Frage von Steelfox:Schön das es solch ein kompetentes Forum gibt, wo man auch mal echte Tipps bekommt.
Kurze Zusammenfassung der Situation:
Wir besitzen seit kurzem ein Gewerbe und filmen u.a. verschiedene Veranstaltungen, bearbeiten das Ganze und verkaufen die fertigen DVDs wieder an interessierte Kunden.
Wir sprechen immer im Vorfeld mit dem jeweiligen Veranstalter und den teilnehmenden Künstlern (soweit welche vorhanden sind).
Ebenfalls in Vorfeld bieten wir den Veranstaltern und Künstlern an, deren Homepage im Abspann und auf unserer Homepage mit zu erwähnen.
Alle gaben immer ihr Einverständnis für die Produktion und deren anschließenden Verkauf.
Bei meinen Fragen geht es speziell um ein historisches Fest, mit mittelalterlichen Darbietungen in unserer Nachbarschaft.
Das Thema GEMA kann erstmal außer Acht gelassen werden, da jegliche Musik entfernt wurde und Hintergrundmusik durch Eigenkompositionen ersetzt wurde.
Frage 1.) Ist es sehr verwerflich wenn ich den Künstlern jeweils eine DVD anbiete, wo sie mir lediglich Porto und Materialkosten ca. 3€ dafür bezahlen? (ist diesmal in den Vorgesprächen nicht vereinbart wurden.)
Frage 2.) Gleichzeitig habe ich angeboten, einen Ausschnitt aus der DVD – den Künstler betreffend – zur Verfügung zu stellen, damit der Künstler diesen Ausschnitt auf seiner Homepage oder woanders veröffentlichen kann. Diesen BEARBEITETEN Ausschnitt würde ich mir allerdings bezahlen lassen wollen. Dann kann er mit seinem Ausschnitt machen was er will.
Einer der Künstler sagte mir nun, das sei nicht rechtens. Alle Aufnahmen des Künstlers gehören ihm allein und ich dürfe diese nicht in Rechnung stellen.
Habe ich denn nicht das U-Recht auf meine bearbeiteten Aufnahmen?
Er hatte ja sein Einverständnis vor dem gefilmt werden gegeben.
Schön wenn Ihr mir einen kurzen Tipp geben könntet, wie ich mich in diesem speziellen Fall verhalten soll.
Vielen Dank im vorraus.
Antwort von B.DeKid:
Gude
Hast Du den die Einwilligung schriftlich?
Weil ansonsten kann man da viel erzählen.
MfG
B.DeKid
Antwort von KSProduction:
Schön das es solch ein kompetentes Forum gibt, wo man auch mal echte Tipps bekommt.
Kurze Zusammenfassung der Situation:
Wir besitzen seit kurzem ein Gewerbe und filmen u.a. verschiedene Veranstaltungen, bearbeiten das Ganze und verkaufen die fertigen DVDs wieder an interessierte Kunden.
Wir sprechen immer im Vorfeld mit dem jeweiligen Veranstalter und den teilnehmenden Künstlern (soweit welche vorhanden sind).
Ebenfalls in Vorfeld bieten wir den Veranstaltern und Künstlern an, deren Homepage im Abspann und auf unserer Homepage mit zu erwähnen.
Alle gaben immer ihr Einverständnis für die Produktion und deren anschließenden Verkauf.
Bei meinen Fragen geht es speziell um ein historisches Fest, mit mittelalterlichen Darbietungen in unserer Nachbarschaft.
Das Thema GEMA kann erstmal außer Acht gelassen werden, da jegliche Musik entfernt wurde und Hintergrundmusik durch Eigenkompositionen ersetzt wurde.
Frage 1.) Ist es sehr verwerflich wenn ich den Künstlern jeweils eine DVD anbiete, wo sie mir lediglich Porto und Materialkosten ca. 3€ dafür bezahlen? (ist diesmal in den Vorgesprächen nicht vereinbart wurden.)
Frage 2.) Gleichzeitig habe ich angeboten, einen Ausschnitt aus der DVD – den Künstler betreffend – zur Verfügung zu stellen, damit der Künstler diesen Ausschnitt auf seiner Homepage oder woanders veröffentlichen kann. Diesen BEARBEITETEN Ausschnitt würde ich mir allerdings bezahlen lassen wollen. Dann kann er mit seinem Ausschnitt machen was er will.
Einer der Künstler sagte mir nun, das sei nicht rechtens. Alle Aufnahmen des Künstlers gehören ihm allein und ich dürfe diese nicht in Rechnung stellen.
Habe ich denn nicht das U-Recht auf meine bearbeiteten Aufnahmen?
Er hatte ja sein Einverständnis vor dem gefilmt werden gegeben.
Schön wenn Ihr mir einen kurzen Tipp geben könntet, wie ich mich in diesem speziellen Fall verhalten soll.
Vielen Dank im vorraus.
zuerstmal finde ich, daß ein künstler froh sein soll, daß es leute gibt, die einen fähigen mitschnitt ihrer darbietung in der lage sind zu filmen. ich denke auch, daß es ratsam ist wenn man es schriftlich hat die veranstaltung filmen zu dürfen. das recht, die aufnahme kostenlos weiterzureichen oder erst recht geld dafür zu nehmen hat man ohnehin nicht. hat man die genehmigung, das gemafreie programm zu filmen dann kann man mit ziemlicher sicherheit geld dafür nehmen. es ist üblich, für eine dienstleistung geld zu bekommen. wenn keine summer vereinbart wurde kann man das material auf wunsch des künstlers ja wieder vernichten. z.B. wenn der künstler mit dem nachträglich vereinbarten preis nicht zufrieden ist oder mit der aufnahme im allgemeinen.
Antwort von Meggs:
Ich denke auch, entscheidend ist, in wie weit deine Darstellung beweisbar ist, bzw. ob du einen schriftlichen Vertrag mit dem Künstler hast oder nicht.
Hast du keinen schriftlichen Vertrag, und kannst du das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages nicht beweisen, so kann der Künstler dir sogar nachträglich verbieten, die DVD's zu vermarkten.
Hast du aber einen Vertrag, in dem der Künstler die Vermarktung pauschal erlaubt, und auf Gewinnbeteiligung oder ähnliches verzichtet, dann darfst du die DVD auch verkaufen an wen du willst. Also auch an den Künstler selbst. Er muß sie ja nicht nehmen. Du darfst dem Künstler grundsätzlich natürlich auch einen Auschnitt für seine Homepage gegen Geld anbieten. Muß er auch nicht machen, wenn er nicht will. Zur Herausgabe eines Ausschnittes ohne Bezahlung kann er dich auch nicht zwingen, wenn das nicht vereinbart wurde. Ich persönlich würde es aber für fair halten, ihm den Ausschnitt wo er drauf ist, so wie er auf der DVD ist, ohne weitere Bearbeitung für seine Homepage zur Verfügung zu stellen. Mit gegenseitigem Link, dann hat jeder was davon.
Antwort von Steelfox:
Hallo zusammen,
und schon mal vielen Dank für die netten Hinweise.
Leider haben wir in diesem Fall die Vereinbahrungen nicht schriftlich festgehalten.
Natürlich machen wir das schriftlich fest, zumindest meistens. Dafür entwerfen wir jeweils vorher für die Veranstaltung ein genau abgestimmtes Schreiben mit allen was da wichtig ist, sprich Verkauf, Gemarechte etc.
Für diese Veranstaltung hatten wir im Vorfeld zu wenig Zeit. Einen Tag vorher haben wir den Veranstalter persönlich gefragt, ob wir filmen dürfen.
Erst am Tag der Veranstaltung haben wir aber entschieden, das wir dort die Veranstaltung aufgenommen.
Die jeweiligen Künstler haben wir erst vorort fragen können. Da noch ein Kameramann dabei gewesen ist, hätte ich ja noch einen Zeugen (da ja selbst mündliche Vereinbahrungen ihre Gültigkeit haben.)
Es ist nur jeweils ein kurzer Ausschnitt aus dem Programm der Künstler zu sehen, was ebenfalls vorher abgesprochen war.
Wie bereits gesagt, haben wir die Sache mit der Homepage angeboten, da der Zugriff auf unsere (meine) Seite doch etwas höher ist, als die der Künstler zusammen. Und mit dem Hinweis im Abspann verstehen wir das als kostenlose Werbung für sie.
Die Möglichkeit einen Teil anzubieten, damit sie für sich selbst Werbung machen können,
empfanden bislang alle als äußerst willkommen, und waren auch bereit, dafür zu zahlen.
Die Rechte aller Künstler sind in keinem Fall eingeschränkt oder gar unterschlagen worden.
Im Gegenteil, wenn man es genau betrachtet, machen wir nicht „kostenlose“ Werbung für sie?
Tja. Bis hierhin, es gibt aber auch wie beschrieben die andere Seite der Medaille…
(manche so genannte Künstler sind doch sehr eigen…)
Habt vielen Dank für eventuelle weitere Hinweise.