Hallo Leute,
es geht bei meiner Frage prinzipiell um Backups bereits abgeschlossener Projekte. Nicht um die Technik, sondern darum, ob man das Footage nach Auftragsarbeit sichern MUSS. Ob jede gedrehte Szene im Falle eines eventuellen Gewährleistungsanspruches vom Kunden wieder hervorgekramt werden muss oder nur der fertige Film?
Wie sichert ihr eure Projekte? Alle Rohaufnahmen mit dazugehörigen Software-Mediatheken etc?
Welche Ansprüche hat ein Kunde nach Schlussrechnung noch und wie lange?
Ein Musikvideo-Projekt hat bei uns gut und gerne ca. 500-1000 gb Speicherbedarf. Wir würden das gern ein wenig reduzieren.
Vielen Dank vorab.
Sascha
Antwort von Bluboy:
Du könntest aber auch das Honorar nochmal um 100 Euro erhöhen und dafür einen Datenträger kaufen der dann für evtl. Nacbesserungen im Keller schlummert
Antwort von pixler:
Ich habe immer wieder Projekte welche nach 10 oder sogar 15 Jahren überarbeitet werden. A) Beherberge ich deswegen einige "Archiv" Rechner...mit KAUFlizenzen ! ansonsten man die Projekt kaum in aktuelle Versionen konvertiert bekommt (FCP, Premiere, AfterEffects, Maya....)
B) verrechne ich bei grösseren Projekte 2 Backup Disks, welche von mir an unterschiedlichen Orten gelagert werden.
Antwort von Frank Glencairn:
sascha_kvfs hat geschrieben:
Hallo Leute,
es geht bei meiner Frage prinzipiell um Backups bereits abgeschlossener Projekte.
Wenn alles fertig ist, bekommt der Kunde die Daten auf einer nackten Festplatte (die steht natürlich auch auf seiner Rechnung) und fertig - ab dem Zeitpunkt ist er selbst dafür verantwortlich.
Alternativ kümmere ich mich darum - gegen entsprechende monatliche Gebühren natürlich - aber das nehmen nur 2 meiner Kunden in Anspruch, alle anderen sind mit der Platte happy.
Antwort von sascha_kvfs:
Vielen Dank erst mal. Hier noch etwas zum rechtlichen:
Ich habe verschiedene AGBs durchkämmt. Leider findet man ganz unterschiedliche Fristen. Von einem bis drei Jahre ist alles dabei. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen sind davon ausgeschlossen, es geht nur um technische Unzulänglichkeiten z.B. Auftrag in 4K, geliefert in HD.
Die meisten behalten das Material bis zum Ablauf der Frist und löschen es entweder oder lagern es gegen Gebühr ein.
Wir als Auftragnehmer sind übrigens in der Pflicht zu prüfen, ob unser geliefertes Material zu den Abspielgeräten des Kunden kompatibel sind.
Da die AGBs soweit auseinandergehen, wird es wohl nicht viel gesetzliche Vorschriften geben zwecks Änderungswünsche, Gewährleistung, Gefahrübergang von Filmmaterial. Eventuell sollte man sich nach den AGBs der großen Studios richten, die dürften (relativ) wasserfest sein.
Antwort von Cinemator:
Gut macht es sich immer, auch diese Dinge in die eigenen AGB"s zu schreiben. Übergabe eines Datenträgers schriftlich bestätigen lassen. Dann dürfte man relativ sicher sein und kann selbst Speicherplatz sparen. Ich selbst bewahre 3 Jahre auf, ohne Datenübergabe 6 Jahre.