Frage von hardy:Ich hatte mir eine Panasonic NV GS 55 schicken lassen und nach Versuchen bei verschiedenen
Belichtungssituationen über drei Tage verteilt(Hauptsächlich bei Tageslichaufnahmen)immer ein überzeichnen der Rottöne festgestellt .(Überstrahlen roter Flächen wie z.B die rote Mütze meiner Tochter vor dem Gartenhintergrund)
Ein manueller Weissabgleich ergab keine Besserung.Die Camera habe ich zurückgesendet - der Verkäufer hat nach nur einem halbem Tag geantwortet das die Cam. innerhalb der Toleranz läge.
Kann das noch jemand bestätigen das der Camcorder die Farbe rot viel zu übertrieben darstellt ?
Der Händler möchte für den "Gebrauch" (ca. 25min Netto-Bandaufzeichnung)7% Abschlag vom Kaufpreis einbehalten (für den Wechselakku den ich kurz probiert hatte sogar 20%).
Hardy
Antwort von Stefan:
http://www.epg-stbg.de/de/mr200005.php# ... 0005.php#1
"Für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung der Sache muss der Verbraucher eine Vergütung zahlen. Eine Wertminderung infolge bestimmungsgemäßen Gebrauchs muss er jedoch nicht ersetzen."
In dem Zusammenhang genau checken, ob der Händler Dir den Gebrauch/Nutzung oder eine Wertminderung in Rechnung stellt. Insbesondere der unterschiedliche Satz bei Kamera und Akku kann einen stutzig machen bzw. dem Händler den Hals kosten. Die Dauer der tatsächlichen Nutzung halte ich für nicht wesentlich. Prüfe auch ob Du über diese Vertragsbedingung vorab informiert wurdest. Hole Dir Hilfe z.B. bei der Verbraucherzentrale.
Viel Glück
Der dicke Stefan