Frage von Lars Mueller:Willmut wrote:
> ausschließlich Dein Grudnstück im Bild hast, die Überwachung des
> öffentlichen Straßenraumes ist unzulässig.
Und warum steht dann an jeder dritten Straßenecke eine staatliche
Überwachungskamera? Und woher kommen die vielen tausend Webcams, die den
öffentlichen Straßenraum zeigen? Warum darf jedes Kind eine Kamera
kaufen und damit in der Öffentlichkeit herumlaufen? Mir würden noch
viele rhetorische Fragen einfallen, wenn ich mir die Zeit dazu nehmen
wollte.
Lars
Antwort von Willmut:
Lars Mueller wrote:
> Willmut wrote:
>
>> ausschließlich Dein Grudnstück im Bild hast, die Überwachung des
>> öffentlichen Straßenraumes ist unzulässig.
>
> Und warum steht dann an jeder dritten Straßenecke eine staatliche
> Überwachungskamera?
Vielleicht weil der Staat andere Rechte hat als ein Privatmensch?
Und woher kommen die vielen tausend Webcams, die den
> öffentlichen Straßenraum zeigen?
Und woher kommen die Anzeigen gegen Webcambetreiber die z.B.
fernsteuerbare Cameras so einstellen, daß irgendwelche User damit
Menschen z.B. in deren Wohnung, ohne deren Wissen beobachten können?
Mehrere Cams wurden deshalb stillgelegt.
> Warum darf jedes Kind eine Kamera
> kaufen und damit in der Öffentlichkeit herumlaufen?
Weil eine sichbar herumgetragene Kamera etwas anderes ist als eine
"Spionagecamera"? Nebenbei muss sich auch das Kind dem Recht am eigenen
Bild unterwerfen: Wenn eine Person gezielt aufgenommen wird, muss diese
der Aufnahme und ggf der Weitergabe der Bilder zustimmen.
Mir würden noch
> viele rhetorische Fragen einfallen, wenn ich mir die Zeit dazu nehmen
> wollte.
Ich glaubs Dir gerne, nur wirst Du weiter kaum wirklungsvolle Argumente
finden. Ich bin kein Jurist, frage mal nach den passenden Gesetzen in
einer jur. Gruppe. Ich weiß nur, daß diese Geschichte schon öfter Thema
in TV-Sendungen war.
Willmut
Antwort von Lars Mueller:
Willmut wrote:
>
> Lars Mueller wrote:
>
> > Willmut wrote:
> >
> >> ausschließlich Dein Grudnstück im Bild hast, die Überwachung des
> >> öffentlichen Straßenraumes ist unzulässig.
> >
> > Und warum steht dann an jeder dritten Straßenecke eine staatliche
> > Überwachungskamera?
>
> Vielleicht weil der Staat andere Rechte hat als ein Privatmensch?
Aufgrund welcher Verordnung?
> Und woher kommen die vielen tausend Webcams, die den
> > öffentlichen Straßenraum zeigen?
>
> Und woher kommen die Anzeigen gegen Webcambetreiber die z.B.
> fernsteuerbare Cameras so einstellen, daß irgendwelche User damit
> Menschen z.B. in deren Wohnung, ohne deren Wissen beobachten können?
> Mehrere Cams wurden deshalb stillgelegt.
Du erkennst den Unterschied zwischen Privatgrund und öffentlicher
Straße?
> > Warum darf jedes Kind eine Kamera
> > kaufen und damit in der Öffentlichkeit herumlaufen?
> Weil eine sichbar herumgetragene Kamera etwas anderes ist als eine
> "Spionagecamera"? Nebenbei muss sich auch das Kind dem Recht am eigenen
> Bild unterwerfen: Wenn eine Person gezielt aufgenommen wird, muss diese
> der Aufnahme und ggf der Weitergabe der Bilder zustimmen.
Eine fest am eigenen Grundstück installierte Webcam, die die Straße
mitüberwacht, beobachtet aber keine Einzelpersonen gezielt.
Lars
PS: F'up2 dsrm
Antwort von Hans-Peter Diettrich:
Willmut wrote:
> Achte aber darauf, daß Du
> ausschließlich Dein Grudnstück im Bild hast, die Überwachung des
> öffentlichen Straßenraumes ist unzulässig.
Da sieht die Praxis aber anders aus. Wenn jemand behauptet, daß er mit
den Aufnahmen seine Anzeigen gegen Ruhestörer oder was auch immer
belegen möchte, dann scheint dagegen kein Kraut gewachsen zu sein :-(;
DoDi
Antwort von Lutz Bojasch:
Hans-Peter Diettrich wrote:
> Willmut wrote:
>
>> Achte aber darauf, daß Du
>> ausschließlich Dein Grudnstück im Bild hast, die Überwachung des
>> öffentlichen Straßenraumes ist unzulässig.
>
> Da sieht die Praxis aber anders aus. Wenn jemand behauptet, daß er mit
> den Aufnahmen seine Anzeigen gegen Ruhestörer oder was auch immer
> belegen möchte, dann scheint dagegen kein Kraut gewachsen zu sein :-(;
Hallo
Soweit ich weiß, sind die Gesetze da sehr "eigenartig": Überwachungen
die ohne Einwilligung der Überwachten stattfinden, sind unzulässig und
werden selbst dann nicht als Beweismaterial zugelassen wenn sie
eindeutige Inhalte haben. Im Gegenzug kann der geheim Überwachte aber
Dich verklagen und hat gute Chancen damit duchzukommen.
Ein Thema für eine jur-NG
Gruß Lutz
Antwort von Hans-Peter Diettrich:
Lutz Bojasch wrote:
>
> Hans-Peter Diettrich wrote:
>
> > Willmut wrote:
> >
> >> Achte aber darauf, daß Du
> >> ausschließlich Dein Grudnstück im Bild hast, die Überwachung des
> >> öffentlichen Straßenraumes ist unzulässig.
> >
> > Da sieht die Praxis aber anders aus. Wenn jemand behauptet, daß er mit
> > den Aufnahmen seine Anzeigen gegen Ruhestörer oder was auch immer
> > belegen möchte, dann scheint dagegen kein Kraut gewachsen zu sein :-(;
>
> Hallo
> Soweit ich weiß, sind die Gesetze da sehr "eigenartig": Überwachungen
> die ohne Einwilligung der Überwachten stattfinden, sind unzulässig und
> werden selbst dann nicht als Beweismaterial zugelassen wenn sie
> eindeutige Inhalte haben. Im Gegenzug kann der geheim Überwachte aber
> Dich verklagen und hat gute Chancen damit duchzukommen.
Ich beziehe mich auf eine TV-Sendung über einen "lieben" Nachbarn, der
sogar selbst regelmäßig die Polizei bestellt hat, um die von ihm
überwachten Nachbarn anzuschwärzen. Die Überwachungs-Videos wurden
teilweise sogar ins Internet gestellt. Und passiert ist dem Überwacher
garnichts, letztendlich hat die Gegenseite entnervt das Weite gesucht.
DoDi
Antwort von Lutz Bojasch:
Hans-Peter Diettrich wrote:
scheint dagegen kein Kraut gewachsen zu sein :-(;
>>
>> Hallo
>> Soweit ich weiß, sind die Gesetze da sehr "eigenartig": Überwachungen
>> die ohne Einwilligung der Überwachten stattfinden, sind unzulässig und
>> werden selbst dann nicht als Beweismaterial zugelassen wenn sie
>> eindeutige Inhalte haben. Im Gegenzug kann der geheim Überwachte aber
>> Dich verklagen und hat gute Chancen damit duchzukommen.
>
> Ich beziehe mich auf eine TV-Sendung über einen "lieben" Nachbarn, der
> sogar selbst regelmäßig die Polizei bestellt hat, um die von ihm
> überwachten Nachbarn anzuschwärzen. Die Überwachungs-Videos wurden
> teilweise sogar ins Internet gestellt. Und passiert ist dem Überwacher
> garnichts, letztendlich hat die Gegenseite entnervt das Weite gesucht.
Hallo
es gilt in solchen Fällen erst recht: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Natürlich passiert ihm nichts - jedenfalls so lange nicht wie keiner der
überwachten Leute sich gestört fühlt und den "Videospanner" anzeigt.
Wenn Du diese Sendungen verfolgst kennst Du sicher auch Fälle in denen
wirklich durch üble Nachbarn geschädigte Menschen Hunderte von Bildern
und massenhaft Videos gemacht haben und dem Machbarn deshalb trotzdem
nichts geschieht: Als Beweismittel unzulässig, es wird einfacn ignoriert.
Gruß Lutz
Antwort von Wolfgang Jannsen:
> es gilt in solchen Fällen erst recht: Wo kein Kläger, da kein Richter.
> Natürlich passiert ihm nichts - jedenfalls so lange nicht wie keiner der
> überwachten Leute sich gestört fühlt und den "Videospanner" anzeigt.
Möchte nur dazwischen werfen, daß ich kein Spanner bin und niemanden
überwachen will. Die Kamera soll lediglich mein Grundstück samt Haus und
Garage überwachen, da ich schlechte Erfahrungen mit meinen russischen
Nachbarn und deren Kindern gemacht habe.
Das kann nicht verboten sein.
Antwort von Lutz Bojasch:
Wolfgang Jannsen wrote:
>> es gilt in solchen Fällen erst recht: Wo kein Kläger, da kein Richter.
>> Natürlich passiert ihm nichts - jedenfalls so lange nicht wie keiner der
>> überwachten Leute sich gestört fühlt und den "Videospanner" anzeigt.
>
>
> Möchte nur dazwischen werfen, daß ich kein Spanner bin und niemanden
> überwachen will. Die Kamera soll lediglich mein Grundstück samt Haus und
> Garage überwachen, da ich schlechte Erfahrungen mit meinen russischen
> Nachbarn und deren Kindern gemacht habe.
> Das kann nicht verboten sein.
Hallo
nein, das isses auch nicht, hat ja keiner behauptet. Auf dünnes Eis
begibst Du Dich allerdings in dem Moment, wo Du andere Grundstücke,
Häuser oder öffentliche Straßen überwachst. Beweismittel sind solche
Videos aber nicht, Du kannst im Falle eines Falles die Schandtaten der
Nachbarkinder nur deren Eltern vorspielen und um Abhilfe bitten.
Gruß Lutz