Nebulöse Nutzungsbedingungen in der Cloud
Viddy vor allem läßt sich eine zwar nicht exklusive aber ansonsten alles abdeckende Lizenz zur Verwertung der hochgeladenen Inhalte ("fully use and exploit your User Content in any way") geben, während bei anderen der Nutzungskontext eingeschränkt wird: gemeint ist die Verwendung im Zusammenhang mit dem Dienst. Bei Socialcam heißt es zB. "... in connection with the Software or Socialcam Service and Socialcam´s (and its successor´s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Socialcam Submissions", und auch bei Klip findet sich diese Einschränkung (dafür werden die Bedingungen nicht von der Portalseite aus verlinkt).

Tatsächlich dürften die sehr weit reichenden Rechte, die sich Betreiber von Videodiensten an dem hochgeladenen Material zusichern lassen, zunächst einmal durch die Funktionsweise der Dienste erklären. Die Videoclips werden ja nicht nur hochgeladen und gespeichert, sondern dabei meist auch transcodiert, mit Effekten versehen, gebackupt, vielleicht wird auch noch Werbung eingeblendet, und dann werden die Videos auf mehreren Kanälen bereitgestellt und zT die Einbettung von Dritten ermöglicht. Natürlich muß man als Anbieter dafür kopieren, modifizieren, adaptieren, möglicherweise sogar sublizensieren dürfen. Auch bei YouTube und Vimeo finden sich entsprechende Klauseln: "you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and YouTube´s (and its successors´ and affiliates´) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels".
Vorbildhaft sind die Nutzungsbedingungen bei Vimeo gehalten -- sie sind einfach und verständlich, und erklären ausdrücklich, wofür die bewilligten Rechte benötigt werden. Nämlich "for the purpose of (i) displaying the video within the Vimeo Service; (ii) displaying the video on third party websites and applications through a video embed or Vimeo´s API subject to your video privacy choices; (iii) allowing other users to play, download, and embed on third party websites the video, subject to your video privacy choices; (iii) promoting the Vimeo Service, provided that you have made the video publicly available; and (iv) archiving or preserving the video for disputes, legal proceedings, or investigations." (Noch deutlicher war übrigens die alte Version, die in zwei Sprachen verfaßt war: Juristen-Englisch, und Vimeo-Klartext.)

Der große Knackpunkt liegt also darin, wie spezifisch die Nutzungsbedingungen die Lizenz definieren: werden Rechte eingefordert, um den Dienst (und mögliche kommmende Erweiterungen) ausführen zu können, wie bei Vimeo, YouTube oder auch Socialcam, oder wird ein uneingeschränktes Nutzungsrecht verlangt, wie bei WeVideo oder Viddy. Selbst wenn davon nicht Gebrauch gemacht werden sollte, wirkt letzteres alles andere als fair oder seriös, auch wenn der Dienst kostenlos ist (wie Viddy), und erst recht, wenn er bei sinnvollem Gebrauch etwas kostet (wie WeVideo). Man sollte also unbedingt auch den geschenkten Gäulern ins Maul schauen -- zwar werden die wenigsten slashCAM-Leser sich für Viddy & co. erwärmen können, doch der Trend geht ja anscheinend zur App und zu Cloud-Diensten, somit zielt dieser Warnhinweis auch auf kommende Online-Angebote. Man sollte sich auf jeden Fall die Mühe machen, herauszufinden, was man denn genau mit wem und wie "teilt", bevor man sich über geschenkte Services freut.