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Infoseite // YouTube.de startet mit Segen der GEMA



Newsmeldung von slashCAM:


YouTube.de startet mit Segen der GEMA von rudi - 8 Nov 2007 18:40:00
Eigentlich wäre uns der Start der deutschen Dependance von YouTube ja nicht unbedingt eine News-Meldung wert, jedoch trat nun ein interessantes Detail zu Tage. Wie Golem berichtet, hat sich YouTube mit der GEMA darauf geeinigt, "dass YouTube das GEMA-Repertoire an musikalischen Werken auf seiner Plattform nutzen kann". Dies kann eigentlich nur bedeuten, dass man auf YouTube seine Werke nun auch mit GEMA-Musik publizieren kann, ohne GEMA-Gebühren dafür locker machen zu müssen. Leider sind keine Details zum Deal bekannt, aber es ist anzunehmen, dass YouTube an die GEMA eine Art Pauschalabgabe abführt. Es geht hierbei auch wohlgemerkt nicht um eine „stille Duldung“, sondern wirklich um die „Nutzung“. Während also der Schüler, der einen Film im Jugendzentrum präsentiert noch GEMA-pflichtig ist, ist diese Schuld bei einer Präsentation auf YouTube jetzt offensichtlich abgegolten. Interessant wäre es allerdings schon, zu erfahren, mit welcher Summe sich die GEMA diese "Freiheit" bezahlen lässt. Und ob man als kleiner Künstler dann auch Ausschüttungen auf Werke bekommt, die bei YouTube abgerufen werden.

Dies ist ein automatisch generierter Eintrag


Hier geht es zur Newsmeldung mit Link und Bildern auf den slashCAM Magazin-Seiten


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Antwort von camworks:

mich würde mal interessieren, wo das mit der gema-erlaubnis bei youtube steht! in den nutzungsbedingungen habe ich nichts von gema gefunden, hab sogar per browsersuche in dem dokument danach gesucht.

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Antwort von Bruno Peter:

Während also der Schüler, der einen Film im Jugendzentrum präsentiert noch GEMA-pflichtig ist, ist diese Schuld bei einer Präsentation auf YouTube jetzt offensichtlich abgegolten. Ich denke solange kein Geld mit der Vorführung verdient wird, ist auch das zulässig. Schließlich finden 100.000fach in Deutschland derartige Vorführungen im Sozialbereich, Sportvereinen, Pfarrgemeinden, Vortragsveranstaltungen etc. ohne einem geschäftlichen Charakter statt. In diesen Fällen der nichtkommerziellen Nutzung kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, genauso wenn da jemand über 10Jahre hinweg über einen Privatweg latscht.

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Antwort von Bruno Peter:

Während also der Schüler, der einen Film im Jugendzentrum präsentiert noch GEMA-pflichtig ist, ist diese Schuld bei einer Präsentation auf YouTube jetzt offensichtlich abgegolten. Ich denke solange kein Geld mit der Vorführung verdient wird, ist auch das zulässig. Schließlich finden 100.000fach in Deutschland derartige Vorführungen im Sozialbereich, Sportvereinen, Pfarrgemeinden, Vortragsveranstaltungen etc. ohne einem geschäftlichen Charakter statt. In diesen Fällen der nichtkommerziellen Nutzung kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, genauso wenn da jemand über 10Jahre hinweg über einen Privatweg latscht.

Wenn dann auch im Video die Quellen angegeben werden, dann ist das ja sogar vom Nutzen für die Urheber der Musik, unbezahlbare kostenlose Reklame nach dem Schneeballsystem...

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Antwort von camworks:

dein posting hättest du auch editieren können, um den neuen absatz drunter zu schreiben :-)

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Antwort von Bruno Peter:

Na ja,
hier mal eine Vereinbarung Gema/Sportvereine:

Klick-Klick

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Antwort von Bruno Peter:

Jeder Musiker weiß, dass bei der Aufführung von Werken anderer Musiker GEMA-Gebühren anfallen, denen man nur entgeht, wenn man aus einem Konzert eine karitative Veranstaltung macht. Klick-Klick

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Antwort von Bruno Peter:

Musik in Internet-Podcasts...

Klick-Klick

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Antwort von Bruno Peter:

Bezüglich private Homepages:

Klick-Klick

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Antwort von Andreas_Kiel:

(...) Ich denke solange kein Geld mit der Vorführung verdient wird, ist auch das zulässig. (...) falsch, Gewinnerzielungsabsicht ist nicht notwendig; (...) Schließlich finden 100.000fach in Deutschland derartige Vorführungen im Sozialbereich, Sportvereinen, Pfarrgemeinden, Vortragsveranstaltungen etc. ohne einem geschäftlichen Charakter statt. (...) irrelevant für die GEMA-Pflicht, ganz zu schweigen von den urheberrechtlichen Aspekten: jeden Tag fahren auch Tausende Besoffene auf den Straßen, ohne daß es dadurch legal wird; (...) In diesen Fällen der nichtkommerziellen Nutzung kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, genauso wenn da jemand über 10Jahre hinweg über einen Privatweg latscht.(...) ... das nenne ich mal mit Verlaub die Mutter der Rechtsunkenntnis; (...) Wenn dann auch im Video die Quellen angegeben werden, dann ist das ja sogar vom Nutzen für die Urheber der Musik, unbezahlbare kostenlose Reklame nach dem Schneeballsystem... ... und genau diesen Dummfug ("kostenlose Reklame") lese ich immer wieder, nämlich dann, wenn ich wieder einmal meine Fotos auf fremden Websites entdecke, wo sie ungefragt und ungenehmigt verwendet werden. Ich kriege dann so etwas als Antwort auf meine Aufforderung, das zu unterlassen - manchmal mit ein paar verbalen Entgleisungen geschmückt.
Wenn ich ein bekannter Musiker wäre, dann würde ich mir angesichts des Angebotes bei Youtube sehr schnell verbitten, daß meine Musik in derartigen Mist eingebaut wird!
Wann wird folgende Erkenntnis denn endlich einmal Allgemeinwissen:
Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers und ggf. Zahlungen an die GEMA nicht erlaubt.
:-/
Andreas

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Antwort von Bruno Peter:

GEMA ist ein privater Verein, also etwas für Mitglieder dieses Vereines...

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Antwort von Bruno Peter:

Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers und ggf. Zahlungen an die GEMA nicht erlaubt. Das ist falsch, die Musik ist ja mit dem Kaufpreis bezahlt worden.
Auf einer Musik-CD ist z.B. der Aufdruck GEMA, BIEM, GMB, etc., d.h. diese Firmen/Vereine teilen sich die Einnahmen aus Verkauf untereinander auf. Manchmal steht auf einer Musik-CD, dass eine uneralubte Vorführung nicht erlaubt wäre. Was eine unerlaubte Vorführung ist, steht aber nicht drauf.

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Antwort von Andreas_Kiel:

(...) Das ist falsch, die Musik ist ja mit dem Kaufpreis bezahlt worden. (...) Nein, Du hast nicht die Musik bezahlt, sondern eine bestimmte Nutzungsberechtigung. Dazu zählt normalerweise nur das Anhören im privaten Bereich, so gut wie nie jedoch das Verwenden in einem Video, das dann irgendwo veröffentlicht wird.
Aber da Du ja hier der urheberrechtliche Oberschlaumeier zu sein scheinst, ziehe ich mich (als Jurist) denn mal von diesem Thread zurück.
Ich empfehle Dir zum Testen Deiner Äußerungen, GEMA-pflichtige und urheberrechtlich geschützte Mucke (aus den Top Ten am besten) in ein eigenes Video einzubauen und das auf Deiner Homepage zu veröffentlichen. Dann schreibst Du an die GVU und schaust, was passiert.Mannomannomann ...

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Antwort von Bruno Peter:

Hi Jurist...

Das mit dem GEMA-Verein ist doch für viele Seiten sehr ärgerlich!

Ich kaufe eine Musik-CD und dann möchte ich sie nutzen wie es mir paßt. Alle Rechte müssen mit dem Kaufpreis abgegolten sein, bin ja auch bereit dafür zu zahlen, wie beim Autokauf. Dort muß ich pro km auch keine weiteren Urheberrechte an das Herstellerwerk für das Auto zahlen.

Ist es nicht möglich eine solche generelle Abgeltungslösung mit Unterscheidung zwischen privater Nutzung/kommerzielle Nutzung in diesem bürokratischen Deutschland zustande zu bringen?

Setze Dich doch mal dafür ein Du Jurist und duck Dich nicht weg!

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Antwort von Anonymous:

...Das mit dem GEMA-Verein...
kann man da irgend wie aussteigen? Wieviel Prozent bekommt eigentlich der Macher der Musik dafür das er 15€ pro Titel bei der Gema bezahlen muss das andere wieder für das Lied bezahlen. Also wenn ich mir meinen Text so durchlese und durch den Kopf gehen lasse ist die Gema die Abzocke im Verein ;-) Wenn ich ein Lied "kaufe" bezahle ich ja viel Geld gehört das Lied dann mir oder bekommt der Interpret immer noch Geld bei einer Nutzung?
Und die Gema entfällt doch dann auch oder?

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Antwort von Axel:

Wenn jeder einfach jede Musik hernehmen und als flotte Folie für sein ansonsten nichtssagendes Machwerk hernehmen darf (was uns jetzt anscheinend droht), müssen wir auf eine Flut von besonders beschissenen Kurzfilmen gefasst sein, noch schlimmer als bisher.
Das Argument, ein kleiner Amateurfilmer könne keine Musik machen, zählt seit Verbreitung günstiger Musik-Software nicht mehr, auch dann nicht, wenn der Betreffende völlig unmusikalisch ist. Bei entsprechender Verfremdung, d.h. wenn das Original selbst für den Urheber nicht mehr zu erkennen ist, ist man berechtigt, sich selbst als Urheber zu bezeichnen ("abgekupfert" wird überall).
Wer meint, unbedingt das Original zu benötigen, um seinen Film zu schönen, soll zahlen.

Was würdest du sagen, Bruno, wenn jemand deinen YouTube Film mit seinem eigenen Gedudel unterlegen und es als Johanns Musikvideo veröffentlichen würde?

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Antwort von Bruno Peter:

Juristen intepretieren das Recht ohne eigener Meinung. Neues verbraucherfreundliche Recht im Falle der öffentlich abkassierden Vereine muß geschaffen werden, politisch halt, wenn wir es nur mehrheitlich wollen...
Aber, schaun'mer mal was die EU macht...

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Antwort von Bruno Peter:

Was würdest du sagen, Bruno, wenn jemand deinen YouTube Film mit seinem eigenen Gedudel unterlegen und es als Johanns Musikvideo veröffentlichen würde? Kann er gerne machen...

Wenn meine eigene Leistung etwas kosten soll, bringe ich es über andere Wege in trockene Tücher.

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Antwort von RM:

Die entsprechende Pressemitteilung gibts bei der GEMA
http://www.gema.de/presse/pressemitteil ... 1b5ec2f6ee

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Antwort von Anonymous:

ich würde mir auch mehr juristischen freiraum in d wünschen...
wäre für alle (bis auf die juristen) am besten...
gruß cj

ps. ot

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Antwort von Bruno Peter:

Also kann man jetzt auf YouTube ein Video mit einem musikalischen Hintergrund einstellen von jeder beliebigen kaufbaren Musik-CD.
So verstehe ich das jedenfalls...

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Antwort von hannes:

> So verstehe ich das jedenfalls...

So steht es jedenfalls in den Kommentaren.
Kaum zu glauben, bei den üblichen Methoden von denen.

Bondia
hannes

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Antwort von AndyZZ:

Das wird sich YouTube schon einiges kosten lassen müssen. Die Alternative wäre ja wohl sonst mehr oder weniger die Schließung des Portals gewesen.

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Antwort von Meggs:

Juristen intepretieren das Recht ohne eigener Meinung. Das genau ist der Punkt. Es ist ein Unterschied, ob man über Sinn und Gerechtigkeit von Gesetzen diskutiert, oder über ihre Anwendung im Falle eines Rechtsstreits. In dieser Diskussion vermischen sich diese Aspekte.

Fakt ist, dass man mit dem Kauf einer Musik-CD nur das Recht erwirbt, sie in einem nicht-öffentlichen Umfeld anzuhören.

Ich finde diese Gesetzgebung ungerecht und einseitig die Interessen der Musikindustrie schützend. Ich kaufe deswegen auch keine Musik-CD's mehr.

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Antwort von Bruno Peter:

Fakt ist, dass man mit dem Kauf einer Musik-CD nur das Recht erwirbt, sie in einem nicht-öffentlichen Umfeld anzuhören. Und da diese Musik-CD alleine mir gehört, kann ich sie auch vernichten und in den gelben Sack stecken...

10 Grünenthal-Mitarbeiter haben es zusammen mit ihren Juristen geschafft wegen "geringer eigener Schuld" mit einer einzigen Contergan-Pille über 6000 ohne Hände/Beine zur Welt gekommenen Kinder zum lebenslänglichen Leid zu verurteilen.

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Antwort von rudi:

Ich war übrigens mal Gema-Mitglied und habe mich über den "Verein" nur geärgert:

1. Habe ich niemals auch nur einen (seinerzeit) Pfennig an Tantiemen gesehen, obwohl ich nachweislich ein paar RadioPlays hatte und auf ein paar Playlists einiger DJs war. Doch die GEMA interessierte das nicht, nur was die selber erheben, wird "gezählt". Ich kenne sogar einen Freund mit einem Top 10-Hit in Österreich, der eigentlich über die Gema/Austromechana durchaus ein paar Euro bekommen sollte, doch der wartetet schon seit Jahren auf eine Zahlung und hat die Hoffnung komplett aufgegeben. Es ist also sicherlich kein Einzelfall und Tatsache ist, dass die Gema von den Kleinen einsammelt und es den Großen gibt.
Hier werden einfach Pauschalen eingesammelt und unter den Top-Verdienern der Musik-Branche aufgeteilt. Ein kleiner Künstler sieht von der Gema nichts!!! Daher einmal klar für alle: Die Gema ist in keiner Weise eine Vertretung aller Künstler, auch wenn sie sich selber gerne so darstellt und dadurch Ihren halbstaatlichen Charakter legitimiert.

Gerade durch Youtube und andere Internetdistributionen wie Internetradio wäre es möglich, die Tantiemen nach Downloads zu verteilen, was extrem fair (und technisch nicht allzu kompliziert wäre). Dies würde wirklich Künstlern helfen, jedoch betreibt die Gema auch hier genau das Gegenteil indem sie eine Pauschale erheben und sich überhaupt nicht Mühe machen, danach zu sehen, wessen Musik hier eigentlich verwendet wird.

2. Was mich dann endgültig zum Austritt bewegt hat, war die Tatsache, dass man als Gema-Mitglied kleine Gema-freien Werke veröffentlichen darf. Richtig gehört, einmal Gema alles Gema. Du kannst also eben nicht mal für einen Freund ne Filmmusik komponieren, ohne dass der dafür Gema zahlen muss. Selbst wenn du sie ihm schenkst. Deine Werke werden komplett von der Gema verwaltet. Alles oder nichts. Das war mir dann doch zu hammerhart, dass ich einerseits kein Geld von denen sehe (und noch ca. 25 Euro im Jahr zahle) und dann nicht mal darüber entscheiden kann, wem ich meine Nutzungsrechte persönlich abtrete.

Ich persönlich kann an der Gema daher keine gute Seite sehen, weil sie meiner Meinung die Interessen der kleineren Künstler nicht vertritt und sogar vielmehr sogar IMHO dagegen arbeitet. Mit fairer Rechteverwertung hat der YouTube-Deal in meinen Augen auf jeden Fall nichts zu tun.

Viele Grüße

Rudi

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Antwort von Bruno Peter:

Deshalb muß eine politische Initiative auf EU-Ebene her um endlich Einhalt zu gebieten und die Verbraucher nicht weiter von einem Verein zu kriminalisieren mit Ihrer als Eigentum erworbenen Musik-CD, wenn sie diese als Background in Videos einbauen und dann irgendwo nicht kommerziell vorführen wollen. Nur darum geht es mir... !!!

Schreibt an die EU-Abgeordneten, ich tue es auch!

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Antwort von Andreas_Kiel:

So, nur noch ein einziges Mal für den /die beharrlichen Nichtkapierenwoller: Das mit dem GEMA-Verein ist doch für viele Seiten sehr ärgerlich! für diejenigen, die ihre Videos für lau untertiteln wollen, sicherlich. Ich kaufe eine Musik-CD und dann möchte ich sie nutzen wie es mir paßt. Wenn die zulässigen Nutzungsarten Dir "nicht passen" oder "nicht genügen", dann kaufe sie nicht. wie beim Autokauf. Dort muß ich pro km auch keine weiteren Urheberrechte an das Herstellerwerk für das Auto zahlen. Von Äpfeln und Birnen hast Du schon mal gehört, oder? Entweder bist Du ein Troll oder ... in jedem Falle: schleich Dich! Setze Dich doch mal dafür ein Du Jurist und duck Dich nicht weg! Ich ducke mich aus dieser Diskussion nicht weg. Allerdings ist für Dein "Problem" eine ganz andere Branche zuständig. Du kannst zum Beispiel an Deinen BT-Abgeordneten schreiben. Oder an die GEMA. Du kannst auch sehr gerne ausprobieren, was Dir passieren wird, wenn Du Urheberrechte nicht beachtest.
Das einzige, wo ich mich wegducken würde: wenn Du hinterher ankommst und einen Anwalt suchst, der Dich aus der Scheiße zieht.

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Antwort von Bruno Peter:

Jurist, was unterstellst Du mir hier laufend, schähmst Du Dich überhaupt nicht?

Ich kenne Deine "Kollegen" samt "Gutachter" und "Schiedrichter" sehr gut. Ihr kocht ein eigenes Süppchen parallel zum Staat...

Mache mal lieber Nägel mit Köpfen und setze Dich für Verbraucherrechte ein und beschäftige Dich nicht mit Äpfeln und Birnen.

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Antwort von PowerMac:

Wunderbar. Komm Bruno, hau' noch ein dummes Klischee oder ein Vorurteil raus. Vielleicht einen Kommentar über die Politiker?

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Antwort von Bruno Peter:

Dafür bist Du doch endlich hier angekommen...

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Antwort von PowerMac:

Nach dir. Wie beim Eintritt ins Restaurant.

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Antwort von Meggs:

Das schlimme am Urheberrecht ist die allgemeine Verwirrung und Rechtsunsicherheit, was man nun darf und was nicht.

http://www.internetrecht-rostock.de/ana ... tkopie.htm

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Antwort von Andreas_Kiel:

Ich kenne Deine "Kollegen" samt "Gutachter" und "Schiedrichter" sehr gut. Ihr kocht ein eigenes Süppchen parallel zum Staat... ... das ist dann sicherlich der Grund, warum Du auf der Homepage einen Link auf eine juristische Seite hast, gelle?
Markus, schließ diesen Thread bitte. Hier will einer nicht lesen /kapieren. Immerhin liefert er wieder Argumente gegen anonyme Forenbenutzung ;-)

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Antwort von Andreas_Kiel:

Ich kenne Deine "Kollegen" samt "Gutachter" und "Schiedrichter" sehr gut. Ihr kocht ein eigenes Süppchen parallel zum Staat... ... das ist dann sicherlich der Grund, warum Du auf der Homepage einen Link auf eine juristische Seite hast, gelle?
... und davon mal ganz abgesehen: http://www.hennek-homepage.de/camping/exsis-3d.jpg ist sehr wahrscheinlich urheberrechtlich geschützt und steht trotzdem auf Deiner Seite - ohne Quellenangabe usw., mit Genehmigung des Rechteinhabers?? Also tu hier nicht so, als ob alle anderen nur die Bööösen wären!

Markus, schließ diesen Thread bitte. Hier will einer nicht kapieren. Immerhin liefert er wieder Argumente gegen anonyme Forenbenutzung ;-)

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Antwort von Bruno Peter:

Gleich zwei Postings..., kühle Dich mal ab, dann begreifst Du vielleicht worum es eigentlich hier geht...

Welche Meinung hast DU zum Thema des Threads?

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Antwort von Anonymous:

Typisch Bruno...
Wenns Ihm dann mal an den Kragen geht versucht man es mal mit Ablenkung.

Das Schlimme ist das die Generation "Bruno" der Vorreiter ist für die junge Generation die überhaupt kein Gefühlt für "Eigentum" mehr haben.

Das Problem ist das wir immer mehr Software (Programme, Musik...) haben und viel weniger Hardware (Autos...). Das Rechtsverständnis für Software muß halt bei der überwiegenden Bevölkerung noch wachsen.

Im übrigen, da hilft nicht auf die EU zu hoffen. Da sitzen Köpfe die schon ein erweitertes und gesundes Rechtsverständnis für geistiges Eigentum haben und eher obiges noch verschärfen..

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Antwort von Voltz:

Das Schlimme ist das die Generation "Bruno" der Vorreiter ist für die junge Generation die überhaupt kein Gefühlt für "Eigentum" mehr haben. Gast, da wirst ihm aber schmeicheln jetzt, so rein altersmäßig gesehen ;-)


Zurück zum Thema.
Ich habe die Beiträge erstaunt aber auch ein wenig erschrocken gelesen.
Man muss das doch nicht so emotional angehen.

Ich versuche es mal andersrum:

Bruno, Du musst einfach zwei Dinge trennen:
Die rein private Nutzung, also die Vorführung deiner mit kommerzieller Musik hinterlegter Videos im Familien- und Freundeskreis
und
die Nutzung außerhalb dieses privaten Bereiches, also der Öffentlichkeit.

Die Abgrenzung ist ja hier schon häufig nicht ganz einfach:
Ist die lautstarke Wiedergabe am Fenster zu einer öffentlichen Straße nun bereits die Öffentlichkeit oder noch privat?

Konkret bedeutet dies, für deine rein private Nutzung darfst Du mit dem von dir erworbenen Werkexemplar tun und lassen, was Du willst, so lange nichts davon an die Öffentlichkeit gelangt. Genau hierfür wurde dir vom Rechteinhaber eine entsprechende Nutzungslizenz erteilt.
Möchtest Du mehr dafür tun, also das Werk öffentlich vorführen, es für die Öffentlichkeit bearbeiten, umgestalten, aktualisieren, mischen etc. so benötigst Du weitergehende Lizenzrechte vom Rechteinhaber.

So, und nun gibt es YouTube, in deren Plattform reihenweise solche Veröffentlichungen erfolgen. Ich denke, es fällt nicht schwer festzustellen, dass diese Plattform nicht mehr "rein privat" ist. Das wäre sie übrigens auch auf deiner privaten Homepage nur dann, wenn Du die Öffentlichkeit mittels geeigneter Maßnahmen (geheime URL, Passwortschutz) von solchen Inhalten wirksam fernhälst.

Man mag nun von der GEMA halten, was man mag. Es gibt diesen Interessenverband nun mal und ihm sind mehrheitlich entsprechende Verwertungsrechte abgetreten. Das muss man einfach mal so akzeptieren.

Zum Schluss noch meine Meinung zum Topic:
Ich mag You Tube. Schöne, wenn es für das geschilderte Problem nun eine Einigung gegeben hat.

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Antwort von Anonymous:

Sicher ist es wichtig das geistige Eigentum zu schützen. Allerdings entsteht bei der GEMA durch jahrzehntelanges Beobachten einfach der Eindruck, dass sich zum Teil eine Art Selbstbedienungsmentalität entwickelt hat. Als analoges Beispiel taugt die GEZ sehr gut, auch ein privates Unternehmen im "halbstaatlichen Auftrag" (oder wie auch immer man das korrekt bezeichnen muss), allerdings mit weniger Rechten als die GEMA, denn diese schafft es schonmal, eine Beweislastumkehr zur Selbstverständlichkeit zu machen und sich mit "großen Deals" ala YouTube über jeglichen gesunden Menschenverstand hinwegzusetzen.

Aber um Verstand und Gerechtigkeit geht es dabei schliesslich nicht. Es geht um die Wahrung vielstelliger Interessen und einen mächtigen Lobbyapparat. Wenn wir alle Gesetze oder Regelungen nach Gerechtigkeit beurteilen wollten, wären wir lange beschäftigt ... bei der GEMA allerdings lohnt sich der Blick schon mal ;-)

Ich kenne einige Musiker (keine Freitag-Abend-Klampfer), die mit Stolz GEMA-Mitglied wurden ... und nach einigen Jahren spätestens das Handtuch geworfen haben. Neben der Unfreiheit nichts eigenes kostenlos veröffentlichen oder anderweitig flexible Nutzungsrechte vergeben zu dürfen, bis hin zur Desillusionierung durch ausbleibenden "GEMA-Erfolg", gabs das ganze Programm wie hier schon geschildert. Einige würden das oft angegriffene Argument "ist doch kostenlose Werbung, wenns einer Deine Mucke verwendet" (mit Namensnennung versteht sich) heute nicht mehr attackieren. Lieber im öffentlichen Spektrum überhaupt vorkommen, als auf Nimmerleins-Tantiemen zu warten und während dessen nichts selbst tun zu dürfen ... dies gilt natürlich nicht für die großen Stars oder großen Plattenfirmen, aber sicher für viele "kleine" Musiker, die, die u.a. von der GEMA so ausserordentlich geschützt werden.

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Antwort von dh-paule:

Still und heimlich wurde am 09.11.2007 mal etwas positives für Hobbyfilmer erreicht. Man kann jetzt unbehelligt von der GEMA Videos auf youtube veröffentlichen !!!
youtube und die GMA haben sich geeinigt so das es jetzt möglich ist eigene Videos "ohne Angst" mit Musik zu unterlegen und zu veröffentlichen, zumindest auf youtube.de

OK, die Bildqualität ist recht mässig... aber die Verbreitungsmöglichkeiten sind enorm ;-)

zu den news auf heise.de: www.heise.de/newsticker/meldung/98714/from/rss09

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Antwort von Anonymous:

Mal was praktisches. Bevor der "große Deal" plakativ die freie Verwendung allen GEMA-Musikmaterials suggeriert (wozu noch Tauschbörsen, einfach bei youtube hoch damit und die anderen laden es runter), haben sich im Vorfeld deutlich konkretere Probleme in den Medien gefunden.

Insbesondere das "Synchronisationsrecht" kann ich in den "GEMA liebt YouTube"-Meldungen nicht mehr finden. Dies ist aber für die meisten sog. "Hobbyfilmer" und viele andere ein entscheidender Punkt, da diese ja die "GEMA-Musik" zum vertonen nutzen wollen.

Hier etwas von "Gema-Syndikus" Alexander Wolf vom 2.7.2007:

Bis jedoch ein Vertrag unterschrieben werden kann, müssen noch einige durchaus komplizierte Fragen der sogenannten Synchronisationsrechte geklärt werden, schränkt Wolf ein. „Das Synchronisationsrecht greift beispielsweise dann, wenn der Grönemeyer-Song ,Mensch‘ in einem Film oder einem Werbespot eingebaut, also synchronisiert werden soll. Die Künstler sind hierbei sehr eigen und legen großen Wert darauf, selbst zu entscheiden“, erläutert der Gema-Syndicus das Verfahren. Damit liegt der Verhandlungsball nun beim Deutschen Musikverleger-Verband. Dessen Mitglieder müssen entscheiden, ob Youtube und Google mit jedem Rechteinhaber einzeln oder mit dem Verband als Gremium verhandeln müssen. Sicher ist: Erst wenn das gesamte Paket geschnürt ist, kann ein Vertrag geschlossen werden und der deutsche Youtube-Start erfolgen.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/medien-news/ ... 90,2332127

Weiss jemand hier, wie das Synchronisationsrecht mit YouTube letztendlich geregelt wurde? Denn ohne dies zu wissen, wäre die laxe Verwendung von GEMA-Material nach wie vor nicht rechts- oder anspruchsfrei.

Mag sein, dass die GEMA einen Pauschalbetrag für die Vervielfältigung erhält, aber ob die Verwendungszustimmung des Rechteinhabers auch pauschal vorliegt, kann ich nicht finden.

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Antwort von Voltz:

Das ist eben das Komplizierte bei der Nutzung von Musik.
Die Antwort des GEMA-Syndikus-Anwalts ist zwar richtig, aber unvollständig. Es werden nämlich nicht nur die die Synchronisierungsrechte des ausübenden Künsters (Interpreten) benötigt, sondern auch die des Komponisten und gegebenenfalls auch die des Texters.

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Antwort von Rhön-Diesel:

Was ich als Hobbyfilmer will:

- ein (1 Stück) eigenes Video in der Öffentlichkeit kostenlos vorführen (Sportheim, Gemeindesaal...)
- ein (1 Stück) eigenes Video auf die eigene Homepage stellen, kostenlos...

vertont mit Musik einer beliebigen Musik-CD.

Kann ich das ohne GEMA-Kasse machen?
Wenn nicht, was kostet das?

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Antwort von Anonymous:

ein (1 Stück) eigenes Video in der Öffentlichkeit kostenlos vorführen (Sportheim, Gemeindesaal...) Sobald Dein "Stück eigenes Video" geschützte Musik enthält ist die Aufführung nicht kostenlos, Rechte einholen (Urheber), Veranstaltung bei der GEMA VORHER anmelden und einen Betrag für die verwendete Musik bezahlen. Relevant ist zwar auch die Anzahl der Videos, der GEMA geht es in erster Linie um die Vervielfältigung dessen. Wenn 1 Video zum Download bereitsteht, kann es dennoch 10000x runtergeladen oder angesehen werden - das ist für die GEMA relevant.

Wenn Du GEMA-freie Musik verwendest, will die GEMA, dass auch dann VORHER die Veranstaltung anmeldest, damit sie Dir Freigabe erteilen kann, da NUR die GEMA selbst entscheiden kann, was GEMA-frei und was es nicht ist, sagt sie so. Rechtlich hat sie keine Handhabe - es gibt m.E. (Infos dazu gern erwünscht) kein Gesetz dafür, dass Du GEMA-freie Werke anmelden musst. Aber die GEMA schreibt Dir dann vielleicht ein Briefchen....
ein (1 Stück) eigenes Video auf die eigene Homepage stellen, kostenlos siehe oben. Gleiches hier mit der geschützten Musik. Gleiches bei Videos mit GEMA-freier Musik. Wenn Du es über YouTube einbindest, scheint es - so zumindest der Tenor - die o.g. Prodzedere rauszufallen und die Benutzung GEMA-geschützter Musik kostenlos zu sein, ES SCHEINT SO!

Preisliste der GEMA gibts im Netz. Die Welt ist eine Guhgl.

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Antwort von Andreas_Kiel:

... und denk dran, GEMA ist nicht alles: Du brauchst auch noch die Freigabe der Rechteeinhaber /Urheber /Künstler, damit Du das in Dein öffentlich zu zeigendes Video einbauen darfst. Gilt auch, wenn Du das "kostenlos" zeigst, Betonung liegt auf "öffentlich".
Das wird sehr gerne mal vergessen und - vermute ich jetzt mal - hat zumindest bei den großen Labels null Chance auf Antwort, geschweige denn Genehmigung.
BG
Andreas

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Antwort von Rhön-Diesel:

Hmm, kann keiner auf die beiden simplen Fragen oben konkret antworten?

Ich habe mir folgende Antwort vorgestellt:

- Privatvideo in der Öffentlichkeit vorführen kostet: x,x €uro einmalig, Antragstellung x Wochen vor der Aufführung.

- Privatvideo auf Homepage zeigen: x,x €uro für x Wochen,
Antragstellung x Wochen vor der Enstellung des Videos.

Habt Ihr hier wirklich keine konkrete eigene Erfahrung damit?

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Antwort von Rhön-Diesel:

Du brauchst auch noch die Freigabe der Rechteeinhaber /Urheber /Künstler... Wie ziehe ich das durch, wollte Musik von Chopin und Inessa Galante einsetzen?

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Antwort von Anonymous:

Chopins Werke an sich darfst Du verwenden, da er mehr als 70 Jahre tot ist. Allerdings sind natürlich die Aufnahmen von Orchestern und Co. auch wieder geschützt, aber wenn Du ea selbst einspielst, sollte es mit der Musik an sich kein Problem geben.

Galante lebt noch und deswegen hat sie auch das Recht zu entscheiden, wer Ihre Werke nutzt.

Preise, Recherche nach Labels (für Genehmigungen) usw. kannst Du alles bei GEMA online finden. Wenn Du hier nach GEMA-Themen fragst, dann kannst Du nicht erwarten, dass wir nur GEMA-Auskunft spielen - ein paar Randinfos zum Stirnrunzeln gibt es dazu ;-)

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Antwort von Andreas_Kiel:

Wie ziehe ich das durch, wollte Musik von Chopin und Inessa Galante einsetzen? Du kriegst Die Mucke von der Galante - wer auch immer das sein mag - doch von einer CD. Da steht das Plattenlabel drauf, meinethalben Virgin Records. Die schreibst Du an und bittest darum, daß Du Dein Privatvideo mit dem und dem Song vertonen und öffentlich zeigen darfst.
Aber halte bitte nicht die Luft an, bis Du eine Antwort bekommst. Könnte letal ausgehen.
Zu der anderen Frage: die GEMA ist unter www.gema.de erreichbar und listet auch die Tarife auf. Zugegeben nicht übersichtlich, aber lesbar. Und im Zweifel ruft man da halt an. So bescheuert (wie man immer wieder lesen kann) stellen die sich nicht an.
BG
Andreas

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Antwort von dhpaule:

Weiss jemand hier, wie das Synchronisationsrecht mit YouTube letztendlich geregelt wurde? Denn ohne dies zu wissen, wäre die laxe Verwendung von GEMA-Material nach wie vor nicht rechts- oder anspruchsfrei. Warum soooo skeptisch ?
Ich bin Hobbyfilmer und lese auf der GEMA Seite eine Pressemitteilung die folgende Passage enthält:

Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform. Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.

Das ist doch eindeutig so zu verstehen das ich als Hobbyfilmer das "Weltrepertoire" in einem von mir erstellten Video verwenden darf. Punkt.

Ich wüsste jetzt nicht warum ich mir da noch weitere Gedanken machen sollte.

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Antwort von PowerMac:

Ganz einfach: Die Gema gibt dir sicher keine Nutzungsrechte. Die musst du vom Künstler holen.

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Antwort von Rhön-Diesel:

Schade, es wird hie viel geschrieben, keiner hier hat aber wirklich Ahnung wie man das praktisch mit der GEMA durchzieht.

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Antwort von Anonymous:

@Röhn-Diesel:
In erster Linie weisst offensichtlich Du nicht, wie man den generellen GEMA-Weg durchzieht. Alles wurde bereits geschrieben:

- Rechte beim Urheber einholen (GEMA online Recherche)
- Veröffentlichung bei der GEMA anmelden
- Betrag bezahlen
- im vereinbarten Rahmen veröffentlichen

So läufts ;-)

Wie das Ganze bei YouTube letztlich aussehen wird ist bis auf die Pressemitteilungen eigentlich unklar. Nach meinen Erfahrungen mit GEMA wäre mir eine Mitteilungen, die auf Urheberrechte und Synchronisationsrecht im Detail eingeht, wesentlich lieber. Das Urheberrecht gilt nämlich trotzdem noch und das ist nicht ohne.

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Antwort von Anonymous:

Warum soooo skeptisch ? Weil ich gerne rechtlich auf Nummer sicher gehe. Anders ausgedrückt: momentan entsprechen die Ankündigungen von GEMA/YouTube nur einer "allgemeinen Toleranz", da die Punkte Urheberrecht, Synchronisationsrecht usw. nicht formuliert werden und man davon ausgehen kann, das sie rein rechtlich nach wie vor Bestand haben.

Sollten Musiker gegen GEMA klagen, weil sie z.B. vielleicht nur indirekt an den YouTube-Veröffentlichungen partizipieren (wer weiss, ob GEMA-Musiker für jeden Clip in YouTube eine Ausschüttung erhalten? Wie wollte man diese pauschal abgelten?), kann es ganz schnell passieren, dass das Veröffentlichungsrecht in Einzelfällen widerrufen wird. Generell besteht bei einer nicht fundierten rechtlichen Regelung immer die Gefahr, dass die "Toleranz" beliebig widerrufen werden kann.

Leider wissen wir nix genaues darüber. Wenn man das wissen will, muss man wohl bei der GEMA anrufen...obgleich das kein Garant für eine verlässliche Aussage ist (manchmal).

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Antwort von Anonymous:

So, Anruf bei der GEMA:

Bis ich meine Frage bezgl. YouTube überhaupt stellen konnte, wurde ich 3 mal weitervebunden. Die Pressestelle selbst konnte mir nicht helfen. In der Abteilung Industrie konnte ich dann wenigstens meine Frage formulieren - die Antwort ist betont "unauthorisiert" und spiegelt bislang nur die Interpretation eines Mitarbeiters dort wieder - eine "authorisierte" Antwort soll ich per E-Mail später erhalten.

Frage: "Ist das Einholen der Erlaubnis des Urhebers mit dem GEMA-YouTube-Deal auch pauschal abgegolten?"

Antwort: "Nein, lt. meinem Verständnis müssen Sie die Berechtigung vom Urheber nach wie vor einholen, nur das Vervielfältigen über YouTube ist dann bereits mit GEMA abgerechnet."

Tja, d.h. also, dass die Verwendung von GEMA-Musik auch auf YouTube nach wie vor nicht rechtsfrei ist. Das Nicht-Einholen der Urhebergenehmigung würde nach meinem Verständnis damit automatisch die pauschale GEMA-Freigabe negieren, da die GEMA nur freistellt, wenn die Urhebergenehmigung vorliegt. Dass YouTube die Videos dann schnell rausschmeisst, dürfte die Folge sein und dazu evtl. noch ein Briefchen.

Warten wir mal die "authorisierte" Antwort ab. Wenn das zutrifft, macht die Pressemitteilung über den GEMA-YouTube-Deal m.E. einen völlig falschen Eindruck.

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Antwort von Rhön-Diesel:

GEMA scheint dann der verkehrte Partner zu sein, der in meinem Auftrag alles aus einer Hand erledigen könnte.

Gibt es einen Dienstleister der mir hilft mein kleines Video auf der HP zu veröffentlichen und mir den Inclusivpreis dafür für alles nennt, auch wenn ich mal ein kleines Videos im Gemeindesaal vorführe? Wie schon geschrieben handelt es sich bei mir um nichtkommerzielle Präsentation in der Öffentlichkeit.

Wer hat das hier schon durchgezogen, was kostet das und wieviel Monate vorher muss man einem Dienstleister dafür einen Auftrag erteilen?

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Antwort von Anonymous:

Ich habe das bisher immer direkt mit der GEMA bzw. über ein Presswerk abgewickelt. Wenn es andere Dienstleister dafür gibt, dann nehmen die sicher Geld dafür, evtl. mehr als nötig, denn für kleine Veranstaltungen sind die GEMA-Gebühren nicht sehr hoch, auch für ne 100er Auflage DVDs o.ä. sind die Gebühren durchaus kalkulierbar. Ich möchte Dich nochmal auf die GEMA-Preisliste im Internet hinweisen.

Um die GEMA selbst kommst Du nicht rum und ich denke, dass weniger das GEMA-Handling als die Erlaubnis vom Urheber für Deine Zwecke das Problem darstellen.

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Antwort von dh-paule:

So, Anruf bei der GEMA:

Bis ich meine Frage bezgl. YouTube überhaupt stellen konnte, wurde ich 3 mal weitervebunden. Die Pressestelle selbst konnte mir nicht helfen. In der Abteilung Industrie konnte ich dann wenigstens meine Frage formulieren - die Antwort ist betont "unauthorisiert" und spiegelt bislang nur die Interpretation eines Mitarbeiters dort wieder - eine "authorisierte" Antwort soll ich per E-Mail später erhalten.

Frage: "Ist das Einholen der Erlaubnis des Urhebers mit dem GEMA-YouTube-Deal auch pauschal abgegolten?"

Antwort: "Nein, lt. meinem Verständnis müssen Sie die Berechtigung vom Urheber nach wie vor einholen, nur das Vervielfältigen über YouTube ist dann bereits mit GEMA abgerechnet."

Tja, d.h. also, dass die Verwendung von GEMA-Musik auch auf YouTube nach wie vor nicht rechtsfrei ist. Das Nicht-Einholen der Urhebergenehmigung würde nach meinem Verständnis damit automatisch die pauschale GEMA-Freigabe negieren, da die GEMA nur freistellt, wenn die Urhebergenehmigung vorliegt. Dass YouTube die Videos dann schnell rausschmeisst, dürfte die Folge sein und dazu evtl. noch ein Briefchen.

Warten wir mal die "authorisierte" Antwort ab. Wenn das zutrifft, macht die Pressemitteilung über den GEMA-YouTube-Deal m.E. einen völlig falschen Eindruck. DANKE für den Anruf und die Informationen.

da hinterlässt die Pressemeldung aber einen ganz anderen Eindruck. Als "Otto-Normal-User" liest man die Mitteilung und freut sich: Hurra, auf youtube darf ich veröffentlichen, weil die GEMA ihr OK gibt.

Das es aber noch andere Rechte zu beachten gibt das wissen nicht all zu viele und darauf wird dummerweise in der Pressemitteilung auch nicht hingewiesen. Warten wir mal auf die Mail...

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Antwort von Voltz:

Das es aber noch andere Rechte zu beachten gibt das wissen nicht all zu viele und darauf wird dummerweise in der Pressemitteilung auch nicht hingewiesen. Darauf sind Andreas_Kiel und ich in diesem Fred bereits eingegangen.
Nur lesen müsst man's halt noch.

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Antwort von Anonymous:

DANKE für den Anruf und die Informationen. BITTE! Ich habe gedacht, bevor man länger rumspekuliert einfach fragen ;-)
Darauf sind Andreas_Kiel und ich in diesem Fred bereits eingegangen. Ich auch, andere auch, wird anscheinend gerne überlesen. Man kann es wohl nicht oft genug betonen. Dennoch spricht die Pressemitteilung eine ganz andere Sprache, auch wenn sie sicher nicht lügt. Denn das reine Weglassen eines wichtigen Punktes (z.B. ein Hinweis :"Vorsicht, es müssen dennoch erst die Rechte beim Urheber eingeholt werden") in einer marketinggerechten Meldung, befreit den Benutzer nicht davor, die bestehende Gesetzgebung zu befolgen. Ich glaube, dass die Leute bei der GEMA genau wissen, womit sie da pokern...und wie die "Konsumenten" es verstehen...

Ein Gutes hat der GEMA-YouTube-Deal aber auch: endlich können Durchschnitts-Musiker, die GEMA-Mitglied sind, ihre eigenen Werke in die Homepage per YouTube einbinden...denn das Urheberrecht haben sie ja selbst, und die GEMA-Gebühren zahlt YouTube, bingo!

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Antwort von Anonymous:


Darauf sind Andreas_Kiel und ich in diesem Fred bereits eingegangen.
Nur lesen müsst man's halt noch. Und was willst Du damit sagen ?
Das alle youtube User und alle Leser der Pressemitteilung der GEMA zuerst hier im Forum nachlesen wie man die Meldung richtig interpretiert ?

Ich habs gelesen, und frage mich genau deshalb, weil ich die Beiträge von Andreas_Kiel und den anderen gelesenen habe, wieso die GEMA dann folgendes schreibt:

...berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke..

"berechtigt" setzt nun mal ein normal denkender Mensch gleich mit "ich habe das Recht zu..."

Aber ist ja auch egal, fpr mich ists klar, für die 126 Leser dieses Freds sicherlich auch, aber eben nicht für 100.tausende Otto-Normal-Youtube-User

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Antwort von PowerMac:

aber eben nicht für Wieviel "100.tausende Otto-Normal-Youtube-User" lesen Pressemeldungen der GEMA? Nonsense!

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Antwort von Anonymous:

...berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke.. ...wobei Nutzung in Verbindung mit YouTube wohl - wenn man ganz ganz schlimm kleinlich sein will - wirklich nur die Vervielfältigung als "Nutzung" bezeichnen könnte - die reine "GEMA-Nutzung" eben. Denn die generelle Nutzung von YouTube basiert auf Vervielfältigung, unabhängig vom Urheber und dessen Rechten, darum geht es der GEMA. So würde ich als GEMA argumentieren. Eine Pressemitteilung ist marketinggerechtes Cherrypicking und taugt wohl kaum als "Beweis".....

Bislang habe ich leider noch keine "authorisierte" Aussage erhalten. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass das entweder noch lange dauert oder gar nicht stattfindet.

Wenn nix kommt wäre eine gemeinschaftliche Auskunftsanfrage bei der GEMA noch ne Möglichkeit, rechtliche Klarheit in die Sache zu bringen...über Slashcam oder andere "Gruppierung" ... nur so ne Idee. Ich würde schon gerne wissen, was WIRKLICH Sache ist.

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Antwort von rudi:

Wenn nix kommt wäre eine gemeinschaftliche Auskunftsanfrage bei der GEMA noch ne Möglichkeit, rechtliche Klarheit in die Sache zu bringen...über Slashcam oder andere "Gruppierung" ... nur so ne Idee. Ich würde schon gerne wissen, was WIRKLICH Sache ist. Eigentlich ne gute Idee. Falls du nichts mehr hörst und ich nächste Woche die Zeit finde, werde ich mal bei der Gema durchklingeln ...

Viel Grüeß

Rudi

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Antwort von Rhön-Diesel:

Es gibt hier sehr viele Hobby-Jusristen und Hobby-Richter, keine weiß aber genau was loß ist, alle wissen nur ganz wenig...
Selbst mit dem Gema-Tariffinder findet man nicht sicher heraus, was es kostet ein privates und nichtkommerzielles Video (vertont mit einer Musik-CD) von eine halben Stunde einmalig im Pfarrsaal ohne Erhebung irgendwelcher Veranstaltungskosten per Beamer aufzuführen. Sollte es stimmen, dass man auch noch zusätzlich bei Frau Inessa Galante oder dem Mike Krüger und jedem anderen auf der CD beteiligten Musiker, bei dem Studio und dem Presswerk und der Putzfrau eine Genehmigung einholen muss mit Unterschriften von drei Anwälten, dann wird das alles sehr lächerlich und idiotisch. Das Procedure verhindert, dass unsere Wirtschaft floriert.

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Antwort von AndyZZ:

Das Procedure verhindert, dass unsere Wirtschaft floriert. Wie groß wäre denn dein Anteil am Bruttosozialprodukt, an der florierenden Wirtschaft?
Hast du nicht von deinem Projekt gesagt: privat und nichtkommerziell?!

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Antwort von Anonymous:

@Rhön-Diesel
Es gibt hier sehr viele Hobby-Jusristen und Hobby-Richter, keine weiß aber genau was loß ist, alle wissen nur ganz wenig... Und warum ist das nicht so? Falls Du es nicht gemerkt hast: die GEMA-Regeln sind so undurchsichtig und unklar (in Bezug auf YouTube), dass wir DESHALB gerade versuchen es herauszufinden. Hätten wir klare und transparente Regeln müssten wir keine "Detektiv-Arbeit" leisten. Den "Richter" hat hier übrigens niemand gespielt. Und Ankläger zu sein ist eines jeden gutes Recht.

In Bezug auf die "gängigen" GEMA-Regeln:
Sollte es stimmen, dass man auch noch zusätzlich bei Frau Inessa Galante oder dem Mike Krüger und jedem anderen auf der CD beteiligten Musiker, bei dem Studio und dem Presswerk und der Putzfrau eine Genehmigung einholen muss mit Unterschriften von drei Anwälten, dann wird das alles sehr lächerlich und idiotisch. Das ist nunmal das GEMA-Spiel. Ich bin mir sicher, dass die meisten hier wissen, dass es nötig ist die Erlaubnis beim Urheber einzuholen. Und das es so ist und dies keine Erfindung von Hobby-Juristen ist, das kannst Du bei der GEMA online nachsehen oder im Urhebergesetz unter Paragraph §23, 75 und 85. Oder lade Dir mal die Freistellungsbögen von Presswerken runter, dann siehst Du, was die GEMA alles wissen will und was Du in "der Praxis" brauchst.


...bis jetzt noch keine "authorisierte" Antwort von GEMA.

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Antwort von Anonymous:

@Rhön-Sprudel

Nachtrag: Ich versuche abzuklappern was rechtlich abgesichert ist und wer welche Ansprüche stellen kann, darf und wird. Dass der ein oder andere nach Abwägung der persönlichen Risiken schonmal anders entscheidet und es tut wie er will und wie er es für rechtens hält, nunja, das ist demjenigen selbst überlassen und das sollte man wohl auch besser nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.

Hab ich Rhön-Sprudel geschrieben? Sorry.

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Antwort von EDXF:

Moin,
Falls Du es nicht gemerkt hast: die GEMA-Regeln sind so undurchsichtig und unklar (in Bezug auf YouTube), dass wir DESHALB gerade versuchen es herauszufinden. Vielleicht gebt Ihr den beteiligten Parteien mal die nötige Zeit, ihre Vereinbarungen nun in Ruhe und verständlich zu Papier zu bringen und anschließend dem Nutzer in Form von z.B. AGB zur Verfügung zu stellen.
Da kommt eine Pressemeldung raus, dass YouTube und Gema eine Einigung erzielt haben und schon fängt alle Welt an rumzuspekulieren ....
Leute, da hängen noch ein paar Beteiligte mehr an der ganzen Angelegenheit.
Die Gema verwaltet u.a. das Urheberrecht und das Vervielfältigungsrecht, aber was ist mit den Herstellungsrechten (auch Synchronisationsrecht gennant), mit den Leistungschutzrechten?
Auch die wollen geklärt sein.
Dazu gibt es widerum die IFPI und die GVL, die müssen schon mit im Boot sein und es müssen ggf. auch hier eigene Verträge geschlossen werden etc.
Hier wird drauf los spekuliert wie nichts gutes, .... lasst den Verantwortlichen doch mal spaßeshalber die nötige Zeit, selber alles wasserdicht zu machen.
Das ist nunmal das GEMA-Spiel. Das ist eben nicht nur ein Gema-Spiel, da spielen noch eine ganze Menge mehr mit, und zwar weltweit.
Die meisten Titel kommen aus den USA, also müssen Rechte dort geklärt werden oder eben über die Verbände, so es in deren Macht steht.
Es ist eben nicht nur die Gema und dass diese ganze Rechteklärung so dermaßen verwirrend für den Laien und auch oft genug für den Fachmann ist, liegt nun mal daran, dass es um vielfältige Rechte geht, die etliche Personen an einem Werk haben und die alle ihre (berechtigten) Ansprüche haben.
Als reine Privatperson durfte man schon immer machen, was man wollte.
Film drehen, Musik-CD schnappen, vertonen, fertig.
Aber auch nur, solange keine gewerbliche Nutzung und keine öffentliche Aufführung vorlag.
Jetzt aber geht es um öffentliche Aufführung und nun sind all die Berechtigten betroffen.
Soviel zum Verständnis des Ganzen, bevor man einfach über die Gema schimpft.

Und btw: Wer sich als Gemamitglied darüber beschwert, dass er sich geknebelt fühlt, weil er keine Titel außerhalb der "Gemakontrolle" rausbringen darf, dem kann ich nur sagen: Du hast Deinen Vertrag nicht gelesen. Da steht das nämlich drin.
Die Gema lässt keine Eigenverwertung zu. Das machen die, nach eigenen Angaben, um nicht im Verwaltungschaos zu versinken, wer denn nun welchen Titel angemeldet hat und welcher Titel denn nicht und so weiter.
Gut, angesichts der heutigen Rechnersysteme, Datenbanken, auch Online einsehbar etc. sollte man sich überlegen, dass mal in Frage zu stellen.
Die Ami's können das ja auch.
Aber Tatsache ist, dass es im Vertrag steht und wer lesen kann, war schon immer klar im Vorteil ;).

Viele Grüße
Marcus

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Antwort von Anonymous:

Vielleicht gebt Ihr den beteiligten Parteien mal die nötige Zeit, ihre Vereinbarungen nun in Ruhe und verständlich zu Papier zu bringen und anschließend dem Nutzer in Form von z.B. AGB zur Verfügung zu stellen....Hier wird drauf los spekuliert wie nichts gutes, .... lasst den Verantwortlichen doch mal spaßeshalber die nötige Zeit, selber alles wasserdicht zu machen Also bitte, dann sollen sie keine PR-Meldung rausbringen die für den Unerfahrenen "freie Nutzung" suggeriert und den Involvierten vor offene Fragen stellt. Dafür sollten sie sich die Zeit vorher nehmen. Ich selbst habe kein Verständnis dafür, dass die PR veröffentlicht wird, BEVOR man die Regeln selbst kennt oder formulieren kann. Auch habe ich kein Verständnis dafür, dass ich dann brav warten soll, bis die rechtliche Seite geklärt ist. Die Meldung kam einmal und hat gewirkt, das ist der Sinn von PR. Und dann soll die eigentliche Message aber noch "rechtlich unklar" sein? Dass diese wesentlichen Fragen wie Synchronisationsrecht durchaus auch öffentlich diskutiert wurden, wir duch den o.g. Tagesspiegel-Artikel klar - "kein Deal ohne Klärung dieser Punkte".....hmmm..... es ist also davon auszugehen, dass man mit der PR auch das fertige Regelwerk parat hat.

Mit "Spekulationen" muss man dann natürlich rechnen wenn so etwas publik gemacht wird und wenn nicht mal eine Nachfrage bei der GEMA eine Klärung bringt. Und mal ehrlich: wer (aus der Zielgruppe) glaubt bei dieser Pressemitteilung nicht, dass er alles einfach verwenden könnte?

Daher kann ich mit meinem Verständnis nicht so großzügig sein wie Marcus. Und darin liegt meine Kritik an dieser Informationspolitik.
Das ist eben nicht nur ein Gema-Spiel, da spielen noch eine ganze Menge mehr mit, und zwar weltweit. "Nicht nur" schliesst das "GEMA-Spiel" mit ein - in Deutschland ist GEMA das Organ für diese Belange, aber gut, dass Marcus es noch einmal weiter ausgeführt hat. Damit wird die Undruchsichtigkeit der PR noch offensichtlicher.

Du hast Deinen Vertrag nicht gelesen. Da steht das nämlich drin. Ich unterstelle mal, das die meisten es sehrwohl gelesen haben. Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Vereinigung, die dich schützt und vertritt, auch gleichzeitig derartig knebelt. Wohlgemerkt die einzige Vereinigung, die es in Deutschland dafür gibt. Man hat keine Wahl und muss abwägen, ob man den durch GEMA erlangten Schutz über die Eigenverwertung stellt. Das ist kritikwürdig. In Zeiten des Internet sieht das nunmal ganz anders aus als noch vor z.B. 15 Jahren und es ist zu bedauern, dass die erste Möglichkeit für GEMA-Mitglieder zur Eigenverwertung die Einbindung über YouTube darstellt. Man hätte sich gewünscht, sie hätten eine Lösung auch auf Drängen vieler Mitglieder zustande gebracht und nicht erst mit einem "Deal" mit YouTube.

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Antwort von EDXF:

Also bitte, dann sollen sie keine PR-Meldung rausbringen die für den Unerfahrenen "freie Nutzung" suggeriert und den Involvierten vor offene Fragen stellt. Ich bitte Dich, ......
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben, dass RED eine digitale Filmkamera auf den Markt bringt?
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben, dass Sony die EX auf den Markt bringt und wieviel Zeit ist zwischen den Meldungen und dem tatsächlichen Erscheinen vergangen?
Das ist nun wirklich mehr als normal und überall Gang und Gäbe.
Dat is' nun wirklich jetzt was zum Kopfschütteln, ehrlich,......

Damit wird die Undruchsichtigkeit der PR noch offensichtlicher. Nein.
Damit versucht man nur nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.
Die Gema kennt jeder. Aber wer kennt denn die GVl und IFPI und die sonstigen Rechte?



[quote
Ich unterstelle mal, das die meisten es sehrwohl gelesen haben. Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Vereinigung, die dich schützt und vertritt, auch gleichzeitig derartig knebelt. Da wüßte ich so manchen Arbeitsvertrag, der noch mehr knebelt ;).
Man muss ihn ja nicht eingehen. Niemand ist gezwungen worden der Gema beizutreten.
Wenn mir die Bedingungen nicht passen, verwalte ich meine rchte eben selbst oder lasse dies einen Beauftragten meiner Wahl tun. das ist mein gutes Recht und selbstverständlich möglich.
Das kann ein Künstler genausogut auch seinen Manager oder einen Anwalt machen lassen.
Ich habe ja geschrieben, dass diese Knebelung durchaus überdenkenswürdig ist.
Aber ich verstehe nicht diejenigen, die sich über die Gema beschweren, weil sie sie doch ach so sehr knebelt.
Sollen sie den Vertrag lesen und wenn er ihnen nicht zusagt, nicht eingehen.
Aber erst eingehen und dann meckern? Dat gilt nicht' ;-)

Viele Grüße
Marcus
(PS: Hat der Gast auch einen Namen? (Ist 'ne rhetorische Frage ;-) ) )

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Antwort von Anonymous:

Ich bitte Dich, ......
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben, dass RED eine digitale Filmkamera auf den Markt bringt?
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben
...nur weil solche Methoden an der Tagesordnung stehen werde ich meine Kritik daran nicht aufgeben ;-) Zumal die YouTube-Meldung garantiert eine wesentlich größere Reichweite und Wirkung hatte, als z.B. eine Sony- oder RED-Meldung für spezielle Profigeräte. GEMA und YouTube haben eine andere Zielgruppe - eine, die nicht so selbstverständlich kritisch ist oder einer PR-Meldung verhalten ggü. steht. Es ging um einen Deal, der in Bezug auf die gescholtene Musikindustrie eine salonfähige Lösung und ein "sauberes YouTube" sicherstellt, nach der bisherigen Auskunft von GEMA bzgl. der Urheberrechte ist das aber nicht gegeben.
Aber ich verstehe nicht diejenigen, die sich über die Gema beschweren, weil sie sie doch ach so sehr knebelt. Die die ich kenn, die in den 90ern Mitglied wurden, sind zum größten Teil heute kein Mitglied mehr - eben wegen dem Internet und ihrer eigenen Möglichkeiten. Kommt ja sehr drauf an, wie man tätig ist. Aber auch das ändert nichts daran, das die GEMA ein Monopol bedient und man keine Wahl hat, ob man seine Rechte geschützt oder auch die eigenen Rechte damit aufgeben will - ist eine prinzipielle Frage. Natürlich "muss" man nichts....

Aktuell lässt sich für die meisten "Normalos" sagen, dass die YouTube-GEMA-Deal-PR im allgemeinen suggeriert, dass die Nutzung von GEMA-Material "erlaubt" ist (wie es ja auch einige Schreiber hier verstanden hatten, und sicher nicht nur hier), während GEMA (unauthorisiert weil anders nicht in der Lage) sagt, dass die Urheberrechte nach wie vor einzuhalten und die jeweilige Erlaubnis einzuholen ist, was eine suggerierte, pauschal-legitime Nutzung wiederum konterkarriert. Ich zitiere... ...berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke... ...wie soll man das sonst verstehen, wenn einem das UrhG und die PR-gerechten Formulierungen nicht geläufig sind? (Rhetorische Frage) ;-)

Wie gesagt, mir geht es ums Prinzip. Die Message bezgl. YouTube ist plakativ, die Rechtslage diffus, daher ist es wichtig dies anzusprechen.

PS: Natürlich habe ich einen Namen! :-) Vielleicht sollte ich mich hier mal registrieren....

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Antwort von Andreas_Kiel:

... jetzt sind es schon drei Seiten für eine ganz simple Tatsache:
- die Veröffentlichung eines Videos wird keine GEMA-Gebühren kosten;
- die GEMA hat mit der Einwilligung des jeweiligen Künstlers nichts zu tun.
Ich wünschte, ich wäre Fachanwalt für Urheberrecht, könnte ich anscheinend Millionen mit machen ;-)
BG
Andreas

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Antwort von Anonymous:

@Andreas..... "ganz simple Tatsache" ... Du siehst das so, ich auch, andere auch ... aber sehr viele andere haben das ganz falsch verstanden, da sie das UrhG nicht kennen. Ich werde heute nochmal bei der GEMA anrufen und erneut versuchen herauszufinden, ob sie selbst schon wissen was Sache ist. Der Mitarbeiter der GEMA räumte beim letzten Gespräch auf meine Frage "Ist dann die Pressemitteilung nicht irreführend?" ein klares "JA!" ein, er verstehe die Mitteilung auch so, wie sie wohl vom Großteil der User verstanden wird....als Freibrief.

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Antwort von EDXF:

Moin, ... jetzt sind es schon drei Seiten für eine ganz simple Tatsache:
- die Veröffentlichung eines Videos wird keine GEMA-Gebühren kosten;
- die GEMA hat mit der Einwilligung des jeweiligen Künstlers nichts zu tun. Ich bin mir nicht sicher, ob letzterer Eindruck (Einwilligung d. Künstlers) durch mich entstanden ist.
Wenn ja: Das ist nicht meine Aussage.
Als gewerblicher Produzent ist die Reihenfolge relativ einfach, so man sich den (finanziellen) Wahnsinn antun möchte, Titel aus dem Gemarepertoire zu verwerten:
1.: Es bedarf der Erlaubnis des Tonträgerherstellers, selbigen, also z.B. eine CD überhaupt zu verwenden um die Musik mit seinem eigenen Werk zu verbinden.
Dieser Tonträgerhersteller ist der sog. Leistungsschutzberechtigte und selbiges Recht wird dementsprechend bei ihm eingeholt und ggf. abgegolten.
2.: Es bedarf der Erlaubnis des Plattenverlages, bzw. des Künstlers, welcher aber zumeist vom Verlag vertreten wird, das Musikstück zu verwenden.
Das wird, wie gesagt, vom Künstler, i.d.R. aber vom Verlag eingeholt und abgegolten und ist das sog. Herstellungs- bzw. Synchronisationsrecht.
3.: Es bedarf der Erlaubnis zur Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung.
Dieses Recht wird bei der Gema eingeholt und abgegolten.

Wenn das Herstellungsrecht bei Einreichen der Produktion bei der Gema nicht vorliegt, kann die Gema dieses Recht mit klären.
Man muss dann nur ca. 6 Monate Zeit haben und sich auf eine Rechnung gefasst machen, die man möglicherweise nicht erwartet. Die BMG als Musikverlag nimmt z.B. je nach Aktualität des Titels zwischen 3- bis 5-stellige Summen pro Titel.
Ich kläre sowas lieber im Vorfeld ;-).

So, das ist natürlich die Prozedur für gewerbliche Produktionen.
Aber eben auch im Falle einer Veröffentlichung, auch wenn diese nichtgewerblich stattfindet.
Bleibt also abzuwarten, inwiefern Gema und YouTube Verträge mit den Vertretern der Verlage & Plattenfirmen haben oder eingehen werden.
Solche Rahmenverträge sind durchaus üblich. Fernsehsender rechnen auch nur ihre Pauschalen mit der Gema ab (Zugegeben ein hinkender Vergleich, denn die haben ja die Rundfunkstaatsverträge, die sie schützen und zu so manchem berechtigen...).
Ein Blick ins Nachbarland Österreich zeigt dies ebenfalls. Dort gibt es für Kleinproduzenten, wie z.B. Hochzeitsfilmer, den sog. "Fotografenvertrag", der es ihnen ermöglicht, gegen ein pauschales Entgelt von, ich glaube 5% Musik zu nutzen. Gilt allerdings nur für die Vervielfältigung nicht für Veröffentlichung und nur für eine sehr begrenzte Stückzahl. Aber immerhin, es gibt solche Verträge (leider nicht in D).

Langer Rede kurzer Sinn:
Bleibt also abzuwarten, wie weitgehend die Einigung mit der Gema und den weiteren Beteiligten ist und welche Rechte die anderen einräumen und sich ggf. abgelten lassen.
Das die Veröffentlichung geklärt ist, geht aus der Pressemeldung ja deutlich hervor. Der Rest bleibt abzuwarten.

Abschließend noch der Hinweis, dass ich natürlich kein Jurist bin und hier lediglich aus meiner Praxis als gewerblicher Produzent schreiben kann.
Auch ich bin sterblich und mache Fehler, bitte also ggf. um Korrekturen.
Das ist mein persönlicher Kenntnisstand, gewachsen sowohl durch meinen Fachanwalt für Medienrecht, als auch durch entsprechende Beratungen und zahlreiche Telefonate mit der Gema und Verlagen (hauptsächlich BMG) im Laufe der Zeit.
Wollte keineswegs für Verwirrung sorgen, sondern nur ein wenig Hintergrundwissen weitergeben.

Hope that helps.
Viele Grüße
Marcus

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Antwort von Anonymous:

Nach weiteren Gesprächen mit der GEMA habe ich folgendes "offiziell" herausfinden können: die GEMA kann nur jenes sagen, was in der Pressemitteilung von Google/GEMA zu lesen ist (ach ne). Auf spezifische Punkte wie "Synchronisationsrecht" etc. können sie daher nicht eingehen. Dass sich die geltende Rechtslage nicht verändert hat und die bekannten Spielregeln gelten, ist klar.

Eine "Rechtssicherheit" vor Ansprüchen von GEMA-Gebühren steht für den YouTube-User mit der "Einigung" fest - er muss nichts bezahlen.

Eine "Rechtssicherheit" vor z.B. Unterlassungsaufforderungen oder schlimmstenfalls Abmahnungen durch Rechteinhaber wegen ungenehmigter Nutzung besteht implizit mit der "Einigung" nicht.

...der Terminus "Rechtssicherheit für YouTube-Nutzer" kommt von GEMA-Vorständen, aber er war natürlich nur auf GEMA selbst bezogen ;-)

Einzig ein pauschales Abkommen von YouTube mit z.B. dem Verband Deutscher Musikverleger DMV (und vielen anderen, bzw. derer Mitglieder) könnte für den YouTube-Nutzer auch "Rechtssicherheit" in puncto Synchronisationsrecht bzw. Berechtigung zur Nutzung bringen. Lt. GEMA wurde der DMV im Vorfeld der YouTube-GEMA-Einigung mit einbezogen. Ob und welche Regelung getroffen wurde (mit dem DMV oder anderen) ist leider öffentlich nicht bekannt, wäre aber maßgebend für die Frage nach der "Erlaubnis zur Nutzung".

Ich sehe also die Nutzung von GEMA-Musik in eigenen YouTube-Videos generell nicht anspruchsfrei. Man ist auf die Toleranz des Verlegers/Urhebers etc. angewiesen - rein rechtlich (scheint mir) verstösst man gegen das UrhG, wenn man vorher keine Einwilligung einholt...auch bei YouTube. Wo kein Kläger da kein Richter, aber "Rechtssicherheit" ist das nicht.

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Antwort von Anonymous:

DANKE für die informative Aufklärung !!!

Na dann sollte man sich bei der Musikauswahl an "kleinere" Bands oder DJs wenden und deren Freigabe einholen. Damit sollte man dann rechtlich "sauber" dastehen. Ist doch immerhin schon mal ein Schritt wenn man eine "direkte" Quelle hat und zum Beispiel auf acidplanet.com direkt mit Musikern Kontakt aufnimmt nachdem man sich deren Stücke dort angehört hat.
Da bekommt man sicherlich viel einfacher eine Freigabe als über eine Nachfrage bei einem grossen Musikverlag.

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Antwort von Anonymous:

UPDATE:

Auf schriftliche Nachfrage beim DMV (Deutscher Musikverleger Verband) bezgl. der Synchronisationsrechte bei YouTube gab es nun eine interessante Antwort:

Die Einigung zwischen GEMA und YouTube beziehe sich grundsätzlich auch auf die Synchronisationsrechte. Lediglich wenn Werke auf der "schwarzen Liste" stehen (weil vom Urheber nicht freigegeben), dürfen sie nicht verwendet werden.

Das ist ja schonmal sehr positiv, wirft allerdings die Frage auf, was die "schwarze Liste" ist und wo man diese einsehen kann?....weiss das jemand?

Interessant auch, dass GEMA bezgl. der Synchronisationsrechte lt. Aussage keine Auskunft - neben dem "was in der Pressemitteilung zu lesen ist" - geben kann. Der DMV kann es anscheinend.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Ein Blick ins Nachbarland Österreich zeigt dies ebenfalls. Dort gibt es für Kleinproduzenten, wie z.B. Hochzeitsfilmer, den sog. "Fotografenvertrag", der es ihnen ermöglicht, gegen ein pauschales Entgelt von, ich glaube 5% Musik zu nutzen. Gilt allerdings nur für die Vervielfältigung nicht für Veröffentlichung und nur für eine sehr begrenzte Stückzahl. Aber immerhin, es gibt solche Verträge (leider nicht in D). Da wir in Deutschland abgesehen von einigen gesetzlichen Verboten völlige Vertragsfreiheit haben, wären solche Verträge hier durchaus zulässig und machbar. Am Urheberrecht kann es nicht liegen, das ist in Österreich so ziemlich das Gleiche wie hier.
Fehlt hier die Marktmacht der Nachfragenden?
BG
Andreas

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Antwort von EDXF:

Fehlt hier die Marktmacht der Nachfragenden? Sieht sehr sehr stark danach aus.
Sowohl seitens meiner Gespräche mit der Gema, als auch mit einigen Musikverlagen klang deutlich durch, dass der Aufwand, sich um "kleine Produzenten, bzw. Produktionen" zu kümmern viel zu hoch sei.
Es bedarf wohl erst eines Verbandes, bevor man ernst genommen wird und man erkennt, dass auch viele kleine Produzenten Gewinn bringen können.
Man sollte meinen, dass angesichts der doch mittlerweile großen Zahl an kleinen Produktionefirmen, die im Event, BM, Image- und Hochzeitsfilbereich etc. tätig sind, ein gewisses Umdenken erfolgt.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Man empfindet das eher als Klotz am Bein ......

Zugegeben hat wenigstens die BMG mir mal etwas genauer erklärt, dass und warum eine Rechteklärung in den USA in der Regel 4- bis 5-stellige Beträge kosten kann.
Speziell bei Filmscores ist das sehr aufwändig.
Verständlich einerseits, wenn man die Strukturen der Filmindustrie betrachtet und wer da alles in irgendeiner Weise Rechte inne hält, unverständlich andererseits, wenn man sieht, dass letzlich doch eine zentrale Verwaltung möglich und sinnvoll wäre ..... wenn man nur wollte.
Mein Eindruck.

Viele Grüße
Marcus

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Antwort von Seb_:

interessante Diskussion!

Was mich als Künstler/Urheber interessieren würde ist die Frage, WIE sich Youtube und GEMA geeinigt haben. Eine titelgenaue Tantiemen-Abrechnung für die Urheber, deren Musik verwendet wird, wird es wohl kaum geben.
Da gehen vermutlich wieder einige Millionen in einen Topf, der am Ende unter den Herrn Superstarsproduzenten etc. verteilt wird.

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Antwort von Anonymous:

ich habe das ganze noch nicht ganz verstanden...

wenn ich jetzt ein Video mit Musik auf Youtube hochlade, habe ich also den Segen der GEMA, aber nicht den der Urheber. Wie hier geschrieben wurde, kann das Video immernoch wegen urheberrechtsverlezung herausgenommen werden, oder man bekommt sogar eine Abmahnung.

Aber weder wenn das Video rausgenommen wird, noch, wenn man eine Abmahnung bekommt, hat das erstmal rechtliche Folgen. Wenn ich das Video rausnehme, bekomme ich ja weder eine Anzeige, noch muss ich "Schadensersatz" oder ähnliches zahlen, wie einst mein großer Bruder weil er über ein Sharing-Programm Musik verteilt hat.

Sehe ich das also richtig, dass man im Grunde rechtlich keine Bedenken haben muss - nur damit rechnen soll, dass man das Video rausnehmen muss?

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Antwort von EDXF:

wenn ich jetzt ein Video mit Musik auf Youtube hochlade, habe ich also den Segen der GEMA, aber nicht den der Urheber. Wie hier geschrieben wurde, kann das Video immernoch wegen urheberrechtsverlezung herausgenommen werden, oder man bekommt sogar eine Abmahnung. Das ist so nicht richtig.
Die Gema vertritt ja die Urheber.
Wenn die Gema jetzt sagt, "Ihr habt unseren Segen" mögen damit die Urheberrechte geklärt sein.
Nicht geklärt sind aber die Herstellungs- & Leistungsschutzrechte.
Dazu hat sich m.W. noch niemand offiziell und verbindlich geäußert.
Sehe ich das also richtig, dass man im Grunde rechtlich keine Bedenken haben muss - nur damit rechnen soll, dass man das Video rausnehmen muss? Das würde ich persönlich zunächst mal mit "nein" beantworten.
Wenn die genannten Herstellungs- & Leistungsschutzrechte nicht eingeholt und abgegolten sind, dann hat man nach wie vor einen Rechtsverstoß begangen.
Zumindest solange von den zuständigen Stellen nicht klar bestätigt wird, dass man jeden Datenträger nehmen darf und mit jeder beliebigen Produktion verbinden darf, wäre ich persönlich da vorsichtig.

Viele Grüße
Marcus

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Antwort von Andreas_Kiel:

Zumindest solange von den zuständigen Stellen nicht klar bestätigt wird, dass man jeden Datenträger nehmen darf und mit jeder beliebigen Produktion verbinden darf, wäre ich persönlich da vorsichtig. Ich würde da auch nicht die Luft anhalten und drauf warten, bis die Bestätigung kommt ... wird sie nämlich nicht. Auf YouTube (und anderen gleichartigen Portalen) findet sich derartig viel Schrott, daß sich die Künstler dagegen wehren werden, daß jedes Baby-fliegt-auf-die-Fresse oder Opa-kotzt-auf-die-Hochzeitstorte Video mit ihren Stücken hinterlegt wird.
Pauschal wird das sehr wahrscheinlich nie was. Woher sollten auch dann die Einnahmen kommen? An guten Clips würden die Musiker (zu Recht) ja etwas verdienen wollen. YouTube müßte dann kostenpflichtig werden.
BG, Andreas

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Antwort von m_esperanza:

(...) Das ist falsch, die Musik ist ja mit dem Kaufpreis bezahlt worden. (...) Nein, Du hast nicht die Musik bezahlt, sondern eine bestimmte Nutzungsberechtigung. Dazu zählt normalerweise nur das Anhören im privaten Bereich, so gut wie nie jedoch das Verwenden in einem Video, das dann irgendwo veröffentlicht wird. ... Immer mehr Privat-Personen mit den günstigen kleinen Camcordern (wie ich) werden
wohl das Problem bekommen, im Bekanntenkreis zur Erinnerung ein Hobby-Filmchen
als Doku ihres gemeinsamen Ausflugs/Urlaubs verteilen zu müssen, der dann am
Ende im Schrank auf Jahrzehnte verschwindet. Klar, daß dabei als Knack-Ersatz
für störende Hintergrund-Fahrgeräusche auch Musik zum Einsatz kommt, oder auch
um die allg. Stimmungslage in der besonderen Landschaft wiederzugeben, und klar,
daß man dabei auch teilweise auf Gema-Musik nicht verzichten möchte/kann.
Wie also kann man den Künstlern und auch der Gema ihre zustehende Vergütung
übermitteln? Also mit Gema-Lizenzshop und an die in meinem Fall ca. 5-7 Verlage
schreiben wegen Rechte (wieviel Musik-Ausschnitte Gema-pflichtig sind weiß ich
noch nicht), komme ich nicht weit. Der formale und zeitliche Aufwand ist
unverhältnismäßig hoch für Privatfilmchen-Macher. Für die ist es im Gegensatz zu
den organisierten Filmfabriken und TV-Anstalten mit eigenen Abteilungen
praktisch nicht möglich, das perfekt und sauber durchzuziehen, soviel Zeit hat
ja keiner im Privaten.
Als durchführbare Alternative sehe ich nur eine Möglichkeit: Man kaufe soviele
CDs oder korrekte Musik Downloads von jedem Musik-Stück wie man Personen in der
Gruppe ist.
Das wird teuer, bei angenommen 7 Titeln kann das leicht 1000 Euro werden, wenn
man einen normalen Reisebus mit Leuten zugrunde legt. Aber gut, wenn beim
nächsten Mal dann ein anderer drankommt. (Ironisch ist dabei aber nur, daß viele
dieser Ausschnitte schon zuhause bei den Leuten mehrfach als CDs in Vollversion
rumaltern.)
Immerhin, auf diese Weise wird keiner finanziell geschädigt, denke ich.
Wie sieht es mit den Autorenrechten aus? Da alles im Prinzip her via der
Einzelkopien für jede Person im Privaten bleibt, sollte das tragbar sein.
(Keiner aus der Gruppe möchte sein Abbild im Internet sehen, das nur nebenbei
bemerkt.) Im schlimmsten Fall muß man den Film technisch über Live-Links
aufbauen, d.h., die Musik liegt extra auf der Platte in einem Ordner und der
Film wird separat übergeben. Dann ist jeder User selber verantwortlich dafür,
kann aber ohne Mühe im Prinzip das fertig geschnittene Doku-Filmchen anschauen
auf seinem PC, und, wer will, auf seine Blu-Ray Scheibe brennen (für sich).
Daß das Ganze, der technische Aufwand aber speziell auch der Formalaufwand, eine
absolute Behinderung der kleinen Leute darstellt, der Verdacht drängt sich schon
auf (na ob das so Rechtens ist).
(Ich will hier einmal nicht von dem Faktum reden, daß die Anzahl der
Kombinationen in der Musik bei vernünftigen Annahmen an Harmonie mathematisch
begrenzt ist, d.h. es wird bald keine wirklich neue Musik mehr geben, das fällt
schon jetzt auf, wie sehr sich manche Titel ähneln, es sind nur noch wenige Töne
und Background Sound anders. Also sollte es dann nicht eine Verfallszeit wie
bei Patenten geben? Gut, die 70 Jahre gibt es.)
Jedenfalls, die Gema sollte doch mit dem obigen Alternativvorschlag zufrieden
sein, sie nimmt dadurch geschätzt das 5-10-fache ein. Bleiben die
Autoren/Künstler Einwilligungsrechte, aber da es keine öffentliche Aufführung
und auch keine Internet-Sache ist und zudem im privaten Bereich abspielt, sollte
der Kompromiß doch tragbar sein, oder? Zumindest finanziellen Betrug wird wohl
keiner mehr unterstellen.
Ich würde mich sehr für das "Bauchgefühl" in dieser Sache z.B. auch von Herrn
Andreas Kiel interessieren, falls er diese Mail liest, aber auch alle anderen
Meinungen sind willkommen.
Ich habe 2 Fragen: 1) Kennt jemand ein gutes Portal, wo man so 20-40 Lizenzen
von einem Titel gleichzeitig runterladen kann, oder am besten nur die Lizenzen
für EINZELNE Musikstücke von CDs, die MP3s oder WAVs brauche ich nicht in der
Menge.
2) Warum bietet die GEMA nicht so einen Pauschal-Vertrag an für so Hobby-Filmer
in Reisebusgruppen an? Die GEMA hat wirklich für alle Bereiche etwas, aber an
die zunehmende Zahl der Hobbyfilmer denkt sie nicht. Ich wünsche mit so etwas
wie einen Pauschalbetrag aus Anzahl Personen der Gruppe mal Musiklänge im Film,
ohne lange Listen, welche Musik nun verwendet wurde, schreiben zu müssen.

Eine Bitte, verbraucht Eure Energie nicht, um Euch gegenseitig zu zerfleischen,
tut Euch zusammen und initiiert etwas, daß es besser wird. Konstruktive
Vorschläge, Eingaben, was weiß ich wo.
m_esperanza

Space


Antwort von smooth-appeal:

2) Warum bietet die GEMA nicht so einen Pauschal-Vertrag an für so Hobby-Filmer in Reisebusgruppen an?

Weil die Gema dann auch gleich Pauschal-Verträge für Hobbyfilmer in Kaninchenzuchtvereinen (etc.) anbieten müsste ;-)

Es gibt doch günstige "Musik-Flatrates" im Gemafreien Bereich. Vielleicht wäre das ja eine Alternative für dich?

Space


Antwort von mentao:

http://www.kreakustik.de/

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Antwort von EDXF:

Moin, Zitat von m_esperanza
Immer mehr Privat-Personen mit den günstigen kleinen Camcordern (wie ich) werden
wohl das Problem bekommen, ..... Klar, daß dabei als Knack-Ersatz
für störende Hintergrund-Fahrgeräusche auch Musik zum Einsatz kommt, oder auch
um die allg. Stimmungslage in der besonderen Landschaft wiederzugeben, und klar,
daß man dabei auch teilweise auf Gema-Musik nicht verzichten möchte/kann.
Das verbietet doch aber auch gar niemand.
Als Privatperson darf man das doch auch.
Und man darf sogar bis zu 8 Kopien davon kostenlos an die liebe Verwandschaft verteilen und jeder von denen ebenfalls.
Hier geht es ja "nur" um die Veröffentlichung (und gewerbliche Nutzung).
Solange alles im privaten Rahmen bleibt, gibts doch auch keine Probleme.
Bei einer Veröffentlichung sieht das schon anders aus.
Zitat von smooth-appeal
Warum bietet die GEMA nicht so einen Pauschal-Vertrag an für so Hobby-Filmer in Reisebusgruppen an?
Gute Frage.
Die Österreicher können das ja auch. Siehe "Fotografenvertrag"
Aber auch der beinhaltet nicht die Veröffentlichung der Werke, nur eine gewisse Anzahl an Kopien.
Richtet sich auch an Gewerbetreibende, in erster Linie Hochzeitsfilmer etc.


Viele Grüße
Marcus

Space


Antwort von Bernd E.:

...Als durchführbare Alternative sehe ich nur eine Möglichkeit: Man kaufe soviele CDs...wie man Personen in der Gruppe ist...bei...7 Titeln...leicht 1000 Euro...den Film technisch über Live-Links aufbauen... Deinen Gedankengang in Ehren, aber du bist dabei, ein nicht vorhandenes Problem zu lösen: Wenn du deinen Urlaub filmst und daraus für dich zum Spaß ein Video machst, das du nicht veröffentlichst, dann ist das für die GEMA überhaupt kein Thema. Du kannst die Musik verwenden, und gut ist"s. Ob du alleine unterwegs warst oder mit 50 anderen Leuten im Bus, ist da völlig egal ;-)
...Daß das Ganze...eine absolute Behinderung der kleinen Leute darstellt, der Verdacht drängt sich schon auf... Die übergroße Mehrzahl der Hobbyfilmer sähe sich sicher erst dann behindert, zumindest aber abkassiert, wenn sich die GEMA für sie interessiere würde.
...Die GEMA hat wirklich für alle Bereiche etwas, aber an die Hobbyfilmer denkt sie nicht... Wenn die GEMA in der von dir vorgeschlagenen Form an die Hobbyfilmer denken würde, müsstest du ab sofort bezahlen für etwas, das du bisher ganz legal kostenlos machen darfst. Den Aufschrei der Hobbyfilmergemeinde möchte ich hören! Ob jedes youtube-Filmchen mit Madonna oder Tokio Hotel aufgepeppt werden muss, scheint mir allerdings von vornherein zweifelhaft. Ganz allgemein bin ich dankbar für jeden Film, der nicht glaubt, jede Sekunde mit Musikgedudel unterlegen zu müssen – weniger ist gerade da oft mehr.
Für gewerbliche Produktionen wie die klassischen Hochzeitsvideos ist das natürlich etwas anderes, da wäre eine Übernahme der österreichischen Lösung sicher ein Fortschritt.

Gruß Bernd E.

Space


Antwort von derpianoman:

Und die Praxis, liebe Freunde?:

Die vollständige Einholung aller Rechte wäre tatsächlich das Ende jedes kleinen "Unser Osterurlaub 2008" Filmchens, der dann Tante Frieda den schönen Harz und wie groß Birte doch geworden ist, zeigt...

Sobald ich anfange, richtig zu verkaufen sollte ich mir das Thema sehr zu Herzen nehmen. Aber: Wie heißt es doch so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter...

Interessant wäre, wer mit welcher Produktion schon mal auf den "Po"
gefallen ist und vor Gericht gezerrt und zur Kasse gebeten wurde.
Anybody???
Ich vermute, daß wir da niemand in unseren Reihen finden werden.
Falls doch: Bitte melden!

Wie sich oben schon abgezeichnet hat: Der professionelle Produzent
hat natürlich alles was Rechte betrifft fest im Griff, der Jurist warnt uns,
weil er weiß was Sache ist.. und wir machen alle so weiter wie bisher.

So long! Klaus

Space


Antwort von Anonymous:

Das Problem liegt doch meiner Meinung nach nicht bei den GEMA-Gebühren, sondern bei dem Zwang, die Inhaber der Rechte um Erlaubnis zu fragen.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

1. Produktion
30.000 DVD mit Produktvorstellungen. Auf der DVD ca 2-3 Min GEMA-Pflichtige Musik (Titelmelodie einer Fernsehsendung, Produkt ist von Fernsehsender lizensiert worden, daher auch Freigabe zur Verwendung der Musik). Meine Kosten bei der GEMA: 37,00€!!!

2. Produktion
500 DVD mit der Zusammenfassung einer Veranstaltung. Auf der Veranstaltung wurde, wie heute leider üblich, eine Dauerberieselung mit aktueller Popmusik durchgeführt, der Veranstalter hat die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet, ohne die Rechte der Künstler angeben zu müssen, nicht mal eine Titelliste musste abgegeben werden.

Ich hatte, um die unschönen Tonsprünge zu vermeiden, die O-Ton-Spur durchlaufen lassen, und etwas auf die Musik geschnitten. Wohlgemerkt, es war der O-Ton!

Laut Herrn Dauster von der GEMA besteht keine Möglichkeit der Anmeldung, da die GEMA eine Liste der Titel fordert (die ich mangels Musikwissen nicht liefern kann) und die Freigabe der Rechteinhaber fordert.

Das Pressen dieser DVD wäre illegal!

Eine Lösung gibt es laut GEMA nicht.

Nun hab ich den Film in mehreren Teilen auf Youtube gestellt, die Sponsoren sind zufrieden, Geld hab ich Dank GEMA in den Sand gesetzt.

Ein Kollege aus USA verdient mit einem ähnlichen Film sein Geld, da die dortige Verwertungsgesellschaft nicht so pisselig ist.

Zusammengefasst: Die Gema-Gebühren sind nicht schlimm, nur lässt einem die GEMA gar keine Möglichkeit, die Filme anzumelden.

Ein (mit Absicht) anonymer Gast

Space


Antwort von derpianoman:

... Laut Herrn Dauster von der GEMA besteht keine Möglichkeit der Anmeldung, da die GEMA eine Liste der Titel fordert (die ich mangels Musikwissen nicht liefern kann)... Das ist ein ganz neues Problem! Lief ein Radioproblem im Hintergrund könnte man vom Sender eine Liste bekommen? Lief das hauseigene mp3 Programm müßte man sich ja nur durch die ca 2 bis 3.000 Titel wühlen - und BINGO! ;-)
Denn die werden vermutlich per Zufallsgenerator abgespielt?

Vielleicht ist das die große Stunde der Musikwissenschaftler?
Aber sind die schon im 21. Jhr. angekommen?

Who can help? Eine Software, die Titel erkennt, jibbetes die schon?
I doubt it.

VG! Klausi

Space


Antwort von Bernd E.:

...Lief ein Radioproblem im Hintergrund... Manche Radioprogramme sind damit tatsächlich treffend charakterisiert ;-)

Gruß Bernd E.

Space


Antwort von Anonymous:

Es ist noch viel schlimmer...teilweise wurde für die Darbietung die Musik von einem DJ gemischt...wer kennt sich mit dem Hiphop-Jedöns noch aus.

Der anonyme Gast

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Antwort von paul:

Nun gibt es hier bereits eine recht ausführliche aber dennoch theoretische Aufarbeitung des Themas.
"Wer nichts wagt, der nichts gewinnt" also habe ich den Praxistest gemacht und geschaut was denn passiert. Ich habe ein recht aktuelles Lied zur musikalischen Untermalung eines Videos eingesetzt und erhilet direkt nach dem Upload folgende Mail von youtube
UMG hat für einige oder alle Audioinhalte in deinem Video "*********" Ansprüche geltend gemacht. Dieser Anspruch wurde im Rahmen des Programms zur Inhaltsidentifizierung von YouTube geltend gemacht.

Dein Video wird immer noch angezeigt, weil UMG die Verwendung dieses Inhalts in YouTube autorisiert hat. Solange UMG Ansprüche auf dein Video erhebt, kann diese Person öffentliche Statistiken über dein Video wie beispielsweise die Anzahl der Aufrufe anfordern. Auf der Seite deines Videos wird möglicherweise auch Werbung angezeigt.

UMG hat für diesen Inhalt im Rahmen des Programms zur Inhaltsidentifizierung von YouTube einen Anspruch geltend gemacht. YouTube ermöglicht es seinen Partnern, YouTube-Videos auf Inhalte zu überprüfen, an denen sie die Rechte besitzen. Partner können zum Auffinden von Video- und Audioübereinstimmungen unser automatisches System verwenden oder die Videos manuell überprüfen.

Du hast folgende Möglichkeiten:

1.
Nichts tun
Dein Video wird überall weiterhin unterbrechungsfrei abgespielt.

2.
Einspruch

Wenn du der Meinung bist, dass dieser Anspruch fälschlicherweise erhoben wurde oder dass du anderweitig zur Verwendung des betreffenden Inhalts autorisiert bist, kannst du bei UMG Einspruch einlegen. Du wirst durch ein webbasiertes Formular geführt und dein Einspruch wird zur Überprüfung weitergegeben.

Solltest du Einspruch gegen die Forderung einlegen, verschaffen wir dem angeblichen Inhaber der Urheberrechte Zugang zu dem Video. Nur so kann der Rechteinhaber den Einspruch prüfen. Dies ist unabhängig von den Datenschutzeinstellungen, die du für das Video ausgewählt hast. Wenn dein Video privat ist und du nicht möchtest, dass der mutmaßliche Rechteinhaber es sich ansieht, können wir den Einspruch leider nicht akzeptieren. Wenn dein Video privat ist, wird dies dem Rechteinhaber beim Ansehen des Videos mitgeteilt. Außerdem müssen Datenschutz und Vertraulichkeit deines Videos respektiert werden.
Ich denke in Verbindung mit der Pressemitteilung der GEMA und dem Wissen der oben geschilderten Vorgehensweise kann man als Hobbyfilmer durchaus beruhigt seine Videos auf youtube veröffentlichen.

Space


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