Vielleicht hat sie auch einfach keinen guten Anwalt gehabt, denn die Verteidigung argumentierte im Wesentlichen damit, das es Beiwerk sei. Sie ist auch nicht in Berufung gegangen, um weitere Kosten im Falle einer Niederlage zu vermeiden. Habe bei Heise-Online gelesen, daß einige Juristen auch Kritik am Urteil geübt haben. Und ein Kritikpunkt kam mir auch als erstes in den Sinn, denn es handelt sich bei einer Tapete ja um einen Gebrauchsgegenstand.
heise online hat geschrieben:Sogar direkt im Urheberrecht könne man die Entscheidung anfechten, meint Rechtsanwalt Marcus Beckmann von der Bielefelder Kanzlei Beckmann und Norda: "Es lässt sich sehr wohl argumentieren, dass bei Kauf einer Fototapete entsprechende Nutzungsrechte auch für die Verbreitung im Internet auf den Käufer übergehen, soweit die Tapete dem Vertragszweck entsprechend genutzt und in diesem Zusammenhang wiedergegeben wird", führte er gegenüber heise online aus. Schließlich müsse der Verkäufer damit rechnen, dass die Tapete auch verwendet wird und auf Fotos auftaucht.
heise-online hat geschrieben:"Die Entscheidung des Landgerichts zeigt eindrucksvoll, wie wenig das reichlich überzogene Urheberrecht inzwischen für einen angemessenen Interessenausgleich der Beteiligten sorgt", kommentiert Heise-Justiziar Joerg Heidrich das Kölner Urteil, "Im Endeffekt verlangt das Gericht hier ernsthaft von dem Käufer einer Tapete, sich vorab mit der Lizenzierung der abgebildeten Fotos auseinanderzusetzen. Es muss prüfen, ob er Fotos seiner Wohnung, auf der der Wandschmuck zu sehen ist, überhaupt ins Netz stellen darf. Versäumt er dies, droht eine Abmahnung und eine Zahlung im mittleren vierstelligen Bereich.
VG