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Frage von kalimm:


Hi Zusammen,

ich habe einem Kunden einen Imagefilm erstellt, mit Vergütung. Er hat schon bezahlt und will ihn jetzt, ohne vorher abgesprochen zu haben, auf DVD verkaufen. Es ist eine öffentliche Einrichtung. Darf Diese mit meinem Werk überhaupt Profit machen?

Die Leistungsschutzrechte habe ich mit der Bezahlung des Projektes ja abgegeben, wie siehts mit den Urheberrechten aus? Darf ich an den Verkäufen mit verdienen? Bzw. Darf die Einrichtung überhaupt, ohne meine Einwilligung, den Film verkaufen?

Wäre sehr Dankbar über Hilfe und evtl Paragraphen.

Kamil

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Antwort von RUKfilms:

würde mich auch interessieren. aber ich denke das dies entweder vertraglich vereinbart sein müsste wenn du mit daran verdienen willst?!

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Antwort von Pianist:

ich habe einem Kunden einen Imagefilm erstellt, mit Vergütung. Er hat schon bezahlt und will ihn jetzt, ohne vorher abgesprochen zu haben, auf DVD verkaufen. Es ist eine öffentliche Einrichtung. Darf Diese mit meinem Werk überhaupt Profit machen? Üblicherweise lassen sich die Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Verbreitungsarten einräumen. Was habt Ihr denn vereinbart?

Matthias

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Antwort von kalimm:

Im Prinzip gar nichts. Er hat einfach nur einen Kaufvertrag für den Film.
Es ist halt ne öffentliche Einrichtung, die sowas zum ersten mal gemacht bekommen hat. Und ich auch zum ersten mal für so einen Kunden einen Film erstellt habe. Ansonsten bekomme ich von meinen Kunden einen Vertrag vorgesetzt, der diese Punkte -Rechte- klärt.

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Antwort von Pianist:

Er hat einfach nur einen Kaufvertrag für den Film. Aha, er hat also einen USB-Stick mit Inhalt gekauft, oder wie? :-)

Das war schon mal das falsche Formular. Es wird sich eher um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln. Du hast ja den Film extra für ihn gemacht, oder?

Hast Du denn den Film deutlich billiger gemacht, weil er nur für eine "kleine" Nutzung gedacht war? Und hättest Du ihn teurer gemacht, wenn Du gewusst hättest, dass er als DVD verkauft werden soll? Und hättest Du den Auftrag auch dann erhalten, wenn es teurer geworden wäre?

Oder ist der Verkauf per DVD vielleicht einfach nur ein Instrument des Auftraggebers zur Refinanzierung des Filmes?

An sich sollte man von Anfang an so kalkulieren, dass der Auftraggeber nach Bezahlen der Rechnung mit dem Film machen kann, was er möchte. Sollte er aber extra gesagt haben, dass er nicht so viel Geld hat, und daher nur eine minimale Rechteübertragung haben möchte, dann muss er tatsächlich nachzahlen, wenn er den Film umfänglicher nutzen möchte.

Aber das ist bei mündlichen Absprachen immer schwer zu beweisen.

Matthias

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Antwort von kalimm:

"Aha, er hat also einen USB-Stick mit Inhalt gekauft, oder wie? :-)"

- Im Prinzip ja! Mit vorheriger mündlicher Absprache, dass er den Film dann auf DVD und online haben kann.

Es war schon die rede von Weitergabe, allerdings nur via youtube, vimeo etc. Und auf DVD, allerdings wurde da nie ein Wort über einen Verkauf des Films verloren. Und ja, ich hätte dem Kunden dann entweder einen Vertrag vorgesetzt, oder den Film teurer gemacht. denn wenn er ihn umsonst weitergibt,hab cih da kein Problem mit Ist ja ein Werbefilm.

"Sollte er aber extra gesagt haben, dass er nicht so viel Geld hat, und daher nur eine minimale Rechteübertragung haben möchte, dann muss er tatsächlich nachzahlen, wenn er den Film umfänglicher nutzen möchte. "

- Genau, viel hat er nicht gezahlt. Also es war schon eine ralativ günstige Nummer für eine öffentliche Einrichtung.


"Oder ist der Verkauf per DVD vielleicht einfach nur ein Instrument des Auftraggebers zur Refinanzierung des Filmes? "
-Genau das ist das Problem. Das denke ich nämlich, dass er den Film dadurch re-finanzieren will. Und das, ohne es vorher abgesprochen zu haben. Eigentlich hintergeht er mich ja damit!?

Fern ab davon, glaube ich nicht, dass er viel für den 5 Minüter auf DVD nehmen kann geschweige denn für einen Werbefilm viel Geld bekommt.
Hier gehts mir darum, was ich in solch einem Fall tuen soll, bzw. vorher vertraglich regeln soll. Denn ich habe Werbevideos für Kunden bereits gemacht, die dann bei Youtube etc. laufen. Da gibt man ja seine Rechte ab, allerdings wird primär damit kein Geld gemacht.

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Antwort von Jott:

"Das denke ich nämlich, dass er den Film dadurch re-finanzieren will. Und das, ohne es vorher abgesprochen zu haben. Eigentlich hintergeht er mich ja damit!? "

Hä? Das ist doch völlig normal und sein gutes Recht. Wieso sollte er mit dir besprechen, wie er seine Ausgabe finanziert oder refinanziert? Wenn du nicht auf deine Kosten gekommen bist, ist das ausschließlich dein Fehler. Du kannst ja die DVD-Vervielfältigung selbst anbieten und noch ein paar Euro dazu verdienen.

Leute, die versuchen, bei Imagefilmen und solchen Dingen nachzutreten, wenn Kopien anstehen, halten sich nicht lange in der Branche - ganz abgesehen vom Unsinn, DVDs verkaufen zu wollen, wenn das Ding auf YouTube jedermann kostenlos zugänglich ist, sogar in besserer Qualität.

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Antwort von motor-tv:

Die Frage ist auch, darf der Kunde überhaupt irgendwas verkaufen, ist er ein Handelsbetrieb oder dgl. Es kann ja nicht jeder hergehen und irgendwas verkaufen (ausser am Flohmarkt), da muss man schon berechtigt sein.

Ansonsten, einfach mit dem Kunden über die Situation sprechen, und wenns denn wirklich nur 5 Minuten sind, bitte um wieviel möchte er das anbringen? Produktionskosten fallen ja auch noch an. Weiss natürlich nicht um was es geht, vielleicht bringts ja was ein ...

In diesen Fällen gibt es immer vorher vertraglich festzulegende Dinge. Nutzung, Verbreitung, zeitliche Eingrenzung etc.

Ich versuche natürlich auch immer dem Kunden das Paket so "frei" als möglich zu verkaufen, es kostet ja was. Wenns dann aber zum TV gehen soll, ist das jedoch meistens nie inkludiert. Weiterverkauf von DVDs zur Refinanzierung ginge z.B. auch nur über mich, heisst ich produziere, der Kunde erhält Menge X für Betrag Y, und er kann dann verlangen was er will oder glaubt. Wenn er denn die Berechtung hat überhaupt etwas verkaufen zu dürfen ...

Kunden mit schmalem Budget werden wie Pianist schon erwähnt hat, die Nutzungsrechte sehr eingeschränkt erteilt, gibt es natürlich auch. Ist halt IMMER vorher festzulegen, denn Kunden haben schon oft die Einstellung, was nicht ausdrücklich verboten, ist erlaubt.

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Antwort von Pianist:

Kunden mit schmalem Budget werden wie Pianist schon erwähnt hat, die Nutzungsrechte sehr eingeschränkt erteilt, gibt es natürlich auch. Wobei das eigentlich nur bei der Lizensierung von Archivmaterial üblich ist, welches man nicht speziell für diesen Auftrag angefertigt hat. Also Beispiel: Eine Werbeagentur kauft von einem Fotografen ein vorhandenes Foto und erwirbt das Recht, es ein Jahr lang für Plakate zu nutzen.

Wenn ich jemandem einen Film drehe, dann ist mein Aufwand ja immer gleich groß, egal ob er das in einer kleinen Besprechung mit fünf Leuten vorführt, bei Youtube hochlädt oder 100.000 DVDs pressen lässt.

Folglich sollte man immer so kalkulieren, dass es egal ist, was der Auftraggeber damit macht.

Öffentliche Einrichtungen dürfen übrigens tatsächlich nichts am Haushalt vorbei verkaufen, sowas kann man dann aber z.B. über einen Förderverein regeln.

Matthias

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Antwort von kalimm:

Danke schonmal für die Hilfe. Aber meine Frage ist anscheinend nicht richtig rüber gekommen.

Ich biete meinen Kunden das Produkt immer frei als möglich an. Mit Absprache, wo das Produkt verkauft, vertrieben, hochgeladen werden soll.
Und ja, es gibt immer noch Kunden, die eine DVD haben wollen!

Mir geht es darum, was ich vorher mit dem Kunden abkläre? Was ich mir unterschreiben lasse?
Ich trete doch meine Leistungsschutzrechte ab, meine Urheberrechte aber nicht!? Oder wie? Und wenn das so ist, auf welche Paragraphen kann ich mich beziehen? Bzw. was lege ich dem Kunden zum Unterchreiben vor, damit er weiß was er mit dem Video machen darf, und was nicht?

Kamil

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Antwort von marwie:

Ich würde mal mit dem Kunden darüber sprechen, ev. könnt ihr euch einigen, wenn nicht, würde ich es als Lehrgeld abtun und das nächste mal besser machen. Mit irgendwelchen Paragraphen und Anwälten im Nachhinein macht man sich höchstens unbeliebt...

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Antwort von Hamburg82:

Mir geht es darum, was ich vorher mit dem Kunden abkläre? Was ich mir unterschreiben lasse?
Ich trete doch meine Leistungsschutzrechte ab, meine Urheberrechte aber nicht!? Oder wie? Und wenn das so ist, auf welche Paragraphen kann ich mich beziehen?

Kamil Dein Urheberrecht gibst du nicht ab, weil dieses rechtlich nicht übertragbar ist.
Was du abgibst, sind Verwertungsrechte (evtl zeitlich und/oder räumlich beschränkt)

Das sind in deinem Fall:
- Senderecht
- Veröffentlichungsrecht
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
- das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21)

Die Verwertungsrechte sind in den §§ 15 ff. UrhG geregelt, wenn du dich darauf beziehen willst.

Du hättest also in dienem Fall das Vervielfältigungsrecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger nicht übertragen sollen. Das ohne Vertrag im nachhinein zu klären, hmm ... schwierig.

lg

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Antwort von kalimm:

Danke, genau die Infos die ich brauchte. Ich will das jetzt im Nachhinein gar nicht mehr machen. Zu viel Aufwand. Der Kunde will nur 100 Kopien verkaufen. Deswegen ist es halb so schlimm. Aber fürs nächste mal, beim größeren Kunden wird anders angegangen. Vielen Dank!
Kamil

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Antwort von kalimm:

"Ich würde mal mit dem Kunden darüber sprechen, ev. könnt ihr euch einigen, wenn nicht, würde ich es als Lehrgeld abtun und das nächste mal besser machen. Mit irgendwelchen Paragraphen und Anwälten im Nachhinein macht man sich höchstens unbeliebt..."

Das stimmt, genau darum werd ich das auch nicht tun. Soll er mich lieber weiterempfehlen, weil doch so unkompliziert war... ;)

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Antwort von fantasmo:

Hallo,

ein spannendes Thema...dazu wollte ich fragen:

Wenn vorher bekannt ist, dass der Kunde den Film weiterverkaufen will, dann könnte/sollte man das doch in die Kalkulation einbeziehen?! Denn sonst kann man ja auch nicht fair unterscheiden zu anderen Leuten, die das nur zur Eigennutzung haben wollen...und durch die Unterscheidung ist man wiederum preislich flexibel (und kann damit für verschieden zahlungskräftige Leute tätig werden), für weniger Rechte weniger Geld und für mehr Rechte mehr Geld.

Wieviel würde man denn mehr kalkulieren, wenn ein Weiterverkauf von Anfang an im Gespräch ist? Gibt's da nen prozentualen Wert, der draufgeschlagen wird?

Space


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