Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Infoseite // Wechselfestplatte Ausfall (Neue ) /Folgekosten Berechnung an Händler



Frage von RK:


Hallo Kollegen,

Wer hat Erfahrungs ? Stichwort Produkthaftung. Fall : habe am Montag neue Wechselfestplatte eingesetzt und die Woche so jeden Abend am Trimm und Montage des eingespielten Filmmaterial (Kundenauftrag )gearbeitet. Dann ist die neue Wechselfestplatte bei laufenden Betrieb auf ,,Störung" gegangen und eine weitere Filmbearbeitung war nicht mehr möglich . Die 4 Std. eingespieltes Material sind ,so wie es aussieht sieht ,weg weil du nicht mehr mit der defekten Platte im Betriebssystem reinkommst und die bisweilen eingebrachten Arbeitsleistungen sind auch quasi für die Katz gewesen.
Da ich noch eine zweite Wechselplatte für dieses System habe und diese ohne Probleme läuft , habe ich den Händler kontaktiert und eine Berechnung der bisherigen Arbeitsstunden eingefordert. Der Händler meinte am Telefon das er nur die Garantie der Platte übernehmen würde , was ich allerdings anders sehe.
Wer hier im Forum kann etwas dazu sagen ...

mfg
Reinhold Kaufmann
Film Service
52353 Düren

Space


Antwort von pm:

Datensicherung ist deine Aufgabe.
Hersteller von Festplatten geben ausdrücklich an, dass die keine Haftung für Datenverlust übernehmen.
Dein Händler hat da schon recht.
Anders wenn grobe Fahrlässigkeit seitens des Hardwareherstellers oder des Händlers vorliegt.
Bei normalem Defekt, also höherer Gewalt sind die ausm Schneider.

Vielleicht bringt dich das ja jetzt dazu, ein RAID zu betreiben für wichtige Sachen oder regelmäßig ein Backup auf eine andere Platte zu machen.

Space


Antwort von RK:

ja mit dem Datenverlust ist nicht das Thema , der Film ist ja noch vorhanden , der Schaden liegt ja anders, hier geht es einzig um erbrachte Arbeitsleistung , die dann bezahlt wird , bin ja Unternehmer , aber nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann .

mfg Reinhold

Space


Antwort von Anonymous:

ja mit dem Datenverlust ist nicht das Thema , der Film ist ja noch vorhanden , der Schaden liegt ja anders, hier geht es einzig um erbrachte Arbeitsleistung , die dann bezahlt wird , bin ja Unternehmer , aber nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann .

mfg Reinhold Hallo Reinhold,
das ist leider Pech für Dich. Weder Hersteller noch Händler müssen dafür haften. Steht sicher in den AGB!

Space


Antwort von Andreas_Kiel:

Moin,
wohl keine Chance auf Händlerhaftung. Der muß eine neue Festplatte liefern und ist dann raus. Der Rest ist Folgeschaden und kann ihm nur unter bestimmten Bedingungen, u.a. Vorsatz (hier sehe ich nicht mal leichte Fahrlässigkeit) auferlegt werden. Auch dann wäre der Schadenersatz meist durch AGB bis zur Höhe des Festplattenpreises begrenzt.
Das ist z.B. bei produktionsfehler-behafteten Autoreifen auch so (Reifen platzt, Auto Totalschaden, Ersatz: bis zur Höhe Reifenpreis). Ist auch längst höchstrichterlich abgesegnet.
In den USA mag es anders sein; ein heftiger Teil der Produktionskosten geht dort auch für entsprechende Versicherungen drauf.
BG,
Andreas

Space


Antwort von Bernd E.:

...hier geht es einzig um erbrachte Arbeitsleistung , die dann bezahlt wird... Ich kann verstehen, dass du diese Kosten gerne wieder hereinholen möchtest, aber auch ich sehe schwarz. Klar hast du Anspruch auf eine neue, einwandfrei funktionierende Festplatte – alles andere jedoch wird dir kein Händler/Hersteller ersetzen (müssen).

Gruß Bernd E.

Space


Antwort von smooth-appeal:

Da hast du leider Pech gehabt, hatte das Vergnügen mit Datenausfall auch schon, allerdings in anderem Zusammenhang. Da gibts keinen Cent und zuständig fühlt sich sowieso keiner. Ist zwar ärgerlich aber Datensicherung ist Aufgabe des Benutzers.

Weiss vielleicht jemand wie das bei den garantierten Haltbarkeitsdauern diverser DVD Rohline aussieht ? Da musste ein Bekannter von mir sehr leidliche Erfahrungen machen und regt sich z.Zt. über knapp 400 Euro Wiederherstellungskosten der Daten auf *g* Auf die Idee das er den Schaden ersetzt bekommen könnte ist er gar nicht erst gekommen aber mich würde das jetzt schonmal interessieren wie es aussieht wenn der Hersteller XX Jahre Datenhaltbarkeit garantiert.

Space


Antwort von Maik:

mich würde das jetzt schonmal interessieren wie es aussieht wenn der Hersteller XX Jahre Datenhaltbarkeit garantiert. Und?
Bei gleichbleibender Luftfeuchte/Temperatur und im Dunkeln nach Herstellerspzifikation gelagert?
...

Die Platte würde ich mir übrigens wieder aushändigen lassen und jmd. geben,
der damit sinnvoll etwas anstellen kann. Ein Versuch mit der aktuellen Knoppix-
Version unter Linux ist es in jedem Fall wert... Vielleicht hat sich ja nur der MBR
verabschiedet,
und man kann den Schaden so in Grenzen halten.

Viele Grüße,

M.

Space


Antwort von Frank B.:

Folgekosten? Das gäbe das absolute Chaos.

Da kommt dann auch der Chef eines Betriebes zu seinem Autohaus und verklagt es auf Schadenersatz in Millionenhöhe, weil er durch eine Autopanne zu spät einem Vertragsabschluss erschienen ist und ihm dadurch Millionen von Euro verloren gegangen sind.

Lustig, oder?

Frank

Space



Space


Antwort von Markus K.:

Was Du allerdings geltend machen kannst sind die Kosten die in direkter Verbindung mit der Reklamation stehen, also z.B. Fahrtkosten zum Händler bzw. Porto wenn Du sie einschickst.

Space


Antwort von smooth-appeal:

mich würde das jetzt schonmal interessieren wie es aussieht wenn der Hersteller XX Jahre Datenhaltbarkeit garantiert. Und?
Bei gleichbleibender Luftfeuchte/Temperatur und im Dunkeln nach Herstellerspzifikation gelagert?
...
Viele Grüße,

M. Im Dunkeln ja aber gleichbeibende Temperatur und Luftfeuchte kann ich mir kaum vorstellen. Das variiert ja immer um 10-30% je nach Wetterlage und Jahreszeit. Also hat er wohl keinen Anspruch darauf wenn diese Kriterien stimmen.

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


S8-Spule/ Berechnung der Filmlänge
Berechnung Zoom durch Post-Crop
Metalenz: Neue Nano-Technologie schrumpft Obektive und ermöglicht neue Anwendungen
Neue On Semi XGS 45000 S35-Sensoren - Vorboten auf ARRIs neue Kamera(s)?
Neue AJA Ki Pro GO Firmware 4.0 bringt neue Wiedergabe-Optionen
Neue Firmware 3.00 für Sony FX6 bringt unter anderem neue Funktionen für Sonys C3 Cloud
Canon: Neue Firmware für EOS C500 Mark II und EOS C300 Mark III bringt neue Funktionen
Der totale Remix: Neue KI Tune-A-Video macht neue Videos aus alten Clips
Apple: Neue Macs vor dem Start - kommt endlich der neue Mac Pro mit M2 Ultra?
Neue DJI Air 3 im Anflug: Zwei Kameras, neue Controller und längere Flugzeit
Videoclip: Das neue Atomos Monitor/Recorder-Lineup erklärt: Neue Funktionen, Anwendungsbereiche uvm,
Neue Firmware für Panasonic S5 II, S5 IIX, GH7 und G9 II bringt viele neue Funktionen
Sony Alpha 1 II - Neue Firmware bringt zahlreiche neue Profi-Features
Neue Firmware für Sony Alpha 1 II und Sony Alpha 9 III bringt neue Funktionen
Neue Drohnenregeln ab 2021: wer Kameradrohnen fliegen möchte, muss sich registrieren




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash