Frage von LinusL:Schönen guten Tag!
Wir haben eine gewerbliche Seite eingerichtet, die ein Trash-Produkt (Gesellschaftsspiel) verkauft. Dazu werden wir auf der Website auch 2 ebenfalls trashige Werbevideos zum Download anbieten. In einem dieser Videos sind Interview-Szenen eingebunden, bei denen ein Schauspieler sinngemäß sagt:
"Seit dem ich das xy-Spiel spiele, stehen nicht nur die Frauen, sondern auch die Stars auf mich". Nachdem die Person "Stars" gesagt hat, wird für etwa 1 sec ein Bild eingeblendet, bei dem der Interviewte und Bushido auf der Aftershowparty des Echo 2008 Arm in Arm da stehen und lachen. Das Bild mit ihm ist also nicht "paparazzi-mäßig" entstanden.
Darf ich das? Kann ein solcher "Promi" dann Ärger machen?
Danke für die Antworten!
Antwort von tommyb:
Ja, kann er.
In Verbindung mit deinem Video und den Aussagen wird ein evtl. negatives Licht auf Bushido geworfen. Das kann man dann als Rufschädigung werten.
Die Tatsache, dass Bushido vom gerade gemachten Foto wusste, gibt Dir nicht das Recht dieses Foto in einem schädigenden Kontext zu verwenden.
Antwort von Login_vergessen:
Es muss noch nicht einmal rufschädigend sein. Der Umstand, dass er mit einer komerziellen Verwertung nicht einverstanden war/ist, reicht.
Und mit Milde würde ich bei solchen Leuten nicht rechnen, da ja grade diese C und D-Promis sogar für Bilder vom Pickel-Ausdrücken reichlich Kohle bekommen würden. Und das dann auch noch unter tosendem Beifall unserer mündigen Fernsehzuschauer...
Antwort von LinusL:
Okay, gut zu wissen...
Meint ihr denn, es sei möglich, dennoch genanntes Bild (und weitere Bilder) in einer Art Bildergalerie zu zeigen, ohne direkten Werbebezug!? Frei nach dem Motto: "Das hier ist xy mit Bushido (o.ä.)". Allerdings auf der Seite, die sich auf den Verkauf des Produktes konzentriert.
Ansonsten muss ich nochmal kurz meinen Frust loswerden: Bis man in Deutschland auch nur ein Produkt online verkaufen kann, muss man für die rechtliche Prüfung eines Online-Shops Unsummen für einen Anwalt ausgeben und ständig irgendwelche Neuerungen in Gesetzen beachten, um Abmahnungen zu entgehen. Das ist traurig und macht gerade Kleinstunternehmer nervlich und finanziell kaputt... Wenn ich überlege, dass ich nächstes Jahr gerne eine DVD mit eigenem Videomaterial und eigenen Songs verkaufen möchte, weiß ich jetzt schon, was da auf mich zu kommt...
Naja. Danke für die kommenden Antworten!
Antwort von shodushitanaka:
Warum förderst du den Trash nicht dadurch, dass Bushido von jemandem gedoubelt wird. Er muss ja nicht mal so aussehen (naja vielleicht doch Südländer) Markante Merkmale wie Tattoo, Haare, etc... hervorheben/karikieren. Passt, find ich, zum Thema und du kannst dir ne Menge Nerven sparen statt dich mit Paragraphen rumschlagen.
Gruss, Shodushi
Antwort von Andreas_Kiel:
Double verwenden ist die einzige Methode, die rechtlich funktioniert (abgesehen von Einwilligung des "Promis"). Ein für seinen Körpereinsatz gegen Dritte bekannter Welfenprinz hat einst eine Zigarettenfirma verklagt, die mit einer zerknüllten Schachtel und der süffisanten Frage "war es E. oder war es A.?" (im Orschinal ausgeschrieben) geworben hat. Weit und breit kein Foto, aber ein deftiges vom Gericht zugesprochenes Honorar auf fiktiver Abrechnungsbasis.
"Nur" wegen der Namen und einer gerade laufenden Berichterstattung in Sachen Hauerei ...
muss man für die rechtliche Prüfung eines Online-Shops Unsummen für einen Anwalt ausgeben
Ach ja? Wo? Das würde ich schon gerne wissen. Denn wenn ich dafür Unsummen bekäme, würde ich auch ggf. einen Wohnsitzwechsel in Kauf nehmen.
Für ein paar Standard-AGB, das Standard-Impressum und die Standard-Widerrufsbelehrung werden bei einem auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt kaum mehr als 250 Euro anfallen, und das wäre schon fürstlich. Im allgemeinen dauert das maximal eine Viertelstunde. Die Haftpflichtversicherung für den Firmenwagen kostet ja schon mehr ...
BG
Andreas
Antwort von B.DeKid:
.....Wenn ich überlege, dass ich nächstes Jahr gerne eine DVD mit eigenem Videomaterial und eigenen Songs verkaufen möchte, weiß ich jetzt schon, was da auf mich zu kommt...
.....!
Ja mal den Kopf nicht hängen lassen Kollege.
Kennst Doch Ebay oder ;-)
Nee der A . Kiel hat da schon recht, so teuer ist ein Anwalt ncht.
Und bzgl. deiner "Promi" Idee - verzichte doch auf den Spruch - das Spiel lässt sich auch anders präsentieren
- UND WER ist überhaupt Bushido ? - das der über deinen Erfolg mit dem Spiel entscheiden müsse bzw diesen beeinflussen könnte?
Denn brauchst Du nicht als Werbeträger - die besten Werbeträger sind die, die keiner kennt - denk da mal drüber nach;-)
MfG
B.DeKid
Antwort von smooth-appeal:
Mit Bushido als Werbeträger würde ich mich in Grund und Boden schämen!