schulen ausgeliefert wurde, meinte die GEMA, der Komponist wäre Anmeldepflichtig. Somit musste der Film geändert werden.
Dies nur zur Info.
Dank und Grüße