Frage von boxvalue:hallo,
wenn ich das recht verstehe, kann ich mit google glass ton- und videoaufnahmen anfertigen.
nicht jeder kennt google glass.
bei unerlaubten tonaufnahmen greift soweit ich weiss §201 Stgb.
bei unerlaubten Bild/ Videoaufnahmen §22 Kunsturhebergesetz.
genügt es, aus Respekt dem anderen gegenüber, mir ein Schild um den Hals zu hängen "Vorsicht Bild- und Tonaufnahmen" ?
wie würdet ihr ein vernünftiges miteinander regeln ?
mfg
Antwort von Frank Glencairn:
Ob das jetzt mit ner Schulter Kamera, einer, GoPro, einem Handy oder eben mit Glass gemacht wird ändert nix an der bisherigen rechtlichen Situtaion - d.h. alles bleibt wie bisher.
Antwort von domain:
Nachdem du richtig erkannt hast, dass das unbemerkte Filmen von Leuten bei uns mit der Todestafe geahnded wird, wäre das Umhängen eines Schildes schon rein prophylaktisch eine durchaus vernünftige Sache.
***
Antwort von boxvalue:
hallo domain,
1. wenn du absatz 3, satz eins und zwei gelesen und recherchiert hättest, würdest du mir das erkennen des falschen zusammehangs nicht in einem wie satz darlegen.
2. wie ich richtig gelesen habe, ist die todesstrafe in der brd mit einführung des § 102 im Jahre 1949 abgeschafft worden.
in der hessischen landesverfassung und in der bayrischen verfassung etwas später (1998).
3. daher emfinde ich deinen kommentar als nicht zielführend.
mfg
Antwort von domain:
Welche Strafe auch immer ansteht, in ernsten Situationen muss man anfangen zu lügen (Jean-Claude Juncker).
Vorbeugend könnte man sich ja ein Schild umhängen: „Ich bin kein Schwein, ich filme sie gerade nicht“
Antwort von Frank Glencairn:
Hier ist die Lösung:
http://www.geek.com/android/3d-printed- ... e-1556913/
Antwort von sgywalka:
Je nach Person, Ort oder...informieren!
Das Übliche.
Ich experimentier gerade mit Glass. ( eine erweiterte Mocap
und Drohensteuerung um ein grösseres Gebiet, dass mit diversen
Progs verbunden ist mit diesem
zu kenzeichnen..und so weiter.
Ich mach das aber nicht auf öff. Plätzen, Fremde, Einrichtungen....
Dir ist schon klar, das Glass ständig ein Signatur sendet
und du mit dem Ding +- 10 cm im Raum ortbar bist?
(zb wenn Du mich jetzt beim, malen filmst, oder meine Kinder
oder oder ohne zu fragen, und ein automatischer Tracker dich
bereits fixiert = der Pretator über Dir/ Helfire etz..)
das ist ernst. Was Du nicht möchtest, füge keinem ANDEREN zu
respektiere dessen PRIVAT / überhaupt-SPÄHRE.
Bei professionellem Einsatz gilt wie schon wie bisher.
Natürlich gibt es 100000000000 tolle Möglichkeiten mit dem Ding
aber auch 20000000000000000000 Lücken, die findige Anwälte
und andere " scheinredliche Selbstbereicherer" ausnutzen könnten.
Das es dann bald als KONTAKTLINSE oder in der DOLCE+GABANA
verschwindet is auch klar.
Und es macht Spass meinen ferngesteuerten Heli zu fliegen.
Antwort von domain:
... Pretator über Dir/ Helfire etz..)
... schöne Enttäuschung. Ürsprünglich dachte ich, dass du mit etz das Wort ätz kreiert hättest, also richtig ätzend nur falsch geschrieben. Scheint aber mehr als etc. gemeint zu sein, also schön normal und langweilig.
Aber ätz gefällt mir gut, werde ich vielleicht demnächst mal einbauen ....
Ich wollte dir übrigens noch etwas sagen Sgywalka.
Ich hatte mal eine Bekannte, die eine Hochstaplerin war, unglaublich phantasievoll und kreativ und hat uns alle am Schmäh gehalten mit realistisch klingenden Geschichten.
War nach eigenen Angaben Frau Magister mit Anstellung bei einem Hochschulprofessor usw. aber in Wirklichkeit war sie ein 120 kg Couchpotato ohne jede Ausbildung mit einer unglaublichen Phantasie, aber sie hat keinem weh getan, das musste man ihr zugute halten.
Irgendwie kommst du mir allmählich auch so vor, schön eingeraucht, mit Porsche 911 Turbo, mit den tollsten Kameras auf 6000m Höhe in Ostafrika die spektakulärsten Filme drehend.
Ist ja schön, wenns stimmt, was ich auch glaube, aber die Art wie du das präsentierst ist einfach ultimativ angeberisch, verrückt und unglaubwürdig.
Antwort von Kameramensch:
Wenn hier schon alle wild mit Paragrafen und Begriffen um sich werfen, dann will ich auch mitmachen.
Die Todesstrafe steht bis heute unverändert in der hessichen Landesverfassung und ist niemals gestrichen worden, auch nicht 1998.
Ich bin strikt gegen die Todesstrafe für Glassholes, auch wenn es mir, ob des frechen Eindringens in die Privatssphäre Anderer, schon schwer fällt. ;)
Antwort von domain:
Ich bin auch gegen die Todesstrafe, aber sonst für jede Art der Verstümmelung.
Bei leichtem Diebstahl z.B. für das Abhacken der Hand, bei schweren Betrügereien aber schon mehr für den Arm und in besonders schweren Fällen für das Abhacken von Arm und Kopf in einem.
Rübe ab sage ich immer, kein Pardon. Und wenn ich es genau bedenke, dann gibt es unglaublich viele Gründe für Rübe ab ;-))
Antwort von boxvalue:
hallo domain,
was hat das jetzt mit der ausgangsfrage zu tun ?
mfg