Frage von Multivideocutterman:Hi!
Wenn man
Stock-Footage von einer Seite kauft, auf der Dritte ihr Material anbieten können:
kann es passieren, dass man zwar theoretisch eine entsprechnde Lizenz erworben hat, aber letztendlich stellt sich heraus, dass der "Uploader" also der
Anbieter selbst gar nicht die Rechte zur Verwertung hatte?
Antwort von MLJ:
@Multivideocutterman
das dürfte dir nur auf unseriösen Seiten oder Anbietern passieren. Wenn eine Firma dein Material als Footage in ihr Programm aufnimmt, dann muss man versichern der Rechteinhaber zu sein, denn genau diese muss man überschreiben. Anders wenn du dein Material in Kommission gibst, dann bekommst du weniger Geld, aber behältst die Rechte an deinem Material.
Solltest du nun eine Lizenz erworben haben und es stellt sich heraus, das der Anbieter gar nicht über die nötigen Rechte verfügt, so kannst du dich getrost zurück lehnen da du es nicht beurteilen oder wissen kannst, ob der Anbieter die nötigen Rechte hat oder nicht.
Im Zweifelsfall ist deine erworbene Lizenz ungültig, bekommst dein Geld zurück und musst das erworbene Material löschen. Anders ist es, wenn du Footage von einer DVD nimmst, die z.B. bei fast allen NLE's beigefügt wird damit man etwas zum experimentieren hat oder sich die Beispiele ansehen kann. Dort findet sich meist eine entsprechende "Readme" Datei die darauf hinweist, das es nur für den privaten Gebrauch ist. Meist steht das auch in den Handbüchern mit entsprechenden Hinweisen.
Medias Res: Kann also passieren, aber nicht bei renommierten und seriösen Anbietern, die sichern sich entsprechend ab :)
Cheers, Mickey.
Antwort von Multivideocutterman:
gut, dann bin ich da beruhigt. Also wenn sich wirklich z.B. ein Model, das auf den Aufnahmen ist, beschwert, kann man die Klage einfach zum Anbieter durchreichen, weil es einem als "nutzbar" verkauft wurde?
Antwort von ruessel:
kann man die Klage einfach zum Anbieter durchreichen, weil es einem als "nutzbar" verkauft wurde?
Glaube ich nicht, denn Du bist erstmal der "Störer". Das Model verklagt dich, du verklagst den Anbieter......
Antwort von handiro:
Durchreichen wird bei der Scheuklappen-Justiz der Zivilrechtssprechung nicht klappen. Da hat ruessel Recht. Wenn man allerdings den Vertrag des Models mit dem Anbieter vorliegen hat, dann schon. Viel Spass mit diesem Geschäftsmodell. Ich drehe/fotografiere lieber alles selber, habe ich doch gerade bei einem historischen Dokumentarfilm das Wespennest der Rechteinhaber angestochen. Da ohne Zeitmaschine ausgerüstet, musste ich in die Rechteverahndlungen. OY VEY!