Frage von Anonymous:Bei Ebay wird eine XL2 angeboten für 2800,- EUR:
Der Anbieter hat tunlichst vermieden, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem angebotenen Gerät nicht um ein PAL-Gerät handelt. Juristisch würde er aber nicht belangt werden können, denn er hat die Angabe "60i" gemacht.
Um jedoch den Zusammenhang zu erkennen, muß man schon Fachmann sein, oder fleißig SlashCam gelesen haben.
Antwort von Bernd E.:
Bei Ebay wird eine XL2 angeboten für 2800,- EUR...
Da meist mehrere XL2 gleichzeitig angeboten werden, wäre die Angabe einer Artikelnummer zum schnellen Finden ganz hilfreich. Den Vogel abgeschossen hat übrigens der Verkäufer der XL2 mit der Artikelnummer 9717070073: Die groß herausgestellten technischen Daten scheint er von irgendeiner kleinen Festplatten-Panasonic kopiert zu haben...
Gruß Bernd E.
Antwort von Andreas_Kiel:
(...) Juristisch würde er aber nicht belangt werden können, (...)
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal *** halten,
gelle?
Selbstverständlich geht der durchschnittliche Kunde in D davon aus, daß es sich um ein Gerät in PAL handelt. Der nicht besonders hervorgehobene Hinweis "60i" reicht
nicht zur ausreichenden Klarstellung, daß es sich bei dem angebotenen Artikel um ein NTSC-Gerät handelt. Zu Lasten des Verkäufers ist daher davon auszugehen, daß er eine wichtige Eigenschaft (und zwar eine kaufentscheidende!) verschwiegen hat, was man ihm ganz sicher als Arglist auslegen wird.
Der (zu Recht) sich geprellt fühlende Käufer hat also ein Rücktrittsrecht.
Ähnliche Sachverhalte (mit Fernsehern NTSC /PAL, Videorecordern SECAM /PAL, NTSC /PAL) sind in der Rechtsprechung bereits längst entschieden worden.
So, und außerdem grölt man nicht gleich mit "Warnungen" in der Gegend rum, sondern schreibt beispielsweise eine Mail an den Verkäufer (schon gemacht) und bittet um Aufklärung. Das kann nämlich auch ein simples Versehen sein, z.B. ein Tippfehler.
Antwort von Anonymous:
(...) Juristisch würde er aber nicht belangt werden können, (...)
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal *** halten,
gelle?
Selbstverständlich geht der durchschnittliche Kunde in D davon aus, daß es sich um ein Gerät in PAL handelt. Der nicht besonders hervorgehobene Hinweis "60i" reicht
nicht zur ausreichenden Klarstellung, daß es sich bei dem angebotenen Artikel um ein NTSC-Gerät handelt. Zu Lasten des Verkäufers ist daher davon auszugehen, daß er eine wichtige Eigenschaft (und zwar eine kaufentscheidende!) verschwiegen hat, was man ihm ganz sicher als Arglist auslegen wird.
Der (zu Recht) sich geprellt fühlende Käufer hat also ein Rücktrittsrecht.
Ähnliche Sachverhalte (mit Fernsehern NTSC /PAL, Videorecordern SECAM /PAL, NTSC /PAL) sind in der Rechtsprechung bereits längst entschieden worden.
So, und außerdem grölt man nicht gleich mit "Warnungen" in der Gegend rum, sondern schreibt beispielsweise eine Mail an den Verkäufer (schon gemacht) und bittet um Aufklärung. Das kann nämlich auch ein simples Versehen sein, z.B. ein Tippfehler.
Den ersten Satz hätten Sie sich getrost schenken können: er paßt nicht zum vernünftigen Rest.
Der Artikel Nr.: 290185735353
ist schon zum wiederholten Mal eingestellt, anfangs für 3000,- EUR. Ich habe angefragt, ob es sich um ein PAL-Gerät handelt: Die ausführliche Antwort lautete:"Nein"
Er hätte Frage und Antwort seinem Angebot hinzufügen können und alles wäre i. O.
Antwort von Andreas_Kiel:
Ich habe angefragt, ob es sich um ein PAL-Gerät handelt: Die ausführliche Antwort lautete:"Nein"
Das ändert nichts an Ihrer völlig aus der Luft gegriffenen und absolut unzutreffenden Behauptung, der Anbieter würde angeblich nicht belangt werden können. Dies ist keine Plattform, um ebay-Probleme zu klären und schon gar nicht, um Dritte anzuschwärzen.
Beschwerden über ebay-Angebote sind bei ebay besser aufgehoben.
Antwort von PowerMac:
Geil, ich will mitmachen.
Durlauchter Herr "Gast", wir duzen uns hier wie bei den Doktorspielchen im Sandkasten.
Antwort von Andreas_Kiel:
Geil, ich will mitmachen.
Sehr geehrter Herr Meck,
bitte halten
Sie sich da raus ;-)))))
BG
Andreas
Antwort von Andreas_Kiel:
... die Auktion
290185735353 endete heute nachmittag ziemlich abrupt ("Dieser Artikel wurde beendet").
Antwort von RKDN:
was mit dem Händler los ist weis ich nicht , in meinem Fall kann ich nur das sagen , das ich vor 8 Tagen eine Preis / Angebot Anfrage gerichtet habe und bis heute keine Rückmeldung bzw. ein Angebot vorgelegt wurde.
Das ist schon sehr merkwürdig . Bei einem Auftragswert von 6000, bis 7000,- Euro einfach nicht zu reagieren.
Wenn eine Anfrage schon leer ausläuft , was ist dann nach dem Kauf ?
Reinhold Kaufmann
52353 Düren
Antwort von Anonymous:
Das ist doch eine Auktion zum Festpreis, was für ein Angebot fragt man da an?
z.b.
Kann ich die auch für Euro 1500.- haben?
Da würde ich auch nicht antworten
Antwort von RKDN:
es ging nicht um irgendeine Kamera die bei e..y angeboten wurde...
Wenn ich mich als Händler darstelle und das macht er bei e..y ,sollte mann doch zumindest auf Kunden die das Geld bringen und nach Artikel fragen , in meinem Fall ( eine JVC für 7000,-und zudem ein Festplatten Recorder ) entsprechend antworten und mit dem Kunden Kontakt aufnehmen.
Und wenn der ,,Händler" sich nach zweimaliger Anfrage immer noch nicht meldet ist doch was faul . Das leuchtet doch wohl jedem ein ...
Reinhold Kaufmann
52353 Düren
Antwort von Andreas_Kiel:
was mit dem Händler los ist weis ich nicht
sach mal, kann es sein, daß Du da was verwechselst? Der Typ mit der NTSC-Canon hat bislang eine einzige Bewertung als Verkäufer, ist als "Privat" angemeldet und von Shop keine Spur.
BG
Andreas
Antwort von RKDN:
Lieber Andreas Kiel , das Thema war doch ,,Warnung vor XL2 bei b..y " Wenn du mal deinen eigenen Text list so vom 29.11. 20Uhr58 und der damit verbundene Inhalt einer bestimmten Artikel Nummer , dann ist das meine erlebte Erfahrung in der Sache , mit nur diesem ,,Händler "
Mehr ist nicht zu sagen ...
mfg
Reinhold Kaufmann
Antwort von Hans-Otto:
Gelegentlich ist es wirklich amüsant, Verkaufsangebote zu beobachten. So wurde z.B. bei slashCam eine Canon XL2 als sehr neuwertig zum Preis von 2500 Euro angeboten. Angeblich wurde der Camkorder vor einem Jahr gekauft (Wert 4000Euro) und lediglich 3 Tapes aufgenommen. Bei einer späteren Anfrage wurde ein Verkaufspreis von 2300 Euro genannt. Kurze Zeit später wurde der gleiche XL2 bei eBay für 1800 Euro zur Versteigerung angeboten. Laut Angaben ist der XL2 unter 10 Stunden gelaufen.
Dieses Verkaufsangebot ist doch unglaubwürdig. Eine XL2 kauft sich kein Einsteiger um ihn nach angeblich 10 Betriebsstunden wieder zu verkaufen. Bekannt ist, dass dieser XL2 einen Vorbesitzer hatte und der Camcorder über drei Jahre alt ist. Durch solche Angebote wird der Käufer offensichtlich getäuscht und soll vermutlich über den Tisch gezogen werden. Da es sich um einen privaten Verkäufer handelt sind Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen. Also schnell kaufen.
Hans-Otto
Antwort von Andreas_Kiel:
Inhalt einer bestimmten Artikel Nummer
hier ging es
immer nur um die Auktion mit der Nummer 2901 ... und das ist nun mal kein gewerblicher Verkäufer. Der hat bis jetzt genau einen einzigen Artikel verkauft (angeblich ein Beamer ohne Lampe für EUR 142,67).
Aber das macht ja nichts. Jeder darf sich vergucken.
Antwort von Anonymous:
Die Kamera ist mit unverändertem Text unter Artikelnummer 290187634686 wieder eingestellt worden. Offenbar findet er keinen Dummen oder er hat eine Schiffsladung davon.
Hier gibt es doch einen notleidenden Juristen; vielleicht kann der eine Abmahnung schicken. Von den Gebühren könnte er sogar seine Kanzleifußbodenkosmetikerin ordentlich bezahlen...gelle?
Antwort von Andreas_Kiel:
Hier gibt es doch einen notleidenden Juristen; vielleicht kann der eine Abmahnung schicken. Von den Gebühren könnte er sogar seine Kanzleifußbodenkosmetikerin ordentlich bezahlen...gelle?
Eine Mischung aus Neid und purer Ahnungslosigkeit. Weißt Du, was eine Aktivlegitimation ist? Nein? Wie schade.
Antwort von Anonymous:
Weißt Du, was eine Aktivlegitimation ist? Nein? Wie schade.
Kläre uns bedauernswerte Unwissende doch bitte auf.
Antwort von Anonymous:
Hier gibt es doch einen notleidenden Juristen; vielleicht kann der eine Abmahnung schicken. Von den Gebühren könnte er sogar seine Kanzleifußbodenkosmetikerin ordentlich bezahlen...gelle?
Eine Mischung aus Neid und purer Ahnungslosigkeit. Weißt Du, was eine Aktivlegitimation ist? Nein? Wie schade.
Dir kann geholfen werden:
Als Aktivlegitimation bezeichnet man im Gerichtsprozess die Fähigkeit, Kläger zu sein. Diese Fähigkeit ist von materiellrechtlichen sowie formalrechtlichen Voraussetzungen abhängig.
Spiegelbildlich zur Aktivlegitimation ist die Passivlegitimation die Fähigkeit, Beklagter zu sein.
Im deutschen Zivilrecht hat der Begriff der Aktivlegitimation, so er überhaupt benutzt wird, rein materiellrechtliche Bedeutung. Er bezeichnet die materielle Stellung als Berechtigter. Demnach ist aktivlegitimiert, wer materiellrechtlich berechtigt ist. Passivlegitimiert ist folglich, wer nach materiellem Recht verpflichtet ist. Mit der im deutschen Zivilrecht vollzogenen Trennung von Anspruch und Klage, die wohl auch für das Aus-der-Mode-Kommen des Begriffspaars verantwortlich ist, bleiben prozessuale Fragen zur Bestimmung der Legitimation, also des richtigen Anspruchsberechtigten und -gegners außer Betracht. Gebräuchlicher ist das Begriffspaar im deutschen Verwaltungsrecht, wo es allerdings ebenfalls nur zur Bezeichnung der materiellen Berechtigung oder Verpflichtung aus einem Rechtsverhältnis dient.
(Wikipedia, steht jedem offen!)
Antwort von Andreas_Kiel:
(Wikipedia, steht jedem offen!)
Noch einmal für die anonymen Superschlauberger, in ganz einfachen Worten, damit auch Ihr mich versteht:
Ich poste hier in meiner Freizeit nicht, weil ich nichts Besseres zu tun hätte. Ich könnte mich auch mit einem guten Buch und einem alten Rotwein vor meinen Kamin packen und gut is.
Hier - wie überall - gibt es eine Menge Leute, die mit ihrer Blauäugigkeit eines Tages fürchterlich auf die Schnauze fallen könnten. Das geht los bei
aber ich hab die CD gekauft, und jetzt habe ich das Recht, die als Filmmusik zu verwenden!
und endet noch lange nicht bei
ich habe die geklaute Musik an einem sicheren Ort hochgeladen, mailt mir einfach mal
oder
GEMA-frei heißt Rechte-frei
Wenn ich mir erlaube, diese völlig absurden Auffassungen zu korrigieren, steht es jedem frei, diesen kostenlosen Rat zu befolgen oder auch nicht. Das Befolgen spart überlicherweise im Streitfall eine Menge Ärger und eine Menge Bargeld. Allerdings entgeht einem Haufen Anwälte natürlich auch ein Haufen Mandate, wenn sie nämlich diese Leute wieder aus der Scheiße ziehen sollen. Huch, GVU steht im Haus? Oh schade, keiner hat Dir gesagt, daß Du das nicht machen sollst? Gehe nicht über Los, veröffentliche nicht bei YouTube, zahle 15.000 Euro an die Rechteinhaber ...
So, und nun lies das mal ganz genau, du komischer Vogel, der um 23:04 beweisen wollte, daß er Wikipedia zitieren kann: Ich gebe hier jedem, der es möchte, freiwillig und gerne kostenlosen Rat, wann immer ich kann. D.h., wenn ich in einem Thread wieder so wunderbares juristisches Halb- oder Nichtwissen entdecke, werde ich meinen Senf dazugeben.
Aber Typen wie Du bringen mich vermutlich eines Tages zu der Erkenntnis, daß meine Kollegen und ich erheblich mehr Geld verdienen könnten, wenn das künftig nicht mehr der Fall ist!! Oder daß ich lieber die GVU gegen Dich als umgekehrt vertreten würde!
Das gilt auch für diejenigen, die hier rumnerven und sich dann auch noch mit Unverschämtheiten bedanken.
Freßt das, oder laßt es bleiben.
Antwort von Friedhelm 2:
Vermutlich ist hier ein ganz SCHLAUER am werkeln.
Antwort von Andreas_Kiel:
Vermutlich ist hier ein ganz SCHLAUER am werkeln.
Für Dumpfbacken wie Dich reicht es, dankeschön.
Antwort von Friedhelm 2:
Wem die Argumente ausgehen, der wird ganz einfach beleidigend!
Friedhelm
Antwort von Andreas_Kiel:
Auf Argumente folgen von meiner Zielgruppe, deren Niveau ich mit meiner letzten Bemerkung zu erreichen suchte, meist Bemerkungen wie "Superschlauer", "notleidender Jurist" usw. usw.
Deswegen passe ich mich sprachlich einfach mal an. Vielleicht erleichtert das Leuten wie Dir (meiner Zielgruppe) das Verstehen meiner Aussage?
Das Thema ist damit für mich im übrigen beendet, poste nur, ich werde es wohl kaum lesen.
Antwort von lc-kjh:
Das ist mal wieder das perfekte Beispiel dafür, wie man eine Mücke zum Elefanten umwandelt. Unglaublich, was in Foren immer abgeht.
Aber, wer's braucht :)
Antwort von Anonymous:
es steht doch drin, dass es NTSC ist!
Antwort von Andreas_Kiel:
es steht doch drin, dass es NTSC ist!
mhm. 04.12.07 13:23:02 MEZ Beschreibung wurde überarbeitet; vorher wars definitiv nicht drin. Der wurde ja auch deswegen angemailt. Aber egal, ich will die sowieso nicht haben, PAL hin, NTSC her. Ich warte, bis jemand das Modell in .... SECAM anbietet!
;-))))