Frage von Räuber:Hallo Forum, habe mal eine Frage zu Urheberrechten, ohne hier auf eine kostenlose Rechtsberatung zu hoffen, aber vielleicht kennt sich jemand in der Materie aus.
Folgendes Szenario: Ein Grafiker erstellt in der 1950er Jahren ein Filmplakat. Der Mann ist mittlerweile tot, ebenso seine Erben (ich war"s nicht ...).
Löst sich damit sein Urheberrecht in Luft auf, sprich, wird sein Werk dann Allgemeingut und darf von jedermann frei verwendet werden?
Danke und Gruß,
Stefan
Antwort von carstenkurz:
Das Urheberrecht fällt ebenso wie sonstige Erbmasse an den Staat, wenn keine Erben auffindbar sind und die Verwertungsrechte nicht übertragen wurden.
Nun ist es freilich so, dass bei weniger bekannten Werken die Verwertung von Urheberrechten von seiten des Fiskus sicher nicht so intensiv betrieben wird wird von den ursprünglichen Rechteinhabern selbst. Sprich, da wird sicher einiges an Urheberrechten brach liegen. Das heisst aber nicht, dass die Werke allgemeinfrei sind - das sind sie auch in diesem Fall erst nach 70 Jahren.
- Carsten
Antwort von Alf_300:
Also wenn in Frankfurt einer ohne Erben Stirbt, erbt die Stadt Frankfurt, da wird es nun von einem Sachbearbeiter verwaltet, verkauft oder verwertet um die Beerdigungs- und andere kosten zu decken und wartet drauf ob sich nicht doch noch ein entfernter Verwandter meldet.
Es aber auch sein, das Plakat und Film zusammen gehören, also die Verwertungsrechte dann bei der FilmFirma liegen