Frage von FrankP:Das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Bildenden Künste und der Fotografie" (KunstUrhGes) regelt ja einigermaßen genau, wann und wann nicht die Einwilligung einer abgebildeten Person benötigt wird.
Mein konkretes Problem: Ich drehe demnächst in einer Ferienanlage (Imagefilm). Mit großer Wahrscheinlichkeit sind
Kinder im Bild zu sehen (und das ist auch gut so...). Da sie als "nur als Beiwerk... einer Örtlichkeit" erscheinen, geht das prinzipiell ohne Einwilligung:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Da es sich aber um Kinder handelt, frage ich mich, ob hier womöglich auch noch andere Gesetze zum Tragen kommen (Jugendschutz...?), die das Ganze einschränken.
Weiß da jemand zufällig was drüber?
NF
Antwort von veejay:
Hallo Frank,
wenn Kinder gefilmt werden, muß die schriftlich Einwilligung der Eltern vorliegen.
Das habe ich bislang an Schulen, Kindergärten etc bestimmt schon 20x durchexerziert.
Der Ärger kann ansonsten während des Drehs ganz spontan oder später, mit z.B.Wiederholung des Drehs, kommen.
Also Zettel bereithalten. Wenn man gar kein Kind auch nur erkennt, ist es vielleicht anders. Aber Du filmst sicherlich "erkennbare" Menschen.
Viele Grüße
Antwort von FrankP:
Hmmm... dass es vermutlich im Grundsatz eine gute Idee ist, sich die Abbildungen genehmigen zu lassen, ist mir schon klar. Ob das in meinem Zusammenhang praktikabel ist, ist eine andere Frage (wird wohl eher so aussehen, wie (z. B.) eine Totale im Freibad). Für alles Weitere wäre dann halt eine Genehmigung nötig.
Grundsätzlich hatte ich aber nach der Rechtsgrundlage gefragt. Denn wenn es da keine weiteren Bestimmungen gibt, dann gilt das von mir zitierte Gesetz erstmal.
Frank
Antwort von KrischanDO:
Moin,
auf die Schnelle:
Totale im Freibad etc.: Kein Problem
(ausser, dass Dich jemand für einen pädophilen Videofilmer halten könnte, deswegen großen Bahnhof machen, 3 Alukoffer, Stativ, Tonangel...)
Die immer wieder zitierte Regel "mehr als 7 Personen - keine Einwilligung nötig" gibt es nicht.
Teilnehmer an Demos, öffentlichen Veranstaltungen etc. müssen auch dulden, im Rahmen einer Berichterstattung abgebildet zu werden.
Details auf
www.fotorecht.de
Wenn das praktikabel ist, lass in den nahegelegenen Teil der Anlage nur Leute rein, die unterschrieben haben und dafür einen Gutschein für eine Manta-Platte oder so bekommen haben.
Grüße
Christian