Hallo Becolux,
hier mal eine grobe Einschätzung deiner Fragen
1. GEMA ist das eine, Urheberrechte das andere, bei Werken, die noch nicht
frei sind, brauchst du die Erlaubnis des Rechteinhabers, vielleicht ist der
ja gar nicht in der GEMA ... prüfen
2. Kommt darauf an, was für ein Gebäude dort steht und in welchem
Land sich das Grundstück befindet. Erhellend dürfte für dich der Artikel
über die Panoramafreiheit sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Wenn das Gebäude urheberrechtlich geschützt ist, solltest du lieber von
öffentlichem Grund und Boden filmen, dann ist das erlaubt - in Deutschland.
Deinen Nachbarn filmen, wie er sich gerade in seinem Wohnzimmer be-
wegt, dafür brauchst du (eine schriftliche) Zustimmung ... Hier lauten
die Stichworte "Recht am eigenen Bild" und "Verletzung des höchstper-
sönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen".
3. Hierzu fällt mir das Stichwort "Geschmacksmuster" ein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
Die Bahn lässt sich zum Beispiel die Abbildungen ihres ICEs vergüten.
In kommerziellen Filmen ist eine kundige Person schon einige Zeit damit
beschäftigt für alles, was im Bild ist und irgendwie rechtlich geschützt
sein könnte, die Rechte einzuholen. Lass am besten alle Markenartikel
und dergleichen weg. Da gibt es auch das Stichwort "Schleichwerbung" ...
schon mal gehört?
4. Promis beleidigen? Rate ich dir von ab, selbst wenn es als Satire er-
laubt sein dürfte, hätte der Promi wohl mehr Geld auf dem Konto als du,
was in einem Rechtsstreit für dich eine existenzielle Sache sein kann.
Lass es bleiben. Die Jungs im Fernsehen haben finanzstarke Sender oder
Produktionsfirmen hinter sich ... und müssen doch regelmäßig kräftig
zahlen.
Ein kleiner Blick in den Abschnitt "Klagen" bei Stefan Raab gibt dir eine
Preisvorstellung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Raab
5. Heikles Thema, Stichwort Recht am eigenen Bild, laufen sie nur ent-
fernt durchs Bild, ginge das glatt, füllen sie jedoch dein Bild, brauchst
du ihre Erlaubnis; die können sie dir schriftlich geben, was immer von
Vorteil ist, oder halt konkludent, sprich, du filmst sie und erklärst während
die Kamera Bild und Ton aufzeichnet, dass das ein Film sei, der veröffent-
licht werden soll; wenn sie antworten, sind sie damit einverstanden, das
ist jedoch nur eine grobe Richtschnur. Bedenke immer, dass Leute auch
einfach einen Rechtsanwalt beauftragen können, um dich ein wenig auf
Trab zu halten, obwohl die Aussicht auf Erfolg gering ist ... es gibt aber
Kämpfer, die auch, wenn es aussichtslos ist, versuchen Recht zu be-
kommen.
6. Was in dem Faden steht, weiß ich nicht. In Bahnhöfen hat die Bahn
das Hausrecht, wenn du dort filmst ohne Erlaubnis, hat die Bahn die Mög-
lichkeit, dir das zu untersagen. Wenn die Polizei kommt, hat die ver-
dammt viele Rechte, mach also am besten, was sie von dir wollen, ob
die Polizei das alles gedurft hat, kann man später immer noch anwaltlich
erforschen lassen. Mein Rat: hole dir eine Dreherlaubnis oder filme wie
ein Tourist, ein Lob auf die Canon HV20 & 30 samt eines Manfrotto
Monopods ... und bleibe freundlich ... und stell dich dumm ... das hilft ...
Hundeblick können hilft auch ...
Dies sind einmal ein paar unverbindliche Einschätzungen und Anregungen
zur Lektüre.
Alles Gute Axel