Also immer Weißabgleich?
Ist es also egal, ob man den Weißabgleich in der Kamera oder erst am Rechner macht? Das kommt vor allem auf die Bittiefe der Aufzeichnung an. Denn mit dem Ansteilen oder Abflachen der Kurven verliert man immer an Sample-Auflösung im jeweiligen Farbkanal. Eine Kurvensteigung von 2 reduziert beispielsweise die 8-Bit Farbwerte in einem Farbkanal von 256 auf 128 mögliche Werte. Bei so einer Korrektur entstehen dadurch die berüchtigten Spalten im Histogramm.

Diese Spalten bedeuten nichts anderes, als dass nicht mehr ausreichend Farbwerte im Farbkanal zur Verfügung stehen. Um diesen Verlust zu vermeiden, sollte ein korrekter Weißabgleich bei 8 Bit-Aufzeichnung eigentlich immer Pflicht sein.
Bei 10 Bit-Aufnahmen reduziert eine Korrektur-Steigung von 2 die möglichen Werte von 1024 auf 512. Das sind immer noch deutlich mehr, als letztendlich in der 8 Bit Distribution landen können (256). So ließe sich argumentieren, das bei 10 Bit Aufzeichnung ein falscher Weißabgleich unproblematischer ist, weil noch genügend Reserven in der Sample-Auflösung verbleiben, um eine nachträgliche Korrektur in der Post zu machen. Bei einer solchen 10 Bit Korrektur nach 8 Bit entstehen auch keine Lücken mehr im Histogramm.
Und das führt uns zu RAW. Hier werden einfach “nur” die reinen Messwerte der Sensor-Pixel aufgezeichnet. Ein Weißabgleich findet erst bei der Entwicklung bzw. dem Debayering in der Postproduktion statt. Somit ist ein Weißabgleich bei der RAW Aufnahme (sofern man ihn überhaupt einstellen kann) nur zur Speicherung in den Metadaten und zum Einstellen des Vorschaumonitors relevant. Denn ein Vorschaumonitor muss ja während der Aufnahme auch ein Debayering durchführen. Für die RAW-Aufzeichnung selbst ist jedoch ein korrekter Weißabgleich weder nötig noch möglich.