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Frage von Anonymous:


Wie filme ich am besten einen Film von der Kinoleinwand ab? Ich habe eine Canon MVX45i. Soll ich das Bild lieber Manuell fokusieren? Und wie mache ich das mit der helligkeit? Der Film ist bei manchen Szenen sehr dunkel.

Es muss auch möglichst unauffällig sein, damit es niemand bemerkt. Da wird es auch schwierig ein Stativ aufzustellen zwischen den Sitzen.


Bitte um Tipps

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Antwort von thos-berlin:

Hallo unbekannter Gast,

glaubst Du wirklich, daß Du hier Hilfe und Anleitung zu einer bewußten Urheberrechtsverletzung bekommst ?

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Antwort von Wolfpeter-Hans-Dieter:

Ich würds sein lassen! Die Qualität ist bestimmt scheiße (besonders mit einer solchen Cam) und illegal ists dazu auch noch!

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Antwort von Maik:

Wie filme ich am besten einen Film von der Kinoleinwand ab? Geh doch mal ins Kino.
Dann wirst Du feststellen, dass in den meisten Grosskinos heute
im Kassenbereich Monitore stehen, die Bilder von den Zuschauern
in den einzelnen Säalen während der Vorführung zeigen.
Dann fragst Du Dich: Moment, wie können die das sehen, wenn es drinnen
doch dunkel ist...?
Richtig,
Infrarotkameras ist die Lösung.
Dann: kombiniere, kombiniere... der Hinweis vor dem Film,
dass nach §X UrheberSchG das mitfilmen verboten ist...
Und?
Klingelt's?
Also insgesamt würde ich sagen: keine gute Idee.

Mag sein, dass das in kleineren Kinos noch gehen mag,
aber wenn Du erwischt wirst, wird's bitter.

M.

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Antwort von Monsta:

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Antwort von Anonymous:

Also das war nur ein Test. Ich wollte nur wissen, was eure Reaktionen sind. Ich weiß natürlich, dass es Verboten ist, im Kino zu filmen und würde es auch nie tun.

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Antwort von PowerMac:

Und ich würde nie eine Tapete essen.

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Antwort von Anonymous:

dass nach §X UrheberSchG das mitfilmen verboten ist... Dieser Satz ist übrigens Käse. Nach dt. Gesetz ist das Abfilmen überhaupt nicht verboten. Ich darf ihn sogar auf DVD brennen uns meinem Nachbarn zeigen. Alles legal!

Ins Netz stellen natürlich nicht. Und verboten kann es auch sein, aber nur VOM KINO. Genauso wie eigenes Essen mitbringen o.ä. Aber der Satz der da immer kommt ist schlicht falsch!

Tapete mag ich auch nicht.

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Antwort von MuFim Productions:

Jaja der Satz: Wollte euch nur testen...
Ganz lustig. Glaub ich dir sofort. Hast jetzt angst das wir dich verpfeifen oder wie? ^^

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Antwort von Anonymous:

Nicht gerade klug!!
Bleibt nur ne weiße Wand über.
Frag die beim Kino doch, ob sie das Licht anlassen könnten ;)

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Antwort von Anonymous:

Jaja der Satz: Wollte euch nur testen...
Ganz lustig. Glaub ich dir sofort. Hast jetzt angst das wir dich verpfeifen oder wie? ^^
Wie würdet ihr denn das Anstellen. Ihr könntet versuchen meine IP herauszufinden. Fehlanzeige! Die ist mit nem Anonymitätsprogramm gefälscht worden. Laut meiner Adresse würde ich nämlich irgentwo in Indien leben. Ich hab ja auch noch keine Straftat begangen. Ich habe auch niemanden dazu Angestiftet. Ich darf im Kino auch filmen. Ich darf es nur nicht verbreiten. Pech gehabt!

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Antwort von KidKiller Prod:

Ihr könntet versuchen meine IP herauszufinden. Fehlanzeige! Die ist mit nem Anonymitätsprogramm gefälscht worden." Du bist wohl ein ganzer harter, wa? =) Und deine dynamische IP bringt uns sowieso nix :P.

Liebe Grüße,
Malte

P.S.: Ich hab ne blaue Raufasertapete. Schmeckt sowas auch?

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Antwort von Blackeagle123:

Also... deine IP herauszufinden ist schlichtweg unmöglich, da ich keinerlei Angaben über Dich hab. Kannst mich aber gerne anschreiben per Email oder auch ICQ oder MSN ;) Dann... ähm... können wir mal drüber sprechen, ... wie man am besten abfilmen kann :D

Jetzt mal im ernst, du bist hier "nur" ein Gast. Ich verstehe die Frage als Scherz, dass es offensichtlich nun doch nicht war (sonst hättest du ja niemals Angst bekommen *g*)... Aber was soll's.

Mein Tipp: Lass es einfach aber schreib uns ruhig den Link, wenn du in "300" warst. =)

Viele Grüße,
Constantin alias Anonymous xD

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Antwort von Login_vergessen:

dass nach §X UrheberSchG das mitfilmen verboten ist... Dieser Satz ist übrigens Käse. Nach dt. Gesetz ist das Abfilmen überhaupt nicht verboten. Ich darf ihn sogar auf DVD brennen uns meinem Nachbarn zeigen. Alles legal!
Aha, dann ist das Abfilmen also keine unerlaubte Vervielfältigung, und die Vorführung beim Nachbarn keine Veröffentlichung...?
Ich hab" das irgendwie anders in Erinnerung...

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Antwort von Anonymous:

Wenn du das abfilmst wirst du keine gute Qualität erzielen können. Ist denk ich auch logisch. Neuerdings soll es Sensoren geben die videokameras unter den Zuschauern orten können und dann das aufgenommene Material unschädlich bzw verunstalten. Ob das nur ein Test war oder nicht is mir völlig wurscht. Jeder weiß, dass man da gegen das Gesetz verstößt.

Ach ja und glaub bloß nicht, dass du anonym im Netz bist, wenn du über Proxies gehst.(Ich nehm mal an du benutzt dazu steganos oder hide ip). Ein surfer hinterlässt mehr Spuren im Web als ein Mammut im Maisfeld. Wenn man dich verfolgen will dann klappt das auch. Keine Sorge. Ob mit oder ohne Proxie. Mit Proxie dauerts halt n bissel länger und ist auch ein wenig aufwendiger. Sowas wurde entwickelt für Leute die Angst davor haben, sexuell missbraucht zu werden.

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Antwort von Anonymous:

die armen irren

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Antwort von Blackeagle123:

Allerdings gibts de Möglichkeit auch nur von der Telekom und auch nur nach richterlichem Beschluß. Frage ist, wie man da ran kommt, wenn man sonst nix kennt. ;)
Gibt da schon ein paar Lücken und ich denke, wer weiß, diese zu umgehen und sich sehr gut auskennt, kann im Internet unsichtbarer sein, als eine Nadel im Heuhaufen^^ *g*

Ich werde aber dafür keine Tipps geben. Das Programm, dass du benutzt, welches jede Sekunde deine IP ändert und dir auf einer Weltkarte anzeigt, wo du grade angemeldet bist, hinterlässt apropos merh spuren, als wenn du Dich einfach so einwählst. Man muss das Programm nur kennen...

Aber jetzt mal ehrlich: Wir sind hier in einem Filmerforum für Videointeressierte. Nicht in einem Computer- oder Jutizchat. Ich würde doch mal einen Moderator bitten, den Thread zu schließen!

Viele Grüße,
Constantin

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Antwort von Anonymous:

Ja schon sowas gehört eher ins gulli forum^^

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Antwort von isehalleswurst:

Warum schließen?
Dummrumlabern gehört hier doch zum guten Ton!

Und:
Selbstverständlich ist das Kinofilmen erlaubt!
Ich hab sogar schon mehrere Kinos gefilmt.

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Antwort von Monsta:

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Antwort von Axel:

Nicht gerade klug!!
Bleibt nur ne weiße Wand über.
Doofe Frage, doofe Antwort ;) Keineswegs. Bei gedämpfter Saalbeleuchtung würden die Aufnahmen besser. Der Kontrastumfang entspricht dann nämlich eher dem von Video.
Zu der Frage, ob man zur eigenen Verwendung einen Film von der Leinwand abfilmen darf: Keine Ahnung. Wird ein aktiver Filmer vom Personal entdeckt (meist einfach vom Vorführer durch das Projektionsfenster, das typische Sucherlicht fällt in einem dunklen Saal sofort auf), wird die Polizei gerufen, die Kamera konfisziert und die Personalien aufgenommen.
Den weiteren Hergang stelle ich mir so vor: Die Kamera wird am folgenden Tag von einem verlegenen Beamten mit einem Blumenstrauß zurückgebracht: "Hätten wir bloß gewußt, daß Sie nur den Spielfilm abgefilmt haben, zu Ihrer persönlichen Erinnerung. Nochmals um Entschuldigung!" Vom Kinobetreiber kommt ein Geschenkkorb mit Freikarten für"s ganze Jahr.

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Antwort von Bernd E.:

Nach dt. Gesetz ist das Abfilmen überhaupt nicht verboten. Ich darf ihn sogar auf DVD brennen uns meinem Nachbarn zeigen. Alles legal! Ins Netz stellen natürlich nicht. Und verboten kann es auch sein, aber nur VOM KINO. Genauso wie eigenes Essen mitbringen o.ä. Aber der Satz der da immer kommt ist schlicht falsch! Da ich diese unbelegten Behauptungen schlichtweg für Quatsch halte, habe ich mich bei einem Cineplex-Kino mal ganz offiziell erkundigt. Hier zusammengefasst die Antwort:

Ein Abfilmen auch für rein private Zwecke ist gesetzlich nicht zulässig, nachzulesen im Urheberrechtsgesetz unter http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

§ 2 Satz 1
Zu den geschützten Werken...gehören insbesondere: Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden.

§ 53 Satz 7
Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes aus Bild- und Tonträger...stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

§ 106 Satz 1
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß Bernd E.

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Antwort von WINner:

Hallo Bernd,

danke für die Arbeit um den sachlichen Beitrag, die du dir gemacht hast, um ein wenig Licht in die Sache zu bringen.

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Antwort von Peter06:

... vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt... Ich darfs also doch aufnehmen - für Private Zwecke.

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Antwort von Maik:

Ich darfs also doch aufnehmen - für Private Zwecke. Privat darfst Du Dich auch am Hintern kratzen...

M.

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Antwort von Bernd E.:

... vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt... Ich darfs also doch aufnehmen - für Private Zwecke. Mir ist schleierhaft, wo du das herausliest? Unter "vervielfältigen" fällt auch die Aufzeichnung auf ein anderes Medium, in diesem Fall das in deinem Camcorder befindliche.

Gruß Bernd E.

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Antwort von Axel:

Verboten ist es also. Eine andere Frage ist, ob es auch strafbar ist, d.h. ob es für den Raubfilmer irgendwelche Konsequenzen hat, wenn er erwischt wird. Denn erstens ist das Vergehen "als solches" - das Herstellen eines Videobands in schlechter Qualität - kaum aufzurechnen mit dem Schaden, den die Industrie insgesamt durch Piraterie erleidet. Das wäre wohl sehr unverhältnismäßig. Andererseits ist die Absicht, zu diesem Schaden irgendwie beizutragen, wohl nicht zu beweisen (es sei denn, der Rechner des Ertappten ist voller Raubkopien).
Entscheidend ist, daß eine solche Aufnahme qualitativ nur grauenhaft sein kann.

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Antwort von Anonymous:

Probier es doch mal aus!


NOCH 5 X SINGEN.........

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Antwort von Blackeagle123:

Hier steht doch schon ganz genau drin, dass du es nocht nicht einmal aufzeichnen darfst:
Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, (...) eines Werkes (...) stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Kannst ja mal bei dem Produzenten anrufen, ob du die Kamera mitlaufen lassen darfst. Weil du so ehrlich bist, darfst du es bestimmt ;-)
Und warum sollte die Polizei mit nem Strauß Blumen vor der Tür stehen? *g*

Viele Grüße,
Constantin

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Antwort von Bernd E.:

Eine andere Frage ist, ob es auch strafbar ist...Entscheidend ist, daß eine solche Aufnahme qualitativ nur grauenhaft sein kann. Entscheidend für die Strafbarkeit, meinst du? Das wäre eine höchst originelle Rechtsauffassung, die bedauerlicherweise von keinem Staatsanwalt oder Richter geteilt werden dürfte. Für einen Gesetzestext ist das UrhG eigentlich doch recht klar verständlich formuliert. Übrigens: Schon der Versuch so einer Aufnahme ist strafbar. Die Qualität ist da völlig uninteressant. Ein Buch kann ich ja auch nicht einfach so nachdrucken, nur weil ich dazu schlechtes Papier verwende...

Gruß Bernd E.

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Antwort von Axel:

Ein Buch kann ich ja auch nicht einfach so nachdrucken, nur weil ich dazu schlechtes Papier verwende... Das Abschreiben aus einem Buch ist ja ebenfalls ein Kopiervorgang, eine Vervielfältigung. Es wäre grotesk, dem Abschreiber mit fünf Jahren Knast zu drohen.

Aber ich meinte etwas anderes mit Entscheidend ist ... Raubkopierer müssen Kleptomanen sein, denen es gar nicht um den Film selbst geht. Ein Film braucht eine gewisse Qualität, damit man ihn geniessen kann. Diese Leute suchen den Kitzel oder machen da einen Sport draus, ähnlich wie Sprayer oder andere Spinner.

Falls hier der Eindruck entstanden ist, ich würde Piraten verteidigen: Im Gegenteil. Ich säge doch nicht an dem Ast, auf dem ich sitze. Unkreative Spacken sind das für mich.

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Antwort von Anonymous:

Die Qualtität ist, wenn man es richtig macht nicht mal so übel. Ich hab schon Filme gesehen, die der Kinobesitzer selbst abgefilmt hat. Schaut euch mal den neuen James Bond an, der aus dem Kino abgefilmt wurde. Als ich den bei einem Bekannten gesehen habe, war ich sehr überascht über die gute Qualität.

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Antwort von Anonymous:

Die Qualtität ist, wenn man es richtig macht nicht mal so übel. Ich hab schon Filme gesehen, die der Kinobesitzer selbst abgefilmt hat. Schaut euch mal den neuen James Bond an, der aus dem Kino abgefilmt wurde. Als ich den bei einem Bekannten gesehen habe, war ich sehr überascht über die gute Qualität. Schön blöd. In jeder Kopie ist ein unauffälliges Zeichen einbelichtet, das sie identifizierbar macht.

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Antwort von Anonymous:

Die Qualtität ist, wenn man es richtig macht nicht mal so übel. Ich hab schon Filme gesehen, die der Kinobesitzer selbst abgefilmt hat. Schaut euch mal den neuen James Bond an, der aus dem Kino abgefilmt wurde. Als ich den bei einem Bekannten gesehen habe, war ich sehr überascht über die gute Qualität. Schön blöd. In jeder Kopie ist ein unauffälliges Zeichen einbelichtet, das sie identifizierbar macht. Du weißt, dass ein und dieselbe Kopie quer durch Dt. an unterschiedl. Kinos geschickt wird.

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Antwort von Eva Maier:

Das Thema Screener ist meiner Meinung nach alleine deshalb für die Tonne weil in D die Filme zienlich spät gezeigt werden, so dass man den gleichen Film für wenig Geld und noch weniger Arbeit plus Null Risiko im Versandhandel erwerben kann.

/E

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Antwort von Axel:

Du weißt, dass ein und dieselbe Kopie quer durch Dt. an unterschiedl. Kinos geschickt wird. Schon, aber erstens sind das bei Blockbustern nicht mehr so viele, da genügend Kopien davon gezogen werden (heute ist nach einem Neustart nach drei Wochen die Luft raus), diese Tauscherei betrifft also nur einige wenige Förderkopien für Landkinos. Und zweitens hat sich gezeigt, daß, wenn ein Film nicht in der Startwoche bereits online ist, das Interesse nachläßt und er lange nach den erwähnten ersten drei Hauptverwertungswochen "herauskommt". Der Security-Aufwand vor und beim Start (nur falls der Film noch "jungfräulich" ist und ihn nicht Journalisten bereits eingestellt haben) und das Drängen darauf, ihn als erstes zu stehlen: Eine Art Wettbewerb. Sag ich doch: Von uneigennützig verblödeten Spinnern geht der größte Schaden aus, nicht von einer Mafia.

In den zwei, drei Tagen des Starts läßt sich leicht nachvollziehen, in welchem Haus die Kopie war und wer Zugang dazu hatte.

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Space


Antwort von Markus:

Ihr könntet versuchen meine IP herauszufinden. Fehlanzeige! Die ist mit nem Anonymitätsprogramm gefälscht worden. Die Leute glauben halt, was sie glauben wollen. - Ich sehe, dass Du bei der Deutschen Telekom AG bist und dass Deine IP-Adresse bei all Deinen Postings identisch bleibt, sich also nicht fortlaufend verändert und keine internationalen Zugänge vortäuscht.

Viel Spaß noch beim vermeintlich anonymen surfen! ;-)
_________________
Herzliche Grüße
vom Moderator

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Antwort von PowerMac:

Das Thema Screener ist meiner Meinung nach alleine deshalb für die Tonne weil in D die Filme zienlich spät gezeigt werden, so dass man den gleichen Film für wenig Geld und noch weniger Arbeit plus Null Risiko im Versandhandel erwerben kann.

/E Screener ist die falsche Bezeichnung. Screener sind die Journalisten-Versionen, die digital kopiert werden.

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Antwort von KidKiller Prod:

Screener ist die falsche Bezeichnung. Eine "professionelle" Abfilmung der Leinwand wird Telesync genannt.

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Antwort von PowerMac:

Cam-Rip, wenn mit schlechter Kamera aus dem Publikum abgefilmt.

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Antwort von Eva Maier:

Jetzt kenn ich mich aus - Danke !

/E

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