Frage von Jan:Hallo,
auch Sony geht jetzt mit Grauimporten hart ins Gericht und ändert seine älteren 2 Jahresgarantien bei Digicams und Camcordern.
Nur die Händler, die von Sony Deutschland beliefert werden, haben auf ihre Digitalkameras und Videokameras reine 2 Jahre Garantie - die Sony Deutschland Partner.
Registrieren muss man sich selbst oder der Händler macht es um auf die alten 2 Jahre zu kommen.
Internethändler und Läden, die ihre Ware wo anders beziehen (eben oft die günstigeren Grauimporte), haben ab sofort 1 Jahr Garantie (so wie es in der halben Welt auch üblich ist).
2 Jahre Gewährleistung sind ja in Deutschland Gesetz, nur muss man als Kunde nach 6 Monaten den möglicherweise vorherigen Mangel nachweisen, was nicht immer so einfach ist. Bei der Garantie wird ausser in Fall, Wasser und Stossschäden immer auf die Kosten der Firma repariert.
Neue Sony Garantie
VG
Jan
Antwort von ruessel:
Ob sich das die Händler aus dem Ausland gefallen lassen? Warum traut sich Sony das nur in DE durchzusetzen?
Antwort von Bernd E.:
...Händler, die von Sony Deutschland beliefert werden...2 Jahre Garantie...Grauimporte...1 Jahr Garantie...
Ich bin überrascht, dass Sony Deutschland das erst jetzt - und dann noch so zurückhaltend - handhabt: Importeure anderer Hersteller gehen doch schon seit Jahren viel weiter und lehnen verständlicherweise jeglichen kostenfreien Service für solche Produkte ab. Und Sony Deutschland gibt zukünftig tatsächlich immer noch ein Jahr Garantie sogar auf Grauimporte aus obskuren Billigquellen? Das ist erstaunlich, oder versteh ich da was falsch?
Antwort von Jan:
Panasonic hat ja auch sogar 1 Jahr weltweite Garantie. Man will sich wohl die Kundschaft nicht allgemein verkraulen. Die Fachgeschäfte und Ketten hatten sich lange mit den Firmen in den Haaren, weil die Idealo & günstiger.de Preise nicht realisierbar sind. Das ist jetzt endlich vorbei.
Der Händler mit Grauimporten wird fast immer den Hersteller verantwortlich machen und der Kunde glaubt es. Daher hat Sony wohl so entschieden.
VG
Jan
Antwort von ruessel:
Ich vermute Sony verstößt damit gegen die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments. Hier wird jedem EU Verbraucher eine 2 Jahres Garantie gesetzlich versprochen.....
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 44:DE:HTML
Allerdings bin ich kein Anwalt ob dies auch bei Kameras aus Japan greift.
(17) Es ist zweckmäßig, den Zeitraum, innerhalb dessen der Verkäufer für Vertragswidrigkeiten haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestanden, zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten können ferner eine Frist vorsehen, innerhalb deren die Verbraucher ihre Ansprüche geltend machen können, sofern diese Frist nicht vor Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung endet. Wird in innerstaatlichen Rechtsvorschriften für den Beginn einer Frist ein anderer Zeitpunkt als die Lieferung des Gutes festgelegt, so darf die Gesamtdauer der in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegten Frist einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung nicht unterschreiten.
Antwort von Markus73:
Ich vermute Sony verstößt damit gegen die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments. Hier wird jedem EU Verbraucher eine 2 Jahres Garantie gesetzlich versprochen.....
Nein, denn hier geht es um die Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller (auch als Gewährleistung bezeichnet, gilt 6 Monate uneingeschränkt, 2 Jahre nur mit Beweislast beim Kunden). Darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch.
Herstellergarantie dagegen ist eine freiwillige Sache. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es keinerlei Anspruch darauf.
Grüße,
Markus