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iPad 3 als farbtreues Kunden-Vorschau-Gerät?
Ein Display mit Farbstich entspricht wohl nicht den zugesicherten/beworbenen Produkteigenschaften des Herstellers und begründet somit einen Gewährleistungsanspruch wegen Sachmangels.carstenkurz hat geschrieben:Mit welcher Berechtigung, sofern nicht innerhalb einer Bestellung mit 14 tägigem Widerrufsrecht?
Sollte ein Empfänger ein fehlerhaftes Gerät besitzen und den Farbstich nicht bemerken, kann man davon ausgen, dass dies bei jedem anderen Wiedergabegerät ebenfalls so wäre. Diese Garantie fehlt immer bei Wiedergabegeräten, die im Verantwortungsbereich des Empfängers liegen, es sei denn, der Empfänger hat entsprechendes KnowHow und nutzt dieses auch.Ausserdem ging es hier ja nicht darum, dass man iPads mit 'zufriedenstellender' Farbwiedergabe kaufen kann - sondern darum, dass man sich darauf verlassen kann, dass alle potentiellen Empfänger ein eng an einer Referenz orientiertes Gerät haben.
Wenn Apple es aber schafft, diesen Farbstich einiger Displays auszumerzen, dann wäre die hervorragende werksseitige Kalibrierung und die fehlende Möglichkeit später an den Farbeinstellungen herumzuschrauben ein gutes Argument für den Einsatz der iPads. Ich gehe davon aus, dass Apple hier enge Qualitätsgrenzen setzt. Sharp scheint ja wegen Qualitätsproblemen schon außen vor zu sein.Wenn unbekannte Anteile der iPad3 Produktion aber von mehreren unterschiedlichen Displayherstellern kommen, gibt es aber nunmal leider keine Garantie dafür.
Ich kann mich nur selbst zitieren:Kallevi hat geschrieben:Hää?
1.) Ein iPad mit einer gegenüber einem anderen iPad abweichenden Farbwiedergabe stellt keinen Mangel dar, der zu einer Reklamation berechtigt. Ob jemand das als gelbstichig bezeichnet, oder jemand anderes ein anderes als blaustichig, ist nunmal kein objektiver Standpunkt. Apple garantiert nirgendwo eine solche Einhaltung von Parametern, ergo kein Mangel.Lies https://www.slashcam.de/news/single/iPa ... -9856.html und dann versuchs nochmal mit einer sinnvollen Antwort.
Ein Sachmangel liegt bei Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor. Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insbesondere aus der Werbung) erwarten kann.Ein iPad mit einer gegenüber einem anderen iPad abweichenden Farbwiedergabe stellt keinen Mangel dar, der zu einer Reklamation berechtigt.
Geht's noch? Wenn Farbverschiebung für dich ein subjektiver Eindruck ist, müssen wir uns über Farbverbindlichkeit nicht mehr unterhalten.Ob jemand das als gelbstichig bezeichnet, oder jemand anderes ein anderes als blaustichig, ist nunmal kein objektiver Standpunkt.
Interessanter Ansatz. Du solltest eure Hausabstimmung zu Apple schicken, damit die zukünftig die Geräte auf eure Hausabstimmung anpassen. Dann klappts auch mit Farbverbindlichkeit, zumindest bei euren Videos.Man kann natürlich jedem Kunden ein iPad zum Sichten zuschicken, bei dem man selbst die Einhaltung der Farbwiedergabe auf die eigene Hausabstimmung getestet hat.
Ach so, du machst Videos um sie bei Youtube hochzuladen. Da ist es aber völlig egal, denn zu den paar Millionen iPads kommen noch die vielen alten Laptops, Smartphone, andere Tablets, Röhrenmonitore, Beamer etc.es befinden sich schon Millionen von iPad3 mit unterschiedlichen Displays im Markt und man kann kaum davon ausgehen, dass 'irgendwelche' Kunden diese Unterschiede zur Kenntnis nehmen und ihre Geräte reklamieren.
Da sage ich jetzt einfach mal, lies dir den Artikel selbst noch einmal durch, denn es ist eindeutig von professionellem Nischenbereich die Rede und nicht von 'irgendwelchen' Kunden. Dann überlege mal, was der Unterschied zwischen Kunde und Konsument sein könnte und was das mit Farbverbindlichkeit zu tun hat. Beim logischen Denken scheint dir Sinarius weit voraus zu sein.Noch einer, der nicht logisch denken kann. Es geht nicht um DEIN iPad3. Es geht um ALLE iPad3.