Frage von michaelw:Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe einen Auftrag bekommen ein Event videotechnisch zu dokumentieren - Auftraggeber erhält dann eine geschnittene Highlightversion. Miete mir 2. Kameramann dazu, dieser schneidet dann auch das Video. Also ich habe das Projekt mit dem AG besprochen und bin 1. Kameramann, mein Subunternehmer = 2. Kameramann + Schnitt. Nichts über Rechte oder Verwertung zwischen mir und SU geklärt. Wie ist die gesetzl. Lage? Kann der SU das Video für eigene Werbung ohne Zustimmung von mir oder AG nutzen? Kann ich das Video ohne Zustimmung von SU (wg. Schnitt) oder AG für Werbung nutzen? Muss auf der HP des jeweils Werbenden die Mitwerkenden der Videoprod. genannt werden?
Für eine präzise Erläuterung oder Literaturhinweise wäre ich dankbar.
Gruß Michael
Antwort von frm:
Warum klärst du das ganze nicht einfach in einem Vertrag wo du die Bedienungen klarstellst?
Antwort von final_cut_freak:
Habe auch manchmal änhnliche Konstellationen ohne feste vertragliche Vereinbarungen. Letztlich muss man sich dann eben mündlich einigen wer was wo mit welchen Credits zeigen kann. Kann natürlich zu Problemen führen.
Kann da auch nicht mit Pauschallösungen weiterhelfen, bin aber aus besagten Gründen auch an der Thematik interssiert. Deshalb der post.
Schöne Grüsse,
Hans