Frage von nawerwohl02:Hallo!
Für ein mögliches Projekt (fix ist es noch noch nicht) möchte ich historische Bilder aus Büchern verwenden, die 1915, 1916 und 1919 veröffentlicht wurden. Das Urheberrecht erlischt ja nach 50 bzw. 70 Jahren, wie schaut es aber aus, wenn es - wie in diesem Fall - den Verlag immer noch gibt? Darf ich da die Fotos einfach so verwenden, ohne den Verlag zu kontaktieren?
Ich will natürlich nicht schlafende Hunde wecken, aber wenn ich jetzt zu schnell und brav den Verlag kontaktiere, wird der selbstverständlich für die Fotos was haben wollen, nehme ich an ...
Freue mich auf eure Meinungen und Tipps!
LG, Peter
Antwort von bjelgorod:
Hallo,
also wie du bereits schreibst, das urheberrecht verfällt nach 70 Jahren. was du aber vergessen hast ist der zusatz: 70 jahre nach dem tod des fotografen, folglich kann es sich immer noch um urheberrechtlich geschützte bilder handeln, wenn der fotograf während des krieges noch recht jung war.