von martin2
Jetzt haben wir einen neuen von Pioneer ausgesucht. Der online Händler gibt 24 Monate Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nicht vom Händler vergeben. Vielmehr
muss der Händler diese für 24 Monate dem Käufer innerhalb der EU einräumen (Neuware).
Im Gegensatz ist eine optionale Garantie vom Hersteller und/oder Händler freiwillig. Die Bedingungen dieser Garantieleistungen dürfen hierbei nicht mehr in den "AGB's" versteckt sein, sondern müssen seit dem 01.01.2022 gedruckt oder zumindest per Mail nachzulesen sein.
von martin2
das heißt, dass ich nach 12 Monaten nachweisen muss, dass ein potenzieller Fehler schon bei Kaufbeginn bestanden hat.
von MK
Nach 6 Monaten...
von martin2
MK:
Seit 2022 sind es 12 Monate Gewährleistung.
Bei einem
Neukauf (nicht Leistungs-/ Lieferdatum) ab 01.01.2022 gelten die genannten 12 Monate "Beweislastumkehr". Davor 6 Monate.
von martin2
es sei denn, man ist Gutachter
Dir ist schon bekannt, dass in Deutschland der "Gutachter" keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung ist? (übrigens genauso wenig wie "Journalist"😉). In Prinzip kann sich jeder so nennen.
Bitte nicht mit einem "amtlich anerkannten" oder "öffentlich bestellten Sachverständigen" verwechseln.
von MK
Mit der Herstellergarantie hat der Händler nichts zu tun, es sei denn er bewirbt eine Herstellergarantie die der Hersteller nicht anbietet, dann muss der Händler dafür geradestehen.
Hiebei sollte "Händler" differenziert werden. Denn wäre es pauschal so, würde das bedeuten, dass der Kunde im Hersteller-Garantiefall, sich überwiegend direkt an Hersteller oder Importeur wenden müsste. Diese haben jedoch ihren Sitz manchmal nur im Ausland. In diesem Fall kann sich der Käufer an jedem "Vertragshändler/Servicestützpunkt" in der Nähe wenden, selbst wenn die Ware dort nicht gekauft wurde. Sehr häufig findet man zumindest einen in Deutschland. Das zum Thema "Händler"...
von martin2
Meine Frage: Bekomme ich gleichzeitig stilschweigend vom Hersteller 24 Monate Garantie oder muss der Händler das beim Kauf ausdrücklich auf der Angebotsseite aufführen. Wisst ihr da was Verbindliches ?
Das kann man verbindlich nicht sagen. So ist es durchaus möglich, dass du ein Gerät bei einem Online-Händler günstig erworben hast, dass Gerät aber für den Vertrieb des ausser deutschen Marktes produziert wurde. Der Hersteller erkennt das i.d.R. an der Seriennummer. Dann greift u.U. auch die (freiwillige) Herstellergarantie nicht.
Gruß Michael