Mein alter Revox Vollverstärker hat nach 36 Jahren den Dienst quittiert. Jetzt haben wir einen neuen von Pioneer ausgesucht. Der online Händler gibt 24 Monate Gewährleistung und das heißt, dass ich nach 12 Monaten nachweisen muss, dass ein potenzieller Fehler schon bei Kaufbeginn bestanden hat. Das ist nahezu unmöglich für eine Privtaperson, es sei denn, man ist Gutachter und das bin ich nicht.
Meine Frage: Bekomme ich gleichzeitig stilschweigend vom Hersteller 24 Monate Garantie oder muss der Händler das beim Kauf ausdrücklich auf der Angebotsseite aufführen. Wisst ihr da was Verbindliches ?
Danke euch
Martin
Antwort von MK:
martin2 hat geschrieben:
dass ich nach 12 Monaten nachweisen muss
Nach 6 Monaten...
Wenn der Hersteller keine Garantie für das Modell anbietet gibt es auch keine, da musst Du Dir schon die Mühe machen beim Hersteller für das betreffende Modell nachzusehen (z.B. auf der Webseite) ob es eine Herstellergarantie gibt und wie lange die gilt.
Mit der Herstellergarantie hat der Händler nichts zu tun, es sei denn er bewirbt eine Herstellergarantie die der Hersteller nicht anbietet, dann muss der Händler dafür geradestehen.
Einfach bei einem seriösen Händler kaufen der nicht nach 6 Monaten auf der Beweislastumkehr rumreitet...
Amazon nimmt in den 24 Monaten bei Defekt alles problemlos zurück... wenn man dort aus Prinzip nichts kaufen möchte muss man sich halt einen anderen Händler suchen der entsprechend gute Bewertungen bei der Handhabung von Reklamationen hat.
Antwort von MK:
martin2 hat geschrieben:
Mein alter Revox Vollverstärker hat nach 36 Jahren den Dienst quittiert.
Oder lasse den Revox reparieren... bei so einem alten Gerät ist davon auszugehen dass das alles noch reparable diskrete Schaltungstechnik ist.
Antwort von martin2:
danke für eure antworten.
ich werde bei pioneer anfragen wg. garantie.
beim revox B 251 müssten - damit man nicht alle 14 tage von vorne anfängt, zu reparieren/revidieren - alle Elkos / Kondensatoren getauscht werden, laut Revox Spezialist Reparateur. 8 Stunden Arbeitszeit plus Arbeitszeit Fehlersuche plus Teile plus Märchensteuer, kommt auf 1.000 Euro für so eine Revision. Ein IC ist nicht mehr lieferbar, d.h. wenn der aufgibt, dann wars das. Wäre ich Millionär, ließe ich ihn reparieren.
Schnief
Martin
Antwort von martin2:
MK:
Seit 2022 sind es 12 Monate Gewährleistung. Aber trotzdem. Ich frage bei Pioneer nach.
Antwort von MK:
martin2 hat geschrieben:
Seit 2022 sind es 12 Monate Gewährleistung. Aber trotzdem. Ich frage bei Pioneer nach.
war bei meiner Yamaha B6 genauso.
Ich hatte Glück, Yamaha hat auf alle diese Teile Kulanz gewährt.
Nach 24 jahren bekam ich ein elektronisch fast Neuteil zurück.
Die Kulanz würde auch heute noch, nach 42 Jahren gelten...
Firmen gibts...
Antwort von vaio:
von martin2
Jetzt haben wir einen neuen von Pioneer ausgesucht. Der online Händler gibt 24 Monate Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nicht vom Händler vergeben. Vielmehr muss der Händler diese für 24 Monate dem Käufer innerhalb der EU einräumen (Neuware).
Im Gegensatz ist eine optionale Garantie vom Hersteller und/oder Händler freiwillig. Die Bedingungen dieser Garantieleistungen dürfen hierbei nicht mehr in den "AGB's" versteckt sein, sondern müssen seit dem 01.01.2022 gedruckt oder zumindest per Mail nachzulesen sein.
von martin2
das heißt, dass ich nach 12 Monaten nachweisen muss, dass ein potenzieller Fehler schon bei Kaufbeginn bestanden hat.
von MK
Nach 6 Monaten...
von martin2
MK:
Seit 2022 sind es 12 Monate Gewährleistung.
Bei einem Neukauf (nicht Leistungs-/ Lieferdatum) ab 01.01.2022 gelten die genannten 12 Monate "Beweislastumkehr". Davor 6 Monate.
von martin2
es sei denn, man ist Gutachter
Dir ist schon bekannt, dass in Deutschland der "Gutachter" keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung ist? (übrigens genauso wenig wie "Journalist"😉). In Prinzip kann sich jeder so nennen.
Bitte nicht mit einem "amtlich anerkannten" oder "öffentlich bestellten Sachverständigen" verwechseln.
von MK
Mit der Herstellergarantie hat der Händler nichts zu tun, es sei denn er bewirbt eine Herstellergarantie die der Hersteller nicht anbietet, dann muss der Händler dafür geradestehen.
Hiebei sollte "Händler" differenziert werden. Denn wäre es pauschal so, würde das bedeuten, dass der Kunde im Hersteller-Garantiefall, sich überwiegend direkt an Hersteller oder Importeur wenden müsste. Diese haben jedoch ihren Sitz manchmal nur im Ausland. In diesem Fall kann sich der Käufer an jedem "Vertragshändler/Servicestützpunkt" in der Nähe wenden, selbst wenn die Ware dort nicht gekauft wurde. Sehr häufig findet man zumindest einen in Deutschland. Das zum Thema "Händler"...
von martin2
Meine Frage: Bekomme ich gleichzeitig stilschweigend vom Hersteller 24 Monate Garantie oder muss der Händler das beim Kauf ausdrücklich auf der Angebotsseite aufführen. Wisst ihr da was Verbindliches ?
Das kann man verbindlich nicht sagen. So ist es durchaus möglich, dass du ein Gerät bei einem Online-Händler günstig erworben hast, dass Gerät aber für den Vertrieb des ausser deutschen Marktes produziert wurde. Der Hersteller erkennt das i.d.R. an der Seriennummer. Dann greift u.U. auch die (freiwillige) Herstellergarantie nicht.