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Infoseite // Musik Urheberrecht, GEMA



Frage von heythere:


Hallo,
für Youtube Videos bin ich auf der Suche nach geeigneter Musik. Doch hab ich da noch einige Fragen was da das Rechtliche betrifft.

Auf Youtube habe ich einen Künstler gefunden, der mir erlaubt seine Musik für ein Video zu verwenden. Inwiefern stehe ich denn da auf der sicheren Seite? Ich meine so ein Screenshot vom Youtube Kontaktformular kann man ja kaum als rechtssicheres Dokument sehen.

Nun zur GEMA:
Ich habe die Erlaubnis des Künstler, jedoch wird dieser bei der GEMA. Wie gehe ich dann vor? Youtube hat ja mit den verschiedenen Verwertungsgesellschaften in aller Welt Verträge die es einem erlauben in diesem Land die Musik zu nutzen. Ist es dann also erlaubt die Musik zu verwenden und Youtube das Video in Deutschland sperren zu lassen?

Und wie sieht das in diesen Ländern aus wenn man die Erlaubnis des Künstlers nicht hat? Ich habe gelesen das z.B. Frankreich solche Verträge hat. Aber dennoch kann ein Franzose dann nicht einfach loslegen und Musik verwenden wie er lustig ist!?

Und vierter Fall:
Ich habe die Erlaubnis des Künstlers und prüfe mit der Suche der GEMA ob der da auch nicht vertreten wird. Wie sieht es denn dann mit den Verwertungsgesellschaften der anderen Länder aus? Ich kann ja schlecht bei jedem einzeln nachfragen.

Ich weiß das sind viele Fragen aber das scheint ein ziemlich komplexes Thema zu sein aus dem ich versuche schlau zu werden. Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen :)

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Antwort von Jan:

Hier gibt es zig Gema-Beiträge, obwohl ich nicht sagen kann, welcher der Inhaltsvollste ist.


https://www.slashcam.de/forum/viewtopic.php?t=73111?start=0

Ich denke man könnte mal einen großen Gemaratgeber erstellen, die hundert kleinen und mittleren Beiträge verwirren nur.


VG
Jan

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Antwort von rkunstmann:

Rechtssicher ist hier natürlich nichts, aber...

Meines Wissens nach:

Vom Künstler selbst die Erlaubnis zu haben ist das erste und wichtigste. Sollte natürlich rechtssicher sein, dabei sollte ein halbwegs formelles Formular reichen... (Wie gesagt keine Rechtsberatung:) Ist jedenfalls besser als gar nichts.

Gema ist halt wieder eine ganz andere Geschichte, weil es hier um Aufführungsrechte geht. Da YT in Deutschland nach wie vor keinen Vertrag mit der Gema hat kann und theoretisch muss YT das dann sperren, egal ob der Künstler der Verwendung im allgemeinen zugestimmt hat.
Die Aufführungsrechte, die Urheberrechte und die Verwertungsrechte sind eben nicht Dasselbe und das ganze ist sehr verwirrend und teilweise auch intransparent.
Am besten ist in so einem Fall halt doch sich eine Musik schreiben zu lassen und die Verwertungsrechte entsprechend zu übertragen.

Beste Grüße!

Robert Kunstmann

PS: Im Ausland gelten dann wieder die jeweiligen Statuten. Deshalb... Eigene Musik- weniger Ärger

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Antwort von ChillClip:

Am Besten, Musik selber machen - dann ist man auf der sicheren Seite. Ich bin es langsam leid, dauernd Zeit zu verschwenden auf die Abklärung aller Rechtsfragen und mach alles nur noch selbst.

Wobei man selbst dann nicht vor der GEMA sicher ist, denn die geht ja grundsätzlich immer davon aus, dass jegliche Art von Musik unter deren Repertoire fällt. d.h. bevor man eigene Musik irgendwo drunter legt, hochlädt, etc. sollte man meines Wissens da irgendso'n Formular bei der GEMA ausfüllen, damit die "GEMA-Vermutung" nicht greift.

Wenn ein Künstler bei der GEMA ist, dann kann er nicht so ohne weiteres einfach Musik "verschenken". Bis vor ner Weile war es so: ist man bei der GEMA, fällt das gesamte Schaffen in den dortigen Wirkungsbereich, d.h. einmal GEMA = alles und immer GEMA. Mittlerweile gibt es aber wohl hierfür auch ein Formular, mit dem man explizit einzelne Werke jemandem zur Weiterverwendung erlauben kann. Ob das stimmt, bin ich mir nicht sicher. Hab jetzt beim googeln auch dazu nix mehr gefunden.

Und falls das alles dann möglicherweise machbar ist, könnte dem Musiker dann hinterher noch einfallen, dass er vielleicht die Musik doch lieber kommerziell verwenden will. Dann hat man sicherlich da wieder ein neues Problem.

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Antwort von Roli4711:

Wir in der Schweiz haben ja die Suisa, was aber der GEMA entspricht.

Nr. 1: Selbst wenn der Künstler das Verwendungsrecht mit einem hochoffiziellen Vertrag für einen Film / Clip abgibt, gilt: Ist der Künstler bei einer Landesgesellschaft angemeldet, die mit Suisa / GEMA einen Vertrag haben, so muss auch der GEMA / Suisa einen Betrag bezahlt werden. Und dies unabhängig, ob man bereits den Künstler bezahlt hat.

Nr. 2: Ich verwende Sonicfire Pro von SmartSound (www.smartsound.com). Zwar gibt es auch dort Musik, bei der man aufpassen muss, aber es ist jeweils in den Lizenzdaten drin, ob man noch bei Landesgesellschaften zumindest nachfragen sollte.

Die Breite und die Auswahl der Musik ist aber ziemlich gross und die meisten Stücke kann man wirklich lizenzfrei verwenden. Ich habe mich bei der Suisa gemeldet und auch angemeldet. Die Antwort war: Es ist OK.

Gruss Roli

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Antwort von Jensli:

Am Besten, Musik selber machen - dann ist man auf der sicheren Seite. Selten so einen Blödsinn gelesen. Ich mache Filme, keine Musik. Ich bin kein Musiker. Wie soll das also gehen?

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