Frage von joe11:Der Interpret stellt hierbei kein Problem dar. Der ist greifbar, den fragt man und bekommt oft eine positive Antwort.
Schwieriger ist das mit Komponist & Texter.
Beispiel 1: Eine Interview-Situation und im Hintergrund trötet ungewollt die Blaskapelle dazwischen - das wäre im Interview leise zu hören.
Beispiel 2: Eine Film- und Tonaufnahme einer Live-Band, z.B. 39 Sekunden von einem 3-Minuten-Gema-Song. Hierbei ist die Musik gewollt, wird aber nur kurz angespielt.
Zu Beispiel 1 habe ich mal gelesen (und kann es nicht wiederfinden), dass hier die Informationsfreiheit das Urherberrecht überwiegt. Die Musik ist nur Beiwerk ohne Zusammenhang zum Inhalt. Man bezahlt nix an Komponist, Gema oder andere. (!?)
Beispiel 2 taucht andauernd auf, aber ist das Gema-pflichtig? Ein Kollege meinte neulich "40 Sekunden sind auch ohne Gema-Gebühren erlaubt". Ich glaube das nicht, finde es zudem unlogisch und konnte auch keinerlei schriftliche Bestätigung dafür recherchieren.
Nochmal zur Klarstellung: Ich meine Berichterstattung - nicht Spielfilm oder sowas. Um Musik von einer handelsüblichen Audio-CD geht es auch nicht.
Antwort von FabeX:
also zu o.g. punkten kann ich Dir auch keine Auskunft geben (auch wenn ich mir zu 95% sicher bin wie es hier rechtlich aussieht).. werd ich aber trotzdem nicht, da ich kein Jurist bin. Und bevor ich was falsches schreib halt ich lieber die Klappe :)
Aber was mir nicht ganz einleuchtet.. du schreibst von Berichterstattung.
Das heißt also du machst das für Broadcast. (geh ich mal davon aus)
Der Sender müsste also eh einen Vertrag mit der AKM/AustroMechana (bei euch in DE GEMA) haben. Somit kein Problem.
Wenn es den Bereich WEB betrifft, ist das (zumindest in Österreich) eine locker erschwingliche sache.. hab ich mir selbst nicht gedacht bis ich das gehört habe..
lg
andi
Antwort von PowerMac:
Ich denke, dass bei aktueller Berichterstattung das Informationsinteresse überwiegt. Wenn bei einem Interview leise Musik im Hintergrund läuft, wäre das für mich rechtlich unbedenklich.