Xergon hat geschrieben: ↑Sa 17 Aug, 2019 18:13
Die C1 Klasse geht bis 900g, und scheinbar darf man damit aber genau so fliegen wie mit der C0 Klasse, nur braucht man eine Plakette und so eine Art Drohnenführerschein. Sonst sehe ich keine wirklichen Unterschiede, was das fliegen innerhalb von Städten z.b. betrifft. Hab ich da was übersehen?
Für die C1 Klasse ist eine Klassifizierung nach weiteren Eigenschaften nötig - u.a. muss der Kopter eine elektronische Identifizierung aussenden. Und gerade die technischen Anforderungen daran sind gegenwärtig noch nicht spezifiziert. Es wäre schön, wenn die elektronische ID, die neuere DJI Kopter über OcuSync 2.0 aussenden dafür reichen würde, aber die Drohnenverordnung gibt das bisher nicht her, da wird ein herstellerspezifisches Funkprotokoll kaum ausreichen.
Das heisst, dass gegenwärtig verkaufte Mavic/2/etc. nicht in die C1 Klasse kommen können. Ab Sommer 2020 gibt es für diese nicht zertifizierten Kopter einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, in dem sie noch nach A3 fliegen dürfen. Auf gut Deutsch - wenn Du jetzt einen Kopter für 1000-3000€ kaufst (um z.B. mal die Mavic Enterprise noch mit reinzunehmen), dann kann es sein, dass Du den schon ab nächsten Sommer nur noch übergangsweise in der A3 Kategorie fliegen darfst - 150m Abstand von Erholungs-, Industrie- Gewerbe- und Wohngebieten, keine Menschen in der Nähe. Und zwar grundsätzlich, und das ist für einen Kopter mit guten Kamerafähigkeiten schon eine herbe Einschränkung. Der eine oder andere glaubt, dass möglicherweise die Mavic 2 und ähnliche nachzertifizierbar sein werden (viele Eigenschaften und Fähigkeiten der Mavic 2 und Enterprise sind schon ziemlich genau auf die EU-Verordnung zugeschnitten). Ob das aber möglich sein wird, kann gegenwärtig noch niemand sagen. Sprich, wer heute eine Mavic 2 kauft, weiss nicht, ob er die nach dem Auslaufen der Übergangsregelung noch fliegen darf.
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Unbeschadet des Artikel 20 ist die Benutzung von UAS, die nicht den Anforderungen der Klassen C0 bis C4 entsprechen, unter den folgenden Bedingungen für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung erlaubt:
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UAS unter 2kg: 50m entfernt von Personen, Theoretischer Online-Test und -Prüfung (40 Multiple-Choice Fragen: air safety; airspace restrictions; aviation regulation; human performance limitations; operational procedures; UAS general knowledge; privacy and data protection; ***; security)
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Sofern bereits im Markt befindliche Kopter also nicht nachgerüstet/nachzertifiziert werden können, ist drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Betrieb innerhalb der EU also UNTERSAGT. Das ist Sommer 2022, denn die Verordnung ist am 11. Juni 2019 in Kraft getreten. Wenn das, was da auf dem Papier steht also so kommt, dann könnte es sein, dass man z.B. sämtliche jetzt existierenden Mavic 2 ab Sommer 2022 nicht mehr ausserhalb geschlossener Räume in die Luft bringen darf...
Das Fatale scheint, dass die Verordnung zwar schon in Kraft ist, also Fristen für Beschränkungen laufen, es aber für die Hersteller noch garnicht möglich ist, Kopter zu entwickeln, die z.B. in die Kategorie C1 fallen, weil ungeachtet des Inkrafttretens die technischen Anforderungen noch nicht ausreichend spezifiziert sind, hier speziell die elektronische ID.
Die C0 dagegen ist ausschließlich ans Gewicht gebunden, damit reichen die Herstellerdaten über das Gewicht für eine erfolgreiche Kategorisierung aus, und jetzt existierende und zukünftige Geräte unter 250g dürfen bis ultimo im Grunde ohne jede relevante Auflage (ausser Höhenbegrenzung) weiter betrieben werden. Dürfte also klar sein, dass diese Gewichtskategorie für die Hersteller und Kunden extrem interessant ist.
- Carsten
and now for something completely different...