Frage von joerg:Folgendes, ich war auf großer Tour, habe mehrere Karnevalszüge aufgenommen, nun kommen in den Videos fragwürdige Lieder wie 'Atemlos' und weitere Lieder vor, so dass sich Youtube mit folgender Meldung meldet:
"Diese Video wurde für einige Länder gesperrt."
Schaue ich nach, ist es Deutschland
Bevor ich hier im Widerspruch falsch antworte, was würdet Ihr antworten?
Also Ihr habt 7 Auswahlmöglichkeiten.
Ich glaube, dieser urheberrechtliche Anspruch ist aus folgenden Gründen ungültig:
Ich besitze die CD/DVD oder habe das Lied online gekauft.
Ich verkaufe das Video nicht und verdiene kein Geld damit.
Ich habe den Eigentümer im Video erwähnt.
Das Video ist ein Originalvideo von mir, an dem ich alle Rechte besitze.
Ich habe eine Lizenz bzw. eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers zur Verwendung dieser Inhalte.
Meine Verwendung des Videos entspricht nach den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen den rechtlichen Bedingungen für "Fair Use" (angemessene Verwendung) bzw. "Fair Dealing".
Die Inhalte sind urheberrechtsfrei oder fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz.
Viele Grüße
Jörg
Antwort von muroshi:
Aufgrund deiner Infos wird man dir keine Antwort geben können.
Antwort von StanleyK2:
Den Einspruch kannste dir schenken. Solange sich Youtube nicht mit der GEMA einigt, in D keine Chance. Es sei denn, es sind Kurzzitate < 20s oder so.
2 und 6 wären zwar naheliegend, nutzt hier nur nichts. Kannste mal ankreuzen und weiter machen. Kommt schnell der passende Kommentar.
Antwort von joerg:
Die Sänger sind es, wie Helene Fischer und Die Höhner. Die Mottowagen haben diese Musik auf und ab gespielt.
Antwort von beiti:
Also Ihr habt 7 Auswahlmöglichkeiten. Stammt das so aus der Mitteilung von YouTube?
Einige davon sind offenbar "Fang-Antworten", um Urheberrechtsverletzer zu überführen.
Zumindest die Punkte 1-3 sind nach gültigem Recht keine brauchbaren Begründungen, d. h. wer die ankreuzt, gibt den Verstoß damit indirekt zu. Bei Punkt 6 bin ich nicht sicher, wie es gemeint ist.
Antwort von joerg:
Mir werden die 7 Auswahlmöglichkeiten vor gegeben, nur eine scheint richtig zu sein.
Antwort von beiti:
Den Einspruch kannste dir schenken. Solange sich Youtube nicht mit der GEMA einigt, in D keine Chance. Das fürchte ich auch.
Ich weiß jetzt nicht, ob man beim Abfilmen eines Karnevalsumzugs die Musikrechte klären muss, so wie wenn man Musik selber in einen Film einbaut.
Aber selbst wenn das nicht der Fall sein sollte und Du somit als Filmer von Deiner Seite nichts falsch gemacht hättest, steht immer noch das YouTube-GEMA-Problem im Raum.
Für Gema-Gebühren ist nun mal die Plattform zuständig, nicht der Filmemacher.