Frage von kris:wurde zwar schon viel drüber diskutiert - so richtig schlau bin ich aber noch nicht geworden - daher noch mal 3 "Standartsituationen" (oje, auch schon Fußballgeschädigt :-)
1. ein Kumpel von mir filmt Jugendweihen (so was wie Konfirmation - wer's nicht kennt) und verkauft die Videos an interessierte Eltern. Im Programm sind GEMA-pflichtige Musikstücke live gesungen und von CD zu hören. Darf er die DVDs verkaufen, muß er noch mal GEMA bezahlen - obwohl der Veranstalter das ja schon getan hat (die Zuschauer sind ja dieselben) - oder verletzt er gar Urheberrechte ?
2. Eine
Coverband präsentiert sich auf ihrer Webseite mit kurzen Videospots ihrer Auftritte (ca.20 sec.) Erlaubt, da nur kurzer Ausschnitt ? Wenn nein, macht es einen Unterschied, wenn der Schnipsel nur 7 sec. lang ist ?
3. Ich filme für's Regionalfernsehen ein Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr (oder eine beliebige andere Hundehochzeit) und im Hintergrund spielt die Blaskapelle den Steigermarsch. Oder der Kindergarten singt ein Lied von Rolf Zuckowski. Kann ich ja nichts für :-) Gab es da nicht so ein rechtliches Ding namens "Beiwerk" - wenn mir unbeabsichtigt etwas oder jemand ins Bild läuft, singt oder trommelt ?
Ich meine, wie soll man wenigstens noch ein Taschengeld bei all dem verdienen, wenn die GEMA mehr Geld haben will, als der Kunde mir für den gesamten Auftrag bezahlt ??
ciao Kris
Antwort von steveb:
moin,
also zu 1. Aufführung ist etwas anderes wie Vervielfältigung. Für beide Dinge fallen unabhängig GEMAgebühren an. Bei einer Vervielfältigung muss (im Zweifelsfall auch der Urheber/Verleger) sein OK dazu geben.
Wenn nicht, gibts möglichweise auch mit dem nochmal Probleme.
zu2. ....
zu 3. Ist die Musik "ein wesentlicher Bestandteil" des Gezeigten, muss auch auschnittweise Gema gezahlt werden.
http://www.gema.de/musiknutzer/abspiele ... tion.shtml
Antwort von Markus:
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Antwort von mdb:
3. Ich filme für's Regionalfernsehen ein Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr (oder eine beliebige andere Hundehochzeit) und im Hintergrund spielt die Blaskapelle den Steigermarsch. Oder der Kindergarten singt ein Lied von Rolf Zuckowski. Kann ich ja nichts für :-) Gab es da nicht so ein rechtliches Ding namens "Beiwerk" - wenn mir unbeabsichtigt etwas oder jemand ins Bild läuft, singt oder trommelt ?
Ich habe noch nicht erlebt, das bei uns (WDR Studo Paris) in so einem Fall eine GEMA-Meldung geschrieben worden wäre (wäre auch schwierig, wenn man das Lied nicht kennt)
Antwort von Markus:
Haben Fernsehsender nicht Gemaverträge, die so etwas pauschal abdecken? Sonst hättet Ihr ja viel Arbeit...
Antwort von mdb:
Haben Fernsehsender nicht Gemaverträge, die so etwas pauschal abdecken? Sonst hättet Ihr ja viel Arbeit...
Pauschal höchstens in dem Sinne, das wir Musik verwenden dürfen, ohne vorher die Rechte abzuklären. Aber wenn wir welche verwenden, müssen wir jedes einzelne Stück mit Titel, Interpret, Komponist, Länge, Plattenfirma, Bestellnr. auflisten. Das ist manchmal viel Arbeit.