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Infoseite // Editorials: YouTube, Gema und die Telekom



Newsmeldung von slashCAM:


Editorials: Editorials: YouTube, Gema und die Telekom von rudi - 2 Jun 2011 16:18:00
>Ruckelige Videos oder gar keine Clips. YouTube bekommt in Deutschland den einen oder anderen Stock zwischen die Beine geworfen...
zum ganzen Artikel

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Antwort von SirSpencer:

Interessanter Bericht. Aber es sind besorgniserregend viele Rechtschreibfehler drin ;-) Da sollte man vor dem veröffentlichen schon drauf achten.

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Antwort von kakerlaktus:

also, mir sind schreibfehler scheißegal, da nach der neuen rechtschreibung ganz viele falsch schreiben.
hier geht es um den inhalt und dem kann ich nur beipflichten.
wer so kleingeistig mit der arbeit anderer, vor allem jugendlichwen umgeht,
der ist nicht nur assozial, sondern auch faschistoid. was ich nicht will, darf auch kein anderer sehen. in der ddr hatte die gemaffia nix zu melden. für mich hat sich daran bisher nichts geändert. ich benutze in meinen filmen nur gemafreie musik, also musik, die andere gemacht haben und nicht bei der gema gemeldet haben und mir zur verfügung stellen.
das würde ich auch allen anderen empfehlen. wer schon mal bei der gemawech in dresden war, und mal einen blick auf das interieur verschwendet, der weiß, wo sehr viel geld aus den tantiemen geblieben ist.

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Antwort von gunman:

irgendwie ist es mir auch scheissegal was du schreibst

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Antwort von Alf_300:

Wenn mam diese undf andere Nachrichten verfolgt, dann schauts so aus als ob man uns den Hahn abdrehen will. Denn in einem Punkt sind sich die Musik- und Filmindustrie mit den Betriebssytemherstellern und den Providern einig. Es müßten neue Geldquellen erschlossen werden.

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Antwort von GEMAdialog:

Guten Tag,

die Sperrung eines Videos auf YouTube kann zahlreiche Gründe haben. Die Labels können beispielsweise ihr Repertoire wegen des Leistungsschutzrechtes sperren. Auch viele Verlage nehmen ihre Rechte im Online-Bereich selbst wahr. Die GEMA dagegen hat noch nie aktiv Videoclips gesperrt.

Beste Grüße,
Bettina Müller, GEMA

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Antwort von frm:

Das ist ja schön das die Gema auch im Forum ist!
Ist ja nicht so einfach von Ihnen etwas in Erfahrung zu bringen, da Sie ja leider kaum auskünfte selber geben. Mir ging es auf alle Fälle schon oft so wenn man Rechte und deren Tarife wissen will, ruft man besser beim Plattenverlag und nicht bei der Gema an. Was macht Ihr gleich wieder? Aja das Geld in Empfang nehmen und weiterverteilen!

HG
Florian

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Antwort von Uxmal:

"Die GEMA dagegen hat noch nie aktiv Videoclips gesperrt."

Aha. Erinnert mich ein wenig an: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!" Ist ja wie im Kindergarten: "Ne die anderen sind böse!" Bloß, wieso funktioniert das in anderen Ländern besser? Den einzigen Unterschied den ich sehe ist, dass es dort die GEMA in der Form wie in Deutschland nicht gibt...Ich frage mich auch, ist dann die ganze Berichterstattung in den Medien falsch, wenn gesagt wird, dass die GEMA ein (großer!) Teil des Problems ist?

Sorry, mit solchen Aussagen schafft man keinen "Dialog".

Oder anders: Wenn die GEMA keine Videos "aktiv" gesperrt, nehme ich also an, dass sie zumindest "passiv" dran schuld ist, weil den Leuten nichts anderes übrig bleibt. Ist jetzt irgendwie auch nicht besser...

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Antwort von rusty:

Ich tanze und bin auch Mitglied einer Tanzgruppe. Eines unserer Videos wurde nach Jahren (!!) gesperrt, weil im ABSPANN unseres Videos eine ruhige REGGAE COVER Version eines bekannten Electro-Dance Stückes drin war. Das muss man sich mal vorstellen !... Eine Erlaubnis der Reggaetruppe aus Berlin hatte ich, nur, das scheint wohl nicht zu reichen.

Mittlerweile sehe ich mich genötigt, selber Musik machen zu müssen, oder befreundete Musiker zu bitten, mir das eine oder andere Stück zu geben, was bei ihnen noch als Ramsch in irgendeiner Schublade herumfliegt.

Echt Leute, die GEMA braucht kein Mensch. Ich möchte mal wissen, ob im Ausland die Tänzer auch Musik machen müssen, um ihre Videostücke hochladen zu dürfen.

Und mit den Videokünstlern hier isses genau dasselbe. Jeder, der für seine kreative, künstlerische Arbeit Musik braucht, wird von der GEMA und ihren Gängeleien behindert. Wenn die nämlich den Leuten bei Youtube nicht aufs Dach gestiegen wären, dann würde es diese Sperrungen der Videos erst gar nicht geben..

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Antwort von Alf_300:

Die GEMA hat natürlich ihre Statuten an die sich die Mitarbeiter halten müßen , UND Sie ist überall

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Antwort von mann:

Bettina Müller, GEMA
twitter.com/GEMAdialog
facebook.com/GEMAdialog Sind ****evtl. beleidigendes Wörtchen gelöscht**** zu einem Dialog fähig - hey wußte ich noch gar nicht.

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Antwort von kundesbanzler:

Werden bei mir die Seiten 2-5 des Artikels nur nicht angezeigt, oder ist hier irgendwo eine Pointe versteckt, die ich noch nicht gefunden habe. Würde man alle unnötigen Floskeln rausstreichen, würden für den Inhalt zwei Zeilen reichen.
Und das finden wohl viele andere auch, denn YouTube ist groß, genau genommen fast unüberschaubar groß geworden. Was bitte ist an "fast unüberschaubar groß" sonderlich genau? Und was soll das heißen, Youtube sei überschaubar, in welchem Fall wäre es denn nicht mehr überschaubar? Leere Worte, wenig dahinter.

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Antwort von rudi:

Leere Worte, wenig dahinter. Das macht wohl die Hitze, dass wir hier im Wortfluss etwas übertreiben ;)
Die GEMA dagegen hat noch nie aktiv Videoclips gesperrt. Hmm, aber versucht haben Sie es wohl schon. Zb: hier Zitat aus SPON:
"Die Gema hatte zuvor vergeblich versucht, Google in einem Schnellverfahren vor dem Landgericht Hamburg zur Löschung von 75 Songs auf dem Videoportal zu bewegen. "
Link:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 33,00.html

Aber genau genommen ist löschen ja etwas anderes anderes, als sperren...

Wenn ich richtig informiert bin, ist die genaue Sprachregelung so, dass es Clips gibt die nicht gezeigt werden, bis eine Einigung mit der GEMA erzielt wurde.
Freue mich sehr, wenn die hier anwesende GEMA-Vertretung das bestätigen oder dementieren könnte.

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Antwort von Replay:

Für diesen - mit Verlaub - Scheiß mit den gesperrten YT-Clips gibt es eine simple Lösung. Ein FF-Plug-in, welches Stealthy heißt.

Ist es installiert, erscheint ein kleines Tarnkappen-Flugzeug in der Statusleiste (die sollte man sich bei FF 4 wieder hervorholen). Auf YT klicke ich dieses Flugzeug an, es wechselt die Farbe von Rot zu Grün und schon kann ich alle Videos gucken. Dann ist da nichts mehr mit GEMA-Knebelung und solchen Schikanen.

Wichtig: Zuerst YT aufrufen, erst dann auf das Flugzeug klicken. Ganz nebenbei: Das Puffern geht mit Stealthy auch als T-Offline-Kunde rasend schnell.

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Antwort von GEMAdialog:

Leere Worte, wenig dahinter. Das macht wohl die Hitze, dass wir hier im Wortfluss etwas übertreiben ;)
Die GEMA dagegen hat noch nie aktiv Videoclips gesperrt. Hmm, aber versucht haben Sie es wohl schon. Zb: hier Zitat aus SPON:
"Die Gema hatte zuvor vergeblich versucht, Google in einem Schnellverfahren vor dem Landgericht Hamburg zur Löschung von 75 Songs auf dem Videoportal zu bewegen. "
Link:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 33,00.html

Aber genau genommen ist löschen ja etwas anderes anderes, als sperren...

Wenn ich richtig informiert bin, ist die genaue Sprachregelung so, dass es Clips gibt die nicht gezeigt werden, bis eine Einigung mit der GEMA erzielt wurde.
Freue mich sehr, wenn die hier anwesende GEMA-Vertretung das bestätigen oder dementieren könnte. Was meinen Sie mit "Sprachregelung"? Warum YouTube Videos sperrt, müssen Sie YouTube fragen – Fakt ist, dass die GEMA aktiv weder löscht noch sperrt.

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Antwort von Alf_300:

@
Fakt ist, dass die GEMA aktiv weder löscht noch sperrt.

Grins

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Antwort von Replay:

Was für mich im Umkehrschluß bedeutet, daß die GEMA passiv löscht und sperrt. Klar kann die GEMA nicht frei auf den YT-Servern löschen und sperren, aber sie kann YT (Google) entsprechend unter Druck setzen, daß YT sperrt/löscht. Was macht den Unterschied? Das Ergebnis ist identisch und die User müssen halt zu technischen Tricks greifen.

Es ist egal wie man es dreht und wendet. Die GEMA ist und bleibt eine Bremse, verdient sich dusselig und wenn wir kleinen Filmer mal einen Clip mit Musik untermalen, wir sogar die Erlaubnis des Urhebers dazu haben, wird unser Video gesperrt und/oder uns das Fell über die Ohren (und die Moneten aus dem Beutel) gezogen.

Nein, danke. Die GEMA ist eine Einrichtung, die die Welt nicht braucht.

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Antwort von sottofellini:

Meine Worte, lieber Vorposter !

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Antwort von tonk:

RICHTIGSTELLUNG:

Der Artikel ist falsch recherchiert und beweist mal wieder, wie wenig über die rechtlichen Grundlagen des Urhebergesetzes bekannt ist.

Richtig ist, daß die Plattenfirmen (und hier zu 98 % die 4 deutschen Majors) die Videos sperren lassen mit der Rechtsgrundlage des dtsch. Urheberrechts und auch der Leistungsschutzrechte der Künstler.

Die Plattenfirmen sind die Rechte-Inhaber und nicht die GEMA, die auf Youtube nämlich gar nichts sperren lassen darf.

Ich bitte die verantwortlichen Redakteure von SlashCam um journalistisch korrekte Überprüfung und Korrektur dieses irreführenden Artikels.

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Antwort von stefangs:

ausserdem bitte ich die 'ich-will-alles-umsonst'- fraktion hier, ihr gema-bashing in den einschlaegigen foren auszutragen.

stefan

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Antwort von Alf_300:

Also wenn ich das nun richtig verstanden habe, dann haben die Plattenfirmen die Rechte, - Aber due GEMA ist beauftragt die Gebühren dafür einzutreiben - ohne Rechte

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Antwort von stefangs:

Also wenn ich das nun richtig verstanden habe, dann haben die Plattenfirmen die Rechte, - Aber due GEMA ist beauftragt die Gebühren dafür einzutreiben - ohne Rechte Ne, hast du nicht richtig verstanden. Sie haben nicht nur die Rechte, sondern sogar eine gesetzliche Grundlage dafuer.

stefan

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Antwort von Alf_300:

Na ja -ist richtig Schlimm mit den Rechten und dem falsch verstehen, vielleicht hab ich deshalb auch keine Probleme damit ;-)

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Antwort von deti:

Streit zwischen YouTube und Gema eskaliert - keine Einigung in Sicht

Der Streit um die Vergütung für Musikvideos auf der Internet-Plattform YouTube weitet sich aus: Der YouTube-Betreiber Google sieht nach einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema die Grundlage für weitere Gespräche entzogen. ...
mehr: http://www.satundkabel.de/index.php/nac ... g-in-sicht

Deti

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Antwort von Alf_300:

Schätze dass YouTube oder Google eine ganze Menge Kohle damit machen, da frage ich mich warum die Ihre Serveraktivitäten nicht in eine andere Firma auf Antigua verlagern - aber vielleicht kommt das noch

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Antwort von deti:

Die GEMA dagegen hat noch nie aktiv Videoclips gesperrt.

Beste Grüße,
Bettina Müller, GEMA

Deti

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Antwort von tehaix:




Deti
Na, ist doch alles wie Frau Gemadialog sagt. IHRE Gesellschaft hat dieses Video ja nicht gesperrt. Es war vermutlich irgendein Filter, der in Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber zusammenklabustert wurde. AKTIV hat die GEMA damit also nichts zu schaffen. Nur Youtube ist schuld.

Ich finde das hier klasse - in diesem Forum mit publikumsnahen Marketinginstrumenten die soziale Akzeptanz der GEMA fördern - genial. Ein lobenswertes, ambitioniertes Unterfangen. Viel Glück dann mal!

Nebenbei könnten sie ihrem Kollegen von der Homepage-Betreuung ausrichten, dass die "Was ist die Gema - 10 Fragen, 10 Antworten"-Sektion total super ist: ich frage mich auch ständig, ob die Gema denn Kulturförderung betreibt. Jedes Mal wenn ich ihr Logo sehe, schießt mir diese Frage in den Kopf. Und endlich weiß ich auch, WARUM die GEMA eine Stiftung betreibt. Und außerdem weiß ich jetzt auch, DASS die GEMA eine Stiftung betreibt. Danke.

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Antwort von stefangs:

soziale akzeptanz der gema zu foerdern waere in der tat ein lobenswertes unterfangen. immerhin werden alle, aber auch alle, kuenstler, deren musik so gerne gehoert und genutzt wird, durch sie vertreten.

geschafft hat es die gema indes bislang nicht, den leuten die tatsache nahezubringen, dass fuer einige die musik kein feierabendhobby ist, sondern eine lebensgrundlage und dass das nur mit hilfe von verwertungsgesellschaften ueberhaupt moeglich ist. seltsamerweise bemuehen sich auch die urheber selber auch nicht vermehrt darum, das klarzustellen.

das ist uebrigens nicht in allen laendern so: in kanada zum beispiel, wo das aequivalent der gema 'socan' heisst, sind die leute stolz darauf, wenn sie ihre heimische musik foerdern. restaurant-besitzer beispielsweise kleben sie das socan-logo an ihre tuer und werben damit, dass sie kanadische musik unterstuetzen. damit meinen sie nicht, dass sie sie einfach nur im lokal spielen, sondern bares geld in die socan kasse zahlen, die ihren laden lizensiert. davon sind wir in deutschland meilenweit entfernt. wuerde ein gema-aufkleber am lokal haengen, wuerden die leute bei all der polemik wohl eher vermuten, dass zu ihrer speiserechnung ein posten 'musiknutzung' hinzugefuegt wird.

stefan

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Antwort von Replay:

Noch was zum Thema GEMA und YouTube: http://www.golem.de/1106/84239.html

Komisch - in anderen Ländern fand man einen Konsens, mit der GEMA nicht. Die GEMA ist verantwortlich, wenn in Deutschland Videos nicht aufrufbar sind, das steht ganz klar außer Frage.

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Antwort von Frank B.:

wuerde ein gema-aufkleber am lokal haengen, wuerden die leute bei all der polemik wohl eher vermuten, dass zu ihrer speiserechnung ein posten 'musiknutzung' hinzugefuegt wird.
stefan So wird es ja auch sein - übrigens genauso in Kanada. Oder meinst Du, die Wirte legen das Geld nicht auf ihre Gäste um?

Ich finde die gegenwärtige Rechtsgrundlage zwar teilweise richtig. Das Urheberrecht ist unbedingt zu schützen. Der Vertrieb - auch das Verschenken von Kopien, sollte verboten bleiben. Jedoch geht es mir die Rechtsprechung unserem Lande zu weit. Wenn z.B. Musik/ Videos im privaten Bereich kopiert werden und mit Freunden gemeinsam angehört bzw. angesehen werden, oder wenn Musik unter nicht komerzielle "Homevideos" gelegt wird und diese dann beispielsweise in kleinen Kreisen wie Vereinen oder Kirchgemeinden aufgeführt werden, sollte kein Strafbestand vorliegen. Dies ist im Gegensatz zur gegenwärtigen Handhabung vielleicht eher als Werbung für die Musikproduzenten zu verstehen. Man hört ein Lied bei Freunden und kauft sich bei Gefallen den originalen Tonträger.
Man höre sich mal die Musik der vergangenen Jahrhunderte an. Dort kann man feststellen, wie einzelne Komponisten deutlich von anderen "kopiert" haben. Dies hat dem Urheber allerdings nicht geschadet, sondern ihm zu weiterer Bekanntheit und Anerkennung verholfen. Die sogenannten Gassenhauer sind auch ein Beispiel, wie es funktionieren könnte. Hat ein Komponist ein Erfolgsstück geschrieben und die Menschen singen es laut auf der Straße, in den Kneipen oder sonstwo, ist das kein Fall für die GEMA, sondern normales soziales Verhalten, das nicht reglementiert werden dürfte. Bei der Verbreitung über YT oder ähnliche Plattformen, sehe ich allerdings in der Tat das Problem, dass Urheber um ihr geistiges und damit verbunden auch materielles Einkommen gebracht werden könnten. Anderseits hilft eine solche Verbreitung auch zu Bekanntheit und erhötem komerzeillen Absatz. Diesen Fakt sollte man nicht unberücksichtigt lassen.

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Antwort von Replay:

Es geht um Privatvideo, nicht um damit Geld zu verdienen. Jedes kommerzielle Video, welches Musik X vom Urheber Y enthält, wird ordnungsgemäß „abgerechnet“.

Wenn aber kleine nichtkommerzielle Privat-Clips gesperrt werden, geht die Sache zu weit.

Es ist z. B. von Deutschland aus nicht mal möglich, den offiziellen (!) YT-Kanal von EMI Music aufzurufen (Kanal nicht verfügbar). Erst mit einem entsprechenden Plugin (Stealthy) für den Browser kann man diesen Kanal aufrufen und sich die Musikvideos angucken.

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Antwort von stefangs:

wuerde ein gema-aufkleber am lokal haengen, wuerden die leute bei all der polemik wohl eher vermuten, dass zu ihrer speiserechnung ein posten 'musiknutzung' hinzugefuegt wird.
stefan So wird es ja auch sein - übrigens genauso in Kanada. Oder meinst Du, die Wirte legen das Geld nicht auf ihre Gäste um? naja, miete, tomaten, musik, stuehle, personal, tischdecken, werbung... klar, das wird alles zusammengerechnet und dann geschaut, was man fuer einen salat mit putenbruststreifen nehmen kann. allerdings macht die musikberieselung hier im verhaeltnis einen ziemlich geringen betrag aus.
mit Freunden gemeinsam angehört bzw. angesehen werden,
Hat ein Komponist ein Erfolgsstück geschrieben und die Menschen singen es laut auf der Straße, in den Kneipen oder sonstwo, ist das kein Fall für die GEMA, sondern normales soziales Verhalten, das nicht reglementiert werden dürfte. stimmt. wird es auch nicht. fuer groelen auf der strasse gitb es keinen gema tarif und auf jeder *privat*-party darfst du mucke spielen, bis der arzt (oder die polizei) kommt, ohne dir um die gema gedanken zu machen. das waere ja noch schoener.
Dies ist im Gegensatz zur gegenwärtigen Handhabung vielleicht eher als Werbung für die Musikproduzenten zu verstehen. Anderseits hilft eine solche Verbreitung auch zu Bekanntheit und erhötem komerzeillen Absatz. Diesen Fakt sollte man nicht unberücksichtigt lassen. wenn meine arbeit irgendwo umsonst verbraten werden soll, damit jemand anders was verdienen kann und mir dann sagt, das waere doch gute werbung fuer mich, waere ich nicht einverstanden. ich bin da eher der meinung von harlan ellison:



stefan

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Antwort von rudi:

Also wer ernsthaft glaubt, dass die GEMA dem Otto-Normal-Künstler irgendetwas bringt, dem sei einmal dieser, schon etwas ältere, aber höchst interessante Artikel ans Herz gelegt:

http://www.heise.de/tp/artikel/7/7586/1.html

Die GEMA verteilt Ihre Einnahmen fast nur an "Klassische Musik" (E-Musik) und ein paar auserwählte Hitparaden-Bands. Dazu legt sie ihren genauen Verteilungsschlüssel nicht offen, was bedeutet, dass NIEMAND nachvollziehen wie das Geld verteilt wird. Im Gegensatz zu ihren Rechten hat die GEMA bemerkenswert wenig Pflichten, was den Umgang mit den Einnahmen angeht. Und es gibt auch niemanden in der Politik, der mehr Transparenz in der GEMA fordert.
Böse Zungen sagen daher nicht ganz zu Unrecht, dass sich die Gema wie ein invertierter Robin Hood verhält: "Man holt sich das Geld von vielen kleinen und verteilt es auf wenige große".

rudi

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Antwort von Frank B.:


stimmt. wird es auch nicht. fuer groelen auf der strasse gitb es keinen gema tarif... Sicher? Und wenn es nicht gegrölt, sondern schön vorgetragen ist? Wer unterscheidet das?
...und auf jeder *privat*-party darfst du mucke spielen, bis der arzt (oder die polizei) kommt, ohne dir um die gema gedanken zu machen. das waere ja noch schoener. Das mag sein, aber du darfst nicht kopieren, wenn z.B. auf Deiner eigenen gekauften CD ein Kopierschutz drauf ist. Wobei ja eh keiner mitbekommt, ob auf der Party eine Original- oder eine kopierte CD läuft.
Videovorführungen mit jeglicher Musik im öffentlichen Raum (z.B. Verein) müssen bei der GEMA angemeldet sein, auch wenn es sich um GEMA-freie Musik handelt (umgekehrte Beweispflicht).
Ich bin da eher der meinung von harlan ellison:

Ich hab auch nichts dagegen, wenn ein Künstler eine entsprechende finanzielle Gegenleistung für seine Kunst bekommt.
Ich bin aber nicht sicher, ob die vom Künstler geschaffene Kunst an jedem Ort und zu jeder Zeit unter dessen (bzw. nachrangiger Rechteinhaber) Kontrolle sein sollte. Denn dann ist es irgendwie keine Kunst mehr, sondern Privatbesitz. Kunst aber will allermeist unter die Menschen.

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Antwort von Alf_300:

Künstler ?
Die eine Hälfte ist tot und die andere Hälfte liefert anstatt Qualität nur noch Geräusche oder Remakes ab.
Wäre es Anders bräuchten wir keine Gesetze und schon garkeine GEMA

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Antwort von Frank B.:

Wir müssen auch ein wenig mehr auseinanderhalten GEMA und Urheberrecht. Wobei diese Dinge natürlich eng verwoben sind.
Die Diskussion (auch in meinen Beiträgen) läuft da nicht ganz sauber.

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Antwort von stefangs:


stimmt. wird es auch nicht. fuer groelen auf der strasse gitb es keinen gema tarif... Sicher? Und wenn es nicht gegrölt, sondern schön vorgetragen ist? Wer unterscheidet das? hehe, natuerlich auch wenn es schoen vorgetragen ist. wenn ich auf dem weg zur arbeit in meinem auto oder auf der strasse ein liedchen pfeife oder singe, interessiert das die gema nicht - ehrlich! nicht weil es zu schwierig zu kontrollieren ist, sondern weil es sie nicht interessiert. die gema interessiert ausschliesslich kommerzielle nutzung.
...und auf jeder *privat*-party darfst du mucke spielen, bis der arzt (oder die polizei) kommt, ohne dir um die gema gedanken zu machen. das waere ja noch schoener. Das mag sein, aber du darfst nicht kopieren, wenn z.B. auf Deiner eigenen gekauften CD ein Kopierschutz drauf ist. Wobei ja eh keiner mitbekommt, ob auf der Party eine Original- oder eine kopierte CD läuft. das stimmt, allerdings hat die gema nichts mit kopierschutz zu tun. das wird von anderen leuten gemacht, die sich aber allesamt ins faeustchen lachen, dass die gema als buhmann dasteht.
Videovorführungen mit jeglicher Musik im öffentlichen Raum (z.B. Verein) müssen bei der GEMA angemeldet sein, auch wenn es sich um GEMA-freie Musik handelt (umgekehrte Beweispflicht). richtig. der papierkram, der noetig ist, nur um zu beweisen, dass kein gema-repertoire laeuft, ist nervg. ist halt so, dass meistens gema repertoire laeuft, darum die sogenannte gema-vermutung. die finde ich auch nicht so toll.
Ich hab auch nichts dagegen, wenn ein Künstler eine entsprechende finanzielle Gegenleistung für seine Kunst bekommt.
Ich bin aber nicht sicher, ob die vom Künstler geschaffene Kunst an jedem Ort und zu jeder Zeit unter dessen (bzw. nachrangiger Rechteinhaber) Kontrolle sein sollte. Denn dann ist es irgendwie keine Kunst mehr, sondern Privatbesitz. Kunst aber will allermeist unter die Menschen. na klar ist kunst privatbesitz. ob literatur, film, musik, oder bildhauerei. deinen punkt versteh ich nicht. wie soll denn die finanzielle gegenleistung, von der du sprichst, sonst geleistet werden? wie gesagt, es geht immer nur um kommerzielle nutzung. wenn du eine cd kaufst, hast du die lizenz erworben, sie so oft anzuhoeren, wie du willst, ob im ipod mit kopfhoerer oder auf deiner geburtstagsparty im garten. wenn du sie kopierst, hast du diese lizenz nicht. dagegen ist aber in erster linie die musikindustrie und nicht die gema. das muss unterschieden werden.

stefan

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Antwort von stefangs:

Künstler ?
Die eine Hälfte ist tot und die andere Hälfte liefert anstatt Qualität nur noch Geräusche oder Remakes ab.
Wäre es Anders bräuchten wir keine Gesetze und schon garkeine GEMA es ist schwierig, so ein pauschalurteil ernst zu nehmen, aber ich versuch's trotzdem:

die erste haelfte (die tote) lasse ich mal aussen vor. wenn nach deiner auffassung nur musik, deren urheber seit mindestens 70 jahren tot sind, qualitaet hat, verstehe ich nicht, dass dich die gema nervt. denn diese musik ist gema-frei.

da du aber angepisst bist von der gema, interessierst du dich vielleicht doch mehr fuer geraeusche und remakes, als du zugibst. zum thema geraeusche kann ich dich beruhigen. die bieten in aller regel nicht die noetige 'schoepfungshoehe', um gema-pflichtig zu sein. was du dafuer zahlst, sind lizenzen, die absolut nichts mit der gema zu tun haben.

was remakes anbelangt, bin ich deiner meinung, was qualitaet anbelangt, auch wenn ich da gerne noch ein bisschen differenzieren wuerde, aber das fuehrt wohl zu weit, wenn man bedenkt, dass du lieber schnell zum punkt kommst. dass es fuer dich offenbar neben remakes keine andere musik gibt, hake ich mal unter der rubrik zynismus ab. immerhin braucht man fuer ein remake ja auch eine vorlage.

stefan

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Antwort von Frank B.:

wenn ich auf dem weg zur arbeit in meinem auto oder auf der strasse ein liedchen pfeife oder singe, interessiert das die gema nicht - ehrlich! nicht weil es zu schwierig zu kontrollieren ist, sondern weil es sie nicht interessiert. die gema interessiert ausschliesslich kommerzielle nutzung. Und was ist, wenn ich mich vor mein Haus stelle und vor vorübergehenden Menschenmassen mit meiner Gitarre bekannte Songs nachsinge? Ich würde auch keinen Hut hinstellen. Und, um das noch zu toppen: Das Grundstück von dem ich aus singe gehört mir. Könnte man mich da belangen?
...allerdings hat die gema nichts mit kopierschutz zu tun. das wird von anderen leuten gemacht, die sich aber allesamt ins faeustchen lachen, dass die gema als buhmann dasteht. Ja, wie in einem oben stehenden Post von mir gesagt, man sollte diese Sachen ein wenig auseinanderhalten. Da gebe ich Dir Recht.
na klar ist kunst privatbesitz. ob literatur, film, musik, oder bildhauerei. deinen punkt versteh ich nicht. wie soll denn die finanzielle gegenleistung, von der du sprichst, sonst geleistet werden? Wenn Michelangelo ein Bild für einen Papst malt und dafür bezahlt wird, gehört das Gemälde dem Papst und nicht mehr Michelangelo. Der Papst kann nun Hinz und Kunz durch seine Gemächer führen, was Michelangelo nicht zu stören hat. Der Papst darf sogar Kopien anfertigen lassen und an seine Freunde verschenken. Er hat Michelangelo ja auch fürstlich bezahlt.
wie gesagt, es geht immer nur um kommerzielle nutzung. wenn du eine cd kaufst, hast du die lizenz erworben, sie so oft anzuhoeren, wie du willst, ob im ipod mit kopfhoerer oder auf deiner geburtstagsparty im garten. wenn du sie kopierst, hast du diese lizenz nicht. dagegen ist aber in erster linie die musikindustrie und nicht die gema. das muss unterschieden werden. Ja, weil die Lizenz an die CD gebunden ist und nicht an die erwerbende Person. Das finde ich halt falsch. Somit dürfte das Kopieren auf iPod oder CD fürs Autoradio (um die Original-CD zu schonen) und andere Träger untersagt sein. Und nochmals hast Du Recht mit der Unterscheidung zwischen GEMA und Musikindustrie. Dennoch ist die Erste die Handlangerin der Zweiten.

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Antwort von Alf_300:

Abgesehen davon dsss mich die GEMA nicht nervt, ist es schon witzig wenn man lesen darf dass der Küblböck 1 Millon Euro mit seiner Scheibe verdient hat - weils halt wahrscheinlich die einzig Wahre Kunst war. Wer sowas unterstützt ist selber schuld.

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Antwort von deti:

Einen hab ich noch: Die Deutschland-Chefs von Sony Music und Universal Music attackieren die Gema. Die Verwertungsgesellschaft verhindert hartnäckig die Sendung zahlreicher Songs auf Youtube. Der Verdacht der Platten-Manager: Die Gema sei noch nicht im Digitalzeitalter angekommen. ...mehr: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 16,00.html

Deti

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Antwort von stefangs:

wenn ich auf dem weg zur arbeit in meinem auto oder auf der strasse ein liedchen pfeife oder singe, interessiert das die gema nicht - ehrlich! nicht weil es zu schwierig zu kontrollieren ist, sondern weil es sie nicht interessiert. die gema interessiert ausschliesslich kommerzielle nutzung. Und was ist, wenn ich mich vor mein Haus stelle und vor vorübergehenden Menschenmassen mit meiner Gitarre bekannte Songs nachsinge? Ich würde auch keinen Hut hinstellen. Und, um das noch zu toppen: Das Grundstück von dem ich aus singe gehört mir. Könnte man mich da belangen? nein, das darfst du tun. aerger kriegst du hoechstens mit den nachbarn :-) die gema interessiert sich dafuer in dem moment, wo du eintritt verlangst.
na klar ist kunst privatbesitz. ob literatur, film, musik, oder bildhauerei. deinen punkt versteh ich nicht. wie soll denn die finanzielle gegenleistung, von der du sprichst, sonst geleistet werden? Wenn Michelangelo ein Bild für einen Papst malt und dafür bezahlt wird, gehört das Gemälde dem Papst und nicht mehr Michelangelo. Der Papst kann nun Hinz und Kunz durch seine Gemächer führen, was Michelangelo nicht zu stören hat. Der Papst darf sogar Kopien anfertigen lassen und an seine Freunde verschenken. Er hat Michelangelo ja auch fürstlich bezahlt. hmm, eine gute frage, mal abgesehen davon, dass michelangelos rechte laengst abgelaufen sind. also der papst darf das sicher, aber du und ich? ich werde mal nachforschen. es gibt ja auch die VG bild-kunst, die sich um die urheberrechte von kuenstlern, fotografen, etc. kuemmert. immerhin wird der kuenstler ja, wie du richtig schreibst, fuerstlich entlohnt. wenn du eine cd kaufst, ist das eine andere groessenordnung. aber ich moechte das nicht nach bauchgefuehl beurteilen, sondern frage mal nach und poste dann.
wie gesagt, es geht immer nur um kommerzielle nutzung. wenn du eine cd kaufst, hast du die lizenz erworben, sie so oft anzuhoeren, wie du willst, ob im ipod mit kopfhoerer oder auf deiner geburtstagsparty im garten. wenn du sie kopierst, hast du diese lizenz nicht. dagegen ist aber in erster linie die musikindustrie und nicht die gema. das muss unterschieden werden. Ja, weil die Lizenz an die CD gebunden ist und nicht an die erwerbende Person. Das finde ich halt falsch. Somit dürfte das Kopieren auf iPod oder CD fürs Autoradio (um die Original-CD zu schonen) und andere Träger untersagt sein. Und nochmals hast Du Recht mit der Unterscheidung zwischen GEMA und Musikindustrie. Dennoch ist die Erste die Handlangerin der Zweiten. das kopieren fuer private zwecke ist ausdruecklich erlaubt. wenn du die cd gekauft hast, darfst du sie selbstverstaendlich auf deinen ipod kopieren oder was auch immer. wenn du sie aber von deinem kumpel kopierst eben nicht, klar. wer noch vinylscheiben kennt, kennt den kreisrunden aufdruck auf den labels ' Vervielfaetligung, Verleih, (ausser zum persoenlichen Gebrauch' untersagt' oder so aehnlich.

spannende diskussion...

stefan

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Antwort von mann:

Hier noch ein bißchen Futter für die Diskussion:

"Der Komponist hat schlicht gar keine Wahl als in die GEMA einzutreten, da sie ein staatlich garantiertes Monopol besitzt und konkurrierende Organisationen nicht zugelassen sind. Wie miserabel die Konditionen und Gepflogenheiten sind, spielt keine Rolle."

"Von klaren Regeln kann (bei der GEMA) gar keine Rede sein. Den mysteriösen Verteilungsschlüssel muß der Komponist als gottgegeben hinnehmen, und in der Jahresabrechnung wird nicht einmal angegeben, welche Aufführungen welcher Stücke die GEMA registriert hat. Daß keine übersehen, unterschlagen oder einfach so nicht abgerechnet wurde, kann der Komponist nur hoffen. Irgendeine Transparenz gibt es nicht, der Komponist bekommt einen Betrag überwiesen, dessen Zustandekommen er nicht ansatzweise nachvollziehen kann, der aber regelmäßig um Größenordnungen niedriger liegt, als nach selbst vorsichtigster Abschätzung zu erwarten gewesen war."

Zitate= Kommentare zum Spiegel online-Artikel von heute: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 16,00.html

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Antwort von Frank B.:

spannende diskussion... Finde ich auch! Bist offensichtlich ein kompetenter Mensch auf diesem Gebiet.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass jegliche öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, auch unkommerziell, verboten ist. Das wäre ja in meinem konstruierten Beispiel mit den Songs vorm Haus so.
Ob es nun die GEMA interessiert, weiß ich nicht. Jedoch müsste es sich dabei nach meiner Kenntnis um eine Verletzung des Urheberrechtes handeln.
Falls es doch nicht so sein sollte, wäre ich tatsächlich positiv überrascht.

Das Bild mit Michelangelo und dem Papst wollte ich auf unsere heutige Zeit übertragen wissen. Ähnlich könnte m.E. der Umgang mit Kunstwerken heute auch geregelt sein. Es würde vieles vereinfachen, wenn allein der Urheber bzw. der Besitzer eines Werkes die Verwertungserlaubnis erteilen würde/dürfte und damit basta. Eine Verwertungsgesellschaft nochmal dazwischengeschaltet und mit finanziellen Eigeninteressen verkompliziert die Sache unnötig. Ich erwerbe ein Werk von einem Künstler (Rechteinhaber) und kann damit machen, was ich will. Der Künstler hat dann das Recht am Werk mit verkauft.
Um, wie im Falle der Bild- und Tonträger, die ja in Massen verkauft werden sollen und müssen, damit der Künstler sein Auskommen hat, Kopien und deren Weitergabe zu verhindern, könnte man notgedrungen mit personenbezogenen Lizenzen arbeiten. Dies würde eine Weitergabe von Kopien genauso unterbinden wie die gängige Praxis, nach der, wie gesagt, audiovisuelle Medien mit aufgebrachten Kopierschutz nicht unter Umgehung dieses Kopierschutzes kopiert werden dürfen. Auch nicht privat. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Die gegenwärtige Praxis empfinde ich somit als Gängelung und Freiheitsbeschränkung des Konsumenten, der ja eine Ware erworben hat.
In der Tat ist das wohl primär kein Problem der GEMA. Der Gesetzgeber hat das aber so im Interesse der Unterhaltungsindustrie geregelt.
Inzwischen ist es eben so, dass der Erwerber eines audiovisuellen Werkes dieses nicht nach seinen Vorstellungen nutzen kann. Das schafft z.B. den Frust bei vielen Videofilmern, die gern ihre Filme mit Musik von eigenen CDs unterlegen und diese dann öffentlich aufführen wollen. Worin bei dieser Verwendung der Schaden für den Urheber der Musik liegen soll, ist mir nicht ersichtlich.

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Antwort von deti:

... und hier nochmal:Plattenlabels kritisieren GEMA wegen YouTube-Blockade

In die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube haben sich nun die Deutschland-Chefs zweier Plattenlabels eingeschaltet. ...
... mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 62356.html

Deti

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Antwort von stefangs:

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass jegliche öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, auch unkommerziell, verboten ist. Das wäre ja in meinem konstruierten Beispiel mit den Songs vorm Haus so.
Ob es nun die GEMA interessiert, weiß ich nicht. Jedoch müsste es sich dabei nach meiner Kenntnis um eine Verletzung des Urheberrechtes handeln.
Falls es doch nicht so sein sollte, wäre ich tatsächlich positiv überrascht. ja , es ist tatsaechlich so. es gibt uebrigens auch ausnahmen. naemlich die strassenmusiker, die fast ausnahmslos fremdwerke (sprich: gema-repertoire) spielen. obwohl da zwar der hut oder gitarrenkoffer steht, sind diese auffuehrungen nicht meldepflichtig. ich glaube allerdings, dass das einen praktischen hintergrund hat, weil dieses system naemlich gezielt augenutzt wurde, um gema einnahmen zu erzielen. also ich stelle mich auf die strasse (oder mache das nicht einmal), melde aber der gema laufend, wie viel ich staendig auf der strasse spiele, natuerlich nur meine eigenen werke, und lasse mich dann dafuer von der gema bezahlen. das geht also nicht.
Das Bild mit Michelangelo und dem Papst wollte ich auf unsere heutige Zeit übertragen wissen. Ähnlich könnte m.E. der Umgang mit Kunstwerken heute auch geregelt sein. Es würde vieles vereinfachen, wenn allein der Urheber bzw. der Besitzer eines Werkes die Verwertungserlaubnis erteilen würde/dürfte und damit basta. Eine Verwertungsgesellschaft nochmal dazwischengeschaltet und mit finanziellen Eigeninteressen verkompliziert die Sache unnötig. Ich erwerbe ein Werk von einem Künstler (Rechteinhaber) und kann damit machen, was ich will. Der Künstler hat dann das Recht am Werk mit verkauft. tatsaechlich ist es nicht so, jedenfalls nicht ganz. ich habe nun recherchiert und die rechtslage bei bildern ist in § 44. Abs.1 UrhG (veräußerung des originals des werkes) geregelt.

die vorschrift besagt: "Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein."
Erläuterung: Ist also nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Erwerber des Originals Nutzungsrechte (zum Beispiel Vervielfältigungsrechte) erwirbt, so verbleibt das Nutzungsrecht beim Werkschöpfer ("im Zweifel").

Davon gibt es lediglich eine Ausnahme in § 44 Abs 2 UrhG : "Der Eigentümer des Originals eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes ist berechtigt, das Werk öffentlich auszustellen, auch wenn es noch nicht veröffentlicht ist, es sei denn, dass der Urheber dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen hat."
Erläuterung: Der Automatische Übergang eines Verwertungsrechts findet also nur mit Blick auf das Ausstellungsrecht statt.

ERGEBNIS: Wer also ein Werk erwerben und nicht nur ausstellen, sondern vervielfältigen oder auf andere Weise nutzen will, der muss sich die entsprechende Rechte einräumen lassen.
Um, wie im Falle der Bild- und Tonträger, die ja in Massen verkauft werden sollen und müssen, damit der Künstler sein Auskommen hat, Kopien und deren Weitergabe zu verhindern, könnte man notgedrungen mit personenbezogenen Lizenzen arbeiten. Dies würde eine Weitergabe von Kopien genauso unterbinden wie die gängige Praxis, nach der, wie gesagt, audiovisuelle Medien mit aufgebrachten Kopierschutz nicht unter Umgehung dieses Kopierschutzes kopiert werden dürfen. Auch nicht privat. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Die gegenwärtige Praxis empfinde ich somit als Gängelung und Freiheitsbeschränkung des Konsumenten, der ja eine Ware erworben hat.
In der Tat ist das wohl primär kein Problem der GEMA. Der Gesetzgeber hat das aber so im Interesse der Unterhaltungsindustrie geregelt.
Inzwischen ist es eben so, dass der Erwerber eines audiovisuellen Werkes dieses nicht nach seinen Vorstellungen nutzen kann. Das schafft z.B. den Frust bei vielen Videofilmern, die gern ihre Filme mit Musik von eigenen CDs unterlegen und diese dann öffentlich aufführen wollen. Worin bei dieser Verwendung der Schaden für den Urheber der Musik liegen soll, ist mir nicht ersichtlich. der kopierschutz nervt in allererster linie mal den ehrlichen kunden, keine frage. das hat auch dazu gefuehrt, dass ueber einen gewissen zeitraum der grossteil an software nicht geschuetzt war. aber wahrscheinlich war der anteil an ehrlichen kunden zu gering, um das aufrecht zu erhalten. itunes verkauft ja inzwischen auch ohne (man kann alte geschuetzte titel nun kostenpflichtig 'upgraden' auf ungeschuetzte - was fuer eine geschaeftsidee!)

vergiss nicht, dass das verkaufen von cd's bzw. kopieren ja nur eine moeglichkeit der musiknutzung ist. es gibt aber noch die nutzung im radio (weltweit!), fernsehen, in hotels, restaurant, eisstadion, etc. das kann kein komponist jemals alleine alles kontrollieren. insofern sind sie auf ein kontrollorgan angewiesen.

wenn du deine privatfilme mit kommerziellen tracks unterlegst, ist das ja kein problem, solange du nicht versuchst, das zu verkaufen oder anderweitig kommerziell nu nutzen. mache ich auch so. aber als hochzeitsfilmer die dvd mit geschuetzter musik zu verkloppen ist nicht ok und wird dann zurecht geahndet, wenn es denn ueberhaupt jemand merkt. es ist ein bisschen wie beim zuschnellfahren, man geht halt davon aus, dass man damit durchkommt. nur hier reden wir ja ueber das, was rechtens ist.

stefan

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Antwort von stefangs:

Abgesehen davon dsss mich die GEMA nicht nervt, ist es schon witzig wenn man lesen darf dass der Küblböck 1 Millon Euro mit seiner Scheibe verdient hat - weils halt wahrscheinlich die einzig Wahre Kunst war. Wer sowas unterstützt ist selber schuld. ich kenne zwar die zahl nicht, was kueblbock verdient hat, aber ich kann dir versichern, dass derjenige, der diesen schwachsinn verzapft hat, sie auch nicht kennt.

stefan

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Antwort von stefangs:

... und hier nochmal:Plattenlabels kritisieren GEMA wegen YouTube-Blockade

In die ins Stocken geratenen Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube haben sich nun die Deutschland-Chefs zweier Plattenlabels eingeschaltet. ...
... mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 62356.html

Deti naja, die gema ist zur zeit nunmal ein reizthema. das wird jetzt so gehandelt, als wenn wieder einmal ein rottweiler ein baby zerfleischt. richtig ist, dass die gema sich in den verhandlungen mit youtube stur stellt. richtig ist aber auch, dass youtube genauso stur ist und nun ueber diese neuen einblendungen bei gesperrten clips versucht, die stimmungslage auszunutzen und druck auf die gema auszuueben.

ich fuege euch mal zur gegendarstellung ein gema statement ein, dass von mir mal nicht hinterfragt wird. es kann auch gar nicht hinterfragt werden, weil diese verhandlungen ja geheim sind:

<statement>
"Vermeintlich eskaliert momentan der Streit zwischen GEMA und YouTube. Doch der Schein trügt. Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA meint dazu: „Von einer plötzlichen Eskalation zwischen YouTube und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Die von uns in dem Musterverfahren gegen YouTube eingereichten 12 Musikwerke dürften aufgrund der Millionen von Musikvideos keinen YouTube-User einschränken. Der Text, der seit kurzem beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint ist irreführend: Er suggeriert, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte. Fakt ist jedoch, dass YouTube diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat.“
Fakt 1
Dass die GEMA YouTube verklagt hat ist keine Neuigkeit und entzieht auch nicht plötzlich weiteren Gesprächen die Grundlage, wie von YouTube behauptet wird. Die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Lediglich die offizielle Zustellung an YouTube U.S.A. erfolgte erst später im April 2011. Von einer neuen Konstellation im Juni 2011 kann demzufolge überhaupt keine Rede sein.
Fakt2
Bei der Klage handelt es sich um ein sogenanntes Musterverfahren. Gegenstand der Klage sind lediglich 12 Werke von GEMA-Autoren. Seit einigen Tagen erscheint jedoch bei zahlreichen auf YouTube blockierten Videos der Text: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“ Da dieser Hinweis bei mehr als den in der Klage aufgeführten 12 Musikwerken erscheint, handelt es sich um eine Irreführung seitens YouTubes. YouTube wurde deshalb von der GEMA gebeten, diesen Text zu ändern, da ansonsten von einer Täuschung der User ausgegangen werden könnte.
Fakt 3
Immer wieder werden ominöse 12 Cent pro Videostream kolportiert. Die Preisliste auf die sich diese Behauptung bezieht ist der GEMA nicht bekannt. Die GEMA hat dementsprechend in den Verhandlungen zu keinem Zeitpunkt einen Betrag von 12 Cent oder gar einen höheren gefordert. Vielmehr hat die GEMA einen marktüblichen einstelligen Betrag in die Verhandlungen eingebracht. Eine Stillschweigevereinbarung verhindert, dass weitere Vertragsinhalte und Verhandlungsdetails an die Öffentlichkeit kommuniziert werden können.
Die GEMA kann auf positive und erfolgreiche Verhandlungen mit Musikdiensten wie bspw. Simfy zurückblicken."
</statement>

stefan

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Antwort von Alf_300:

Zum Thema Küblböck

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0, ... 84,00.html

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Antwort von stefangs:

Zum Thema Küblböck

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0, ... 84,00.html die berliner boulevardzeitung ist natuerlich was ganz serioeses. besonders lustig finde ich den satz:

"Küblböck verriet der "B.Z", ihn habe nun der unternehmerische Ehrgeiz gepackt. "Ich will noch in anderen Bereichen ein paar Millionen verdienen, auch wenn ich eigentlich ausgesorgt habe." Er wolle sich künftig darauf konzentrieren, andere Künstler zu vermarkten."

mensch Alf_300 - wollen wir nicht schauen, ob wir zusammen bei D.K. unterkommen und auch ein paar mille machen?

stefan

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Antwort von Frank B.:

die vorschrift besagt: "Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein."
Erläuterung: Ist also nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Erwerber des Originals Nutzungsrechte (zum Beispiel Vervielfältigungsrechte) erwirbt, so verbleibt das Nutzungsrecht beim Werkschöpfer ("im Zweifel")...
... ERGEBNIS: Wer also ein Werk erwerben und nicht nur ausstellen, sondern vervielfältigen oder auf andere Weise nutzen will, der muss sich die entsprechende Rechte einräumen lassen. Das ist es ja eben, was ich nicht gut finde, dass der Käufer in seinen Rechten beschnitten wird. Im Verlauf der Geschichte muss es mal anders gewesen sein.

wenn du deine privatfilme mit kommerziellen tracks unterlegst, ist das ja kein problem, solange du nicht versuchst, das zu verkaufen oder anderweitig kommerziell nu nutzen. mache ich auch so. Das Verkaufen bzw. die kommerzielle Nutzung ist ja nicht allein das Kriterium, sondern, was für viele Videofilmer viel schlimmer ist, die öffentliche Aufführung. Auch die ist ja verboten. Ich habe z.B. einen Film gemacht und in diesem (urheberrechtlich geschützte) Musik meines Lieblingsensembles verwendet. Diesen Film kann ich nun nicht mehr öffentlich aufführen, z.B. im örtlichen Rathaussaal oder Gemeindesaal für Interessierte, auch wenn ich kein Geld nehmen würde. Mein Problem ist, dass der Film m.E. nur mit dieser Musik so wirkt, wie ich es wollte.

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Antwort von Alf_300:

@Stegangs
Mit der ersten Million hats nicht geklappt drum fang ich grad mit der Zweiten an ;-(

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Antwort von stefangs:

Das ist es ja eben, was ich nicht gut finde, dass der Käufer in seinen Rechten beschnitten wird. Im Verlauf der Geschichte muss es mal anders gewesen sein. allerdings, da gab es leibeigentum. dahin moechte ich nicht mehr zurueck! aber klar, durch die digitalisierung ist das ganze rechtekonstrukt extrem rigide, kompliziert und schachermaessig geworden. oder es erscheint zumindest so, weil mehr geschrei drum gemacht wird.
Das Verkaufen bzw. die kommerzielle Nutzung ist ja nicht allein das Kriterium, sondern, was für viele Videofilmer viel schlimmer ist, die öffentliche Aufführung. Auch die ist ja verboten. Ich habe z.B. einen Film gemacht und in diesem (urheberrechtlich geschützte) Musik meines Lieblingsensembles verwendet. Diesen Film kann ich nun nicht mehr öffentlich aufführen, z.B. im örtlichen Rathaussaal oder Gemeindesaal für Interessierte, auch wenn ich kein Geld nehmen würde. Mein Problem ist, dass der Film m.E. nur mit dieser Musik so wirkt, wie ich es wollte. frag mal nach, ich *glaube*, das darfst du. du musst den terminus 'kommerzielle nutzung' allerdings ziemlich weit fassen. wenn die leute dahinkommen, ohne eintritt, sich deinen film anschauen, drueber reden etc. und wieder gehen, ist es *glaube ich* kein problem. das ist ja dann auch nicht anders als eine privatparty. aber in dem moment, wo tante hilde nebenbei ihren leckeren kuchen verkauft, ist es nicht mehr unkommerziell. das finde ich auch zu rigide. grotesk eigentlich. aber so ist es.

stefan

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Antwort von Frank B.:

allerdings, da gab es leibeigentum. dahin moechte ich nicht mehr zurueck!

Da sind wir längst schon wieder bzw. immer noch, es wird nur anders genannt und es manifestiert sich etwas anders. Wobei das dann doch mehr in eine philosophische Diskussion übergehen könnte - muss an dieser Stelle nicht sein. Beim Papst und Michelangelo war das Verhältnis jedenfalls anders.
frag mal nach, ich *glaube*, das darfst du. Das würde mich sehr wundern und noch mehr freuen. Vielleicht kann dazu jemand etwas Genaues sagen.
...tante hilde nebenbei ihren leckeren kuchen verkauft, Ich wäre gern bereit, die gute Tante für diesen Abend zumindest abzuservieren.

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