Frage von bassabus:Hallo!
Wie sieht es rechtlich mit Cover-Versionen bekannter Jazz-Titel aus (z.B. von Ella Fitzgerald)? Was muss man beachten? An wen muss man wieviel bezahlen?
Grüße
bassabus
Antwort von klaas:
Hallo,
welche auswertung ist vorgesehen? je nachdem richtet sich die lizenzierung des stückes. du musst evt. verlag/Autor sowie gema gebühren entrichten...
gruß, klaas.
Antwort von bassabus:
Hallo!
Der Filme würde entweder garnicht ausgewertet werden (Nur Privat-Aufführungen) oder auf ein paar Festivals gezeigt werden.
Gibt es eine Möglichkeit nur 1 Mal eine Gebühr zu entrichten?
Zahlen bei Festivals nicht die Veranstalter die GEMA?
Wie ist das speziell bei Cover-Versionen?
Grüße
bassabus
Antwort von klaas:
sorry, dass es etwas länger dauert.
prinzipiell gilt folgendes:
- das sende- bzw, aufführrecht bekommst du von der gema, ebenso das mechanische vervielfältigungsrecht(dvd produktion). die tarife der gema lassen sich online auf ihrer seite berechnen. die gema muss dir eine freigabe erteilen, hat also eine abschlusspflicht.
- die rechte für die produktion eines kino-/werbefilmes bekommst du vom musikverlag. diese reichen auch für die nutzung eines covers aus. solltest du die originalverion eines titels nutzen wollen, so kommt ebenfalls die anfrage beim label hinzu bzw. die abgeltung des einbeldungsrechts(oftmals heutzutage mit "master use rights" gleichgesetzt).
diese zahlungen hängen jeweils vom label bzw. dem musikverlag ab. meist schlägt das label bei nutzung einer originalversion nochmal den gleichen preis drauf wie vormals schon der musikverlag.
eine Gema anmeldung machen die festivals natürlich ebenso wie kinos. allerdings brauchst du ja in der regel vorab das mechanische vervielfältigungsrecht zur pressung deiner dvd...
gruß, klaas.