Frage von felixhues:Hallo allerseits!
Ich arbeite ehrenamtlich ehrenamtlich bei einem Krankenhaus-Fernsehsender. Wir haben geplant, auf einem recht grossen Volksfest bei uns in der Stadt einen Bericht machen.
Und zwar ist allgemein bekannt, das dort (wie auf ziemlich allen Volksfesten) Alkohol an Jugendliche verkauft wird.
Das wollen wir vor laufender (versteckter) Kamera testen und den Veranstalter (die Stadt) damit konfrontieren. ich (15) kaufe also Bier etc...
Zum technischen:
Wir wollen das ganze mit einem kleinen, handlichen Camcorder machen, der in einer Tasche mit einem Loch versteckt ist. Um den passenden Bildausschnitt draufzukriegen wollten wir eventuell einen Fisheye-Vorsatz benutzen. Fuer den Ton haetten wir verschiedene Mikros zur Verfuegung.
??? Wuerdet ihr einen Kugelkopf oder ein Richtmikro nehmen??? Dort ist es auf jeden Fall ziemlich Laut und man soll meine Stimme hoeren.
Und habt ihr sowas oder etwas aehnliches schonmal gemacht und habt Tips fuer mich?
Schonmal Danke im Vorraus!
PS.: Bitte keine Aufklaerungen zum Rechtlichen. Da wissen wir bescheid, Gesichter werden verflimmert/weichgezeichnet oder anders unkenntlich gemacht. Stimmen werden ggf. verfremdet.
Antwort von Login_vergessen:
Ich würde dir ein Lavalier-Sendemikro empfehlen, für den Ton des Gegenüber eine Niere oder Superniere.
Mit einem Kugelmikro hast du wahrscheinlich zu viel Atmo drauf.
Antwort von felixhues:
Entschuldige meine Unwissenheit, Niere/Superniere=Richtmikro???
Zum Lavalier: Wir haben leider (noch) nur solche mit Kabeln )-:
Fuer Funkmikros fehlt einfach das Geld...
Antwort von C.I.W:
Machs doch einfach so:
Do bekommst ein Ansteckmikro, dass unter deinem T-Shirt versteckt ist und zusätzlich lässt du noch ein Richtmikro aus deiner Tasche gucken.
PS: Wenn es geht würde ich auf die Linse einen Polfilter draufmachen, weil man sonst das Objektiv identifizieren kann. Mit dem Polfilter sieht man die Linse dann kaum
Antwort von Login_vergessen:
Entschuldige meine Unwissenheit, Niere/Superniere=Richtmikro???
Zu diesen Begriffen Googelst du am besten, da findest du auch Grafiken, welche das Ganze dann etwas verständlicher machen.
Niere/Supernieren nehmen den Ton überwiegend aus der Richtung auf, in welche sie gerichtet sind.
Sollen Nebengeräusche fast vollständig ausgeblendet werden, gibt es Mikros mit "Keulencharakteristik" (das sind "richtige" Richtmikrofone).
Wenn man da allerdings das Mikrofon nur wenig aus der Richtung der Schallquelle dreht, ist der Ton weg... für eine versteckte Arbeit kann das zu Problemen führen.
Antwort von felixhues:
Machs doch einfach so:
Do bekommst ein Ansteckmikro, dass unter deinem T-Shirt versteckt ist...
Aber wie schon gesagt, wir haben keine Funk-Lavaliers und wenn da ein Kabel aus der Tasche des Kameramanns zu mir rueberhaengt, ist das ja nicht grad soooo unauffaellig.
Aber falls wir uns noch ein Funkmikro leihen koennen, wie schliesst man das an einem 08/15 Camcorder an? (ueber den Mikrofonanschluss, das ist mir schon klar, aber wie bekommt das Mikro Strom?)
Und ich kenn auch nur solche, die eine nicht allzu kleine Antenne haben... )-:
Antwort von Login_vergessen:
Das Funkmikro ist ja mit einem Sender verbunden, darüber kann auch das Mikro mit Strom versorgt werden. Ist bei den "günstigeren" aber meist nicht vorhanden und im Normalfall auch nicht sooo von Bedeutung.
Die Antennen von Sender und Empfänger (zumindest bei Kameraempfängern) sind klein.
Aber alternativ könntet ihr doch auch "offen" drehen. Das fällt mit einer Consumer-Kamera doch gar nicht auf. Könnte dann nach einer Gruppe jugendlicher aussehen, die sich beim Besuch des Volksfestes filmt...
Antwort von Anonymous:
Ok, dann muessen wir mal gucken, ob wir uns irgendwo ein Funkmikro leihen koennen.
Hat vielleicht sonst noch Tipps zu Ton und Bild???
Danke schonmal...
Felix
Antwort von Anonymous:
Spannendes Projekt ;)
Antwort von felixhues:
Spannendes Projekt ;)
Ja, nur duerfen meine ganzen saufenden Mitschueler davon nicht mitbekommen, sonst werd ich gemobbt oder so...(-;
Ich boeser Kerl kann doch denen nicht den Bierhahn zudrehen...
zum Bild
Antwort von Anonymous:
Spannendes Projekt ;)
Ja, nur duerfen meine ganzen saufenden Mitschueler davon nicht mitbekommen, sonst werd ich gemobbt oder so...(-;
Ich boeser Kerl kann doch denen nicht den Bierhahn zudrehen...
zum Bild
lol - viel spass und zeig doch hier mal das filmchen ;)
Antwort von Anonymous:
ich empfehle die Sony XC999 und die Lavaliervariante. Hätte auch eine komplette "Tasche" hier.
harley
Antwort von felixhues:
ich empfehle die Sony XC999 und die Lavaliervariante. Hätte auch eine komplette "Tasche" hier.
harley
Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her und an was fuer einen Rekorder schliesst man sie an? Und wie nutzt man den Rekorder mobil und ohne externen Strom???
Antwort von robbie:
Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her...
Meinst du das Ernst???
Antwort von Andreas_Kiel:
(...) Ich arbeite ehrenamtlich ehrenamtlich bei einem Krankenhaus-Fernsehsender. (...)
und
(...) Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her (...)
Ich habe ja schon viele dusselige Fragen gesehen, aber diese hier schlägt sie um Längen!
Falls Du dieses Projekt tatsächlich realisieren solltest ... googel mal fleißig nach "Persönlichkeitsrecht" und auch nach § 201 Strafgesetzbuch. Für Dich speziell habe ich mal eben mein Juris angeworfen und gebe Dir mal dieses Futter:
LG München I 9. Kammer für Handelssachen, Entscheidungsdatum: 04.05.2004, Aktenzeichen: 9 HKO 11155/03
Leitsätze: Das Vorspielen eines ohne Einwilligung der abgebildeten Person aufgenommenen Videobandes stellt einen Verstoß gegen § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB dar. Handelte die heimlich aufgenommene Person im Namen eines Unternehmens, steht auch diesem ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823, 1004 BGB zu.
BGH 3. Strafsenat, Entscheidungsdatum: 09.04.1986, Aktenzeichen: 3 StR 551/85
Leitsatz: Außerhalb der gesetzlich geregelten Fernmeldeüberwachung ist es auch in Fällen schwerer Kriminalität grundsätzlich unzulässig, das nichtöffentlich gesprochene Wort des Angeklagten mittels einer ihm gegenüber verborgen gehaltenen Abhöranlage auf Tonband aufzunehmen, um Art und Weise seiner Gesprächsführung als Beweismittel gegen seinen Willen verwerten zu können.
Das zweite Urteil richtete sich gegen Ermittler, die gegen die RAF wegen der Ermordung von Hans-Martin Schleyer ermittelten und dabei Tonaufzeichnungen fertigten. Wenn das Aufzeichnen schon bei dieser Art von Schwerstkriminalität unzulässig ist, dann vergleiche das mal mit dem Verkauf von einem Sixpack Alcopops an Jugendliche:
fällt Dir was auf?
Schönen Tag noch
Andreas
Antwort von felixhues:
Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her...
Meinst du das Ernst???
Nein, natuerlich nicht. Ganz so naiv bin ich auch nicht. (-;
Ich wollte damit nur sagen, das wir uns das wohl nicht leisten koennen. Wir muessen dafuer wohl (leider) mit nem normalen Consumer-Camcorder auskommen.
Gruss,
Felix
Antwort von felixhues:
Falls Du dieses Projekt tatsächlich realisieren solltest ... googel mal fleißig nach "Persönlichkeitsrecht" und auch nach § 201 Strafgesetzbuch.
Das zweite Urteil richtete sich gegen Ermittler, die gegen die RAF wegen der Ermordung von Hans-Martin Schleyer ermittelten und dabei Tonaufzeichnungen fertigten. Wenn das Aufzeichnen schon bei dieser Art von Schwerstkriminalität unzulässig ist, dann vergleiche das mal mit dem Verkauf von einem Sixpack Alcopops an Jugendliche:
fällt Dir was auf?
Schönen Tag noch
Andreas
Na das mach ich doch gleich!
Hier der gesamte Paragraph:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Paragraph Ende!!!
Ich sehe den fett markierten Punkt als total erfuellt an! Ist es nicht im oeffentlichen Interesse, eine von unserer Gesellschaft tolerierte Straftat/Rechtswidrigkeit aufzudecken und die Stadt (als Veranstalter des Festes) damit zu konfrontieren???
Antwort von C.I.W:
Wieso denn? ich das total richtig was er da macht. Wenn die Stadt sich nichht darum kümmer, ob sich unter 16 Jährige sinnlos besaufen...
Antwort von robbie:
Hmm, der Grundgedanke an sich ist ja voll OK!
Nur die Ausführung.. naja...
"Standardmäßig" wird solch ein Projekt bei Fernsehsender folgendermaßen angegangen:
Man sucht sich 2-3 Jugenlich in betreffendem Alter, meist Freunde/verwandte von Redakteuren, die als "Lockvögel" agieren und ihr Einverständis geben, gefilmt zu werden.
Diese Jugendliche werden dann versuchen Alkohol/Zigaretten/Drogen/Frauen zu kaufen und mit einer am Körper befestigten Kamera den Vorgang filmen. Die dabei gefilmten Gesichter von beteiligten und unbeteiligten Personen werden unkenntlich gemacht. Die Stimme des Verkäufers wird unkenntlich gemacht und mit Untertiteln zur besseren Verständlichkeit "sichtbar" gemacht.
Danach wird darauf hingewiesen, dass die Jugendlichen die Getränke/Zigaretten/Drogen/... nicht konsumiert haben, sondern die Dinge entsorgt wurden.
Fertig.
Eventuell die Lokalität noch von außen zeigen, ebenso mit unkenntlich gemachtem Schriftzug, wo aber trotzdem noch jeder weiß, wo das ist ;)...
Antwort von felixhues:
Wir hatten eigentlich erst gedacht, das wir sowohl Camcorder, als auch Mikro in einer Tasche befestigen. Diese traegt dann ein Zweiter und haelt sie auf das Geschehen drauf.
Mit einem Camcorder versteckt selbst zu filmen, wird wohl schwer...
Da faellt mir grad ein, ein anderer Ehrenamtlicher Mitarbeiter hat eine kleine Tuerspionkamera. Die Qualitaet ist nicht sooo toll, aber halbweg annehmbar.
Nur wie versorgt man einen (Mini)Dv/DVD-Rekorder in einer Tasche mit Strom?
Antwort von Babaluba:
... wenn man den Betroffenen/Gefilmten nach dem Dreh aufklärt und er einwilligt, daß das Material verwendet werden darf, sollte alles kein Problem geben...
(okay das die Wirte hier vielleicht dann in einem schlechten Licht stehen, weil ja gesetzeswiedrig gehandelt, ist eine andere Sache, also fraglich eine Einwilligung zu bekommen)
das mit dem unkenntlich verblurren ist sicher die beste Lösung (vielleicht auch noch Stimme verzerren) Somit ist ein deutlicher Ton eh nicht soooo wichtig und man kann auch Billigmikros hernehmen (notfalls untertiteln)
Antwort von felixhues:
das mit dem unkenntlich verblurren ist sicher die beste Lösung (vielleicht auch noch Stimme verzerren) Somit ist ein deutlicher Ton eh nicht soooo wichtig und man kann auch Billigmikros hernehmen (notfalls untertiteln)
Also ganz ordentliche Mikros haben wir schon wohl...
Ich war mir nur nicht sicher, ob ein Kugelkopf fuer die Sache geiegnet ist.
Gruss,
Felix
Antwort von C.I.W:
Kugelmikros sind eigentlich nur für den Gesang geeignet, bei dem der Sänger das Mikro dicht an seinem Mund hält. Was du brauchst ist ein Richtmikro, damit man weniger Nebengeräusche hat. So eins sollte euer Sender doch bestimmt haben.
Antwort von felixhues:
Kugelmikros sind eigentlich nur für den Gesang geeignet, bei dem der Sänger das Mikro dicht an seinem Mund hält. Was du brauchst ist ein Richtmikro, damit man weniger Nebengeräusche hat. So eins sollte euer Sender doch bestimmt haben.
Ja klar, wir haben schon Richtmikros. Aber wenn das teil dann etwas in die falsche Richtung gehalten wird, ist ja der gewuenschte Ton weg - oder nicht???
Antwort von C.I.W:
Naja, also so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Die optimale Qualität hast du nur, wenn das Mikro perfekt auf die Schallquelle gerichtet ist. Weil aber der Ton eh nicht so wichtig ist, spielt das keine Rolle.
Selbst wenn eine Schallquelle hinter dem Mikrofon ist, wirst du es noch hören.
Antwort von Harley:
ich empfehle die Sony XC999 und die Lavaliervariante. Hätte auch eine komplette "Tasche" hier.
harley
Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her und an was fuer einen Rekorder schliesst man sie an? Und wie nutzt man den Rekorder mobil und ohne externen Strom???
Kriegt ihr bei mir vollkommen kostenlos inkl. Recorder für euer Projekt.
camtv (daszeichen) arcor.de
Und übrigens bei allem juristischem Gelaber hier,.... wenn die Jungs das machen wollen, dann ist das ok. Wir haben auch noch ein Grundgesetz und ein Pressegesetz....ich kann als Profi gerne aushelfen......
Hauptsache ist ja, das der Fragesteller seine Protagonisten pixeln will.... und damit darf er alles!
LG Harley - der Kriegsberichterstatter
Antwort von Harley:
Falls Du dieses Projekt tatsächlich realisieren solltest ... googel mal fleißig nach "Persönlichkeitsrecht" und auch nach § 201 Strafgesetzbuch.
Das zweite Urteil richtete sich gegen Ermittler, die gegen die RAF wegen der Ermordung von Hans-Martin Schleyer ermittelten und dabei Tonaufzeichnungen fertigten. Wenn das Aufzeichnen schon bei dieser Art von Schwerstkriminalität unzulässig ist, dann vergleiche das mal mit dem Verkauf von einem Sixpack Alcopops an Jugendliche:
fällt Dir was auf?
Schönen Tag noch
Andreas
Na das mach ich doch gleich!
Hier der gesamte Paragraph:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Paragraph Ende!!!
Ich sehe den fett markierten Punkt als total erfuellt an! Ist es nicht im oeffentlichen Interesse, eine von unserer Gesellschaft tolerierte Straftat/Rechtswidrigkeit aufzudecken und die Stadt (als Veranstalter des Festes) damit zu konfrontieren???
Bingo! Ein Volksfest ist doch öffentlich? ...oder.....?
Antwort von Andreas_Kiel:
Bingo! Ein Volksfest ist doch öffentlich? ...oder.....?
... in diesem Sinne ist es das nicht. Es geht darum, ob derjenige, der aufgezeichnet wird, seine Äußerung auch dem Personenkreis zugänglich machen wollte, der später dann das zu hören bekommt.
Wenn sich zwei auf dem Bahnhof unterhalten, ist das in der Öffentlichkeit. Ich darf mithören, brauche nicht wegzugehen. Diktiergerät einschalten ist nicht.
Das öffentliche Interesse, das hier einige sehen, ist zwar ganz sicher gegeben - aber es findet (wie in den Leitsätzen der angesprochenen Urteile) eben eine Abwägung ab, was da nun überwiegt.
Also ein Risiko ...
BG
Andreas
Antwort von felixhues:
Und wo kriegen wir die Kamera (am besten kostenlos) her und an was fuer einen Rekorder schliesst man sie an? Und wie nutzt man den Rekorder mobil und ohne externen Strom???
Kriegt ihr bei mir vollkommen kostenlos inkl. Recorder für euer Projekt.
camtv (daszeichen) arcor.de
Hi, ich hab grad versucht dir eine Mail zu schreiben, aber nur eine Mail von Arcor bekommen, das sie nicht zugestellt werden konnte!?!
Ist das sicher die richtige??? (keine Angst das Zeichen hab ich durch @ ersetzt ;-)
Achja, schon mal Daaaaaaaaaaaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnkeee!
Antwort von Harley:
jo...ich mach mal das Postfach gleich leer...... ;--)
Antwort von Harley:
Bingo! Ein Volksfest ist doch öffentlich? ...oder.....?
... in diesem Sinne ist es das nicht. Es geht darum, ob derjenige, der aufgezeichnet wird, seine Äußerung auch dem Personenkreis zugänglich machen wollte, der später dann das zu hören bekommt.
Wenn sich zwei auf dem Bahnhof unterhalten, ist das in der Öffentlichkeit. Ich darf mithören, brauche nicht wegzugehen. Diktiergerät einschalten ist nicht.
Das öffentliche Interesse, das hier einige sehen, ist zwar ganz sicher gegeben - aber es findet (wie in den Leitsätzen der angesprochenen Urteile) eben eine Abwägung ab, was da nun überwiegt.
Also ein Risiko ...
BG
Andreas
@andreas Kiel
Bist du etwa ein eifriger Jura Student?
Mein Tip: Nicht zu eifrig, sonst verlierst du Prozesse.... *lach*
wenn es danach gehen würde, würde ich als investigativer Journalist und ehemaliger Kriegsberichterstatter schon seit 20 Jahren mit Sicherungsverwahrung im Knast hocken....... Es gibt zum Glück ein Pressegesetz.... und zur Presse darf laut GG jeder durch Taten gehören und den Schutz geniessen.....
...und wenn Jungs was gegen das Flatrate Saufen machen wollen, werde ich sie unterstützen - sowohl materiell als auch informell....
Guuude
Rene
Antwort von felixhues:
Ich kann dir irgendwie immernoch nicht schreiben...
Warum hat das Forum hier auch bloss nicht die Moeglichkeit private Nachrichten zu schreiben... :-(
Antwort von Harley:
Postfach ist jetzt frei.
Antwort von Harley:
0175 730 739 1.... Missbrauch wird durch "Totpinkeln" bestraft! ;-)
Antwort von PowerMac:
Öffentliches Interesse ungleich Öffentlichkeit.
Antwort von Harley:
Hey PowerMac.... was machst du denn wieder hier?
Hast du kein Zuhause?
lol
LG rene
Antwort von C.I.W:
Sein Revier ist das Slashcam Forum....
............Seine Sprüche sind gnadenlos......
......seine Gegner: Filmanfänger und Windows-User...
.........Einsatz rund um die Uhr für Powermac....
........unser Ruin ist sein Job..........
Antwort von Harley:
Sein Revier ist das Slashcam Forum....
............Seine Sprüche sind Gnadenlos......
......seine Gegner: Filmanfänger und Windows-User...
.........Einsatz rund um die Uhr für Powermac....
........unser Ruin ist sein Job..........
och ehrlich? der Arme... soll ich ihn mal auf ein Bier einladen?
...der wird sonst noch zum Pixelmonster... oder Frame-Zombie....
,,,aber alles HD hihi ;-)
Antwort von PowerMac:
Hey PowerMac.... was machst du denn wieder hier?
Hast du kein Zuhause?
lol
LG rene
Hier sein. Nein.
Antwort von Harley:
Hey PowerMac.... was machst du denn wieder hier?
Hast du kein Zuhause?
lol
LG rene
Hier sein. Nein.
....glaub mir....... den Einsatz wird dir niemand danken! Und ein Bundesverdienstkreuz gibt es dafür auch net.....
Ich weiss aber wos jetzt ein lecker Bier gibt - und da geh ich jetzt hin
bis morgen Folks!
Antwort von felixhues:
Hier sein. Nein.
....glaub mir....... den Einsatz wird dir niemand danken! Und ein Bundesverdienstkreuz gibt es dafür auch net.....
Ich weiss aber wos jetzt ein lecker Bier gibt - und da geh ich jetzt hin
bis morgen Folks!
Guten Durst!
Antwort von Anonymous:
Ich weiss aber wos jetzt ein lecker Bier gibt - und da geh ich jetzt hin
von dort komm ich grad her... nur dass es statt bier wiskey war...
und irgendwie erinnert mich powermac in diesem moment an dr. house. wenn man ihn nicht hasst, muss man ihn lieben. und ich liebe dr. house, weil er sagt genau das richtige!
aber.... wieso wird denn hier jeder thread zu tode diskutiert? juristische feinheiten gehören bei diesem job dazu, genauso wie das fingerspitzengefühl beim schneiden. und das, was felix hier plant, gehöärt gefördet! das ist (leider?) die zukunft.
Antwort von PowerMac:
Diese juristischen Feinheiten sind aber nunmal konstitutiv für die Arbeit als Journalist. Hier wurde "Öffentlichkeit" mit "öffentlichem Interesse" gleichgesetzt. "(…) Ein Volksfest ist doch öffentlich? (…)" Ohne ein einziges Seminar in (öffentlichem) Medienrecht sollte dieser Unterschied klar sein. Das ist Quatsch! Und der Deckmantel des öffentlichen Interesses im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit bzw. der öffentlichen Meinungsbildung für investigative Formate wird ganz klar von den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen eingeschränkt. Gerade in letzter Zeit liegen die Entscheidungen des BVerfG und dadurch des BGH, welche auf rigiden Auslegungen der EKRK durch europäische Gerichte beruhen, tendenziell auf der Seite der Beschwerdeführer (Caroline-Urteil, gegensätzlich exemplarisch: August von Hannover in Sachen Geschwindigkeitsübertretung). Genauer ausgeschaukelt: "(…) wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung nach sich ziehen muss (…)" (BvR 272/81).
Ergo: Konkludente Zustimmung am Ende der Aktion einholen. Wenn nicht: Pixeln. Und wissen, dass du zivilgerichtlich belangt werden kannst. Immer schon abwägen, ob das öffentliche Interesse es wirklich wert ist.
Lektüre:
http://medienweb.de/recht_versteckte-kamera.html
Antwort von Anonymous:
Ergo: Konkludente Zustimmung am Ende der Aktion einholen. Wenn nicht: Pixeln. Und wissen, dass du zivilgerichtlich belangt werden kannst. Immer schon abwägen, ob das öffentliche Interesse es wirklich wert ist.
Lektüre:
http://medienweb.de/recht_versteckte-kamera.html
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir keine Zustimmungen bekommen werden. Zu pixeln haben wir ja sowieso vor.
Das oeffentlich und oeffentliches Interesse so gar nicht das selbe sind, das ist mir natuerlich klar!!!
Antwort von felixhues:
Oh ich war grad garnicht eingeloggt...
Das das oeffentlice Interesse ueberwiegt, finde ich in diesem Fall schon!
Antwort von PowerMac:
(…) Das oeffentlich und oeffentliches Interesse so gar nicht das selbe sind, das ist mir natuerlich klar!!!
Dasselbe sowieso nicht, höchstens das Gleiche, aber das auch nicht.
Antwort von felixhues:
(…) Das oeffentlich und oeffentliches Interesse so gar nicht das selbe sind, das ist mir natuerlich klar!!!
Dasselbe sowieso nicht, höchstens das Gleiche, aber das auch nicht.
Grrrrrrrrrrr....du Klugsch..... ;-)
Antwort von Anonymous:
AZ: 6130 Js 2226235/07
Staatsanwaltschaft bei dem LG Darmstadt.
Verfahren aufgrund § 170 StPo eingestellt....
eines von vielen..............
Antwort von Anonymous:
Übrigens kriegen die Jungs vom "Harley" nicht nur Beistand,.... sondern wenns sein muss auch Schutz.....
....und dann von SWR, ZDF und der Sat1/ProSieben Gruppe inkl. N24!
LG Harley
Antwort von Andreas_Kiel:
Bist du etwa ein eifriger Jura Student?
Nein. Jurist. Mein Studium habe ich schon vor dreizehn Jahren abgeschlossen :-)
BG
Andreas
Antwort von PowerMac:
Übrigens kriegen die Jungs vom "Harley" nicht nur Beistand,.... sondern wenns sein muss auch Schutz.....
....und dann von SWR, ZDF und der Sat1/ProSieben Gruppe inkl. N24!
LG Harley
Klar. Ersteres (dass du ihnen hilfst), dass glaube ich dir. Weshalb sollte der SWR, das ZDF oder eine Sendergruppe, die Heuschrecken gehört, da helfen? Ich sehe schon die Schlagzeilen: "Boudgoust und Nellessen setzen sich für jugendliche Filmer von Krankenhaussender ein" Und: "Sat1 schafft Nachrichten ab, um stattdessen für die Pressefreiheit zu kämpfen"
Antwort von Anonymous:
Übrigens kriegen die Jungs vom "Harley" nicht nur Beistand,.... sondern wenns sein muss auch Schutz.....
....und dann von SWR, ZDF und der Sat1/ProSieben Gruppe inkl. N24!
LG Harley
Klar. Ersteres (dass du ihnen hilfst), dass glaube ich dir. Weshalb sollte der SWR, das ZDF oder eine Sendergruppe, die Heuschrecken gehört, da helfen? Ich sehe schon die Schlagzeilen: "Boudgoust und Nellessen setzen sich für jugendliche Filmer von Krankenhaussender ein" Und: "Sat1 schafft Nachrichten ab, um stattdessen für die Pressefreiheit zu kämpfen"
Wieso nicht?
Meinst du die sind nicht so loyal?
zum Bild
Antwort von Tobias Claren:
Also wenn man etwas öffentlich machen will (unzensiert), dann kann einen niemand davon abhalten.
Nicht Legislative, Exekutive oder Judikative.
Es ist leider noch viel zu selten und oft leider zurückhaltend, aber auf Seiten wie Indymedia (Staatlicher Poldi-Preis-gewürdigt UND vom Verfassungsschutz beobachtet ) werden auch geheime Aufnahmen und Fotos unverfremdet hochgeladen.
Es gibt keine Möglichkeit seitens Polizei oder Staatsanwaltschaft bzw. Urteil eines Richters Jemand davon abzuhalten etwas zu veröffentlichen.
Bzw. nach dem Löschen von einer Seite auf den diese Stellen Einfluss haben es woanders bzw. auf eigener Domain im Ausland (dessen US-Provider z.B. Polizei und Justiz ignorieren wenn es nicht gegen US-Recht verstößt bzw. es muss erst das FBI dort anfragen) hochzuladen.
Natürlich hat man eine oder mehrere Sicherheitskopien im Internet.
Bei Microsoft Live gibt es z.B. 5GB Speicherplatz.
Auch wenn einem die Bude leergeräumt wird und die Originale eingezogen werden hat man immer eine Kopie. Bzw. mehrere.
Live, GMX, und weitere Onlinespeicher von dessen Existenz Polizei und Justiz gar nichts wissen. Bzw. wo die beiden gar keinen Zugriff haben.
Und wenn es online steht, und sie wissen dass man es war, können sie nur zusehen (dass die Seite online ist) und nicht tun. Evtl. betteln dass es entfernt wird.
Die werden ja wohl kaum die Seite hacken lassen.
Wenn die erwischt würden, würde der Hoster evtl. gegen die Strafanzeige erstatten.
Weiter so... Filmt auch mal Polizisten versteckt (Bahnhöhe, berüchtigte Strassen, Amüsiermeilen ). Alles was in Verhalten oder Tonfall ein Polizist nicht machen sollte. In Berlin oder Hamburg sollen auch Nahverkehrskontrolleure bzw. "Sicherheitsleute" ein gutes Thema sein. Da verschwindet auch mal eine Fahrkarte beim Kontrolleur und er wird ungemütlich wenn dem ein Fahrgast nicht passt.
Dafür könnte man auch jugendliche Erwachsene in einem Golf 2 an der Holländisch/Deutschen Grenze hin und herfahren lassen.
Evtl. findet man bei den Kontrollen nach Drogen falsches Verhalten.
P.S. ich würde wenn ich das vorhätte im Fahrzeug schrafen Pfeffer bzw. Chilipulver verteilen ;-D.
Antwort von Bernd E.:
...Auch wenn einem die Bude leergeräumt wird und die Originale eingezogen werden...
Auf welchem ideologischen Kreuzzug reitest denn du gerade? Bei deinen "guten Tipps", die in diesem Forum übrigens absolut nichts zu suchen haben, verwundert es allerdings nicht, dass du dich mit Hausdurchsuchungen auskennst. Ansonsten kann man über so einen Beitrag nur den Kopf schütteln.
Gruß Bernd E.
Antwort von Login_vergessen:
Na, dann mach mal, Hausmeister Krause...
Du scheinst ja ein richtiger Stinkstiefel zu sein, wenn du selbst mit "halbseidenen" Mitteln die vermeintlichen Fehler anderer anprangern willst.
Aber wer schon den Hohenzollernring für eine Amüsiermeile hält...
Im Keller brennt noch Licht.
Antwort von Andreas_Kiel:
Es gibt keine Möglichkeit seitens Polizei oder Staatsanwaltschaft bzw. Urteil eines Richters Jemand davon abzuhalten etwas zu veröffentlichen.
(...)
Ich weiß ja nicht, was Du so rauchst. Ich kann mich aber an eine unlängst gefallene ähnliche Aussage erinnern: "mir können die gaaaar nix, ich habe ja sowieso nur Hartz IV" (entgegen anwaltlichem Rat). Der Typ ist dann eben eingefahren und darf eine ganze Weile saubere, weil gesiebte Luft atmen.
Und wer da glaubt, anonym mal "was hochladen" zu können ... und auch anonym zu bleiben ... von wegen, man kann Dich nicht zwingen. Schon mal was von Erzwingungshaft gehört?
Antwort von Quadruplex:
Weiter so... Filmt auch mal Polizisten versteckt (..)
Mal abgesehen von Deinen "Tips": Die Diskussion ist ein Jahr alt...
zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz