Frage von popaj:Hallo, ich vertreibe einen kleinen Onlineshop wo ich für einen bestimmten Kundenkreis Kurzfilme zum Download anbiete.
Von jemanden habe ich nun erfahren, das er einen meiner Filme irgendwo kostenlos gesehen hat.
Wie kann das sein? Hat sich jemand bei mir eingehackt oder
ein Kunde den Film verbreitet?
Was nun????
Wie kann ich rechtlich vorgehen?
Danke.
Antwort von Alikali:
Wie kann ich rechtlich vorgehen?Du meinst, ausser einen Anwalt konsultieren? Es gibt da ein Rechtsberatungsgesetz, demnach müssen die Forenbetreiber es sogar unterbinden, wenn irgendwelche "Experten" dir ihr Halbwissen hier vorbeten.
Geh lieber gleich zum Anwalt.
Antwort von Bernd E.:
...Hat sich jemand bei mir eingehackt oder ein Kunde den Film verbreitet?...
Ist von hier aus leider schwer zu entscheiden.
...Was nun?...
Ich würde als erstes Ursachenforschung betreiben, damit du herausbekommst, was überhaupt Sache ist. Also: Wo ist der betreffende Film unberechtigterweise aufgetaucht, wer ist dafür verantwortlich usw. Ohne konkrete Anhaltspunkte erübrigt es sich ohnehin, über etwaige rechtliche Schritte nachzudenken.
Antwort von KrischanDO:
Moin,
Fotografen passiert das ja auch bisweilen. Der Weg ist dann:
Abschätzung der Erfolgsaussicht, ein Honorar zu bekommen.
Sind die Fotos / Videos auf einer russsischen Website aufgetaucht: Vergessen. Keine Chance. Auf der Website der Schülerzeitung einer Grundschule: Netten Brief schicken, um Namensnennung bitten und auf Nutzungsrechte hinweisen.
Auf einer kommerziellen Website, deren Betreiber mit überschaubaren Mitteln zu erreichen ist:
Beweissicherung: Im Beisein von Zeugen Ausdrucke der Website und Screenshots machen. Betreiber feststellen, Art der Nutzung (wo, wielange, wofür...) feststellen, die Firma anrufen, fragen, wie die sich das denken.
Je nach Antwort (wollen die es weiterverwenden, besteht die Chance auf weitere Zusammenarbeit, pampen sie rum?) verhandeln und ggf. auf die gängige, gerichtlich vielfach bestätigte Praxis der Berechnung eines doppelten Honorares (bei Fotografie wird gerne die MFM-Liste zugrunde gelegt) hinweisen.
Entsprechend dem Verhandlungsergebnis Rechnung stellen und Zahlung durchsetzen.
Einfach nur eine Rechnung schicken oder gleich einen Anwalt beauftragen ist kontraproduktiv.
Immer sofort mit einem Anwalt zu drohen ist auch so eine deutsche Unsitte.
(Auch wenn meines Wissens das von den Nazis verabschiedete Rechtsberatungsgesetz endlich kassiert wurde, hier, für jeden, den es angehen mag: Das war keine Rechtsberatung, sondern nur die Schilderung einer gängigen Praxis.)
Grüße
Christian