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Infoseite // Kunde bezahlt Fertige Videos nicht !!!



Frage von HTM12:


Hi,

ich bin Film Student und habe letztes Jahr im Sommer / Herbst mehrere Veranstalltungen gefilmt, danach geschnitten und Musiklizenzen gekauft.

Da es mehrere Veransatltungen waren, war ich insgesamt auch eine größere Zeit beschäftigt, mit dem Veranstalter ausgemacht das er 500 zzgl Anfahrt bezahlt. Ich weis mittlerweile, das es viel zu wenig ist, aber brauchte halt paar Referenzen und es waren insgesamt 5 Events.

Im November/Dezember 2012 schickte ich Ihm das 1te und 2teVideo (via YT-nicht gelistet), da er es nutzen wollte für Werbezwecke & Kundengewinnung.

Am Anfang dieser Woche hat er den Trailer auf seinen Internetseiten und Facebook veröffentlicht, ich habe ihn darauf hin gefragt, wann mit dem Geld zu rechnen ist, als ich keine Antwort bekam, ließ ich es von Youtube entfernen, was auch umgehen geschehen ist. Seitdem stellt sich diese Firma tot und hat stattdessen den IMovie-Trailer vom letzten Jahr gepostet.

Die einzigste Nachricht enthielt ... habe den Trailer vom letztem Jahr gepostet und damit hat sich das für mich erledigt ...

Ich habe einen Anwalt angeschrieben, der meinte das ich im Recht bin, problem ist aber das die "Auslagen" von mir vorgestreckt werden müssten, da ich aber Student bin ist das nicht möglich, war jetzt also alles für den Mülleimer??

Gibt es noch andere Möglichkeiten an das Geld zu kommen??

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Antwort von srone:

prinzipiell bist du im recht, allerdings ist der weg den du gegangen bist, imho merkwürdig, warum hast du deinem auftraggeber nicht direkt eine rechnung gestellt, danach gibt es fristen welche mahnungen zulassen. die entfernung des videos bei youtube wäre dann ein letzter schritt gewesen.
für die zukunft, übergabe der videos erst bei bezahlung.

lg

srone

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Antwort von Natalie:

Russisch Inkasso !

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Antwort von Jott:

Gibt es ein schriftliches Angebot von dir, das die angekommen haben? Wenn's nur mündlich per Handschlag war, verbuche die Nummer unter Lehrgeld.

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Antwort von NEEL:

Russisch Inkasso ! http://www.moskau-inkasso.com/

Wär das nicht auch geeignet, um Billigfilmern richtige Preise beibringen zu lassen?;-)

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Antwort von HTM12:

Hi,

hab ich mir schon fast gedacht, wars also für die Katz,
so hatte ich halt mal den Einblick, das man erstens alles Schriftlich macht und zweitens erst die ware rausrückt, wenn die kohle da ist ...

Wie macht ihr das, wenn der Kunde weiter weg ist verseht ihr da eure Videos mit einem Branding? Ansich lässt sich ja jedes Video herunterladen ...

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Antwort von aight8:

Schreib Ihm eine Rechnung fertig. Kannst du noch jetzt tun, wenn er nicht zahlt leitest du eine Betreibung ein. Ganz einfach. Arbeit ist Arbeit, sogar dann wenn Ihr nichts vereinbart habt. Jede Arbeit muss angemessen entlohnt werden - ausser es war aus Hobby und aus beiden Seiten klar.

Wenn er dein Video bereits verwertet hatt, kannst du Ihm noch eine Strafe aufbrummen da er das Video ohne Lizens verwendet hatt. Ist auch ganz nützlich um bei Ihm Druck zu machen - auch wenn das nicht dein Hauptaugenmerk sein sollte.

Wichtig ist das du schnell handelst, jeder Tag ist ein Tag zu viel und deine Chancen sinken beweislastig vorzugehen. Bis es verjährt.

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Antwort von joergfrommann:

Moment mal, so schnell würde ich nicht aufgeben. Schon aus Prinzip nicht, so (und schon gar nicht mit dieser Email!) kann man Leistungspreller nicht davon kommen lassen!

Gibs irgendeine Emailabsprache zu der Beauftragung? Auch wenn es da nur ums Organisatorische oder um eine Absprache zur Art der Filme vorgelegen hat, könnte das u. U. schon mal weiterhelfen, ein Anwalt könnte da etwas draus machen - wobei du wahrscheinlich nicht rechtsschutzversichert bist und eine Beauftragung bei 500 EUR nicht lohnt. Irgendein Jura-Kumpel am Start?

Ich würde auf jeden Fall mit juristischen Konsequenzen drohen. Mahnung schreiben. Anzeige prüfen, bei der Polizei kannst du in jedem Fall nachfragen, ich nehme an, das ist ein strafrechtlicher Tatbestand und du kannst das zur Anzeige bringen - vorher natürlich den Kunden informieren, dass du diesen Schritt unternehmen wirst.

Wenn er im Eventbereich tätig ist, hat er auch Social Media Auftritte? Da könnte man solches Verhalten auch öffentlich machen in Form einer Warnung. Das kann helfen, Vorsicht aber, dass du dich hier nicht selbst starfbar machst, indem du diffamierst.

Übrigens: Bei seriösen Kunden ist es durchaus normal, das die Vergütung erst nach der Übergabe erfolgt, erst eine Bezahlung vor Übergabe zu verlangen kann hier auch negativ aufgefasst werden. In jedem FAll natürlich mindestens per Email, besser offiziell ein Angebot explizit freigeben lassen und die Email speichern.

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Antwort von srone:

Übrigens: Bei seriösen Kunden ist es durchaus normal, das die Vergütung erst nach der Übergabe erfolgt, erst eine Bezahlung vor Übergabe zu verlangen kann hier auch negativ aufgefasst werden. da stimme ich dir zu, jedoch hat der to das problem seriöse und unseriöse zu trennen.

hier könnte folgender satz in der rechnung bzw in deinen geschäftsbedingungen helfen:
"der übergang der verwertungsrechte erfolgt erst bei vollständiger bezahlung der rechnungssumme"

lg

srone

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Antwort von domain:

In einem Produktionshaus habe ich miterlebt, dass die Auftraggeber immer wieder mal zwischendurch zur Besichtigung eingeladen wurden.
Manche Änderungswünsche wurden noch an Ort und Stelle erledigt, andere bis zur nächsten Besprechung durchgeführt.
In und mit dieser Zusammenarbeit kann man sich ja schwer vorstellen, dass der Kunde dann später nicht bezahlen möchte.

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Antwort von srone:

ich sehe auch ein vertrauensvolles auftraggeber-auftragnehmerverhältnis als das wichtigste an, dieses hat der to imho durch das vorschnelle sperren der yt-videos jedoch empfindlich verletzt. im recht zu sein und selbiges auftraggeber"freundlich" durchzusetzen ist wohl die grosse kür des selbstständigseins.

lg

srone

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Antwort von NEEL:


hier könnte folgender satz in der rechnung bzw in deinen geschäftsbedingungen helfen:
"der übergang der verwertungsrechte erfolgt erst bei vollständiger bezahlung der rechnungssumme"

lg

srone Naja. "Die Verwertungsrechte" als solches gibt es nicht, höchstens als zusammenfassende Beschreibung der sog. wirtschaftlich verwertbaren Nebenrechte des Urheberrechts. Diese müssen - so die gängige Rechtsprechung - als Nutzungsrechte en Detail im Vertrag über die Rechteübertragung gelistet sein, sonst gelten sie als nicht übertragen. Da es viele Nutzungsarten und damit verbundene Nutzungsrechte gibt und diese exklusiv und nicht exklusiv vergeben werden können, kann so ein Vertrag schon mal ein paar Seiten lang sein, zumindest, wenn er "gerichtsverwertbar" und damit wasserdicht sein soll. Mit anderen Worten: Wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde und die darin vereinbarte Summe nicht nachweislich geflossen ist, verbleiben die Nutzungsrechte ohnehin beim Rechteinhaber, in diesem Fall also beim Filmhersteller. Kein Grund also, dies extra zu erwähnen! Klugscheissmodus off;-)

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Antwort von srone:

schön das du das weisst, es ist aber imho kein fehler dies dem auftraggeber auch zu vermitteln, da dies wohl kein vorauszusetzendes allgemeinwissen darstellt.

lg

srone

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Antwort von NEEL:

Dann sollte es aber ein professioneller Vertrag mit Auflistung der einzuräumenden Nutzungsrechte sein, sonst ist das arg unprofessionell. Bei größeren Kunden mit filmerfahrener Rechtsabteilung wär man da schnell aussen vor.

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Antwort von joergfrommann:


hier könnte folgender satz in der rechnung bzw in deinen geschäftsbedingungen helfen:
"der übergang der verwertungsrechte erfolgt erst bei vollständiger bezahlung der rechnungssumme"

lg

srone Naja. "Die Verwertungsrechte" als solches gibt es nicht, höchstens als zusammenfassende Beschreibung der sog. wirtschaftlich verwertbaren Nebenrechte des Urheberrechts. Diese müssen - so die gängige Rechtsprechung - als Nutzungsrechte en Detail im Vertrag über die Rechteübertragung gelistet sein, sonst gelten sie als nicht übertragen. Da es viele Nutzungsarten und damit verbundene Nutzungsrechte gibt und diese exklusiv und nicht exklusiv vergeben werden können, kann so ein Vertrag schon mal ein paar Seiten lang sein, zumindest, wenn er "gerichtsverwertbar" und damit wasserdicht sein soll. Mit anderen Worten: Wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde und die darin vereinbarte Summe nicht nachweislich geflossen ist, verbleiben die Nutzungsrechte ohnehin beim Rechteinhaber, in diesem Fall also beim Filmhersteller. Kein Grund also, dies extra zu erwähnen! Klugscheissmodus off;-) Das ist interessant und lehrreich keine Frage. Bei Kleinprojekten allerdings werden die Nutzungsrechte ja allerdings meist vertragslos per Mail o.ä. abgesprochen, kein Mensch setzt sich bei einem 500 EUR-Projekt hin und macht einen VErtrag und standartisierte AGB sind juristisch fragwürdig. Einen Vermerk in der Rechnung, dass das Werk formal erst nach Vergütung wie abgesprochen genutzt werden darf, finde ich aus psychologischen Gründen schon sinnvoll.

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Antwort von joergfrommann:

Dann sollte es aber ein professioneller Vertrag mit Auflistung der einzuräumenden Nutzungsrechte sein, sonst ist das arg unprofessionell. Bei größeren Kunden mit filmerfahrener Rechtsabteilung wär man da schnell aussen vor. Zum Glück entscheiden Rechtsabteilungen nicht über Auftragsvergaben. Ansonsten gäbs wohl nur noch Schwarzweiß-Filme ohne Ton;))))

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Antwort von srone:

mit dem grossen vertrag beim grossen projekt mit einer filmproduktinsfirma mit rechtsabteilung gebe ich dir recht, hier geht es aber um einen veranstalter der eine "kleine" doku in auftrag gab, und wie joerg-fromann schon richtig erwähnte um das psychologische moment, lege ich selbigem einen 10-seiten-nutzungsrechte-vertrag vor, wird er sich wohl einen anderen suchen, da das oben erwähnte vertrauensverhältnis in diesem punkt schon leidet.

lg

srone

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Antwort von domain:

Zum Glück entscheiden Rechtsabteilungen nicht über Auftragsvergaben. Ansonsten gäbs wohl nur noch Schwarzweiß-Filme ohne Ton;)))) LOL...
Bei größeren Projekten werden ja gewöhnlich Meilensteine vereinbart. Das Erreichen eines jeden dieser Meilensteine durch den Auftragnehmer löst dann jeweils eine sogenannte Meilensteinzahlung seitens des Auftraggebers aus.
Aber selbst bei kleineren Projekten würde ich nach dem Rohschnitt einen Meilenstein mit dem Kunden vereinbaren.

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Antwort von NEEL:

Ich hab das noch nie anders gemacht und bin immer gut gefahren - im Gegenteil - das ist nach dem Buch der erste professionelle Eindruck, den ein Kunde vom Filmhersteller gewinnen kann.

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Antwort von marwie:

Am Anfang dieser Woche hat er den Trailer auf seinen Internetseiten und Facebook veröffentlicht, ich habe ihn darauf hin gefragt, wann mit dem Geld zu rechnen ist, als ich keine Antwort bekam, ließ ich es von Youtube entfernen, was auch umgehen geschehen ist. Seitdem stellt sich diese Firma tot und hat stattdessen den IMovie-Trailer vom letzten Jahr gepostet. Das war eindeutig das falsche vorgehen, nicht mal eine ganze Woche Frist zum Antworten ist zu wenig....
Ich hätte einfach eine Rechnung über den vereinbarten Betrag gestellt, zahlbar innert 30 Tagen (oder von mir aus auch 10 Tagen). Wenn dann nichts kommt, eine freundliche Mahnung. Erst dann hätte ich mit einer Löschung des Videos von YT gedroht und eine Frist gesetzt, ab wann das Video nicht mehr verfügbar sein wird, falls er nicht bezahlt.

Indem du das Video einfach so entfernen liesst, hast du den Kunden ziemlich sicher vor den Kopf gestossen und nun wird es wohl schwierig, dass du an dein Geld kommst, auch wenn du im Recht bist.

Das nächste mal unbedingt die Bedingungen schriftlich festhalten (wenigstens per Mail) und nicht überstürzt handeln, wenn das Geld mal nicht sofort kommt.

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Antwort von domain:

Ich hätte einfach eine Rechnung über den vereinbarten Betrag gestellt, zahlbar innert 30 Tagen (oder von mir aus auch 10 Tagen). Wenn dann nichts kommt, eine freundliche Mahnung. Genau so sollte es laufen, wobei man dem Kunden zunächst auch noch eine goldene Brücke in dem Sinne bauen kann, dass er wahrscheinlich den Fälligkeitstermin übersehen hat, man aber selbst auch immer um pünktliche Bezahlung eingegangener Rechnungen bemüht sei und das im Grunde auch von den Kunden erwarte.
Eines ist aber auch klar, ab einem gewissen Punkt gibt es nur mehr realen materiellen Schriftverkehr.

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Antwort von Alf_300:

Der Kunde bezahlt nicht, nutzt also eine unrechtmäßig gezogenen Kopie,
das ist u.U. Sache für einen Abmahnanewalt

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Antwort von Jott:

" ... mit dem Veranstalter ausgemacht das er 500 zzgl Anfahrt bezahlt. Ich weis mittlerweile, das es viel zu wenig ist, aber brauchte halt paar Referenzen und es waren insgesamt 5 Events."

Hattest du überhaupt eine korrekte Rechnung geschrieben, oder war das ein "billiger Student kriegt ein paar Euro Cash auf die Kralle"-Deal?

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Antwort von videotomi:

Hallo,

verlange künftig 50% als Anzahlung VOR Beginn der Arbeiten - die Rechnung für die weiteren 50 % sende dann gleichzeitig mit Übergabe der finalen Version.

Bisher haben dies bei mir alle Kunden ohne murren akzeptiert...habe das aber auch schon immer im schriftlichen Angebot drin.

(Zumindest senkt das Vorgehen dein Betriebsrisiko um 50 % ;-)

Tomi


www.videotown.tv

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Antwort von iasi:

Wenn man das so liest, hat man den Eindruck, dass hier das Gerechtigkeitsgefühl etwas durch geht.

Ohne schriftlichen Auftrag gibt es keine Verpflichtung für den Kunden - da könnte sonst ja auch jeder bei einer Veranstaltung filmen und anschließend ein Video nebst Rechnung an den Veranstalter schicken.
Wie wäre es mit einem Making-Off von eurer Arbeit?

Ohne korrekten Auftrag gilt: Gefällt ihm das Video und will der Kunde es auch nutzen, dann bezahlt er dafür - sonst gibt es kenerlei Verpflichtung.

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Antwort von le.sas:

Schreib ihm nachträglich eine Rechnung,
ich weiß nicht wie lange nach dem Job das noch geht, aber was ich weiß ist, dass du relativ einfach online nen Titel erwirken kannst.
Musst mal nach der Seite Googeln, du gibst da einfach nur ein paar Daten ein (Was hast du gemacht, Adresse von dir und der Firma, ein paar Eckdaten)
Das war s, du drückst auf Absenden und hast nichts mehr weiter zu tun.
Es wird dann automatisch ein Mahnverfahren eingeleitet, der bekommt Post und wir abgemahnt, irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher.
Du hast keine Kosten und auch keinen großen Aufwand, alles was an Kosten anfällt wird direkt auf ihn umgerechnet.

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Antwort von joergfrommann:

Wenn man das so liest, hat man den Eindruck, dass hier das Gerechtigkeitsgefühl etwas durch geht.

Ohne schriftlichen Auftrag gibt es keine Verpflichtung für den Kunden - da könnte sonst ja auch jeder bei einer Veranstaltung filmen und anschließend ein Video nebst Rechnung an den Veranstalter schicken.
Wie wäre es mit einem Making-Off von eurer Arbeit?

Ohne korrekten Auftrag gilt: Gefällt ihm das Video und will der Kunde es auch nutzen, dann bezahlt er dafür - sonst gibt es kenerlei Verpflichtung. Ist in diesem Fall eindeutig, das Videos wurden vom Kunden ja schon genutzt. Das Vorgehen, die Videos ohne Mahnung zu löschen war sicher weder korrekt noch nützlich für das Vertrauensverhältnis.

Sinnvoll wäre es wohl zu versuchen, einen konstruktiven Dialog wieder aufzubauen und eine sofortige Freigabe der Videos gegen die Vereinbarung eines Zahlungsziels anzubieten. Natürlich schriftlich. Danach das übliche Mahnverfahren, wenn das Zahlungsziel verfehlt wird.

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Antwort von iasi:

Schreib ihm nachträglich eine Rechnung,
ich weiß nicht wie lange nach dem Job das noch geht, aber was ich weiß ist, dass du relativ einfach online nen Titel erwirken kannst.
Musst mal nach der Seite Googeln, du gibst da einfach nur ein paar Daten ein (Was hast du gemacht, Adresse von dir und der Firma, ein paar Eckdaten)
Das war s, du drückst auf Absenden und hast nichts mehr weiter zu tun.
Es wird dann automatisch ein Mahnverfahren eingeleitet, der bekommt Post und wir abgemahnt, irgendwann kommt der Gerichtsvollzieher.
Du hast keine Kosten und auch keinen großen Aufwand, alles was an Kosten anfällt wird direkt auf ihn umgerechnet. Mal eben eine Rechnung schreiben?
Wär dies so einfach möglich, könnte dir Hinz und Kunz Rechnungen schicken und ein Mahnverfahren bis hin zur Pfändung betreiben.

Glücklicherweise geht so was aber eben nicht so einfach.

Die einzige Möglichkeit wäre eine Einigung mit seinem Geschäftspartner. Sofern dieser das Video wirklich möchte, ist er sicherlich bereit etwas dafür zu bezahlen.
Vage Absprachen über 500€ sind immer knifflig, wenn man nachher weitere Kosten geltend machen möchte. Wenn der Kunde zu Beginn die Zahl 500 hört und am Ende weit mehr bezahlen soll, ist dies ungünstig.

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Antwort von kichiku:

hi, hatte mal vor zwei jahren das gleiche problem...
in etwa auch die gleiche summe... hatte auch keinen vertrag und sonstiges... nur eben emailkontakt und diese auch gespeichert... also nachträglich eine rechnung geschickt, dann mahnung, dann amtsgericht... hat alles ewig gedauert... am ende hat das amtsgericht mir recht gegeben aber er wollte immer noch nicht zahlen... dann eben gerichtsvollzieher eingeschaltet und vor einem monat das geld bekommen...

ziemlich nervig aber ging am ende doch...

viel glück...

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Antwort von der_kleine_techniker:

Bevor man jetzt anfängt, gutes Geld schlechten hinterher zu werfen:

Man sollte vorher einmal prüfen, ob es überhaupt noch etwas zu holen gibt. Wenn der Kunde in Insolvenz ist, dann nutzt auch der Gerichtsvollzieher nichts mehr. Wo kein Geld ist da ist nichts zu holen, und den Gerichtsvollzieher bezahlt man selbst. Am besten Vorkasse bei Auftragserteilung, damit die fixen Kosten gedeckt sind, und der Rest bei Abgabe und Annahme.

Und wer das Geld für Vorkasse nicht hat, der hat auch kein Geld um später zu bezahlen.

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Antwort von le.sas:

Ich hab ja auch geschrieben dass ich nicht weiß wie lange das nach dem Job noch geht mit Rechnung schreiben.
Ansonsten halt Pech gehabt, bißchen Naiv gewesen ;)
Schreib ne Rechnung, und du kannst es so machen wie ich es beschrieben habe, da hat man 0 Aufwand

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Antwort von i-dot:

Hallo,

wenn ich das so lese, ist es wohl wichtig von Anfang an eine sinnvolle Vereinbarung zu haben. Allerdings sollte diese nicht zu viele Seiten haben.

Könnte hier im Forum denn jemand eine Vorlage dazu zur Verfügung stellen? Klar ist, dass jeder Vereinbarung unterschiedlich zu gestalten ist, jedoch könnte man sich bei den ersten Malen vielleicht daran orientieren.

Und wenn man dann doch keinen Vertrag macht, hat man zumindest ein paar Hinweise, worauf man achten sollte.

Danke und Gruß,

tobias

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Antwort von le.sas:

Also wenn man es sich recht überlegt-
jeder der schonmal was gekauft hat (und das sollte ungefähr jeder Mensch haben), hat auch schonmal eine Rechnung bekommen.
Es ist also gar nicht so trickreich wie man denkt, sondern das banalste und einfachste auf der Welt- Arbeiten, Rechnung schreiben.
Ich will jetzt nicht sagen das lernt man im Kindergarten, aber alleine der gesunde Menschenverstand sollte das einem lehren.
Insofern ist das doch echt einfach.
Schreib einen KV, und dann ne Rechnung, Fertig.

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Antwort von i-dot:

Hallo

@le.sas

das mit der Rechnung ist schon richtig. Aber wie das eben so ist mit B2B oder B2C. Da gibt es schon Unterschiede und bei einem Werkvertrag möglicherweise auch gleich noch.

Nur als Beispiel: Ich kaufe ein Gerät, das gibt innerhalb der ersten 6 Monate den Geist auf, dann habe ich ein Recht auf Gewährleistung vom Verkäufer.

Ich als Firma kaufe ein Gerät und es geht kaputt habe ich keine Gewährleistung mehr, weil ich es ja abgenommen habe! Dann gibt es nur noch Garantie und die kommt vom Hersteller und nicht vom Verkäufer.

Also aus dieser Sicht könnte es da immer noch ein paar Fallstricke geben, die die Juristen hier eingebaut haben.
(Mich hat die Frage eines Juristen einmal sehr irrietiert: Wieviele Verträge haben sie geschlossen als sie diesen Kaugummi gekauft haben?
Es sind 3! Einen Kaufvertrag, einen Vertrag für die Übergabe des Geldes und einen Vertrag, dass der Kaugummi mein Eigentum wird).

... aber vielleicht sehe ich die Welt wieder viel zu kompliziert.

Gruß,

t.

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Antwort von le.sas:

naja du musst ja Dienstleistung und Waren unterscheiden.
Wir haben das alles in der Uni durchgekaut, wäre ich mal bloß dagewesen ;)

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Antwort von HTM12:

Hi,


danke für die vielen Antworten, es wird mir eine Lehre sein ...

Habe meine Referenzclips, die ich für (m)einen Reel spot nehmen kann.

Bin zwar noch am Überlegen ob ich dagegen Rechtlich/Polizeilich vorgehe, aber im Endeffekt bringts nichts, weil der die Firma auf seine Mutter angemeldet hat und die hat nichts mit dergleichen zutun ... wahrscheinlich ist der schon mehrfach insolvent gegangen ...



Kann ich ein Youtube Video machen, mit paar Szenen aus dem Trailer und danach steht, leider ist nicht mehr zu sehen, die Firma xy, die diesen Trailer in Auftrag gegeben hat, bezahlt die erbrachten und abgenommene kreative Arbeit nicht.

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Antwort von tommyb:

Das wäre zwar ein effektiver und öffentlicher Pranger der sicherlich "gerecht" ist, aber das könnte für Dich - auch wenn Du eigentlich der Leidtragende bei der ganzen Sache warst - dicke Probleme mitbringen.

Lass es lieber. Ignoriere ihn. Rede schlecht über ihn hinter seinem Rücken. Sei ein Arsch, aber sei dabei nicht zu offensichtlich und gib ihm keine Möglichkeit den Spieß umzudrehen.

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Antwort von NEEL:

im Endeffekt bringts nichts, weil der die Firma auf seine Mutter angemeldet hat Rede doch einfach mit seiner Mutter...;-)

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Antwort von aight8:

Wie alt ist der Arbeitsgeber? :D

Aber ich meins ernst: Einfach Rechnung schicken. Dann Betreibung einleiten nach einer Mahnung von dir - wo du Ihm auf die Folgekosten aufmerksam machst. Nenn Ihm die Paragraphen usw. kenne nur das schweizer Gesetzt aber Ihr werded es wohl ähnlich geregelt haben. Bei uns würde eine Betreibung dem Antragssteller in der Regel keine Kosten verursachen.

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Antwort von marwie:

Hi,


danke für die vielen Antworten, es wird mir eine Lehre sein ...

Habe meine Referenzclips, die ich für (m)einen Reel spot nehmen kann.

Bin zwar noch am Überlegen ob ich dagegen Rechtlich/Polizeilich vorgehe, aber im Endeffekt bringts nichts, weil der die Firma auf seine Mutter angemeldet hat und die hat nichts mit dergleichen zutun ... wahrscheinlich ist der schon mehrfach insolvent gegangen ... Nochmals die Frage: hast du überhaupt je eine schriftliche Rechnung gestellt? Ohne kannst du nicht rechtlich vorgehen und die Polizei hat erst recht nichts damit zu tun...
Ob die Firma nun auf die Mutter angemeldet ist oder auf sonst wen, spielt ja keine Rolle, du hast einen Aufrag bekommen von der Firma und es wurde ein Entgelt vereinbart.

Ich empfehle dir, informier dich mal gründlich, wie das läuft mit Offerte, Auftrag, Rechnung, Mahnung etc. bevor du irgendwas willkürlich machst...


Kann ich ein Youtube Video machen, mit paar Szenen aus dem Trailer und danach steht, leider ist nicht mehr zu sehen, die Firma xy, die diesen Trailer in Auftrag gegeben hat, bezahlt die erbrachten und abgenommene kreative Arbeit nicht. Nein, sowas ist unprofessionell und vermutlich auch nicht legal... (zumindest könnte dich die Firma wegen Rufschädigung anklagen).

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Antwort von iasi:

Hört doch auf mit diesem "Rechnung schicken"!
Wofür denn?!
Es existiert kein schriftlicher Auftrag.

Mit der Rechnung kann sein "Kunde" Papierflieger falten.

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Antwort von wolfgang:

Es braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Auftrag. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn die Sache per Handschlag und mündlich vereinbart ist. Und auch, indem das Video vom Kunden "angenommen" und auf youtube gestellt worden ist.

Eine Rechnung gehört aber definitv gestellt, ohne dem sagt der Kunde ja später vor Gericht, dass er gezahlt hätte wenn er eine Rechnung bekommen hätte.

Problematisch ist das Herunternehmen lassen - hier könnte sogar die Forderung nach Schadenersatz auftauchen, vermute ich mal. Schwierig wirds trotzdem, jetzt das Geld zu bekommen - ohne Anwalt gehts wohl gar nicht, ohne Gericht auch kaum.

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Antwort von aight8:

Natürlich brauchts keinen schriftlichen Vertrag! wolfgang hat es super zusammengefasst.

Von demher Rechnung schicken. Hier wird total um den heissen Brei geredet, was willst du sonst machen?

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Antwort von iasi:

Es braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Auftrag. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn die Sache per Handschlag und mündlich vereinbart ist. Und auch, indem das Video vom Kunden "angenommen" und auf youtube gestellt worden ist.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - und bzgl. der auftragserteilung liegt die beweispflicht auf seiten des auftragsnehmers.

der kunde hatte ein video auf seine seite gesetzt - das ist dann zwar eine urheberrechtsverletzung, aber auch hier muss erst mal der nachweis geührt werden, vor allem aber ist dies noch kein nachweis für eine erfolgte auftragserteilung ...

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Antwort von iasi:

Natürlich brauchts keinen schriftlichen Vertrag! wolfgang hat es super zusammengefasst.

Von demher Rechnung schicken. Hier wird total um den heissen Brei geredet, was willst du sonst machen? tja - rechnung schicken - da hat der kunde dann etwas fürs klo ...

was er machen könnte:
sich mit dem kunden einigen - sofern dieser interesse am video hat, bestehen da immerhin chancen

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Antwort von martin2:

mit dieser aktion hast du etwas gelernt. nämlich dass es besser ist, im vorfeld dinge zu klären. ohne einen großen vertrag aufzusetzen, mit klauseln und regeln.

schick ein kurzes angebot, was deine arbeit bzw. dein video kostet, wie lange es sein soll und wann der kunde es bekommt und innerhalb welcher zeit er bezahlen muss oder eine vorausszahlung (variabel) leisten muss . schick es als email und der kunde soll deine mail kopieren und darunter tippen : Auftrag erteilt und einverstanden! Unterschrift. fertig. macht für dich und den kunden wenig aufwand.

noch sicherer ist es, wenn du das per fax schickst, er soll es unterschreiben und zurückfaxen.

wenn ein kunde das nicht unterschreibt, dann kannst du ihn getrost vergessen.

wenn du dein geld vorwiegend mit videos oder medialem service verdienen willst, rate ich dir zu einem beitritt der gewerkschaft verdi. dort ist auch eine rechtsberatung und rechtschutz in solchen fällen dabei.

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Antwort von wolfgang:

Es braucht nicht unbedingt einen schriftlichen Auftrag. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn die Sache per Handschlag und mündlich vereinbart ist. Und auch, indem das Video vom Kunden "angenommen" und auf youtube gestellt worden ist.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - und bzgl. der auftragserteilung liegt die beweispflicht auf seiten des auftragsnehmers.

der kunde hatte ein video auf seine seite gesetzt - das ist dann zwar eine urheberrechtsverletzung, aber auch hier muss erst mal der nachweis geührt werden, vor allem aber ist dies noch kein nachweis für eine erfolgte auftragserteilung ... Allerdings würde er erklären müssen, WOHER er das Video gehabt hat, welches er auf seine Seite gesetzt hatte. Wie glaubwürdig dies wäre, noch dazu wenn es sich vielleicht noch dazu um firmenspezfische Inhalte handelt, können wir hier nicht abschätzen.

Natürlich ist die Positon immer besser, wenn es Schriftlichkeit gibt - vorher. Aber in dem Fall würde ich zumindest arg lästig werden. Eine Rechnung legen, Mahnungen schreiben, damit drohen das dem Anwalt zu geben usw. Auch wenn die Kosten für einen Rechtsstreit auch das Risiko darstellen, welche schnell viel höher werden können als der eigentliche Streitwert um den es geht.

Das Problem hier ist nicht nur recht zu haben, sondern auch recht zu bekommen. Und zweiteres ist halt leider in Wirklichkeit teuer und mit Risken behaftet.

Wenn man so ein Geschäft macht, ohne Vertrag und nur mit Handschlag, dann geht man halt entweder auf Vorkasse (bei so einem Betrag kein sonderliches Thema), oder übergibt das Material + Rechnung mit einer Übergabebestätigung oder nur gegen Geld. Oder man hat halt Schriftlichkeit - und wenn es nur ein email ist wo man dem Kunden vorab die Auftragsannahme per email bestätigt und sich auf ein Handschlag-Datum und einen Mitarbeiternamen bezieht. Auch wenn immer eine Bestätigung vom Kunden besser ist, aber das kann man im Nachhinein leicht sagen, eh klar.

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Antwort von Sinarius:

Die Hälfte im Voraus und ein ungebrandetes Video erst nach voller Bezahlung... so muss es heutzutage laufen, ansonsten bleibt man zu oft auf seinen Kosten sitzen... in der THEORIE!

In der Praxis sieht es so aus, dass man mit solchen Konditionen kaum Aufträge bekommt, weil es eben zu viele Billiganbieter gibt, die bei einem gut produziertem Werbespot, der wegen der VFX vorgestellt wird und bei dem die Info angegeben wird "Den haben wir für 800€ produziert" auch noch laut in den Saal rufen: "DAS IST ZU TEUER, DAS KRIEG ICH BILLIGER HIN!"

Klar krieg ich alles billiger hin, ich kann es auch umsonst produzieren... aber das ist ja nicht Sinn der Sache. Solange sich so viele unter Wert verkaufen, hat man es einfach schwer.

Anders mach ich es trotzdem nicht mehr, egal ob Webseite, Imagefilm oder Fotos: eine benutzbare Version gibt es erst nach vollständiger Bezahlung und der ON/OFF-Knopf der Kamera wird erst nach einer Anzahlung betätigt, die zumindest meine Unkosten abdeckt. PUNKT. Dann hab ich halt nur einen und keine 10 Aufträge - den aber dafür anständig und sicher bezahlt.

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