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Infoseite // Das könnte teuer werden: Achtung beim Filmdreh oder Fotoshooting vor Fototapeten



Newsmeldung von slashCAM:



Ein jetzt bekannt gewordenes Gerichtsurteil sorgt gerade für viel Aufsehen: die Vermieterin einer Ferienwohnung wurde erfolgreich auf Schadensersatz verklagt, weil auf ei...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Das könnte teuer werden: Achtung beim Filmdreh oder Fotoshooting vor Fototapeten


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Antwort von Frank Glencairn:

Das deutsche Rechtssystem ist eindeutig kaputt.
Eine Lösung könnten hier in vielen Fällen tatsächlich per Bild-KI geschaffene Hintergründe, Objekte und Bilder liefern, sind diese doch nach aktuell geltendem Recht nicht vom Urheberrecht geschützt, da dies nur für persönliche, geistige Schöpfungen eines Menschen gilt. Oder gleich von dem KI Motiv ein Poster/Bild/Tapete machen, und damit solchen Klagegeistern den finanziellen Hahn abdrehen, indem man ihre Produkte erst gar nicht kauft.

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Antwort von iasi:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Das deutsche Rechtssystem ist eindeutig kaputt.
Eine Lösung könnten hier in vielen Fällen tatsächlich per Bild-KI geschaffene Hintergründe, Objekte und Bilder liefern, sind diese doch nach aktuell geltendem Recht nicht vom Urheberrecht geschützt, da dies nur für persönliche, geistige Schöpfungen eines Menschen gilt. Oder gleich von dem KI Motiv ein Poster/Bild/Tapete machen, und damit solchen Klagegeistern den finanziellen Hahn abdrehen, indem man ihre Produkte erst gar nicht kauft.
Das hast du in den USA auch.

Man muss sich schon auch die Frage stellen, was denn der Unterschied zwischen einem per Greenscreen in den Hintergrund platziertes Bild aus dem Internet und einer Fototappete, die als Hintergrund genutzt wird, bestehen soll.

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Antwort von Cinemator:

Ich würde gern mal auf die Website von dem Fotografen schauen, wogegen der alles verstoßen hat.

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Antwort von macaw:

Das deutsche Rechtssystem ist wunderbar für aller Art "Nutznießer", Abmahnanwälte und sonstige Spezialisten, aber da komplettiert es ja wunderbar das Sozialsystem...

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Antwort von macaw:

Cinemator hat geschrieben:
Ich würde gern mal auf die Website von dem Fotografen schauen, wogegen der alles verstoßen hat.
Der tingelt halt gerne in fremden Ländern herum und fotografiert alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Andererseits muss er sich ja vorbereiten, wenn seine Larifari Bildchen bald von der KI für umsonst abgelöst werden. Update: Ich hab seine Website angeschaut, Du meine Güte, was heutzutage nicht alles als Fotografie durchgeht. Da ist z.B. ein Bild darunter vom Berliner Fernsehturm, mit einem billig gemachten, rosafarbigem 3D Würfel und noch billiger eingefügtem Himmel als Hintergrund - die 90er lassen grüßen! Also ich würde mich schämen, so etwas als Arbeitsbeispiel zu nutzen...

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Antwort von soulbrother:

Als hauptberuflicher Fotograf lebe ich von Fotos und auch vom Verkauf der Nutzungsrechte.

dennoch bin ich der klaren Meinung, dass Gerichte die so einen Schwachsinn zulassen, nicht tragbar sind.
Jedes Möbelstück, jedes Bild an der Wand, jeder Designer-Wasserhahn -Möbelstück -Teppich usw. und auch jede Tapete, das alles ist Beiwerk in einem Foto, welches darauf abziehlt, den gesamten Raum einem Mieter oder Käufer zu zeigen.

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Antwort von pillepalle:

Nicht das Apple oder Huawei irgendwann mal auf die Idee kommt, die Nutzer für die Bilder ihrer Geräte im Netz zu verklagen. Am besten gleich beim Kauf das Rechteclearing angehen und sonst eben ein anderes Produkt nehmen. Oder nur noch Historienfilme drehen, wo die Urheber der Props und Kostüme schon länger als 70 Jahre tot sind. 🙃

Ich hoffe jedenfalls slashCAM bebildert die Artikel in Zukunft nicht nur noch mit häßlichen KI generierten Bildern... 😅

VG

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Antwort von Ja.kopp:

Hier sollte eigentlich der Hersteller der Tapete in Verantwortung gezogen werden. Als Käufer so eines Produkts ist eigentlich davon auszugehen, dass alle Rechte hinreichend geklärt sind. Ist natürlich ein absoluter Assimove dieses Fotografen, aber in der Strenge dann auch vertragliche Nachlässigkeit des Herstellers. Das Gericht hat aber dennoch so oder so fremd jeglichen Verständnisses entschieden, jeder gesunde Menschenverstand sagt ja dass hier ein Zimmer mit der zufälligen Tapete als Beiwerk beworben werden sollte.

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Antwort von Frank Glencairn:

Alleine die Vorstellung man dürfe in Räumen mit Tapeten nicht fotografieren, weil die Muster mit irgendwelchen absurden Rechtekonstruktionen belegt sind ist bereits völlig bizarr, aber daß sich dann auch noch Richter finden die proaktiv helfen sowas durchzupeitschen ist wirklich bedenklich.

In einem Rechtsstaat wäre sowas nicht möglich.

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Antwort von soulbrother:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
In einem Rechtsstaat wäre sowas nicht möglich.
Es ist aber wie es schon immer war: Recht und Gerechtigkeit sind zwei versch. Dinge....

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Antwort von MK:

Wie sieht es mit Klamotten aus? Sicherheitshalber nur noch FKK-Aufnahmen?

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Antwort von markusG:

Dann aber Vorsicht bei Tattoos...

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Antwort von MK:

markusG hat geschrieben:
Dann aber Vorsicht bei Tattoos...
Oder Intimfrisuren, oder Designerbrüste...

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Antwort von markusG:

Und Vorsicht vor den eigenen Eltern. Urheber und so...

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Antwort von macaw:

Bei solchem Blödsinn darf sich der Staat nicht wundern, wenn es immer mehr Menschen gibt, die das Vertrauen darin verlieren. Ein Staat, der so ein Treiben nicht sofort unterbindet und stattdessen Menschen am Ende finanziell bestraft wie Verbrecher, ist für mich seinerseits kriminell.

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Antwort von Darth Schneider:

Was ist wenn ein Mensch eine Markenbrille trägt ?
Was ja eigentlich alle gekauften Brillen sind..;)

Am Schluss darf gar nix mehr im Bild erkennbar sein.
Nicht mal mehr ein weisser neutraler 2€ Ikea Teller…
Gruss Boris

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Antwort von balkanesel:

Ohne das Bild gesehen zu haben sollte man nicht so geifern, es würde wahrscheinlich alle Urheberrechte aushebeln wenn man einfach ein Bild mit 5cm. Mauer rundum knipst und veröffentlichen darf.

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Antwort von macaw:

balkanesel hat geschrieben:
Ohne das Bild gesehen zu haben sollte man nicht so geifern, es würde wahrscheinlich alle Urheberrechte aushebeln wenn man einfach ein Bild mit 5cm. Mauer rundum knipst und veröffentlichen darf.
Ich kenne das Bild. Ein beschissenes Bild zweier Tulpen ist es. Im Falle der Ferienwohnung hat das eingestellte Foto der Vermieter einen Grünstich, man sieht die Tapete zum Teil hinter dem Bett, das prominent im Raum prangt. Ich wollte sofort auch so eine Tapete haben bei dem Anblick und hoffte der Fotograf erhält den Nobelpreis-Oscar.

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Antwort von markusG:

balkanesel hat geschrieben:
Ohne das Bild gesehen zu haben sollte man nicht so geifern, es würde wahrscheinlich alle Urheberrechte aushebeln wenn man einfach ein Bild mit 5cm. Mauer rundum knipst und veröffentlichen darf.
naja die Frage ist ja auch, wie andere Gerichte geurteilt hätten, und es gibt ja nicht umsonst mehrere Instanzen. Mal so Lapalien wie Gerichts- und Anwaltskosten ausgeklammert^^

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Antwort von pillepalle:

Vielleicht hat sie auch einfach keinen guten Anwalt gehabt, denn die Verteidigung argumentierte im Wesentlichen damit, das es Beiwerk sei. Sie ist auch nicht in Berufung gegangen, um weitere Kosten im Falle einer Niederlage zu vermeiden. Habe bei Heise-Online gelesen, daß einige Juristen auch Kritik am Urteil geübt haben. Und ein Kritikpunkt kam mir auch als erstes in den Sinn, denn es handelt sich bei einer Tapete ja um einen Gebrauchsgegenstand.
Sogar direkt im Urheberrecht könne man die Entscheidung anfechten, meint Rechtsanwalt Marcus Beckmann von der Bielefelder Kanzlei Beckmann und Norda: "Es lässt sich sehr wohl argumentieren, dass bei Kauf einer Fototapete entsprechende Nutzungsrechte auch für die Verbreitung im Internet auf den Käufer übergehen, soweit die Tapete dem Vertragszweck entsprechend genutzt und in diesem Zusammenhang wiedergegeben wird", führte er gegenüber heise online aus. Schließlich müsse der Verkäufer damit rechnen, dass die Tapete auch verwendet wird und auf Fotos auftaucht.
"Die Entscheidung des Landgerichts zeigt eindrucksvoll, wie wenig das reichlich überzogene Urheberrecht inzwischen für einen angemessenen Interessenausgleich der Beteiligten sorgt", kommentiert Heise-Justiziar Joerg Heidrich das Kölner Urteil, "Im Endeffekt verlangt das Gericht hier ernsthaft von dem Käufer einer Tapete, sich vorab mit der Lizenzierung der abgebildeten Fotos auseinanderzusetzen. Es muss prüfen, ob er Fotos seiner Wohnung, auf der der Wandschmuck zu sehen ist, überhaupt ins Netz stellen darf. Versäumt er dies, droht eine Abmahnung und eine Zahlung im mittleren vierstelligen Bereich. VG

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Antwort von iasi:

soulbrother hat geschrieben:
Als hauptberuflicher Fotograf lebe ich von Fotos und auch vom Verkauf der Nutzungsrechte.

dennoch bin ich der klaren Meinung, dass Gerichte die so einen Schwachsinn zulassen, nicht tragbar sind.
Jedes Möbelstück, jedes Bild an der Wand, jeder Designer-Wasserhahn -Möbelstück -Teppich usw. und auch jede Tapete, das alles ist Beiwerk in einem Foto, welches darauf abziehlt, den gesamten Raum einem Mieter oder Käufer zu zeigen.
Wenn das Bild der Fototapete stimmungsbildend, also nicht beliebig auswechselbar ist, kommt es der Nutzung eines deiner Bilder als Hintergrund gleich, das jemand ins Bild hineinmontiert.

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Antwort von Bluboy:

Was auf jeden Fall anfällt sind Abwaltskosten, damit rechnen die Abzocker

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Antwort von balkanesel:

macaw hat geschrieben:
Ich kenne das Bild. Ein beschissenes Bild zweier Tulpen ist es. Im Falle der Ferienwohnung hat das eingestellte Foto der Vermieter einen Grünstich, man sieht die Tapete zum Teil hinter dem Bett, das prominent im Raum prangt....
verlink das bitte

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Antwort von macaw:

balkanesel hat geschrieben:
macaw hat geschrieben:
Ich kenne das Bild. Ein beschissenes Bild zweier Tulpen ist es. Im Falle der Ferienwohnung hat das eingestellte Foto der Vermieter einen Grünstich, man sieht die Tapete zum Teil hinter dem Bett, das prominent im Raum prangt....
verlink das bitte
Diese Genies von dem Gericht haben alles vermüllt und damit den Link ruiniert und solche Nieten sollen über Recht entscheiden...
Der einzige Weg das Bild zu sehen ist es hiermit selbst zu googlen:
14_O_350_21_Anerkenntnisurteil_20220818

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Antwort von macaw:

iasi hat geschrieben:
soulbrother hat geschrieben:
Als hauptberuflicher Fotograf lebe ich von Fotos und auch vom Verkauf der Nutzungsrechte.

dennoch bin ich der klaren Meinung, dass Gerichte die so einen Schwachsinn zulassen, nicht tragbar sind.
Jedes Möbelstück, jedes Bild an der Wand, jeder Designer-Wasserhahn -Möbelstück -Teppich usw. und auch jede Tapete, das alles ist Beiwerk in einem Foto, welches darauf abziehlt, den gesamten Raum einem Mieter oder Käufer zu zeigen.
Wenn das Bild der Fototapete stimmungsbildend, also nicht beliebig auswechselbar ist, kommt es der Nutzung eines deiner Bilder als Hintergrund gleich, das jemand ins Bild hineinmontiert.
Dir ist wohl die Tragweite nicht klar, wenn dieser Schwachsinn so durchkommt. Bisher hat es kleine Unternehmer erwischt, eine Zimmervermietung, ein Whiskeyladen (5000 Euro) und einen Friseurbetrieb (6000 Euro) (soweit ich weiß). Das wird den Knipstypen nicht davon abhalten auch einfache Privatleute abzumahnen, die vielleicht ihre Esszimmerstühle verkaufen wollen oder andere, die ihre Wohnung schonmal für die Nachvermietung ungeräumt ins Netz stellen. Da kann man dann vermutlich gleich das Bild insgesamt weichzeichnen. Ausserdem las ich irgendwo, daß die Abgemahnten wohl dadurch "gefunden" wurden, weil der Tapetenladen die Adressen durchgestochen hat - wenn das stimmt (was ich aber nicht glauben kann) wäre das ja ein noch stärkeres Ding...

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Antwort von MK:

Wer hat eigentlich die Blumen gezüchtet? ;-)

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Antwort von medienonkel:

macaw hat geschrieben:
Ausserdem las ich irgendwo, daß die Abgemahnten wohl dadurch "gefunden" wurden, weil der Tapetenladen die Adressen durchgestochen hat - wenn das stimmt (was ich aber nicht glauben kann) wäre das ja ein noch stärkeres Ding...
Das Konstrukt kommt mir bekannt vor:
Das gab es so in der Art mal in der Erwachsenen Film Branche. Rechteinhaber beauftragt Firma, die die Filmchen per torrent zum Download anbietet, lädt die dann selbst parallel gleich wieder runter und kommt so an die IP Adressen aller "uploader".
Eine Regensburger Anwaltskanzlei war da vor gut 15 Jahren mal sehr aktiv.

Easy Money halt.

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Antwort von cantsin:

Die Abmahn-Trollindustrie reibt sich jetzt die Hände für ein gigantisches Geschäft...

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Antwort von lensoperator:

Wie soll man da denn durchblicken?

Ich kann doch nicht alles prüfen was im Hintergrund steht.

Und wenn ich für einen Kunden was filme, er es aber veröffentlicht.
Wer wird dann bestraft? Er vermurlich.
Und dann schimpft er mit mir oder wie?

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Antwort von Frank Glencairn:

Da die Entscheidung, ob sowas strafbar ist oder nicht, ausschließlich von der Ansicht und Laune des jeweiligen Richters abhängig ist, und du kein Hellseher bist, ist es quasi völlig unmöglich sowas vorher abzuklären.

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Antwort von pillepalle:

Beim nächsten Tapetenkauf werde ich aufpassen wie ein Luchs 😅

VG

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Antwort von macaw:

pillepalle hat geschrieben:
Beim nächsten Tapetenkauf werde ich aufpassen wie ein Luchs 😅

VG
Jede gekaufte Tapete mit Bildern ist grundsätzlich verdächtig. Sicherer ist: Eigene Farbe herstellen und streichen. Gekaufte Farbe könnte auch einem Pantone-Wert entsprechen. Fotografierte Motive um sie selbst auszudrucken sind wie gekaufte Tapeten zu behandeln: Irgendwer könnte in seinen Rechten verletzt worden sein. Per KI erzeugte Motive sind auch noch sehr unsicher. Also daher: Eigene Farbe herstellen und streichen.

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Antwort von Bluboy:

macaw hat geschrieben:
pillepalle hat geschrieben:
Beim nächsten Tapetenkauf werde ich aufpassen wie ein Luchs 😅

VG
Jede gekaufte Tapete mit Bildern ist grundsätzlich verdächtig. Sicherer ist: Eigene Farbe herstellen und streichen. Gekaufte Farbe könnte auch einem Pantone-Wert entsprechen. Fotografierte Motive um sie selbst auszudrucken sind wie gekaufte Tapeten zu behandeln: Irgendwer könnte in seinen Rechten verletzt worden sein. Per KI erzeugte Motive sind auch noch sehr unsicher. Also daher: Eigene Farbe herstellen und streichen.
Aber nicht im T-Magenta

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Antwort von soulbrother:

Statt diesem echten Problem mit mäßig witzigen Sprüchen zu begegnen, wäre mal eine !Aktion! angebracht.
Also Ideensammlung zur "Aktion gegen realitätsfremde und ungerechte Gerichtsurteile zum Urherberecht"

Idee 1:
Alle teilnehmenden Foto- und Videografen verpixeln auf den Bildern alles, was auch nur ansatzweise mit vergleichbaren (Urheber-) Rechtsmitteln angegriffen werden könnte.

Da mach ich doch gleich mal ein Beipiel dazu, bis gleich!

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Antwort von MK:

Bluboy hat geschrieben:
Aber nicht im T-Magenta
Trans? ;-)

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Antwort von Jominator:

Wenn das Schule macht, hilft vermutlich nur eins. Shitstorm gegen den Urheber und nie mehr irgend etwas von solchen Leuten kaufen.

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Antwort von soulbrother:

soulbrother hat geschrieben:
Also Ideensammlung zur "Aktion gegen realitätsfremde und ungerechte Gerichtsurteile zum Urherberecht"
Idee 1:
Alle teilnehmenden Foto- und Videografen verpixeln auf den Bildern alles, was auch nur ansatzweise mit vergleichbaren (Urheber-) Rechtsmitteln angegriffen werden könnte.
Beispiel:
https://panobilder.de/artikel/interieur ... urteil.jpg

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Antwort von MK:

medienonkel hat geschrieben:
Ich empfehle da gerne diverse Interviews mit Prof. Dr. Fischer (Ex-Verfassungsrichter), der zur Strafe an sich schreibt und referiert.
Was hat er angestellt dass er an sich schreiben und referieren muss :-(

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Antwort von medienonkel:

MK hat geschrieben:
medienonkel hat geschrieben:
Ich empfehle da gerne diverse Interviews mit Prof. Dr. Fischer (Ex-Verfassungsrichter), der zur Strafe an sich schreibt und referiert.
Was hat er angestellt dass er an sich schreiben und referieren muss :-(
Na, lieber schreibt, er an sich, als, dass er, an sich, umherspielen, tuht.
An und für sich kann das ja jeder halten, wie er möchte.

Ich kann halt kein hochdeutsch - wiewohl Fremdsprachen generell - nicht.
So what?
Gab es heute Germanisten zum Frühstück?

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Antwort von MK:

medienonkel hat geschrieben:
Gab es heute Germanisten zum Frühstück?
Wie ein Wortwitz gleich wieder als persönlicher Affront aufgefasst wird

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Antwort von medienonkel:

MK hat geschrieben:
medienonkel hat geschrieben:
Gab es heute Germanisten zum Frühstück?
Wie ein Wortwitz gleich wieder als persönlicher Affront aufgefasst wird
Wie ein Wortwitz gleich wieder als persönlicher Affront aufgefasst wird

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Antwort von markusG:

Jominator hat geschrieben:
Wenn das Schule macht, hilft vermutlich nur eins. Shitstorm gegen den Urheber und nie mehr irgend etwas von solchen Leuten kaufen.
Erinnert mich ein wenig an die Geschichte mit der "Kunstinstallation" Blue Harbor:

Noch bis zum kommenden Sonntag erstrahlt auch in diesem Jahr ein großer Teil des Hamburger Hafens in blauem Licht. Die Elbphilharmonie, der alte Elbtunnel und sogar viele Schiffe sind mit Lichtern ausgestattet. Der Künstler Michael Batz hat sein Kunstprojekt "Blue Port" anlässlich der Kreuzfahrtveranstaltung "Cruise Days" im Auftrag der Stadt Hamburg installiert.

Rund um das Projekt veranstaltet die Stadt auch einen Fotowettbewerb und will die besten Aufnahmen prämieren. Allein unter dem Stichwort "blueport" finden sich bei Instagram fast 18.000 Bilder. Doch einige der Hobbyfotografen wurden für ihre Aufnahmen in den vergangenen Tagen zur Kasse gebeten.

Wer die Projekt-Webseite der Stadt Hamburg besuchte, wurde dort darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Kunstprojekt um eine temporäre Kunstaktion handele, für die besondere Regeln des Urheberrechts gelten. Besonders die sogenannte Panoramafreiheit sei nicht anwendbar. Für die kommerzielle Verwendung von Fotos möge man daher bitte mit dem Künstler Michael Batz Kontakt aufnehmen.

Die Frage ist nur, ob das Recht auch durchgesetzt wird. "Man kann sich zwar starr auf seine rechtliche Position zurückziehen, man kann aber auch sagen: Lassen wir die Menschen einfach Fotos machen", sagt Kreuzer. Nach einiger Aufregung um die Rechtslage für Instagram-Fotos sind nun offenbar auch der Künstler und die Stadt Hamburg auf diese Linie eingeschwenkt.
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpol ... 86487.html

Man bedenke, dass das Projekt normalerweise ne ganze Weile geht, war es nahezu unmöglich das Kunstprojekt nicht mit drauf zu haben, weil es sehr weitläufig war... Gerade für Touris blöd, die nur übers Wochenende in der Stadt sind... Naja, Ben Situationen Shitstorm hat es dann gerichtet.

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Antwort von MK:

Das Urheberrecht für blaues Licht liegt einzig und allein bei John Rambo.

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Antwort von Frank Glencairn:

Vielleicht wird es auch langsam mal Zeit den Begriff Kunst neu zu definieren.
Seit ner ganzen Weile reicht ja bereits die Behauptung irgendwas sei Kunst, um es als Kunst zu definieren.

Wenn bereits das aufhängen von ein paar blauen Lichterketten Kunst ist,
ist quasi alles Kunst - was natürlich den Kunstbegriff dermaßen beliebig macht,
daß er mittlerweile völlig wert- und bedeutungslos geworden ist.

Das hat uns zu einem Punkt gebracht, an dem der einzige Zweck des Kunstbegriffes, nur noch der Einsatz vor Gericht ist.

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Antwort von pillepalle:

Wobei es da weniger darum geht ob es Kunst ist oder nicht, sondern um die Urheberschaft. Die gilt eben für jeden und auch bei gewerblichen Arbeiten. Ersteinmal hat der Urheber das Recht darüber zu entscheiden, was mit dem eigenen Bild passieren soll und wer es nutzen darf.

VG

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Antwort von cantsin:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Vielleicht wird es auch langsam mal Zeit den Begriff Kunst neu zu definieren.
Seit ner ganzen Weile reicht ja bereits die Behauptung irgendwas sei Kunst, um es als Kunst zu definieren.

Wenn bereits das aufhängen von ein paar blauen Lichterketten Kunst ist,
ist quasi alles Kunst - was natürlich den Kunstbegriff dermaßen beliebig macht,
daß er mittlerweile völlig wert- und bedeutungslos geworden ist.

Da hat uns zu einem Punkt gebracht, an dem der einzige Zweck des Kunstbegriffes, nur noch der Einsatz vor Gericht ist.
Die Behauptung, ob etwas Kunst ist oder nicht, ist aber fürs Urheberrecht weitgehend oder sogar völlig irrelevant. Das Urheberrecht ist ja ursprünglich und weiterhin ein Medienrecht. Es entstand ab dem 17. Jahrhundert als Regulierung der Druck- und Verlagsindustrie, um nämlich kommerzielle Raubdrucke zu verbieten, für die es damals in Europa eine ähnliche Industrie gab wie heute für Fake-Markenprodukte in China.

Ob etwas urheberrechtlich schützenswert ist, entscheidet u.a. die sog. Schöpfungshöhe (bzw. Originalität des Werks), und die wäre bei einer blauen Lichterkette wohl nicht gegeben - es sei denn, es handelt es sich um ein wirklich originelles Design. (Und auch dann ist es für den Richter weitgehend irrelevant, ob die Lichterkette als Kunstwerk in einer Galerie hängt oder als Produkt im Supermarkt verkauft wird.)


Edit: pillepalle war schneller.

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Antwort von Frank Glencairn:

pillepalle hat geschrieben:
Wobei es da weniger darum geht ob es Kunst ist oder nicht, sondern um die Urheberschaft. Die gilt eben für jeden und auch bei gewerblichen Arbeiten. Ersteinmal hat der Urheber das Recht darüber zu entscheiden, was mit dem eigenen Bild passieren soll und wer es nutzen darf.
Also der Hersteller der Lichterkette - der andere Typ hat sie ja nur aufgehängt.
Ich werd ja auch nicht zum "Urheber" wenn ich ein Bild aufhänge.

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Antwort von pillepalle:

Nein. Du wirst zum Urheber wenn Du ein Lichtbild erstellst. Nicht wenn Du eins aufhängst. Die Schöpfungshöhe entscheidet dann darüber wie lange etwas geschützt ist (ob es ein Werk ist). Maximal eben bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrecht kann auch nicht übertragen werden. Nur die Nutzungsrechte dafür.

VG

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Antwort von markusG:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Also der Hersteller der Lichterkette - der andere Typ hat sie ja nur aufgehängt.
Ganz so einfach ist es in der Causa dann auch wieder nicht ;)

Filme sind demnach ja sonst auch keine Kunst, da wird ja "nur ein wenig vor der Kamera gehampelt" :P

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Antwort von Totao:

Wenn ich die Fototapete in einem Raum anbringe, den ich dann anschließend kommerziell nutze (also vermiete), dafür bräuchte ich demnach ebenfalls eine besondere Lizenz?

Auf was für Ideen Leute kommen.. schon erstaunlich. Aber man muss ja inzwischen auch Fahrzeuge, Uhren und weiss der Geier was lizensieren ehe man sie in FIlmen nutzen darf, ja? Auch verrückt.

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Antwort von markusG:

Gibt es bald eine Privatkopie-Abgabe für die Cloud?
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht mobil. Sie möchte eine Urheberabgabe auch für Privatkopien in Cloud-Diensten.
https://www.golem.de/news/urheberrecht- ... 72408.html

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Antwort von Bluboy:

markusG hat geschrieben:
Gibt es bald eine Privatkopie-Abgabe für die Cloud?
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht mobil. Sie möchte eine Urheberabgabe auch für Privatkopien in Cloud-Diensten.
https://www.golem.de/news/urheberrecht- ... 72408.html
Ähnlich der CD und Festplatten Abgabe

https://www.wko.at/branchen/handel/masc ... etung.html

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