Frage von klinsman:Hallo,
ich bin grade dabei einen satirischen Film über die immer noch grasierende Bauwut an spanischen Küsten zu machen.
So will eine Inverstorengruppe die letzten unberührten Strände der Costa de la Luz mit Golfplätzen und ein Dutzend 5-Sterne-Hotels zuplastern - und das genau bei meinem Wohnort Conil.
Hier ein Video von Conil.
YouTube - La Magia de Conil
In einer Szene möchte ich gerne eine Sequenz von einem berühmten, spanischen Liedermacher (Antonio Vega) einbauen, der vor kurzem verstorben ist.
Gibt es da rechtliche Bedenken, wenn ich nur das Bild ohne Ton verwende?
Gruß und Dank
Jürgen
Antwort von Frank B.:
Ich bin kein Jurist, von daher alles ohne Gewähr.
Ich würde sagen, es kommt drauf an unter welchen Umständen die Aufnahmen von dem Liedermacher entstanden sind.
War es ein öffentliches Konzert, bei dem Du eine Filmerlaubnis hattest und hast dabei die Aufnahmen selbst gemacht, dann dürfte es gehen.
Bei einem heimlichen Mitschnitt bzw. bei einer Kopie aus dem Fernsehen, geht es nicht oder nur mit entsprechenden Genehmigungen. Der kürzliche Tod des Künstlers dürfte irrelevant sein.
Frank
Antwort von thos-berlin:
Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung:
Auch nach dem Tod eines Künstlers hat irgendwer die Rechte an seinem Werk. Entweder ein Verlag oder die Erben. Für die Verwendung in Deinem Video mußt Du also eine entsprechende Freigabe vom Rechteinhaber bekommen, ggf. gegen Gebühr.
Das hat nicht mit Aufführungsrechten zu tun, die zusätzlich (in Deutschland an die Gema) zu entrichten sind.
Antwort von Somin:
Die Rechte bei Musik bleiben 70 Jahre lang bestehen und können auch nicht verlängert werden. Deshalb ist Klassik (Mozart usw.) ja auch gemafrei.
Antwort von Frank B.:
Deshalb ist Klassik (Mozart usw.) ja auch gemafrei.
Na ja, nur die Komposition an sich, aber wehe sie ist zwischenzeitlich bearbeitet worden. Dann kann schon wieder der Fallstrick lauern.
Auch wenn die Komposition GEMA-frei ist, ist es verboten z.B. klassische Einspielungen von CDs oder anderen Tonträgern in den eigenen Film vorzunehmen, solange man die Musik nicht selbt eingespielt hat. Ansonsten greifen die Rechte der Musiker, Aufführenden, Produzenten usw.
Also ist auch obige Aussage mit Vorsicht zu genießen.
Frank