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Frage von Becolux:


Hi,
hab da mal ein paar Fragen:

1. Wenn ich einen nicht Gema Freien Song nachspiele instumental, darf ich diesen verwenden ohne zu blechen?

2. Wenn ich auf meinen Privatgrundstück filme und man das Nachbar grunstück sieht mit Haus etc , muss ich den Nachbarn um Erlaubniss fragen?

3. Gibt es Ärger wenn man in dem Film die ganze Zeit in nem Markenpullover rum rennt? Beispielsweise Nike oder so und man das genau erkennt. (Weitere Beispiel: Tempotaschentücher, etc)
Oder sehen die Hersteller das nur als Gratis Werbung?
Genuso wie mit Handys, Autos etc.
Vor allem was sagen die Firmen wenn der Film nichts ist womit man sich brüsten könnte.

4. Wie läuft das ab wenn ich öffentliche Einrichtungen, Firmen, Promis etc beleidige/verarsche?
Was kann da auf mich zu kommen?
Im Tv werden ja eigentlich auch immer Firmen wie Ebay von Hoecker.

5. Wenn ich in öffentlichen Bereichen filme und fremde Leute sind (Erkennbar!!) mit drauf. Ich seh sie nie wieder, darf sie also nicht drin lassen. Reicht das jetzt wenn ich nen Balken über die Augen haue? Oder den Kopf verwische?

6. Wenn man Zb. an nem Bahnhof filmt und erwischt wird (steht in nem Thread hier) das die Polizei kommt.
Hätten die das recht mir die Kamera zubeschlagnahmen?

Danke :)

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Antwort von Anonymous:

1. Wenn ich einen nicht Gema Freien Song nachspiele instumental, darf ich diesen verwenden ohne zu blechen? Nein. Du brauchst die Erlaubnis des Komponisten. Kann sein, daß Du bei einer öffentlichen Spielung GEMA-pflichtig wirst (oder Schmerzensgeld, je nachdem, wie gut Du bist). 2. Wenn ich auf meinen Privatgrundstück filme und man das Nachbar grunstück sieht mit Haus etc , muss ich den Nachbarn um Erlaubniss fragen? Nein. Solange der Nachbar nicht das Motiv, sondern nur Beiwerk ist.+ 3. Gibt es Ärger wenn man in dem Film die ganze Zeit in nem Markenpullover rum rennt? Beispielsweise Nike oder so und man das genau erkennt. (Weitere Beispiel: Tempotaschentücher, etc)
Oder sehen die Hersteller das nur als Gratis Werbung?
Genuso wie mit Handys, Autos etc.
Vor allem was sagen die Firmen wenn der Film nichts ist womit man sich brüsten könnte. Nein. Es sei denn, Du machst einen Werbeclip (satirisch oder auch nicht). In einem normalen Film muß man ja irgendwas an Kleidung anhaben. Jedenfalls wenns kein Porno werden soll. Markenlogo gezielt herausstellen wäre problematisch. 4. Wie läuft das ab wenn ich öffentliche Einrichtungen, Firmen, Promis etc beleidige/verarsche?
Was kann da auf mich zu kommen?
Im Tv werden ja eigentlich auch immer Firmen wie Ebay von Hoecker. Was denn nun??? Beleidigen oder verarschen? Beleidigen: dafür zahlst Du, und zwar nicht schlecht. Wenn Du eine Satire machst, wäre das zulässig. Aber die Grenzen sind fließend. Hohes Risiko, wenn man da nicht firm ist.
Was im TV passiert, hat Dich vereinfacht gesagt nicht zu interessieren. Dein eigenes Handeln wird daran nicht gemessen. 5. Wenn ich in öffentlichen Bereichen filme und fremde Leute sind (Erkennbar!!) mit drauf. Ich seh sie nie wieder, darf sie also nicht drin lassen. Reicht das jetzt wenn ich nen Balken über die Augen haue? Oder den Kopf verwische? Solange die Personen nur Beiwerk sind, brauchst Du die Gesichter nicht unkenntlich machen. Das hat nix damit zu tun, ob Du die wiedersiehst oder nicht. 6. Wenn man Zb. an nem Bahnhof filmt und erwischt wird (steht in nem Thread hier) das die Polizei kommt.
Hätten die das recht mir die Kamera zubeschlagnahmen? Du meinst Privatgrund. Das läuft anders: Du wirst vom Besitzer oder derem Beauftragten (Wachdienst) aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Die Polizei wird in 99% erst geholt, wenn Du Dich weigerst. Die Kamera kann nicht beschlagnahmt werden, ebensowenig das Band. Suche hier mal nach "Beschlagnahme" oder ähnlichem hier im Forum. Vor einem halben Jahr oder so war dazu ein Beitrag von einem Rechtsanwalt hier drin.

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Antwort von Reimer Reimer:

Hallo Becolux,

hier mal eine grobe Einschätzung deiner Fragen

1. GEMA ist das eine, Urheberrechte das andere, bei Werken, die noch nicht
frei sind, brauchst du die Erlaubnis des Rechteinhabers, vielleicht ist der
ja gar nicht in der GEMA ... prüfen

2. Kommt darauf an, was für ein Gebäude dort steht und in welchem
Land sich das Grundstück befindet. Erhellend dürfte für dich der Artikel
über die Panoramafreiheit sein

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Wenn das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist, solltest du lieber von
öffentlichem Grund und Boden filmen, dann ist das erlaubt - in Deutschland.

Deinen Nachbarn filmen, wie er sich gerade in seinem Wohnzimmer be-
wegt, dafür brauchst du (eine schriftliche) Zustimmung ... Hier lauten
die Stichworte "Recht am eigenen Bild" und "Verletzung des höchstper-
sönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen".

3. Hierzu fällt mir das Stichwort "Geschmacksmuster" ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster

Die Bahn lässt sich zum Beispiel die Abbildungen ihres ICEs vergüten.
In kommerziellen Filmen ist eine kundige Person schon einige Zeit damit
beschäftigt für alles, was im Bild ist und irgendwie rechtlich geschützt
sein könnte, die Rechte einzuholen. Lass am besten alle Markenartikel
und dergleichen weg. Da gibt es auch das Stichwort "Schleichwerbung" ...
schon mal gehört?

4. Promis beleidigen? Rate ich dir von ab, selbst wenn es als Satire er-
laubt sein dürfte, hätte der Promi wohl mehr Geld auf dem Konto als du,
was in einem Rechtsstreit für dich eine existenzielle Sache sein kann.
Lass es bleiben. Die Jungs im Fernsehen haben finanzstarke Sender oder
Produktionsfirmen hinter sich ... und müssen doch regelmäßig kräftig
zahlen.

Ein kleiner Blick in den Abschnitt "Klagen" bei Stefan Raab gibt dir eine
Preisvorstellung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Raab

5. Heikles Thema, Stichwort Recht am eigenen Bild, laufen sie nur ent-
fernt durchs Bild, ginge das glatt, füllen sie jedoch dein Bild, brauchst
du ihre Erlaubnis; die können sie dir schriftlich geben, was immer von
Vorteil ist, oder halt konkludent, sprich, du filmst sie und erklärst während
die Kamera Bild und Ton aufzeichnet, dass das ein Film sei, der veröffent-
licht werden soll; wenn sie antworten, sind sie damit einverstanden, das
ist jedoch nur eine grobe Richtschnur. Bedenke immer, dass Leute auch
einfach einen Rechtsanwalt beauftragen können, um dich ein wenig auf
Trab zu halten, obwohl die Aussicht auf Erfolg gering ist ... es gibt aber
Kämpfer, die auch, wenn es aussichtslos ist, versuchen Recht zu be-
kommen.

6. Was in dem Faden steht, weiß ich nicht. In Bahnhöfen hat die Bahn
das Hausrecht, wenn du dort filmst ohne Erlaubnis, hat die Bahn die Mög-
lichkeit, dir das zu untersagen. Wenn die Polizei kommt, hat die ver-
dammt viele Rechte, mach also am besten, was sie von dir wollen, ob
die Polizei das alles gedurft hat, kann man später immer noch anwaltlich
erforschen lassen. Mein Rat: hole dir eine Dreherlaubnis oder filme wie
ein Tourist, ein Lob auf die Canon HV20 & 30 samt eines Manfrotto
Monopods ... und bleibe freundlich ... und stell dich dumm ... das hilft ...
Hundeblick können hilft auch ...

Dies sind einmal ein paar unverbindliche Einschätzungen und Anregungen
zur Lektüre.

Alles Gute Axel

Space


Antwort von Anonymous:

1. Wenn ich einen nicht Gema Freien Song nachspiele instumental, darf ich diesen verwenden ohne zu blechen? Nein. Gemafrei heisst nicht rechtefrei.

2. Wenn ich auf meinen Privatgrundstück filme und man das Nachbar grunstück sieht mit Haus etc , muss ich den Nachbarn um Erlaubniss fragen? Ist das Gebäude lediglich "Beiwerk" und nur im Hintergrund zu sehen, dürfte Dein Nachbar es schwer haben, mit der Verletzung schutzwürdiger Interessen zu argumentieren.
3. Gibt es Ärger wenn man in dem Film die ganze Zeit in nem Markenpullover rum rennt? Beispielsweise Nike oder so und man das genau erkennt. Ja.
Vor allem was sagen die Firmen wenn der Film nichts ist womit man sich brüsten könnte. Unterlassungsanspruch auf Verbreiten des Werks + Schadenersatzforderung.
4. Wie läuft das ab wenn ich öffentliche Einrichtungen, Firmen, Promis etc beleidige/verarsche?
Was kann da auf mich zu kommen? Da brauchst Du nicht viel zu tun. Setze Dich in Ruhe hin und warte ab. Herr Prinz und Co. werden auf Dich zukommen ;)
5. Wenn ich in öffentlichen Bereichen filme und fremde Leute sind (Erkennbar!!) mit drauf. Definitionsfrage. Filmst Du eine belebte Fussgängerzone als solche, ist es etwas anderes, als würdest Du einzelne Personen herausstellen.
Ich seh sie nie wieder, darf sie also nicht drin lassen. Du brauchst sie auch nie wieder zu sehen. Im Zweifel werden sie Dich finden ;)
6. Wenn man Zb. an nem Bahnhof filmt und erwischt wird (steht in nem Thread hier) das die Polizei kommt.
Hätten die das recht mir die Kamera zubeschlagnahmen? Grundsätzlich gilt: Bahnanlagen sind keine öffentlichen Einrichtungen sondern Privatbesitz. In der Regel werden dann auch nicht die örtlichen Knöllchenschreiber erscheinen sondern der Bundesgrenzschutz , oder wenn Du besonderes Pech hast, ein privater Wachdienst. Filmst Du rein privat mit einer kleinen Digicam, weil Du die 99jährige Oma zum Zug gebracht hast, wird wahrscheinlich keiner auf die aufmerksam werden. Filmst Du nicht privat, ist im Zweifel eine Drehgenehmigung erforderlich. Die Pressestelle, die für Deinen Bereich zuständig ist, ist zunächst einmal Dein Ansprechpartner. Auf die Fragen nach Ort, Zeit, Grund, Verwendungszweck, Aufwand, Anzahl der Personen solltest Du dann schon Antworten parat haben. Du erhälst dann eine Drehgenehmigung in Schriftform, die Dich dann vor Ort vor größeren Ärgernissen bewahren sollte.
Zum Thema Beschlagnahmeandrohung:
Letzendlich würde es sich im Zweifel um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen Dir und der Deutschen Bahn handeln. Es wird gerne mit Sicherstellungs-/Beschlagnahmeandrohungen gearbeitet, da diese stets geeignet sind, den kleinen Bürger einzuschüchtern, ob sie jedoch rechtlich Bestand haben würde, schätze ich mehr als fraglich ein. Gerne wird in diesem Zusammenhang sinngemäß die Formulierung verwendet "Hören Sie sofort auf, hier Bilder zu machen oder wollen Sie, das ich ihnen Ihre Kamera wegnehme?". Die Aufforderung, das Filmen zunächst einmal einzustellen, wäre vollkommen korrekt. In Verbindung mit einer Beschlagnahmeandrohung oder Sicherstellungsandrohung könnte Du allerdings zu etwas genötig werden (Androhung eines empfindlichen Übels), was juristisch zweifelhaft wäre. Kleiner Tipp: Lasse die Kamera immer mitlaufen, zeichne zumindest stets den Ton auf. Er wird Dir später als wertvollers Beweismittel dienen.
Aber, das Leben muss ja nicht immer eskalieren, und im normalen Tagesgeschäft sollten Bahnmitarbeiter auch keine Unmenschen sein. Wenn Dir die Prozedur mit Drehgenehmigungen zu umständlich ist, wende Dich einfach mal an einen Mitarbeiter am Service-point Deines Bahnhofes (die sind ja Kummer gewohnt *g*). Vielleicht gelingt es Dir dann ja, die Dinge auf dem "kleinen Dienstweg" zu lösen. Letzendlich kommt es ja auch immer aufs Thema an. Drehst Du für Deine örtliche Kirchengruppe zum Thema "Die Bahnhofsmission - kleine Engel auf Erden", wirst Du wahrscheinlich weniger Schwierigkeiten bekommen, als bei einem Dreh zum Thema "Der Steuerzahler und die Millardenverschwendungen der Deutschen Bahn".

Viel Glück :)

Space


Antwort von Becolux:

oO

Danke für die Ausführlichen Antworten.

Hat mir sehr geholfen. Ty

Space


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