Newsmeldung von slashCAM:
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C3S - Jetzt GEMA-Alternative durch Crowdfunding mitgründen
Antwort von Rock Ranitzky:
Die GEMA ist schon lange untragbar und am Ende jede Idee gegen sie verständlich.
Antwort von trundicho:
Mir reicht Creative Commons und ein Verwerter Portal. Ich finde jedoch jeden alternativen Vorschlag unterstützungswert. In diesem Sinne wünsche ich einen schönen Sommer und viel Spaß beim "Schwitzen in der Hitze!" mit unserer neuen Single:
http://www.jamendo.com/de/list/a123423/ ... -der-hitze
Das Prinzip: Freier Download für Privatpersonen und nicht gewerbliche Zwecke. Für gewerbliche Zwecke kann man sich bei Jamendo eine Lizenz besorgen. Ich als Rechteinhaber am Song habe zusätzlich jederzeit das Recht, beliebig Sonderrechte zu vergeben. Sprich Creative Commons als auch Jamendo sind nicht so repressiv wie die Gema.
Viele Grüße
Angelo
Antwort von JoDon:
Mir reicht Creative Commons und ein Verwerter Portal.
Durch eine alternative Verwertungsgesellschaft fällt auch die
GEMA-Vermutung und davon hast du als Werbetreibender auch was.
Antwort von Alf_300:
Wieso sollte es bei eíner neuen Verwertungsgesellschaft keine GEMAvermutung mehr gebén ?
Antwort von JoDon:
Wieso sollte es bei eíner neuen Verwertungsgesellschaft keine GEMAvermutung mehr gebén ?
Weil der Gesetzgeber die GEMA-Vermutung an das Monopol der Gema geknüpft hat.
§13c UrhWahrnG, Absatz 2:
...
Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird.
...
Antwort von beiti:
Die Idee, eine Konkurrenz zur GEMA zu haben, klingt verlockend. Allerdings stellen sich dabei viele Fragen, die ich auf den verlinkten Seiten noch nicht beantwortet sehe:
- Wie wäre das künftig mit den Pauschalzahlungen, die die GEMA z. B. für die Musiknutzung bei Veranstaltungen anbietet? Muss man künftig gleich an zwei Organisationen Pauschalen entrichten, wenn man Musik verschiedener Urheber verwendet?
- Was passiert mit den ausführenden Künstlern? Können die statt der GVL auch der C3S beitreten? Und wie teilen sich die Zahlungen auf, wenn der ausführende Künstler noch Mitglied der GVL (d. h. Inkasso durch die GEMA) ist, aber der Komponist Mitglied der C3S?
- Bietet die C3S vereinfachte Verfahren, wenn man Musik für Filme verwenden will?
- Wie soll es möglich sein, dass das Tauschen von Musik legal wird, gleichzeitig aber die Musiker mehr verdienen?
Antwort von iasi:
Aber das ist ja gerade das Erfreuliche:
Es kommt endlich wieder etwas Schwung in ein verkrustetes System.
Je mehr Fragen sich stellen, umso besser.